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Spielbetrieb im BTTV wird ab 25. November ausgesetzt

Das Präsidium als Entscheidungsgremium hat Beschlüsse zum Mannschafts- und Einzelspielbetrieb gefasst

Noch könnte in vielen Regionen Bayerns (theoretisch) ein TT-Wettspielbetrieb stattfinden. Allerdings ist in einigen Landkreisen die Inzidenz so hoch, dass eine Sportausübung seit dem 24.11.2021 generell verboten ist. Weil die Gefahr besteht, dass immer mehr Regionen einen solchen „Sport-Lockdown“ umsetzen müssen, weil schon jetzt durch die Einschränkungen zahlreiche Punktspiele ausgefallen sind bzw. verlegt wurden und weil sich die Stimmen mehren, unter den vorherrschenden Rahmenbedingungen auf einen Spielbetrieb zu verzichten, sieht das Präsidium derzeit keine Möglichkeit mehr für die Gewährleistung eines ordentlichen, fairen und flächendeckenden Wettspielbetriebs. Die folgenden Entscheidungen hat das Präsidium als Entscheidungsgremium gemäß Satzung und Wettspielordnung basierend auf den Ausnahmeregelungen in der Wettspielordnung Abschnitt M auf seiner Sitzung am 24.11.2021 gefasst.
Der Beschluss entfaltet sofortige und bayernweite Wirkung gemäß dem anlässlich der letzten VA-Sitzung mehrheitlichen Votum der Bezirksvorsitzenden nach einheitlicher Behandlung im Verbandsgebiet.

Das Präsidium hat folgende Beschlüsse zum Spielbetrieb gefasst:

Mannschaftsspielbetrieb (Punktspielbetrieb), Pokalspielbetrieb und Mannschaftsmeisterschaften
Der Mannschaftsspielbetrieb wird ab Donnerstag, dem 25.11.2021, 0.00 Uhr ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt zunächst bis zum 31.12.2021 finden in allen Spielklassen des Bayerischen Tischtennis-Verbands keine Mannschaftskämpfe, keine Pokalspiele und keine Mannschaftsmeisterschaften mehr statt.

Die Spielleiter sind angehalten, KEINE EINGRIFFE IN DEN TERMINPLÄNEN VORZUNEHMEN bis über das weitere Vorgehen entschieden wurde.
Über eine mögliche Fortsetzung des unterbrochenen Spielbetriebs und die damit verbundenen Modalitäten berät das Präsidium je nach Vorgaben der Politik spätestens gegen Jahresende.

Unabhängig von diesen Regelungen müssen alle Vereine die Mannschaftsmeldung für die Rückrunde zwischen dem 16.12. und 22.12.2021 abgeben!
Mehr zu den RES-Regelungen sind der Newsmeldung "Anwendung der RES-Regelungen werden wohl ausgesetzt" vom 21.10.2021 zu entnehmen.

Die bisher beschlossenen (Ausnahme-)Rahmenbedingungen, die auch in den "angepassten Rahmenbedinungen für Wettkämpfe" des BTTV aktualisiert veröffentlicht sind, gelten unabhängig vom Zeitpunkt einer Wiederaufnahme bis zum 30.6.2022 fort:

  • Für den Rückzug von Erwachsenen- und Nachwuchsmannschaften unterhalb der Verbandsebene oder von Mannschaften im Seniorenbereich (alle Ebenen) werden keine Ordnungsgebühren ausgesprochen. Diesen Beschluss hat der Verbandsausschusses am 20.11.2021 getroffen.
  • Zurückgezogene Mannschaften dürfen als Absteiger zur Auffüllung der bisherigen Spielklasse zur Spielzeit 2022/2023 herangezogen werden.
  • Ein dreimaliges Nichtantreten führt nicht zum Streichen aus der Spielklasse.
  • Nichtantreten oder vermindertes Antreten wird finanziell nicht sanktioniert.

Individualspielbetrieb weiterführende Veranstaltungen
Zwischen dem 25.11. und dem 31.12.2021 finden keine weiterführenden Veranstaltungen des BTTV oder seiner Bezirke statt.

Dies betrifft auch die Bayerischen Meisterschaften Damen/Herren C+D-Klasse in Erdweg am 27./28.11.2021, die Bayerischen Meisterschaften Damen/Herren B+E-Klasse in Oberalteich am 4./5.12.2021 sowie die Bayerischen Meisterschaften der Jugend 18/15/13 in Dillingen am 11./12.12.2021. Auch die Bayerischen Einzelmeisterschaften der Jugend 11 in Donauwörth am 8.1.2022 wurden bereits verschoben.

Individualspielbetrieb offene Turniere
Offene Turniere können ebenso wie Freundschaftsspiele durchgeführt werden, wenn es die gesetzlichen Bestimmungen und die Einhaltung von Hygienekonzepten des BTTV sowie von lokalen Behörden zulassen.

mini-Meisterschaften
Das Präsidium empfiehlt allen Vereinen nachdrücklich, die im Zeitraum zwischen 25.11. und 31.12.2021 angesetzten Ortsentscheide auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Trainings- und Lehrgangsbetrieb
Solange es die gesetzlichen Rahmenbedingungen zulassen, ist der Trainingsbetrieb unter Beachtung der Hygiene- und Verhaltensregeln des BTTV möglich.

Bleiben Sie gesund und unserer Sportart verbunden!

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