Zum Inhalt springen
Service
click-TT, Downloads, Links ...

Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 16.04.2015 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Einladung zum ordentlichen und außerordentlichen Verbandstag

An alle Delegierten der Bezirke sowie die ordentlichen, außerordentlichen und unabhängigen Mitglieder des Verbandstags

Gemäß § 22 3. der Satzung des BTTV lade ich herzlich ein zum
Ordentlichen Verbandstag des Bayerischen Tischtennis-Verbands 2015
und gemäß § 22 6.2 der Satzung des BTTV (gemäß Forderung des Verbandsausschusses vom 15.11.2014) zum
Außerordentlichen Verbandstag des Bayerischen Tischtennis-Verbands
(nochmalige fristgerechte Einladung mit korrektem Datum des a.o. VT)

am Samstag/Sonntag, 4./5. Juli 2015 in Bad Gögging (Bezirk Niederbayern).

Der ordentliche Verbandstag findet im Hotel The Monarch, Kaiser-Augustus-Str. 36, 93333 Bad Gögging statt. Die Eröffnung erfolgt am Samstag, dem 4. Juli 2015, um 17.00 Uhr, die Vollversammlung beginnt am 5. Juli 2015 um 9.00 Uhr. Der außerordentliche Verbandstag findet um 13.00 Uhr (bzw. im Anschluss an den ordentlichen Verbandstag) am 5. Juli 2015 statt.
Weitere Informationen zur Tagesordnung sowie die eingegangen Anträge erhalten die Mitglieder des Verbandstags satzungsgemäß mindestens drei Wochen vor der Tagung.

Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen gemäß BTTV-Satzung § 22 9. ist der 22. Mai 2015 (Posteingang Geschäftsstelle). Verspätet eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden. Dazu aber müssen drei Viertel der anwensenden ordentlichen Mitglieder des Verbandstags der Dringlichkeit zustimmen. Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderungen sind unzulässig.

Claus Wagner, Präsident

ANZEIGE Exklusive Mobilfunkangebote für BTTV-Mitglieder

Die seit Februar laufende Kooperation zwischen dem Bayerischen Tischtennis-Verband und dem Mobilfunkanbieter mobilcom-debitel bietet allen Spielerinnen und Spielern sowie weiteren Mitgliedern des BTTV exklusive Angebote, die im Einzelfall deutlich unter vergleichbaren Online-Angeboten liegen.

Gegenüber dem Einstieg am 15.2. konnten einige Preise - so z.B. die Zuzahlungen für ein iPhone 6 16GB grey oder ein Samsung S5 im Tarif RED 1,5 GB vodafone Netz - deutlich gesenkt werden.
Die akutellen Konditionen sind in der Angebotsübersicht veröffentlicht, die immer wieder besondere Highlights enthält. Hinweise hierzu auch auf der Kooperationsseite.
(alle Angebote bis auf Widerruf gültig; Stand 1.4.2015; vertragliche Konditionen in der Verantwortung von mobilcom-debitel; BTTV stellt lediglich Kontakt her)

Die Buchung eines Angebots oder die individuelle Absprache zu weiteren Leistungen von mobilcom-debitel erfolgt über Herrn Thomas Vogtmann ausschließlich per E-Mail thomas.vogtmann@md.de.

Nutzen Sie die Vergünstigungen, die der BTTV seinen Mitgliedern ermöglicht!

Material aus dem Leistungszentrum Bad Aibling günstig zu erwerben

Nach 2,5 Jahren in Benutzung im Leistungszentrum Bad Aibling werden Tische und Netze verkauft. Die gebrauchten Materialien (in sehr gutem Zustand) können von interessierten Vereinen und Personen gekauft und abgeholt werden.

Die Abholung erfolgt im Leistungszentrum Bad Aibling, (Firedome, Mietraching), Ende Mai nach Terminvereinbarung. Die Bestellung erfolgt schriftlich an die Geschäftsstelle und die Vergabe richtet sich streng nach Auftragseingang.

Folgende Ausstattung steht zum Verkauf an (alle Preise inkl. MwSt.)
- Tische TIBHAR Smash 28/R grün (inkl. Netz) für 370,-- Euro

Sichern Sie sich das Equipment des BTTV und seines Ausrüsters TIBHAR.

Änderungen der Bestimmungen

Bei der Sitzung des Verbandsausschusses am 28.03.2015 und vorher bei Sitzungen der Vorstandsbereiche wurden Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben.
Die Änderungen werden an dieser Stelle nicht nur textlich vorgestellt, sondern wie üblich kommentiert.

Wettspielordnung

Die Regelungen für den zusätzlichen Aufstieg (WO G 5) wurde präzisiert und die zu­sätzliche Einstufung von neu gemeldeten Mannschaften (WO G 6) wurde gegenüber G 5 nachrangig gestellt.
Weil die Darstellung an dieser Stelle wegen der Umnummierung verwirrend sein könnte, wird auf den vollständigen Text in der WO verwiesen.

