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click-TT, Downloads, Links ...

Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 03.05.2012 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Wichtige Termine zur Vorbereitung der Spielzeit 2012/2013

Termine für Vereine
Alle Termine sind dringend einzuhalten!

16. Mai bis 10. Juni: Vereinsmeldung in click-TT (ehemals Mannschaftsmeldung)
21. Juni bis 29. Juni: Mannschaftsmeldung für die VR in click-TT (ehemals Einreichung der Vereinsrangliste); Grundlage sind die Werte der offiziellen Q-TTRL mit dem Stichtag 11.05.2012
21. Juni bis 29. Juni: Terminwunschabgabe für Mannschaften in Verbandsligen in click-TT
21. Juni bis 15. Juli: Terminwunschabgabe für Mannschaften in Bezirksligen in click-TT
21. Juni bis 15. Juli: Terminwunschabgabe für Mannschaften in Kreisligen in click-TT
15. Dezember bis 23. Dezember: Mannschaftsmeldung für die RR in click-TT (ehemals Einreichung der Vereinsrangliste); Grundlage sind die Werte der offiziellen Q-TTRL mit dem Stichtag 11.12.2012

Termine für Fachwarte
Alle Termine sind dringend einzuhalten!

16. Mai bis 20. Juni: Rahmenterminpläne anlegen durch die FW Mannschaftssport
11. bis 20. Juni: endgültige Ligenzusammenstellung durch die FW Mannschaftssport
30. Juni (frühestens ab 21. Juni) bis 10. Juli: Terminplanerstellung der Verbandsligen durch die Spielleiter
16. Juli (frühestens ab 21. Juni) bis 05. August: Terminplanerstellung der Bezirksligen durch die Spielleiter
16. Juli (frühestens ab 21. Juni) bis 25. August: Terminplanerstellung der Kreisligen durch die Spielleiter

Vereinsmeldung ab 16.05.

Mit der Vereinsmeldung (früherer Begriff: Mannschaftsmeldung) meldet der Verein seine Mannschaften in click-TT zum Rundenspielbetrieb (Mannschafts- und Pokalspielbetrieb) der jeweils kommenden Spielzeit an.
Die Vereinsmeldung ist verpflichtend und muss im Zeitraum vom 16. Mai bis 10. Juni erfolgen.

Unter dem Menüpunkt "Meldung" erscheinen auf der Startseite die großen Themenblöcke "Vereinsmeldung", "Terminwünsche" und "Mannschaftsmeldung" mit den jeweiligen Bearbeitungszeiträumen pro Ebene. Ist eine Bearbeitung möglich, da der entsprechende Meldezeitraum aktiv ist, so gelangt man durch Anklicken des Links "Vereinsmeldung" unterhalb Aktivität zum vierstufigen Meldeprozess.
Eine entsprechende Anleitung/Beschreibung zur Vereinsmeldung finden Sie auf der BTTV-Homepage unter www.bttv.de/service/faq/click-tt-anwendung/vereinsmeldung.

Der aktuelle Stand der Vereinsmeldung wird ab dem 16. Mai jederzeit öffentlich in click-TT über den Ligenplan des jeweiligen Kreises oder Bezirkes aufzurufen sein.


Für individuelle Rückfragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Die Info-Reihe »click-TT-Anwendung« steht der Allgemeinheit ebenso wie die bisherige Informationsserie zur »click-TT Einführung« zur Verfügung.

Endspiel um die Deutsche Mannschaftsmeisterschaft

Ein Tag, ein Finale, zwei Mannschafen und eine hoffentlich voll besuchte Halle.

Erstmals wird die Tischtennis Bundesliga ihren Meister in der aktuellen Saison in einem echten Play-Off Finale finden, das am 25. Mai 2012 um 19:00 Uhr in der Stechert Arena Bamberg stattfinden wird. Auf neutralem Boden können sich die Zuschauer auf ein Herzschlagfinale gefasst machen. Mit dem neuen Austragungsmodus eines echten Endspiels um den Meisterpokal ist Spannung pur angesagt. Die Tischtennisfans in ganz Deutschland können sich auf ein hochdramatisches Finale in Bamberg freuen. Erst einmal kämpfen aber vier Mannschaften im Play-Off-Halbfinale um die beiden Finaltickets nach Bamberg. Der 1. FC Saarbrücken TT hat es im Halbfinale mit den TTF Liebherr Ochsenhausen zu tun und Borussia Düsseldorf steht dem TTC RöhnSprudel Fulda-Maberzell gegenüber.

