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Wechselangelegenheiten

Wechseltermin 31.05.2008 (zum 01.07.2008)

Die Geschäftsstelle bittet von Nachfragen abzusehen, ob Wechselanträge in der Geschäftsstelle eingegangen sind. Durch die Masse an Formularen ist es nicht möglich, einzelne schnell und mit wenig Aufwand zu finden, um diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
Für den Nachweis des Eingangs des Formulars gilt WO B 5.3, wonach in "Zweifelsfällen der antragstellende Verein beweispflichtig ist". Diese Vorgabe kann nicht durch eine Nachfrage in der Geschäftsstelle ersetzt werden.

Alle Wechsel werden bis zum Stichtag in die EDV eingegeben und mit einem Datenlauf in der ersten Juni-Woche dann die Spielberechtigungen zu den neuen Vereinen übertragen (sofern alle Formvorschriften - z.B. bei Ausländern die Genehmigung gemäß WO B 9.3 - erfüllt sind).
Direkt im Anschluss werden den Vereinen die geänderten Spielberechtigungslisten und Spielerdaten im Mitgliederbereich der BTTV-Homepage zur Verfügung gestellt (jeweils abgebender und aufnehmender Verein).

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