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Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 07.02.2013 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Einladung zur Sitzung des Verbandsausschusses

Gemäß § 24 2. der Satzung des BTTV lade ich alle Mitglieder des Verbandsausschusses des BTTV herzlich ein zur

4. Sitzung des Verbandsausschusses (VA 4/11-15)

am Samstag, 27. April 2013 um 10.00 Uhr in Sindersdorf

(Sindersdorfer Hof)

Vorläufige Tagesordnung
TOP 1: Begrüßungsformalitäten
- Feststellung Anwesenheit
- Genehmigung des Protokolls der Sitzung 3/2011-2015 vom 17.11.2012
- Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2: ggf. kommissarische Einsetzung von Fachwarten
TOP 3: Schwerpunktthema ggf. mit externem Referenten
TOP 4: Berichte und Informationen
a) aus dem Präsidium
b) aus der Geschäftsstelle
c) aus den Bezirken
d) über Entwicklungen in den Dachverbänden (DTTB, BLSV)
TOP 5: Themen aus dem Vorstandsbereich Finanzen
a) G+V/Bilanz 2012
b) Haushalt 2013
TOP 6: Themen aus den anderen Vorstandsbereichen
a) Sport
b) Öffentlichkeitsarbeit
c) Vereinsservice
d) Jugend
TOP 7: Behandlung von Anträgen
a) Entscheidung über die Dringlichkeit nicht fristgerecht eingegangener Anträge
b) Anträge auf Änderung von Ordnungen
c) Sonstige Anträge
TOP 8: Verschiedenes

Anträge, die beim Verbandsausschuss behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 15. März 2013 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

Claus Wagner, Präsident

Einladung zur Sitzung des Verbandshauptausschusses 2013

An die Vorstände der Bezirke sowie die ordentlichen, außerordentlichen und unabhängigen Mitglieder des Verbandshauptausschusses

Gemäß § 23 2. der Satzung des BTTV lade ich herzlich ein zur

Sitzung des Verbandshauptausschusses des Bayerischen Tischtennis-Verbandes 2013

am 6./7. Juli 2013 in Wolnzach (Bezirk Oberbayern)

Die Sitzung des Verbandshauptausschusses wird eröffnet am 6. Juli 2013 um 17.00 Uhr. Vorher tagen die Vorstandsbereiche gemäß eigener Einladung.
Weitere Informationen zur Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge erhalten die Mitglieder des Verbandshauptausschusses satzungsgemäß mindestens drei Wochen vor der Sitzung.

Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen gemäß BTTV-Satzung § 23 6. ist der 31. Mai 2013 (Eingang Geschäftsstelle). Verspätet eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden. Dazu müssen drei Viertel der anwesenden ordentlichen Mitglieder des Verbandshauptausschusses der Dringlichkeit zustimmen.

Claus Wagner, Präsident

Stellenausschreibung des SC Berg (TTVWH)

Ab September bietet der SC Berg wieder die Möglichkeit an, ein FSJ bei sich in der Tischtennis-Jugendarbeit zu absolvieren.
Der SC Berg ist zwar kein Mitglied im BTTV, sondern im TTVWH, liegt geographisch jedoch nur 25 km von Ulm entfernt, also "fast in Bayern". Dadurch könnte das Angebot durchaus auch für Personen aus dem Bayerischen Tischtennis-Verband interessant sein.

Näheres auf der Homepage des SC Berg oder auch direkt in der Stellenanzeige.

Schiedsrichter werden? 2013 bitte hier entlang!

An Bayerischen Meisterschaften, Bundesligaspielen oder German Open teilnehmen? Als Schiedsrichter kein Problem! Die Dienstleister des Sports, die im Interesse der Spieler für Fairness und geordnete Abläufe sorgen, sind auf allen Ebenen des Spitzensports zu Hause. Wie man dort hinkommt? Mit einem Schiedsrichter-Neulingslehrgang im Jahr 2013!
Das Ausbildungskonzept dafür hat sich ab heuer etwas geändert: Los geht es mit einer B-Lizenz für Bezirksschiedsrichter, die den bisherigen Schnupperkurs ersetzt und zunächst den Schiedsrichter am Tisch ausbildet. Schon damit kann es also direkt zu einer Bayerischen Meisterschaft gehen. Der zweite Lehrgangsteil führt dann zur A-Lizenz, welche die Tätigkeit als Oberschiedsrichter in BTTV-Ligen zulässt. Beide Lehrgangsteile schließen mit einer Prüfung ab. Danach geht es wie bisher über die Stufe des Verbandsschiedsrichters weiter in Richtung des nationalen Spielbetriebs.

