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Corona  

Corona-Maßnahmen nochmals geändert - Übergangsregelung für minderjährige Schüler

Nach der Korrektur der seit 6. November geltenden staatlichen Maßnahmen hier ein Überblick über die derzeit im BTTV geltenden Regelungen

Die bayernweite "Corona-Ampel" steht auf rot. Ein erstes Maßnahmenpaket der bayerischen Staatsregierung hat die sog. "2G-Regel" im Indoor-Sport beinhaltet, von der lediglich Schülerinnen und Schüler vor Vollendung des 12. Lebensjahres ausgenommen waren.

In zahlreichen Protesten von Verbänden und Vereinen an Ministerpräsident und Gesundheitsminister wurde dieser Beschluss für nachteilig insbesondere für die sportreibenden 12-17-Jährigen, damit für die Nachwuchsarbeit der Vereine und letztendlich für die Verbände mit ihrem Wettspielangebot gehalten. Die Staatsregierung hat deshalb folgende, derzeit geltende Bestimmungen verabschiedet:

  • Für Indoorsport - und damit auch die Sportart Tischtennis - gilt die 2G-Regel, d.h. an Trainings- und Wettkampfmaßnahmen können nur Personen teilnehmen, die vollständig geimpft oder genesen sind.
  • Ausgenommen von dieser 2G-Regel sind Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
  • Ausgenommen sind zusätzlich bis zum 31.12. alle minderjährigen Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, zur eigenen Sportausübung.
  • Ausgenommen sind ehrenamtliche Mitarbeiter und Angestellte von Vereinen sowie Trainer und Übungsleiter, aber nur, wenn sie an mindestens 2 Tagen pro Woche ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests nachweisen können.

Die Hygiene- und Verhaltensregeln des BTTV sind mit Datum 8. November aktualisiert worden. Wegen der möglichen regionalen Unterschiede (wenn die bayernweite Ampel nicht mehr "rot" anzeigt, gelten die genannten Regelungen für die sog. "Hotspots") sind diese relativ allgemein gehalten. Details zur Umsetzung der entsprechend abgestuften Regelungen sind aus diesem Grund den Gesetzestexten oder den Informationen der Handlungsempfehlungen und Schutzmaßnahmen des BLSV, die sportartübergreifend und ausführlich alle Aspekte beleuchten, zu entnehmen.

Wegen der aktuellen Lage hat sich das Präsidium des BTTV als Entscheidungsgremium gemäß Satzung und Wettspielordnung auf seiner Sitzung am 10.11.2021 mit möglichen Auswirkungen auf den BTTV-Spielbetrieb befasst. Das Ergebnis der Beratungen, das auch in den aktualisierten "angepassten Rahmenbedinungen für Wettkämpfe" nachzulesen ist, lautet wie folgt:

  • Die Spielzeit 2021/2022 wird zum jetzigen Zeitpunkt weder unter- noch abgebrochen, sondern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben fortgesetzt.
  • Falls wegen der Umstände bei einzelnen Vereinen/Mannschaften nicht anders möglich, können Mannschaftskämpfe im Einvernehmen beider Mannschaften verlegt werden. Das Instrument "Spielabsetzungen" in WO G 6.1 (d.h. verpflichtende Verlegung mit entsprechendem Auftrag an den Spielleiter) wird nicht erweitert, weshalb Spielabsetzungen nicht durch einen "Mangel an geimpften Spielern" begründet werden können.
    Verlegte Spiele sollen grundsätzlich bis zum Ende der Vorrunde ausgetragen werden; in Ausnahmefällen kann bis zum 15. Februar 2022 verlegt werden. Für solche einvernehmlichen Spielverlegungen in die Rückrunde benötigt der Spielleiter ein exaktes Austragungsdatum des Spiels, da es manuell durch ihn aus der Vorrunde entfernt und in der Rückrunde hinzugefügt werden muss. Es gelten gemäß Wettspielordnung I 4.1 die zum Zeitpunkt des Spiels gültigen Mannschaftsmeldungen.
  • Die bisher beschlossene und bis zum 31. Dezember befristete Aussetzung von manchen Ordnungsgebühren und die Nichtanwendung von Konsequenzen eines Rückzugs werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlängert. Das Entscheidungsgremium wird die Entwicklung in der nächsten Zeit aufmerksam verfolgen und bei Bedarf mit rechtzeitiger Information an die Vereine entsprechende Beschlüsse fassen.

Das Präsidium argumentiert dabei mit der seit Beginn der Pandemie verfolgten Linie. Die gesetzlichen Vorgaben werden selbstverständlich eingehalten und der Verband verschärft diese in seinem Zuständigkeitsbereich nicht. Neben der Sorge um den Gesundheitsschutz seiner Verbandsangehörigen und den Umsetzungsmöglichkeiten bei seinen Mitgliedsvereinen, die immer im Fokus des Präsidiums lagen/liegen, verlangt die Satzung, den Vereinen und Aktiven ein Sportangebot zu unterbreiten. Dieses Angebot kann im Rahmen der Vorsichtsmaßnahmen und unter Einhaltung gewisser Rahmenbedingungen nach Meinung des Präsidiums durchaus angenommen werden.

Bitte bleiben Sie gesund und dem TT-Sport verbunden!

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