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Annullierung der Spielzeit 2020/2021 – Rückmeldungen und Anfragen

Obwohl die Ausführungen zur Wertung der Spielzeit 2020/2021 und die daraus folgenden Konsequenzen bereits ausführlich und transparent in der Newsmeldung vom 12. Februar dargelegt wurden, erreichen den Verband noch zahlreiche Kommentare und weitere Nachfragen.

Die wichtigsten Themengebiete dieser Rückmeldungen sollen deshalb nochmals näher erläutert werden.

Unterschiedliche Öffnung für Profi- und Amateursportler
Die Verbandsführung setzt sich dafür ein, dass der gesamte TT-Trainings- und Spielbetrieb in Bayern wieder aufgenommen werden kann. Allerdings ist die flächendeckende Sportausübung durch die 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – zuletzt verlängert bis 7. März – untersagt. Nachdem die bayerischen Ministerien aber Ausnahmen vom Sportverbot für Profisportler und Kaderspieler genehmigt haben, räumt der BTTV selbstverständlich diesen Personen das Training ein, was er dann auch für alle hoffentlich bald zugelassenen Zielgruppen ermöglichen wird.

Inaktivitätsabzug
Es wurde Kritik daran geäußert, dass Spielerinnen und Spielern „ohne ihr Verschulden“ (d.h. wegen corona-bedingter Ausfälle von Spielen) TTR-Punkte wegen Inaktivität abgezogen werden.
Hierbei handelt es sich um eine bundesweit einheitliche Bestimmung des DTTB, auf die der BTTV keinen Einfluss hat. Wir haben schon mehrfach versucht, die Umstände zu beschreiben, nämlich dass es sich nicht um eine Bestrafung, sondern um eine Wertekorrektur handelt, die mit einer mangels Spielpraxis geringeren Spielstärke korreliert.
Auch die jüngste Nachfrage beim Deutschen Tischtennis-Bund hat dieses Vorgehen bestätigt, weshalb TTR-relevante Alternativangebote in der Sommerpause, die derzeit in Planung sind, vielleicht für etliche Aktive attraktiv sind.

Finanzen

  • Beitragsrückerstattung
    Ebenfalls in früheren Veröffentlichungen hat der Verband dargelegt, dass eine (auch teilweise) Rückerstattung von Beiträgen – die Summen für Vereine, Mannschaften und Spieler sind im Abschnitt C der Beitrags- und Gebührenordnung des BTTV als Beiträge ausgewiesen – nicht möglich ist. Bei einer Rückerstattung droht der Verlust der Gemeinnützigkeit, und diese Gefahr droht auch allen Vereinen, wenn sie ohne entsprechende Satzungsgrundlage allgemeine Beitragsrückzahlungen vornehmen. Darauf haben unabhängig vom BTTV die Dachverbände und die Steuerbehörden hingewiesen.
    Aus diesem Grund leistet der BTTV auch die Beiträge gegenüber seinen Dachorganisationen in voller Höhe. Weil der Verband darüber hinaus auch allen seinen weiteren Verpflichtungen wie Mietzahlungen, Gehälter für das Personal etc. nachkommt, ist ein diesbezüglicher Finanzbedarf gegeben.
  • Beitragsplanungen
    Während es keine Möglichkeit gab, die Beiträge zur Jahresrechnung 2021 noch zu korrigieren (der Beschluss muss durch ein Legislativgremium erfolgen; bei der Sitzung des Verbandsausschusses am 7.11.2020 war diese Entwicklung noch nicht absehbar, und es gab deshalb keinen entsprechenden Antrag), wird das Präsidium für die nächste Sitzung dieses Legislativgremiums am 17. April 2021 einen Antrag stellen, die Mannschaftsbeiträge für die Spielzeit 2021/2022, die mit der Jahresrechnung Anfang 2022 fällig werden, zu senken. Über das Ergebnis der Abstimmung berichten wir satzungsgemäß in einer amtlichen Mitteilung.
  • Ordnungsgebühren
    Sehr frühzeitig haben die zuständigen Legislativgremien und das Entscheidungsgremium die Ordnungsgebühren für Mannschaftsrückzüge, Nichtantreten oder Antreten in verminderter Mannschaftsstärke ausgesetzt, um einen evtl. nicht reibungslosen Spielbetrieb nicht weiter zu belasten.
    Mit der Annullierung des sportlichen Ausgangs der Spielzeit 2020/2021 ist jedoch keine automatische Rücknahme von Ordnungsgebühren verbunden, die im Rahmen von Verstößen bei durchgeführten Mannschaftskämpfen erhoben worden sind. Hierzu fehlt die rechtliche Grundlage bzw. ein entsprechender Beschluss, weshalb Anregungen/Forderungen auf Erlass dieser Ordnungsgebühren nicht entsprochen werden kann/darf.

Aus den o.g. Ausführungen soll verdeutlicht werden, dass der Verband gegenüber seinen Mitgliedsvereinen und Aktiven nur bedingt Spielraum besitzt. Er ist an die Vorgaben von staatlichen Stellen, an verbindlichen Bestimmungen seiner Dachorganisationen und seine eigenen Ordnungen gebunden. Deshalb müssen die Verbandsverantwortlichen bei manchen Themen unpopuläre Entscheidungen treffen bzw. verkünden, weshalb wir in der gesamten TT-Community um Verständnis werben.
Wir setzen uns für Tischtennis in Bayern, für unsere Vereine sowie Spielerinnen und Spieler wo immer möglich ein und hoffen auf eine baldige Rückkehr zu einem normalen Spielbetrieb.
Bis dahin bleiben Sie bitte alle gesund und dem TT-Sport verbunden!

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