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Corona  

Weitere Lockerungen für den Wettspielbetrieb

Nach der Ankündigung der bayerischen Staatsregierung gelockerte Rahmenbedingungen ab 19. September

Es gibt weitere Lockerungen in der Corona-Pandemie (Foto: Pixabay)

Nachdem bereits letzte Woche verkündet worden ist, dass im kontaktlosen Wettspielbetrieb in Bayern wieder Zuschauer zugelassen sind, hat der BTTV sein Schutzkonzept für den Zeitraum ab dem 19. September aktualisiert.

Ab kommenden Samstag, dem 19. September, dürfen

  • bis zu 100 Zuschauer wieder den TT-Wettkämpfen/TT-Turnieren beiwohnen (wenn die übrigen Bestimmungen eingehalten werden; ggf. lokale Beschränkungen vorhanden). Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen erhöht sich die Zahl auf 200 Zuschauer. Während auf den Zuschauerplätzen bei entsprechendem Abstand keine Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben ist (der BTTV empfiehlt dies aber dringend), muss auf dem Weg zum Zuschauerplatz weiterhin ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.
    Die Höchstgrenzen gelten nicht für den TT-Profisport und sie können durch lokale Vorgaben evtl. auch nicht ausgeschöpft werden. Deshalb kann Zuschauern und (mehreren) Sorgeberechtigten der Zugang zu einer Austragungsstätte nicht garantiert werden.

Ab kommenden Samstag, dem 19. September, dürfen zudem

  • gemäß den Hygiene- und Verhaltensregeln des BTTV bei entsprechendem Abstand Anwesende in Sporthallen (Training und Wettkampf) auf das Tragen von Masken verzichten, außer lokale Vorgaben verlangen dies weiterhin verpflichtend. Dabei ist zu beachten, dass für zurückzulegende Wege in der Halle, in der Umkleide und beim Zugang zur Halle ein Mund-Nase-Schutz weiterhin vorgeschrieben ist. Aber Personen mit "festem" zugewiesenen Platz (z.B. Betreuer hinter der Box zum Coachen, Turnierleitung am Schreibtisch, wartende Spieler auf der "Reservebank") müssen an diesem Platz keine Mund-Nase-Bedeckung mehr tragen (wobei der BTTV dies dringend empfiehlt).

Die geänderten BTTV-Vorgaben sind wie üblich dieser Newsmeldung beigefügt und im Download-Bereich abrufbar.

Darüber hinaus hat die Ankündigung in den angepassten Rahmenbedingungen für TT-Wettkämpfe unter 3e. , "die Vorgabe gemäß WO G 7.4.2 auszusetzen, nämlich, dass eine zurückgezogene Mannschaft in der Folgespielzeit nicht in die bisherige Spielklasse zurückkehren darf" für zahlreiche Nachfragen gesorgt.
Deshalb zur Klarstellung: Eine zurückgezogene Mannschaft wird gemäß WO G 7.4.2 "im Bereich des BTTV ... als Absteiger geführt. Eine sofortige Einreihung in eine tiefere Spielklasse ist nicht möglich (Anm. ein "Weiterspielen nach Rückzug" ist ausgeschlossen, auch in tieferen Ligen)." Nur der Folgesatz wurde für Rückzüge bis zum 31.12.2020 ausgesetzt.
Ergebnis: Zurückgezogene Mannschaften dürfen als Absteiger in der Folgespielzeit durch Setzen der "Aufstiegsbereitschaft" (Seite 2 der Vereinsmeldung in click-TT) bei noch freien Plätzen gemäß Auffüllregelung in WO F 3.4.8 in die bisherige Spielklasse zurückkehren.

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