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Mannschaftssport Erwachsene  

Neue Version der Durchführungsbestimmung für den Pokalspielbetrieb

Neue Bildung der Lostöpfe zur Saison 2022/23 bei den Erwachsenen

Auf der gestrigen Bezirksvorstandssitzung wurde eine neue Version der Durchführungsbestimmungen für den Pokalspielbetrieb verabschiedet.

Bei den Erwachsenen wurde die Regelung bzgl. der Aufteilung der Mannschaften in regionale Lostöpfe angepasst.

Der Grund hierfür war, dass die Anzahl der gemeldeten Mannschaften in den verschiedenen Regionen mittlerweile sehr stark voneinander abweicht. In der laufenden Spielzeit z.B. sieht es so aus (in den Jahren zuvor war die Lage ähnlich):

  • EI/ND: 14 Mannschaften
  • IN/PAF: 29 Mannschaften
  • ED/FS: 23 Mannschaften
  • LA: 5 Mannschaften

Das führt dazu, dass die Teams in LA erst in der dritten Runde mit dem ersten Pokal beginnen – und selbst zu diesem Zeitpunkt haben erst einmal drei Teams ein Freilos. Dies bedeutet, dass für drei Teams aus LA also bereits ein Sieg reichen kann, um sich für das Final Four zu qualifizieren, während ein Team aus den anderen Lostöpfen dafür bis zu vier Siege einfahren muss.

Dadurch kam es zu einer ungleichen Behandlung der gemeldeten Mannschaften und die in click-TT nachzulesende Auslosung konnte nur noch schwer nachvollzogen werden.

Um dies zu verbessern und fairer zu gestalten, wurde nun für den Erwachsenenbereich eine Anpassung der bestehenden Regelung verabschiedet. Konkret wurde Abschnitt B.2 um folgenden Passus erweitert:

„Bei dem Pokalspielbetrieb der Erwachsenen muss dabei jedoch eine gleichmäßige Verteilung der gemeldeten Mannschaften auf die Lostöpfe beachtet werden: Die Anzahl der Mannschaften in einem Lostopf darf maximal um eins größer sein als die Anzahl der Mannschaften der anderen Lostöpfe. Um diese Vorgabe erfüllen zu können, muss der Pokalspielleiter gegebenenfalls – unter Beachtung der geographischen Lage – Mannschaften in einen anderen Lostopf umgruppieren.“

Die aktualisierte Version ist in unserem Download-Bereich zu finden und ist ab der Saison 2022/23 gültig.

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