Die Termine dafür sind in diesem Jahr:
B-Lizenz-Lehrgang für Nordbayern: Samstag, 4.5.2013 im Raum Bayreuth/Kulmbach
B-Lizenz-Lehrgang für Südbayern: Sonntag, 28.4.2013, München, Sportheim Weiß-Blau Allianz, Osterwaldstr. 144
A-Lizenz-Lehrgang für Bayern: 15. und 16.6.2013, München, Sportheim Weiß-Blau Allianz, Osterwaldstr. 144

Mitmachen kann praktisch Jeder - und wie immer sind die mit "Nord-/Südbayern" bezeichneten Termine natürlich für Interessenten aus allen Bezirken offen. Die Flyer, auf die die obigen Links führen, enthalten alles Nötige für die Anmeldung. Fragen dazu beantworten jederzeit gerne auch Torsten Küneth vom Fachbereich Schiedsrichterwesen und Nico Keiser, Chef des Schiedsrichter-Lehrteams. Noch mehr Infos über Bayerns Schiedsrichter gibt es unter www.bttv.de/sr .

Änderungen der Bestimmungen

Sowohl auf der Ebene des DTTB (Beschlüsse des Bundestags vom Dezember) als auch auf der des BTTV (Verbandsausschuss 17.11.12 sowie Vorstand Sport) hat es einige Änderungen in den Bestimmungen gegeben.
Sämtliche Änderungen werden an dieser Stelle nicht nur textlich vorgestellt, sondern wie üblich kommentiert.

Wettspielordnung

Die Einführung der Deutschen Pokalmeisterschaften für Damen wird nun auch in WO A 12 dokumentiert. Ebenso die Einführung einer 3. Bundesliga (auch mit Auswirkungen auf D 14).

A 12.2 Weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften:
Punktspiele der 1., 2. und 23. Bundesligen der Damen sowie der 2. und 3. Bundesligen der Herren
...
Deutsche Pokalmeisterschaft der Herren
Deutsche Pokalmeisterschaft der Damen
Deutsche Pokalmeisterschaften für Verbandsklassen.

D 14 Online-Meldung
Im Spielbetrieb der obersten vierfünf Ligen ist der Heimverein verpflichtet, den Spielbericht (Mannschaftsergebnis, Einzelergebnisse, Spielende sowie Anzahl der Zuschauer) termin­gerecht, das heißt bis 60 Minuten nach Spielende, in die vom DTTB genutzte Onlineplatt­form einzugeben. '
...

In Bezug auf die Genehmigungsverfahren, die TTR-Relevanz und die organisatorischen Vorgaben bei Turnieren wurden weitere Präzisierungen vorgenommen.

A 11.3 Nicht weiterführende Veranstaltungen:
11.3.1 Genehmigungspflichtige Veranstaltungen
Einladungsturniere
Offene Turniere mit TTR-relevanten Konkurrenzen
11.3.2 Nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbands genehmigungspflichtige Veranstaltungen
Offene Turniere ohne TTR-relevante Konkurrenzen
Einladungsturniere

11.3.3 Nicht genehmigungspflichtige Veranstaltungen
Freundschaftsspiele

C 1.1
Einladungsturniere und oOf­fe­ne Turniere mit TTR-relevanten Konkurrenzen bedürfen ei­ner vorherigen Ge­neh­mi­gung des für die Ver­an­stal­tung zuständigen Mit­glieds­ver­bandes. Für offene Turniere ohne TTR-relevante Konkurrenzen und Einladungsturniere kann der zuständige Mitgliedsverband eine Genehmigungspflicht vorschreiben. Einladungsturniere und offene Turniere und zusätzlich des Ge­ne­ral­se­kre­ta­riats bei sol­chen mit einem Preisgeld und/oder Sachwerten von min­destens insgesamt 10.000,00 Eu­ro bedürfen der (ggf. zusätzlichen) Genehmigung durch das Generalsekretariat des DTTB. Es gilt die Beitrags- und Gebührenordnung des DTTB.

C 1.1 a
Die Genehmigung eines Turniers ist spätestens sechs Wochen vor dem Turnier über das Online-Verwaltungsprogramm des BTTV zu beantragen. Die Genehmi­gung wird nurGenehmigungspflichtig und genehmigungsfähig sind nur offene Turnieren erteilt, die im Rahmen der WO und der Int. TT-Regeln ausgeschrieben sind.
Werbeveranstaltungen, die mittels Veranstaltungen gemäß A 11.3 durch­geführt werden, sind genehmigungspflichtig.

C 1.4
Für Einladungsturniere und of­fene Turnierealle von den Mitgliedsverbänden als genehmigungspflichtig vorgeschriebenen Veranstaltungen muss eine Aus­schrei­bung her­aus­ge­ge­ben werden, die mit dem Ge­nehmigungsantrag ein­zu­rei­chen ist und die Auf­la­gen der genehmigenden Stel­le er­füllen muss. ...

