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Vollmachten

Vertretung bei Kreistagen

 


Die Kreistage stehen wieder an. Die Mitgliedsvereine des BTTV sind dort stimmberechtigt und entsenden ihre Vertreter zu den Tagungen auf Kreisebene. Gemäß Satzung des BTTV § 18 kann das Stimmrecht nur von "schriftlich bevollmächtigten Vertretern ... ausgeübt werden." Zur Erleichterung des Nachweises einer Vollmacht ist das entsprechende Formular im Downloadbereich zu finden.

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