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Lehre
Aus- und Fortbildung

C-Trainer-Lizenzen sind bei Ausstellung bis zum 31. Dezember des vierten Jahres gültig. Innerhalb dieses Gültigkeitszeitraumes müssen diese Lizenzen durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Fortbildungsseminar (15 UE) verlängert werden.
Die Trainerlizenz wird immer im Jahr der absolvierten Fortbildung um 4 Jahre verlängert.
Lizenzen, die nicht fristgerecht verlängert werden, verlieren ihre Gültigkeit und können daher nicht mehr bezuschusst werden.

Die BTTA bietet jedes Jahr diverse Fortbildungslehrgänge für C-Trainer an, die die Inhalte der C-Trainer-Ausbildung ergänzen und/oder vertiefen. C-Trainer-Fortbildungslehrgänge werden sowohl in der Sportschule Oberhaching (zentral), wie auch in den Bezirken (dezentral) angeboten.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in einem bayerischen Verein
  • Gültige C-Trainerlizenz

Weitere Informationen zur Aus- und Fortbildung:

BTTA-Geschäftsführer:
Michael Hagmüller

Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Tel. 089/15702-412
Fax 089/15702-424
E-Mail m-hagmueller@btta.bayern