C 1.5
...
Für weiterführende Veranstaltungen gemäß A 11.1 unterhalb ihrer Verbands­ebene und/oder nicht weiterführende Veranstaltungen gemäß A 11.3.1 und A 11.3.2 können die Mitgliedsverbände sowohl eine Veröffentlichung im Turnierkalender als auch eine Ergebnisübermittlung gemäß C 1.6 in das vom DTTB festgelegte Internet-Portal festlegen.

C 2 Oberschiedsrichter
Bei jeder offiziellen Ver­an­stal­tung in Turnierform gemäß A 11.1, A 11.2 und A 11.3.1 (sowie nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbands auch bei Veranstaltungen gemäß A 11.3.2) ist ein geprüfter Ober­schieds­rich­ter ein­zu­set­zen. Er über­wacht die Aus­lo­sung und ach­tet auf die Einhaltung der Inter­na­tio­nalen Tisch­ten­nis­re­geln, der Satzung des DTTB so­wie des­sen WO und Durch­füh­rungs­be­stim­mun­gen. Er ent­schei­det in allen Fra­gen in Bezug auf die In­ter­na­tionalen Tisch­ten­nisregeln als letz­te Instanz.

C 3 Schiedsgericht
Bei jeder offiziellen Ver­an­stal­tung in Turnierform gemäß A 11.1, A 11.2 und A 11.3.1 (sowie nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbands auch bei Veranstaltungen gemäß A 11.3.2) ist ein Schiedsgericht ein­zu­set­zen, bei des­sen Zu­sam­men­stel­lung auf größt­mög­liche Neu­tralität zu achten ist. Es ent­schei­det in allen Fragen in Bezug auf die Satzung des DTTB so­wie des­sen WO und Durch­füh­rungs­be­stim­mun­gen als letz­te Instanz.

Weil die Spielberechtigungen nunmehr bis zum Ende einer Halbserie gelten, entfällt der Stichtag für Löschungen. Die Spielberechtigungen müssten nunmehr bereits in der vorherigen Halbserie gelöscht werden, damit sie nicht in die Berechnung einfließen (vgl. auch Änderung der BGO).
Damit deckt sich die terminliche Planung/Dauer und Behandlung einer Spielberechtigung mit der für einen Wechsel der Spielberechtigung.
Außerdem wird der Nachweis (Unterschrift) zur Erlangung einer Spielberechtigung sowie ein mögliches Einspruchsverfahren nochmals als textliche Vorschrift verdeutlicht.

B 1.2
Die Spielberechtigung eines Spie­lers kann immer nur für ei­nen Verein (Stammver­ein) er­teilt wer­den. Vor­aus­set­zung für die Erteilung der Spiel­berechtigung ist die Mit­gliedschaft des Spie­lers in diesem Verein. Der Nachweis erfolgt über die Bestätigung des Vereins und des Spielers auf dem Formular zur Beantragung bzw. zum Wechsel der Spielberechtigung. Dem Spie­ler steht es frei, Mitglied wei­terer Vereine zu sein, für die er aber keine Spiel­be­rech­tigung besitzt. Voraussetzung für eine Spielberechtigung und deren Erteilung sind außerdem Er­klärungen des Spielers zu folgenden Punkten. ...

B 2.1 a
Am Spielbetrieb des BTTV darf nur teilnehmen, wer Mitglied eines dem Bayeri­schen Landes-Sportverband e.V. (BLSV) angeschlossenen Vereins und entspre­chend dessen Regularien dem BLSV gemeldet ist.
Spielerbeiträge für Spielberechtigungen werden auf der Jahresrechnung in Rech­nung gestellt, außer die Löschung der Spielberechtigung wird vor dem 15. Sep­tember des Vorjahres beantragt.

B 8 Rechtsmittel und Disziplinarmaßnahmen
...
Zuständig für die Ent­schei­dung über Beschwerden ist der betroffene Mit­glieds­ver­band. Weist der Mit­glieds­ver­band die Beschwerde zu­rück, so entscheiden - sofern es sich um eine Bun­des­an­ge­le­genheit handelt - auf Ein­spruchnach Anrufung durch den Beschwerdeführer die Rechtsinstanzen des DTTB. Auf die Vor­schrif­ten der Ge­schäfts­ordnung der Rechtsinstanzen, dessen § 4 Abs. 1 sinngemäß zur An­wen­dung kommt, wird ver­wiesen. In allen übrigen Fäl­len gelten die Be­stim­mun­gen des zu­stän­digen Mit­glieds­ver­bandes.
...

