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Corona   Bavarian TT-Race  

Hoffnung auf Wettkampfbetrieb ab 6. Juli

Turniere des Bavarian TT-Race sind bis einschließlich 5. Juli abgesagt

Bald könnte es wieder losgehen mit Wettkämpfen (Foto: Nils Rack)

Nach den Lockerungen, was den Trainingsbetrieb im Freistaat angeht, macht sich der BTTV berechtigte Hoffnungen, dass der Wettkampfbetrieb für Nicht-Kontakt-Sportarten im Indoor-Bereich ab Montag, 6. Juli, wieder aufgenommen werden kann. Dann könnten, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, auch wieder Turniere des Bavarian TT-Race durchgeführt werden. Immer unter der Prämisse, dass die bekannten Regeln (Mindestabstand, Hygiene-Maßnahmen, Dokumentation usw.) eingehalten werden. Bis zum 5. Juli sind zunächst alle eingetragenen Race-Turniere abgesagt worden. Wir werden Sie an dieser Stelle umgehend informieren, sobald der Wettkampfbetrieb wieder freigegeben wurde.

Warum macht sich der BTTV Hoffnung auf eine weitere Lockerung ab dem 6. Juli?

Das bayerische Kabinett hatte einen Vier-Stufen-Plan zur Lockerung vorgelegt. Die erste Stufe (Lockerung Trainingsbetrieb für kontaktlose Outdoor-Sportarten) und die zweite Stufe (Lockerung Trainingsbetrieb für kontaktlose Indoor-Sportarten) sind bereits beschritten worden. Als dritte Stufe soll die Einschränkung für den Wettkampfbetrieb von kontaktlosen Sportarten indoor aufgehoben werden. Sollte der Rhythmus der Lockerungen so beibehalten werden, dürfte dies ab dem 6. Juli der Fall sein. Der BTTV steht in den Startlöchern. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt in Stufe vier der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Kontaktsportarten wieder erlaubt ist, sollte auch die Beschränkung des Doppelspiels wegfallen.

Leider kann noch nicht in allen Vereinen trainiert werden

Ein "ärgerliches" Thema ist der Umstand, dass trotz theoretischer Möglichkeit eines Hallentrainings manche Betreiber (Landkreise, Städte, Kommunen) die Sportstätten noch nicht für den Trainingsbetrieb freigeben. Zwingende Gründe (z.B. Auslagerung von Schulklassen) sind dabei nachvollziehbar.
Kein Verständnis für nicht erfolgte Hallenöffnungen hat der BTTV allerdings bei grundsätzlichen organisatorischen oder finanziellen (z.B. durch erhöhten Reiningungsbedarf begründeten) Argumenten.

In diesem Fall empfehlen wir unseren Vereinen, möglichst im Zusammenschluss mit anderen Hallensportarten, evtl. koordiniert über die BLSV-Kreise und -Bezirke und mit Publikmachung über die entsprechenden Medien die Politik und die Sportstättenbetreiber an den Auftrag des Sports für die positive Entwicklung der Gesundheit und der Gesellschaft zu erinnern.
Es darf nicht sein, dass trotz gesetzlich möglicher Öffnung ehrenamtlich geführte Vereine leiden müssen, Vereinsmitglieder an der Ausübung ihres Sport gehindert werden und Verbände nicht überall gleiche Bedingungen für einen kommenden Spielbetrieb herstellen können!

Zusätzlich zu den aktuellen BTTV-internen Dokumenten sind im Folgenden auch die Links zu den grundlegenden gesetzlichen Verordnungen veröffentlicht. Weitergehende Informationen sind über die "Hygiene- und Verhaltensregeln des BTTV mit weiteren Informationen" verlinkt.

Hygiene- und Verhaltensregeln des BTTV für Trainingsmaßnahmen (Stand 20.6.2020)

Hygiene- und Verhaltensregeln des BTTV für Verantwortliche (Stand 20.6.2020)

Hygiene- und Verhaltensregeln des BTTV mit weiteren Informationen (Stand 20.6.2020)

Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Stand 19.6.2020)

Corona-Pandemie: Rahmenhygienekonzept Sport (offizielle Version des Freistaats Bayern, Stand 20.6.2020, veröffentlicht 24.6.2020)

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