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Inaktivitätsabzug neu geregelt

DTTB-Ressort Rangliste ändert den Zeitraum für eine Inaktivität auf 2 Jahre

Foto: ITTF

Im Zuge des Saisonabbruchs und der Vielzahl an Punktspielen, die nicht gespielt werden konnten/durften, wurde auch über den Inaktivitätsabzug diskutiert. Zahlreiche diesbezügliche Anfragen haben den BTTV erreicht, der immer auf die aktuellen Bestimmungen des DTTB verwiesen hat/verweisen musste.

Nachdem einige Landesverbände, u.a. der Bayerische Tischtennis-Verband, die Behandlung der Inaktivität beim Deutschen Tischtennis-Bund thematisiert und um entsprechende Kommunikation gebeten haben, hat nun das zuständige Ressort reagiert. Der Zeitraum für eine Korrektur der TTR-Werte wegen nicht vorhandener Ergebnisse (Inaktivität) wird von 12 auf 24 Monate verlängert. Der genaue Wortlaut der Veröffentlichung des DTTB-Ressorts ist der Newsmeldung auf der DTTB-Homepage zu entnehmen.

Mit dieser Entscheidung des zuständigen Gremiums unseres Dachverbandes können zukünftige Abzüge beim TTR-Wert nicht mehr nur mit coronabedingten Ausfällen begründet werden. Dies entspricht dem Empfinden der betroffenen Spielerinnen und Spieler.

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