Karten für das Finale der Deutschen Mannschaftsmeisterschaft gibt es unter www.kartenkiosk-bamberg.de oder unter 0951/23837.

Termin: 25. Mai 2012, 19:00 Uhr
Austragungsort: Stechert Arena Bamberg

Nähere Informationen bei der TTBL und demnächst auf der Homepage des BTTV.

Einladung zur Sitzung des Verbandshauptausschusses 2012

An die Vorstände der Bezirke sowie die ordentlichen, außerordentlichen und unabhängigen Mitglieder des Verbandshauptausschusses

Gemäß § 23 2. der Satzung des BTTV lade ich herzlich ein zur

Sitzung des Verbandshauptausschusses des Bayerischen Tischtennis-Verbandes 2012

am 7./8. Juli 2012 in Gunzenhausen (Bezirk Mittelfranken)

Die Sitzung des Verbandshauptausschusses wird eröffnet am 7. Juli 2012 um 17.00 Uhr. Vorher tagen die Vorstandsbereiche gemäß eigener Einladung.
Weitere Informationen zur Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge erhalten die Mitglieder des Verbandshauptausschusses satzungsgemäß mindestens drei Wochen vor der Sitzung.

Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen gemäß BTTV-Satzung § 23 6. ist der 1. Juni 2012 (Eingang Geschäftsstelle). Verspätet eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden. Dazu müssen drei Viertel der anwesenden ordentlichen Mitglieder des Verbandshauptausschusses der Dringlichkeit zustimmen.

Claus Wagner, Präsident

Einladung zur Sitzung des Bezirkshauptausschusses Bezirk Mittelfranken 2012

An die ordentlichen, außerordentlichen und unabhängigen Mitglieder des Bezirkshauptausschusses Mittelfranken

Gemäß § 26 2. der Satzung des BTTV lade ich herzlich ein zur

Sitzung des Bezirkshauptausschusses des Bezirks Mittelfranken 2012

am 15. Juni 2
012, um 18.00 Uhr in Erlangen

Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen gemäß BTTV-Satzung § 26 8. ist der 29. Mai 2012 (Eingang Bezirksvorsitzender). Verspätet eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden. Dazu müssen drei Viertel der anwesenden ordentlichen Mitglieder des Bezirkshauptausschusses der Dringlichkeit zustimmen.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken unter http://mfr.bttv.de hinterlegt.

Hanns Fischer, Bezirksvorsitzender

Änderungen der Bestimmungen

Der Verbandsausschuss des BTTV hat auf seiner letzten Sitzung am 21.04.2012 einige Passagen der Bestimmungen geändert. Dabei handelt es sich um Anpassungen bzgl. click-TT und Präzisierungen von bislang geltenden Vorgaben in der WO sowie um die Erhöhung der Fahrtkostenzuschüsse in der BGO.

Wettspielordnung

Um Irritationen bei der Überprüfung von Spielberechtigungen zu vermeiden, lehnt sich der BTTV noch präziser an die Bestimmungen des BLSV an. Weil die Meldung der Mitglieder u.a. den Versicherungsschutz sicherstellt, ist die Erfüllung sämtlicher Vorgaben für die Erteilung der Spielberechtigung (und die Bestätigung durch den antragstellenden Verein) unerlässlich.

B 2.1 a
Am Spielbetrieb des BTTV darf nur teilnehmen, wer Mitglied eines dem Bayeri­schen Landes-Sportverband e.V. (BLSV) angeschlossenen Vereins und entsprechend dessen Regularien dem BLSV gemeldet ist.
Spielerbeiträge für Spielberechtigungen werden auf der Jahresrechnung in Rech­nung gestellt, außer die Löschung der Spielberechtigung wird vor dem 15. Sep­tember des Vorjahres beantragt.

Eine Genehmigung seitens des BTTV mit allen Konsequenzen (Aufnahme in Veranstaltungskalender, Gebühren für die Turniergenehmigung, Stellung eines OSR) erfolgt nur für Turniere, die im Rahmen der WO und der Int. TT-Regeln gespielt werden. Nicht genehmigte Turniere dürfen als "Vereinsveranstaltung" durchgeführt werden, solange die übrigen Vorgaben der WO für offizielle, nicht weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.3 (u.a. Teilnahme nur mit Spielberechtigung, Einhalten von Spielverboten, ...) eingehalten werden.

C 1.1 a
Die Genehmigung eines Turniers ist spätestens sechs Wochen vor dem Turnier über das Online-Verwaltungsprogramm des BTTV zu beantragen. Die Genehmigung wird nur Turnieren erteilt, die im Rahmen der WO und der Int. TT-Regeln ausgeschrieben sind.
Werbeveranstaltungen, die mittels Veranstaltungen gemäß A 11.3 durch­geführt werden, sind genehmigungspflichtig.