Damit keine Unklarheit herrscht, ob im BTTV die Werbebestimmungen des DTTB (WO Abschnitt F) oder die Int. TT-Regeln anzuwenden sind, erfolgt eine entsprechende Präzisierung. Bei den übrigen Werbebestimmungen wurden die Fläche des aufgedruckten Namens beschränkt und eine widersprüchliche Textpassage gestrichen.

F 1.1 a
Die Werbebestimmungen im Abschnitt F gelten auch für den Spielbetrieb des BTTV.

F 2.3.1
...
Darüber hinaus ist das Auf­flocken, Aufdrucken oder Auf­sticken
• des aus der Ver­eins­be­zeich­nung her­vor­ge­hen­den Städtenamens, des­sen Ge­samthöhe ein­schließ­lich evtl. Zwi­schen­räu­me 4 cm nicht über­schrei­ten darf, gleich ob der Städtename ein- oder mehr­zeilig aufgebracht ist; oder
• des Namens des Vereins; oder
• des Namens des Ver­ban­des; und/oder
• des Namens des Spielers
freigegeben. Die Fläche mit dem Namen des Vereins/Verbandes/Spielers ist jeweils auf 200 cm2 beschränkt.

F 2.3.3
Unterhalb der Bundesligen
Der Name des Vereins/Verbandes/Spielers ist jeweils auf eine Fläche von 200 cm2 beschränkt und darf zusätzlich nur dann auf der Rückseite des Hemdes bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses angebracht werden, wenn diese lediglich eine einzige Werbung aufweist.
Die Namen müssen von der Werbung deutlich getrennt sein.

Für eine korrekte "EDV-technische" Abwicklung der Ordnungsgebühren über click-TT ist die Streichung von Mannschaften einem freiwilligen Rückzug gleichzustellen. Dies wird jetzt auch aus dem Text der WO deutlich.

G 7 Zurückziehung und Streichung von Mannschaften während der Spielzeit
Eine Mannschaft, die während der Spielzeit insgesamt dreimal ein Meisterschaftsspiel kampflos abgibt oder nach dem festgesetzten Termin für die Abgabe der Teilnahmezu­sage zurückzieht, scheidet aus der betreffenden Spielklasse aus und wird nach Beendi­gung der Rundenspiele als Absteiger geführt. Eine sofor­tige Einreihung in eine tiefere Spielklasse ist nicht möglich. Solche Mannschaften dürfen in keinem Fall im Anschluss an diese Spielzeit wieder in die bisherige Spielklasse zurückkehren, auch nicht gemäß G 5.
Sowohl beidie Streichung als auch beidie freiwillige Zurückziehung einer Mannschaft, die bis vor dem letzten Rundenspiel der Rückrunde dieser Mannschaft möglich ist, wird als Rückzug gewertet, weshalbwerden alle von ihr aus­getragenen Spiele für ungültig erklärt werden. Ein Rückzug einer Mannschaft ist bis vor dem letzten Rundenspiel der Rückrunde dieser Mannschaft möglich.
Eine Mannschaft, die nachweislich ein Spielergebnis zum Zwecke der Begünstigung und/oder der Benachteiligung anderer Mannschaften in nicht korrekter Weise beeinflusst hat, kann von einem Sportgericht des BTTV aus der Spielklasse gestrichen werden.

Beitrags- und Gebührenordnung

Weil die Spielberechtigungen jeweils bis zum Ende einer Halbserie gelten, erfolgt die Berechnung derselben zum Stichtag 31.12. der laufenden Spielzeit (was dem Ablaufdatum der Spielberechtigungen für die Vorrunde entspricht).

C 6. Spielerbeiträge (für die Spielberechtigungen in den u.g. Altersgruppen) zum Stichtag 31.12. der laufenden Spielzeit
6.1 Erwachsene € 10,--
6.2 Jugendliche €  4,--
6.3 Erwachsene + Jugendliche € 14,--

Die Erstattungsbeträge für Fahrtkosten wurden der letzten Erhöhung in der Reisekostenordnung angepasst.

F 7. Erstattung von Fahrtkosten
Die Beträge wurden von 0,26 auf 0,30 € bzw. von 0,52 auf 0,60 € angehoben.

Versammlungsordnung

Damit zukünftig auf eine Unterschrift verzichtet werden kann, müssen Einberufungen (dort wo möglich, ansonsten erst nach Änderung der Satzung) nur noch "in Textform (gem. § 126b BGB)" erfolgen.

1.2 Einberufung
1. Soweit es die Satzung des BTTV nicht anders bestimmt, sind die Versammlungen fristgerecht und schriftlichin Textform (gem. § 126b BGB) durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter einzuberufen.

Geändert haben sich auch zahlreiche Passagen in den
Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb,
die wegen des Umfangs nicht einzeln an dieser Stelle aufgeführt werden.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung.

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