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(aus Info IV - 29.04.2010)

Als Abschluss des Themenblocks "Spielberechtigungen" soll die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb behandelt werden. Dieser Begriff ist neu: er wurde erst beim letzten Bundestag im April auf Antrag des Bayerischen Tischtennis-Verbands eingeführt. Die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb (SpBerE) ersetzt sämtliche Regelungen um die bisherigen Jugendfreigaben (JFG) und Jugendersatzspielerregelungen (E/J bzw. JES).

Alle aufgezählten Maßnahmen sollen das Spielen von "Nicht-Erwachsenen" im Erwachsenenspielbetrieb regeln. Bislang gab es Freigabebestimmungen für Einzelsport und Mannschaftssport sowie für die Ersatzspielerregelung - und dies in jedem Mitgliedsverband des DTTB unterschiedlich. Durch die Regeländerung wird das ganze Thema harmonisiert.

1. Begriff: Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb bedeutet, dass der jugendliche Inhaber eine Teilnahmemöglichkeit im gesamten Erwachsenenbereich (Einzel- und Mannschaftssport) besitzt. Der Jugendliche mit SpBerE ist lt. WO einem erwachsenen Spielberechtigten gleichgestellt. Beschränkungen, wie sie bisher bestanden haben, existieren nicht mehr; es können 6 Jugendliche mit einer Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb eine Erwachsenenmannschaft bilden. Spieler mit SpBerE gelten in jedem Fall als Stammspieler in einer Erwachsenenmannschaft.

2. Einsatz im Erwachsenenbereich: Für einen Einsatz im Erwachsenenbereich ist die SpBerE Voraussetzung - unabhängig ob nur im Einzel- oder im Mannschaftssport, egal ob für alle Spiele oder nur zum "Schnuppern". Ohne SpBerE ist kein Eintrag auf die Mannschaftsmeldung der Damen/Herren und keine Teilnahme in Erwachsenenklassen bei Turnieren (auch nicht im letzten Jugendjahr) möglich. Eine korrekte Eingliederung der Jugendlichen ist in Verbindung mit der Einführung der click-TT/myTT-Rangliste möglich. Die leistungsgerechte Behandlung ist ein elementarer Bestandteil der Neuregelung.

3. Unterschied zur bisherigen JFG: Mit einer früheren Jugendfreigabe hat der Jugendliche die Einsatzberechtigung im Mannschaftsspielbetrieb der Jugend verloren. Mit der SpBerE behält jedoch der Jugendliche die Einsatzmöglichkeit im Nachwuchsmannschaftssport. Verbände haben nach WO zwar die Möglichkeit, hier gewisse Einschränkungen vorzunehmen; der BTTV als Antragsteller der Regeländerung möchte jedoch prüfen, ob sich durch die vollständige Freigabe neue Nachwuchsmannschaften anmelden. Es ist also mit dem Einverständnis der Eltern und der Genehmigung durch den Verein möglich, dass ein Jugendlicher parallel zum Jugendspielbetrieb (Einzel- und Mannschaftssport) auch am gesamten Erwachsenenspielbetrieb (Einzel- und Mannschaftssport) teilnimmt. Nimmt er nicht an allen Wettbewerben teil, so entstehen wie bei allen Nichtteilnahmen von Stammspielern Wettbewerbsverzerrungen, die allerdings durch die weiteren Regelungen des BTTV aufgefangen werden.

4. Kosten: Die Beantragung der SpBerE selbst ist kostenlos. Allerdings wird die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb genau so behandelt wie die Spielberechtigung für einen erwachsenen Spieler. In der BGO ist festgehalten (s. auch amtliche Mitteilung), dass die Inanspruchnahme einer SpBerE dadurch 14 Euro pro Spielzeit kostet (10 € Erwachsene + 4 € Jugend).

5. Beantragung: die Beantragung verläuft online über click-TT. Hier steht das Modul baldmöglichst dem Vereinsadministrator bzw. dem Inhaber des Rechtes Spielberechtigung unter dem Menüpunkt "Spielberechtigungen" zur Verfügung (wegen des Beschlusses vor wenigen Tagen müssen erst Programmierarbeiten vorgenommen werden).
Der Klick auf den Button "SpBerE beantragen" öffnet die Maske zur Suche nach einer oder mehrerer Personen mit einer bestehenden Spielberechtigungen für den Verein. Es werden nur Spieler angezeigt, für die gemäß Alter eine SpBerE beantragt werden kann. Nach der Markierung der Checkbox in der letzten Spalte jeweils des gewünschten Spielers und "weiter" sowie nach Kontrolle der Anzeige und "speichern" steht nunmehr ein generiertes pdf-Dokument für jeden Spieler zur Verfügung, welches vom Spieler, den gesetzlichen Vertretern, dem Verein und einem erwachsenen Vereinsmitglied, das die Beaufsichtigung übernimmt, unterschrieben sein soll, bevor der Verein den Antrag zur endgültigen Übernahme in die EDV einreicht (= Haken setzen und Klick auf Button "Einreichen").
Das Einreichen kann auch zu einem späteren Zeitpunkt (ggf. zusammen mit anderen Anträgen) erfolgen.
Wichtig: auf Verlangen ist der vom Spieler, den gesetzlichen Vertretern, dem Verein und dem erwachsenen Vereinsmitglied unterschriebene Antrag der Geschäftsstelle vorzulegen, ansonsten verbleibt es beim Verein!
Bei Jugendlichen in den letzten 3 Jugendjahren reicht der online eingereichte Antrag aus. Bei jüngeren Jugendlichen muss der Antrag zusammen mit allen Unterlagen (wie bisher) beim Fachbereich Wettkampfsport eingereicht werden.

6. Umschreibung JFG zu SpBerE: Aus verfahrenstechnischen Gründen werden alle bestehenden Jugendfreigaben (JFG) in Spielberechtigungen für den Erwachsenenspielbetrieb (SpBerE) umgeschrieben. Wenn ein Verein diesen Schritt nicht vollzogen haben möchte, soll er bitte möglichst umgehend, spätestens aber bis zum 15. September die Löschung der SpBerE beantragen. Die Löschung ist durch ein formloses Schreiben - bzw. E-Mail oder Fax - an die Geschäftsstelle (wie bisher auch) möglich.

7. Transparenz: durch die Regeländerung ist jedem Jugendlichen erlaubt in seiner Altersklasse alle Wettbewerbe ohne Einschränkung zu spielen. Weil zahlreiche Ausnahmen, Sonderregelungen etc. weggefallen sind, ist eine Wettbewerbsverzerrung bei Nachwuchsmannschaftsturnieren auf überregionaler Ebene nicht mehr gegeben und auch der Umfang des Regelwerks hat sich merklich verringert (s. Handbuchseiten).

Die allgemeine Info-Reihe »click-TT-Anwendung« steht der Allgemeinheit ebenso wie die Geschäftsstelle für individuelle Rückfragen zur Verfügung.