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Corona  

Neue Corona-Regeln

Aktualisierung der Hygieneregeln des BTTV erfolgt - Rahmenbedingungen für den Mannschaftsspielbetrieb folgen nächste Woche

Nachdem die Politik die Rahmenbedingungen für die Corona-Bekämpfung angepasst hat, wurden auch die Hygiene- und Verhaltensregeln des BTTV aktualisiert. Sie sind wie bisher im "Corona"-Download-Bereich der BTTV-Homepage abrufbar.

Wichtigste Änderung gegenüber den vorherigen Fassungen ist, dass bei einer Inzidenz von mehr als 35 nur noch Personen am "Indoor-Sport" teilnehmen dürfen, die entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Dies betrifft sowohl Trainingsmaßnahmen der Vereine als auch den Wettspielbetrieb, der u.U. sogar mit Zuschauern ausgetragen werden darf. Unterhalb dieser "35er-Grenze" ist die Teilnahme ohne Vorgaben möglich.

Während die "Kontrolle" beim Training für die Vereine kein Problem darstellen dürfte (denn sie mussten bisher schon eine Dokumentation über die Anwesenheit führen und müssen dies auch weiterhin tun), sind bei Wettkämpfen die jeweiligen Ausrichter/Heimvereine für die Kontrolle auch der Gäste zuständig. Dies betrifft zunächst nur den Einzelspielbetrieb, so u.a. die Race-Turniere.

Die durchführenden (Heim-)Vereine haben nach jetzigem Kenntnisstand also die Aufgabe, ab einer Indizenz von >35 nur Personen Zutritt zur eigenen Halle zu gewähren, die die o.g. Bedingungen erfüllen.
Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:

  • Kinder unter 6 Jahren müssen nicht getestet werden
  • Schüler*innen müssen nicht getestet werden, weil sie in der Schule regelmäßigen Test unterzogen werden (auch in den Ferien, also vor Schulbeginn in Bayern müssen Schüler*innen nicht getestet werden)
  • Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen bei Freiheit von Symptomen und bei Vorlage entsprechender Nachweise nicht getestet werden

Als Test sind PCR-Tests (max. 48 h vorher), POC-Antigentests (max. 24 h vorher) oder ein unter Aufsicht (des Einlassenden) vorgenommener Selbsttest (max. 24 h vorher) zulässig. Evtl. ist es ratsam, dass Vereine solche Selbsttest vorhalten, damit sie (auch gegen Gebühr) sich kurzfristig Sicherheit über den Zustand des Gastes verschaffen können.

Details zum Datenschutz und zur Verantwortlichkeit (Haftung) sind noch nicht vollständig geklärt. Hierzu werden wir Auskünfte einholen und baldmöglichst informieren. Der BTTV setzt dabei auch auf die Unterstützung des BLSV, weil diese Problemstellungen nicht nur den TT-Sport, sondern alle Vereine mit Indoor-Sportarten in Bayern betreffen. Bitte verfolgen Sie auch die "Handlungsempfehlungen und Schutzmaßnahmen des BLSV".

Ebenso werden die Rahmenbedingungen für Wettkämpfe im BTTV erst im Laufe der nächsten Tage festgelegt. Zum Einen ist noch mit Präzisierungen der Bayerischen Staatsregierung zu rechnen; zum Anderen ist eine Information ca. 2 Wochen vor Beginn des Mannschaftsspielbetriebs ausreichend und dann entsprechend aktuell. Eine Veröffentlichung ist für den 31.8. geplant, und bis dahin bitten wir von Rückfragen abzusehen.

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