Für die Eingabe der Ergebnisse von Veranstaltungen des Individualspielbetriebs war und ist (nochmals verdeutlicht) der Veranstalter zuständig.

C 1.5 a
Im Bereich des BTTV wird die Veröffentlichung im Turnierkalender des vom DTTB festgelegten Internet-Portals sowie die Ergebnisübermittlung sämtlicher Ergeb­nisse für alle vom BTTV und seinen Untergliederungen durchgeführten oder ge­nehmigten Veranstaltungen in dieses Portal festgelegt. Für die Eingabe ist der jeweilige Veranstalter (Verein, Kreis, Bezirk, Verbandsebene) verantwortlich.

Während bislang die Leistungsklassen eine Grenze sowohl nach "oben" als auch nach "unten" hatten, wird nunmehr lediglich ein Maximalwert festgelegt. Da es zudem viele Wünsche nach "Öffnung" auch bei der Durchlässigkeit der Leistungsklassen gab, die teilweise in der Vergangenheit auch schon praktiziert wurde, ist das bisherige Prinzip einer einzigen Startmöglichkeit umgekehrt worden. Theoretisch darf jetzt jeder Teilnehmer in allen Konkurrenzen antreten, in denen er startberechtigt wäre, und der Veranstalter kann dies durch Bekanntgabe über Durchführungsbestimmungen (Verbandsebene, Bezirke, Kreise) oder Ausschreibungen (Vereine) beschränken. Dies betreffend kommt es zu Änderungen in zwei Passagen der WO:

A 9.1 a
Im Bereich des BTTV gelten für alle weiterführenden Veranstaltungen gemäß A 11.1 die folgenden Leistungsklassen, die durch Bereiche von TTR-Werten ge­kennzeichnet sind:
- Herren-A-Klasse: max. - 1.651keine Beschränkung
- Herren-B-Klasse: max. 1.650 - 1.501
- Herren-C-Klasse: max. 1.500 - 1.401
- Herren-D-Klasse: max. 1.400 - 0
- Damen-A-Klasse: max. - 1.401keine Beschränkung
- Damen-B-Klasse: max. 1.400 - 1.251
- Damen-C-Klasse: max. 1.250 - 0
Veranstalter von nicht weiterführenden Veranstaltungen mit Individualwettbewer­ben müssen die entsprechenden Bereiche der Leistungsklassen übernehmen; ih­nen steht es aber frei, die vorgegebenen Leistungsklassen weiter zu unterteilen. Bei weiterführenden Veranstaltungen auf Kreisebene kann der Veranstalter die D-Klasse nochmals in zwei Leistungsklassen D und E unterteilen.

