Zum Inhalt springen

click-TT   Sonstiges  

Ausführliche Informationen zur "altersbezogenen Spielberechtigung"

Neuerungen beim Thema Spielberechtigungen eröffnen individuelle Möglichkeiten für Spieler und Vereine

Der Bundestag 2015 hat auf Antrag des Bayerischen Tischtennis-Verbands mit großer Mehrheit die Einführung einer altersbezogenen Spielberechtigung beschlossen. Diese Regeländerungen treten im BTTV als amtliche Mitteilung mit dem nächsten Newsletter in Kraft. Weil die Bestimmungen in der Wettspielordnung (WO) sehr sachlich und über den gesamten Abschnitt B verteilt dargestellt sind, soll mit diesen Informationen das Thema praxisnah erläutert werden.

Was bedeutet dies für Nachwuchsspieler und deren Vereine?
Spielerinnen und Spieler der Altersgruppe Nachwuchs (Schüler und Jugendliche) mit einer Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb (SBE) können die Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) auch alternativ für einen anderen Verein wahrnehmen.
Anders ausgedrückt: Ein Schüler/Jugendlicher besitzt die Spielberechtigung für seinen Verein (zukünftig "Stammverein") und er kann bei Vorliegen einer SBE (Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb, Voraussetzung für eine SBEM bei einem "Zweitverein") bisher schon an folgenden Spielbetrieben teilnehmen:
- Individual-Spielbetrieb im Nachwuchsbereich (Ranglisten, Meisterschaften, Turniere)
- Mannschafts-Spielbetrieb im Nachwuchsbereich (Jugendligen, Mannschaftsmeisterschaften, Pokal)
- Individual-Spielbetrieb im Erwachsenenbereich (Ranglisten, Meisterschaften, Turniere)
- Mannschafts-Spielbetrieb im Erwachsenenbereich (Erwachsenenligen, Pokal)
Die zuletzt genannte, fett markierte Einsatzmöglichkeit im Mannschafts-Spielbetrieb im Erwachsenenbereich kann zukünftig auch für einen anderen Verein wahrgenommen werden. Der Spieler verliert dadurch die Einsatzmöglichkeit in diesem Bereich in seinem Stammverein und kann diese in einem Zweitverein wahrnehmen.

Die SBEM für einen Schüler/Jugendlichen wird wie jede andere Spielberechtigung in click-TT bearbeitet: Der aufnehmende Verein stellt einen entsprechenden Antrag. Es können zukünftig alle vier Elemente zu einem anderen Verein wechseln (eine erteilte SBE behält zukünftig auch bei einem Vereinswechsel ihre Gültigkeit). Es kann lediglich die SBEM zu einem anderen Verein wechseln (nur bei Vorlage einer vom Stammverein beantragten SBE). Es können auch die drei Bestandteile außer der SBEM zu einem anderen Verein wechseln. Die Aufteilung (3/1) kann auch zu verschiedenen Vereinen wechseln und nach einer Aufteilung können die einzelnen Bestandteile auch unabhängig voneinander "weiterwechseln" (zu den festgelegten Terminen), wobei der Einsatz im Einzelspielbetrieb (beide Altersgruppen) immer beim Stammverein verbleibt.

Was ist der Hintergrund/die Motivation?
Dadurch soll verhindert werden, dass Nachwuchsspieler für eine sportliche Perspektive nicht unbedingt vollständig von ihrem Stammverein wegwechseln müssen, sondern dass je nach den Bedürfnissen der Spielerinnen und Spieler (Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist immer Voraussetzung) individuelle Lösungen auch bei zwei Vereinen gefunden werden können.

Was bedeutet dies für Senioren und deren Vereine?
Spielerinnen und Spieler der Altersgruppe Senioren können die Spielberechtigung für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb (SBSM) auch alternativ für einen anderen Verein wahrnehmen.
Anders ausgedrückt: Ein Senior besitzt die Spielberechtigung für seinen Verein (zukünftig "Stammverein") und er kann durch die Vorgaben der WO bisher schon an folgenden Spielbetrieben teilnehmen:
- Individual-Spielbetrieb im Seniorenbereich (Ranglisten, Meisterschaften, Turniere)
- Mannschafts-Spielbetrieb im Seniorenbereich (Seniorenligen, Mannschaftsmeisterschaften)
- Individual-Spielbetrieb im Erwachsenenbereich (Ranglisten, Meisterschaften, Turniere)
- Mannschafts-Spielbetrieb im Erwachsenenbereich (Erwachsenenligen, Pokal)
Die fett markierte Einsatzmöglichkeit im Mannschafts-Spielbetrieb im Seniorenbereich kann zukünftig auch für einen anderen Verein wahrgenommen werden. Der Spieler verliert dadurch die Einsatzmöglichkeit in diesem Bereich in seinem Stammverein und kann diese in einem Zweitverein wahrnehmen.
Die SBSM für einen Spieler der Altersgruppe Senioren wird wie jede andere Spielberechtigung in click-TT bearbeitet: Der aufnehmende Verein stellt einen entsprechenden Antrag. Es können zukünftig weiterhin alle vier Elemente zu einem anderen Verein wechseln. Es kann lediglich die SBSM zu einem anderen Verein wechseln. Es können auch die drei Bestandteile außer der SBSM zu einem anderen Verein wechseln. Die Aufteilung (3/1) kann auch zu verschiedenen Vereinen wechseln und nach einer Aufteilung können die einzelnen Bestandteile auch unabhängig voneinander "weiterwechseln" (zu den festgelegten Terminen), wobei der Einsatz im Einzelspielbetrieb (beide Altersgruppen) immer beim Stammverein verbleibt.

Was ist der Hintergrund/die Motivation?
Dadurch soll im Bereich des Bayerischen Tischtennis-Verbands ein Seniorenspielbetrieb in Ligenform flächendeckend und sportlich interessant eingeführt und etabliert werden. Bisher hatten die Vereine kaum die Möglichkeit, spielstärkemäßig homogene Mannschaften zu melden. Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich derzeit mit den Details eines Seniorenligenspielbetriebs zur Spielzeit 2016/2017 (die dann im Rahmen der Vereinsmeldung vorgenommen werden könnte) - über die Entwicklungen informieren wir selbstverständlich umgehend!

Wann können die Anwendungen zur altersbezogenen Spielberechtigung genutzt werden?
Die Programmierung der neuen Wechselmöglichkeiten soll noch im März 2016 abgeschlossen werden, so dass die altersbezogene Spielberechtigung lange vor dem Wechseltermin 31.5. zur Verfügung steht. Vereine und Spieler, die von der altersbezogenen Spielberechtigung Gebrauch machen möchten, sollten deshalb ihre Wechselvorhaben möglichst nicht vor der abgeschlossenen Installation in click-TT beantragen.

Wie sieht es mit den Kosten für Wechsel und altersbezogener Spielberechtigung aus?
Hierzu wird der BTTV-Verbandsausschuss am 9.4.2016 beraten, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen zu den Kosten getroffen werden können.

Was, wenn weitere Fragen auftauchen?
Dann steht die Geschäftsstelle gerne mit Auskünften zur Verfügung - scheuen Sie sich nicht nachzufragen, wenn etwas unklar ist.

Aktuelle Beiträge