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Strukturreform - Planungen Mannschaftsspielbetrieb

Zusammen mit einer ersten Übersicht über die geplante Ligenstruktur der Spielzeit 2018/2019 auf Verbandsebene werden grundsätzliche, offene Fragen beantwortet.

Die Geschäftsstelle und die Verbandsverantwortlichen erhalten in der letzten Zeit vermehrt Fragen zur Ligenzusammenstellung nach der Strukturreform. Auch wenn die neue Ligenstruktur durch Beschluss des Verbandsausschusses in der Wettspielordnung verankert wurde (die WO tritt erst am 1. Mai 2018 zusammen mit der Satzung in Kraft und wird offiziell erst am 5. April veröffentlicht; Festlegungen für Über- und Unterordnung der Ligen in der WO lediglich auf Verbandsebene und oberste Bezirksebene; s. anhängendes Dokument), sind noch einige Punkte ungeklärt:
Wie sieht die neue Ligenstruktur insbesondere in den neuen Bezirken konkret aus?
Kommt es zu Zwangsabstiegen?
Welcher Verein spielt nach der Reform in welcher Ebene/welcher Liga?

Während es noch vor wenigen Wochen unmöglich war, hierzu verlässlich kommunizieren zu können, kristallisieren sich nach der Vorrunde ein paar Fakten heraus, weshalb die oben genannten exemplarischen Fragen nunmehr größtenteils beantwortet werden können.

1. Auf- und Abstiege werden auf Verbandsebene durch die Strukturreform so gut wie gar nicht beeinflusst. Deshalb kann die Aussage getroffen werden, dass aufstiegsberechtigte Vereine ihren Platz in der nächsthöheren Ebene (noch keine Zuteilung zu einer bestimmte Liga) einnehmen können und dass Absteiger in die nächsttiefere Ebene rutschen - die WO findet hierzu grundsätzlich Anwendung. Auch die Relegation macht Sinn und wird auf jeden Fall ausgetragen, damit für ein Auffüllen eine Reihenfolge festgelegt ist.

Eine "theoretische Ligenzusammenstellung" auf der Grundlage der Vorrunde 17/18 und der Zuteilung der Vereine auf die neuen Bezirke ist als Anhang abgebildet.

2. Auf- und Abstiege auf Bezirksebene sind davon abhängig, ob die "alte Ligenstruktur" 1:1 in die neue Ligenstruktur überführt werden kann. Je nach vorheriger Parallelität von Ligen kann es zu Zusammenführungen von Staffeln (die neue Bezirksoberliga ist gemäß WO eingleisig) oder auch zu weiteren Aufteilungen (ab neuer Bezirksliga abwärts keine festgelegte Anzahl von parallelen Staffeln) kommen.
Dabei werden neben der Zugehörigkeit zur bisherigen Staffel/Liga selbstverständlich auch Auf- und Abstiegsplätze sowie - falls gespielt - auch Relegationsreihenfolgen berücksichtigt.

3. Ob und in welchem Umfang diese Einteilungen vorgenommen werden, kann abschließend erst nach dem Ende der Vereinsmeldung am 10. Juni 2018 entschieden werden, da sich bekanntermaßen die Anzahl der gemeldeten Mannschaften in den letzten Jahren immer verändert hat. Etliche "alte Bezirke" spielen aber bereits jetzt Modelle der Ligenstruktur in neuer Form durch.
Sollte es in einem neuen Bezirk dazu kommen, dass in höheren Ligen "Plätze frei" geworden sind, wird gemäß den in der WO festgelegten Auffüllregelungen aufgefüllt. Hierzu muss zunächst die Bereitschaft der Vereine im Rahmen der Vereinsmeldung abgewartet werden, neben der erreichten Spielklasse auch eine Ebene höher starten zu wollen.
Sollte es in einem Bezirk zu einem übergroßen "Überhang" (= Mannschaftszahl deutlich über Sollstärke einer Staffel) kommen, so besteht neben einem sofortigen "Zwangsabstieg" auch die Möglichkeit eines "konsekutiven" Abstiegs (bei überzähliger Sollstärke einer Staffel nicht sofortiger Abstieg des Überhangs, sondern verteilter Abstieg über mehrere Jahre) oder die Einrichtung einer vorübergehenden zusätzlichen parallelen Staffel und nachträgliche systematische Überführung in die "Zielstruktur" des neuen Bezirks.
Derartige Maßnahmen werden von den Legislativgremien auf Verbandsebene - ggf. durch Übertragung der Verantwortung auf die neuen Bezirke - in Abweichung der WO beschlossen werden.

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