C 6 a Alters- und Leistungsklassen bei Einzelturnieren
Ein Teilnehmer darf grundsätzlich nur in einer einzigender Turnierklasse starten, in der er gemäß Alters- und Leistungsklasse teilnahmeberechtigt ist. Für Meisterschaften und Ranglistenturniere kann die Teilnahmemöglichkeit in Altersklassen älterer Jugendlicher (im Nachwuchsbereich) bzw. in Altersklassen jüngerer Senioren (im Seniorenbereich) sowie bzgl. der Teilnahmemöglichkeit in verschiedenen Leistungsklassen in den Durchführungsbestimmungen bzw. in den Ausschreibungen eingeschränkt werden. Im Doppel und Gemischten Doppel ist für die Teilnahme in einer Turnierklasse der TTR-Wert des stärkeren Spielers sowie das Alter des jüngeren Spielers (im Seniorenbereich) bzw. des älteren Spielers (im Nachwuchsbereich) maßgeblich. Dabei sind seine Altersklasse bzw. die Teilnahmeberechtigung für eine Altersklasse und seine Leis­tungsklasse maßgeblich. Im Doppel und Gemischten Doppel kann ein Spieler statt in der Klasse, in der er die Einzelkonkurrenz bestreitet, in einer anderen Klasse spielen, wenn er für diese altersmäßig startberechtigt ist bzw. er für diese eine Teilnahmeberechtigung besitzt und wenn er selbst oder sein höher ein­gestufter Partner in dieser startberechtigt ist. Es ist unzulässig, beim selben Turnier mit verschiede­nen Partnern in mehreren Klassen zu spielen.
Der Veranstalter kann die Teilnahme in mehreren Konkurrenzen derselben Individualwettbewerbe einschränken.
Schüler A, B und C können in der ihrem Alter entsprechenden Altersklasse oder einer Altersklasse älterer Jugendlicher teilnehmen (z.B. Schüler A bei der Jugend, Schüler B bei Schüler A oder Jugend, Schüler C bei Schüler B, Schüler A oder Jugend). Für Meister­schaften und Ranglistenturniere kann die Teilnahmemöglichkeit in Altersklassen älterer Jugendlicher in den Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Jugend einge­schränkt werden.
Die Seniorenklassen 40-60 (WO A 8.9 bis 8.11) sowie die Nachwuchsklassen (WO A 8.2 a bis 8.5) können in je zwei Leistungsklassen ausgeschrieben werden, wobei der Veranstalter die Leistungsklassengrenze definiert und zusammen mit der Aus­schreibung bekannt gibt.
Sind in einer ausgeschriebenen Konkurrenz nur drei oder weniger Meldungen abgegeben, so wird diese mit der entsprechenden Konkurrenz der nächsthöheren Leistungsklasse zu­sammengelegt. Wenn keine höhere Leistungsklasse vorhanden ist, erfolgt die Zusam­menlegung mit der nächstniedrigeren. Ist keine Leistungsklassenunterteilung vorhanden, wird die Konkurrenz mit der nächstjüngeren (bei Senioren) bzw. nächstälteren (bei Jugend/Schüler) zusammengelegt.
Bei nur vier oder fünf Meldungen in einer Einzelkonkurrenz wird diese nach dem System "jeder gegen jeden" ausgetragen.
Bei nicht weiterführenden Veranstaltungen gemäß A 11.3 kann der Veranstalter den Start von Teilnehmern in seiner oder in weiteren möglichen Altersklassen sowie in stärkeren Leis­tungsklassen zulassen, wenn der organisatorische Ablauf dies ermöglicht.

Da die Spielstärke durch den TTR-Wert definiert ist, kann nach Annahme des entsprechenden Antrags jetzt auch ein Spieler mit Sperrvermerkt zur Rückrunde wieder von dieser Einschränkung "befreit" werden, wenn er gemäß TTR-Wert ohnehin in der Mannschaftsmeldung derselben Mannschaft eingereiht wäre.

D 15.3 a
Ein zu Beginn der Vorrunde erteilter Sperrvermerk kann auf Antrag des Vereins zur Rückrunde aufgehoben werden, wenn der Spieler bei der Mannschaftsmel­dung zur Rückrunde auch ohne Sperrvermerk Stammspieler in der Mannschaft ist, in der er mit Sperrvermerk gemeldet wurde.

Im digitalen Zeitalter wird auch die Vorlage einer "digitalen" Mannschaftsmeldung (d.h. Anzeige der im Internet gespeicherten Version) akzeptiert.

G 21 Vorlage der Mannschaftsmeldung, Kontrolle der Identität
Bei jedem Spiel ist die zuletzt genehmigte Mannschaftsmeldung (digital oder als Ausdruck) mitzuführen. Die beteiligten Spieler müssen auf Verlangen ihre Identität nachweisen (z.B. Bundesper­so­nalausweis, Reisepass, Führerschein, Kinderausweis).
Bei Fehlen eines Identitätsnachweises muss dieser nachge­reicht werden. Die Entschei­dung trifft in jedem Fall der zuständige Spielleiter.

Die gestiegenen Spritpreise haben den Verbandsausschuss veranlasst, die Kilometerpauschale anzuheben. Diese Regelung tritt am 1.9.2012 in Kraft.

Reisekostenordnung

Anlage zur Reisekostenordnung

2. Fahrtkosten
Für Fahrten mit dem eigenen Pkw werden pro Kilometer für die
Alleinfahrt € 0,260,30
Fahrt bei Mitnahme einer Person € 0,280,32
Fahrt bei Mitnahme von zwei oder mehr Personen € 0.300,34
vergütet.

Es hat außerdem Änderungen in den Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Senioren gegeben, die in der aktuellen Version umgesetzt worden und im Internet (s. Downloadbereich) einsehbar sind.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung.

Neue Vereine im BTTV

2/02/037, TSV Velden 1890, Niederbayern, Kreis Landshut
4/05/029, SV Runding, Oberpfalz, Kreis Cham
7/03/046, TV 1899 Burgsinn, Unterfranken, Kreis Main-Spessart
7/05/036, FC Bayern 1920 Fladungen, Unterfranken, Kreis Rhön

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                   A N G E B O T E  18. KW  2 0 1 2
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