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Aktuelle Spielberechtigungslisten

Aus dem amtlichen Newsletter des BTTV vom 09.08.2007:


Wettspielordnung

 

Durch Beschluss auf Ebene des DTTB hat sich die WO in den im Folgenden aufgeführten Punkten geändert.



WO B 1.2 (Zusatz)

1.2 ...

Voraussetzung für eine Spielberechtigung und deren Erteilung ist außerdem das Einverständnis des Spielers zu folgenden Punkten:

- Veröffentlichung von Ergebnissen des Spielers von offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 und deren Auswertung in jeglicher Form;

 

- Veröffentlichung von Fotos bzw. Filmaufnahmen des Spielers von offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Veranstaltungen.

Der Verein bestätigt das Einverständnis des Spielers mit der Beantragung der Spielberechtigung (auch Wechsel) sowie mit Erhalt der Bescheinigung der Spielberechtigung.

 



Die Änderung hat unter anderem zur Folge, dass eine Spielberechtigung nur dann erteilt wird oder weiterbesteht, wenn der Spieler mit der Veröffentlichung seiner Ergebnisse und seiner Fotos aus dem offiziellen Wettspielbetrieb einverstanden ist. Der geänderten Vorgabe wird durch Aktualisierung von Formularen und Online-Beantragungen sowie durch eine Zurverfügungstellung von Spielberechtigungslisten für alle Vereine Rechnung getragen. Nach Erhalt dieser Spielberechtigungsliste - Ende August/Anfang September 2007 - muss gemäß WO B 1.2 davon ausgegangen werden, dass flächendeckend in Bayern alle spielberechtigten Spielerinnen und Spieler mit der notwendigen Veröffentlichung einverstanden sind (Nachweis ist auf dem "Formblatt zur Bestätigung von Angaben in Zusammenhang mit der Spielberechtigung" möglich).

 

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