Vertretung bei Kreistagen
Die Kreistage stehen wieder an. Die Mitgliedsvereine des BTTV sind dort stimmberechtigt und entsenden ihre Vertreter zu den Tagungen auf Kreisebene. Gemäß Satzung des BTTV § 18 kann das Stimmrecht nur von "schriftlich bevollmächtigten Vertretern ... ausgeübt werden." Zur Erleichterung des Nachweises einer Vollmacht ist das entsprechende Formular im Downloadbereich zu finden.