Zum Inhalt springen

Ersthelfer-Ausbildung für Übungsleiter

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) übernimmt die Kosten.


 

Voraussetzung für den Erwerb einer Übungsleiterlizenz des Bayerischen Landes-Sportverbandes oder eines Fachverbandes ist der Nachweis über eine Ersthelfer-Ausbildung (Lehrgang von acht Doppelstunden). Die Kosten für diese Ausbildung werden von der für Sportvereine zuständigen Unfallversicherung (Verwaltungsberufsgenossenschaft) übernommen.


Wie geht das?

Zunächst: Voraussetzung ist, dass die Ersthelfer-Ausbildung bei einem durch die Berufsgenossenschaft ermächtigten Ausbildungsträger durchgeführt wird.

 

Das sind u.a. Arbeiter Samariter Bund, DLRG, Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Johanniter Unfall Hilfe. Eine Liste weiterer Ausbildungsträger finden Sie auf der Internetseite: http://www.bg-qseh.de/.


Die von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Ausbildungsträger rechnen nach erfolgter Ausbildung direkt mit der VBG ab.

 

Bitte beachten Sie:

• Durch den Verein oder den Teilnehmer selbst bezahlte Ausbildungskosten können nachträglich nicht durch die VBG erstattet werden.

• Um die Kosten auf planbarem Niveau zu halten bittet die VBG darum, die Ausbildungen so zu organisieren, dass keine extremen hohen Ausbildungszahlen in kurzen Zeiträumen erreicht werden.


Wie erfolgt die Anmeldung zur Ersthelfer-Ausbildung?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

 

1. Dezentrale Ausbildung

Teilnehmer an einer Übungsleiterausbildung kommen üblicherweise aus unterschiedlichen Regionen, so dass eine zentrale Erste-Hilfe-Ausbildung nicht ohne weiteres möglich ist. In diesem Fall obliegt es dann dem Teilnehmer/Verein selbst, sich vor Ort rechtzeitig um den Ersthelfer-Kurs zu bemühen (Termine bei den Ausbildungsstellen erfragen). Nach der Vereinbarung eines Termins und dem Hinweis, dass die Kosten durch die Berufsgenossenschaft übernommen werden, erhält man von der ermächtigten Stelle (Erste-Hilfe-Organisation) ein Formular zugesandt, dass durch den Teilnehmer/Verein ausgefüllt werden muss. Zum vereinbarten Termin wird dieses Formular mitgebracht und an den Ausbilder für die Erste Hilfe weitergegeben. Die ausbildende Stelle verrechnet an Hand dieses Formulars die Lehrgangskosten direkt mit der VBG. In diesem Teilnehmer-Formular ist unter anderem der Name der auszubildenden Person und die Mitgliedsnummer des Unternehmens bei der VBG (entspricht in diesem Fall der VBG-Mitgliedsnummer des Vereins) anzugeben. Vereine die keine eigene VBG-Mitgliedsnummer haben, geben die Mitgliedsnummer des BLSV an:

Diese lautet: GT 9700693877.

 


2. Zentrale Ausbildung

Bei einer Teilnehmerzahl von 15 Personen oder mehr kann mit der ausbildenden Stelle ein separater zentraler Termin ausschließlich für den gemeldeten Personenkreis vereinbart werden. Es ist auch denkbar, die Erste-Hilfe-Ausbildung auf diese Art und Weise in die Übungsleiterausbildung zu integrieren. Die Abrechnung erfolgt an Hand des von der Ausbildungsstelle zur Verfügung gestellten Anmelde- und Abrechnungsbogens. Alternativ kann auch der durch den BLSV in Absprache mit der VBG erstellte Bogen verwendet werden. (

www.blsv.de

=> Service / Downloads >=> Versicherungen => Verwaltungsberufsgenossenschaft)


Noch Fragen?

 

Wenden Sie sich an das VereinsServiceBüro Tel. 089 / 15702-400, vsb@blsv.de

oder

 

an Ihre VBG - Bezirksdirektion (Kontakt siehe

www.blsv.de

=> Download / Service => Versicherungen => Verwaltungsberufsgenossenschaft)<br />
(Quelle: BLSV)

Aktuelle Beiträge