Die Regelungen zur Punkteaberkennung (WO G 8) wurden einerseits präzisiert und andererseits außer Kraft gesetzt, wenn bei vorgeschriebenem "Durchspielen" gemäß WO D 2.6 b lediglich die Reihenfolge der Spiele vertauscht wurde.
G 8 Punkteaberkennung
Der gesamte Mannschaftskampf wird für die Mannschaft als verloren gewertet, wobei alle Spiele mit 0:3 Sätzen und 0:11 Bällen bis zum Erreichen des Siegpunktes gewertet wer­den, die
- nicht spielberechtigte oder nicht einsatzberechtigte Spieler einsetzt;
- gegen D 2.2 verstößt (WeigerungNichteinhalten der richtigen Reihenfolge);
- gegen D 3.1 verstößt (falsche Einzelaufstellung oder Nichtaufrücken bei den Spielsystemen für Sechser- oder Vierermannschaften, außer bei Aufhebung der Beendigung nach dem Siegpunkt gemäß D 2.6 b, wenn dabei die falsche Einzelaufstellung lediglich zur Anwendung von D 2.3 führen würde);
- gegen D 3.2 und/oder D 3.2 a verstößt (endgültige Einzelaufstellung);
- gegen D 4.2, D 4.3, D 4.4 verstößt (falsche Doppelaufstellung bei den Spiel­systemen für Sechser- oder Vierermannschaften);
- gegen G 19 verstößt (eigenmächtige Spielverlegungen);
- gegen G 22 verstößt (Nichtantreten; Antreten in nicht erforderlicher Min­dest­stärke);
- schuldhaft einen Spielabbruch verursacht;
- als Heimverein nicht die vom DTTB zugelassenen Materialien (Tische, Netze, Bälle) stellt.

Bei gleichzeitigem Start hat gemäß WO D 12 neu jetzt in allen Fällen die obere Mann­schaft (bzw. die der jüngeren Altersklasse) verloren, was eine Angleichung an die Bestimmungen in den DTTB-Ligen entspricht.
G 12 Einsatzberechtigung in den Mannschaften
...
Wird ein Spieler gleichzeitig in zwei Mannschaften eingesetzt, so hat die Mannschaft mit dem späteren Spielbeginn, bei gleichzeitigem Spielbeginn die untereobere Mannschaft bzw. die der jüngeren Altersklasse das Spiel verloren.
...

Die Einsatzberechtigung von Spielern zurückgezogener oder gestrichener Mann­schaften (WO G 14) wurde präzisiert, weil die bisherigen Vorgaben einen Widerspruch aufgezeigt haben.
G 14 Einsatzberechtigung von Spielern zurückgezogener oder gestrichener Mann­schaften
Spieler von Mannschaften, die zurückgezogen oder gestrichen wurden, können während der laufenden SpielzeitHalbserie nur in denjenigen Mannschaften des Vereins eingesetzt werden, die vor der ausscheidenden Mannschaft eingestuft bzw. nummeriert sind. Ausgenommen hiervon sind Spieler mit Sperrvermerk. Ein Wechsel gemäß Abschnitt B ist für diese Spieler ohne Einschränkung möglich. Ein Aufrücken in der Mannschaftsmeldung ist für ausscheidende Spieler (Austritt oder Wech­sel) zurückgezogener Mannschaften nicht erforderlich. Verbleibende Spieler zurückgezo­gener Mannschaften behalten ihren jeweiligen Platz in der Mannschaftsmeldung beiwerden in einer Mannschaftsmeldung zur Rückrunde gemäß Spielstärke-Reihenfolge in höhere Mannschaften eingereiht, wobei keine Spieler in die zurückgezogene oder tiefere Mannschaften abrücken dürfen. Ausgenommen hiervon sind Spieler mit Sperrvermerk falls nicht WO D 15.3 a angewendet werden kann.

Für die Teilnahme von Mannschaften am Pokal gilt nach Änderung von WO H 2 die freiwillige Meldung zu Beginn des Rundenspielbetriebs.
H 2 Teilnahmepflicht, freiwillige Teilnahme, allgemeine Bestimmungen
Ein Verein kann mit jeder imzu Beginn des Rundenspielbetriebs gemeldeten Mannschaft freiwillig an den Pokalmeisterschaften teilnehmen (ausgenommen Bun­desligen, Regional- und Oberligen).
...

Die Möglichkeit zur Genehmigung von Ausnahmen gemäß WO I 1 wurde durch Strei­chung des Paragraphen abgeschafft.
I 1 Genehmigung von Ausnahmen
Das Präsidium des BTTV kann bei außergewöhnlicher Notwendigkeit Abweichungen von den Bestimmungen der Wettspielordnung anordnen oder genehmigen, die für Einzelfälle oder bis zur nächsten Tagung der Verbandsleitung gelten (Kosten siehe Beitrags- und Gebührenord­nung F 1.).

Beitrags- und Gebührenordnung
Die Startgebühren für Endrunden von Mannschaftsmeisterschaften in Turnierform und Pokalmeisterschaften wurden vereinheitlicht auf 25 Euro festgelegt, damit die Durchführer auch entsprechende Einnahmen erzielen können.

3. Startgebühren für Endrunden des BTTV
Die Startgebühren sind vor Turnierbeginn an den Durchführer zu zahlen.
Verbandsebene/alle übrigen
3.1
Mannschaftsmeisterschaften in Turnierform und
a) Senioren € 25,--/€ 15,--
b) Seniorinnen € 20,--/€ 10,--
c) Schüler € 15,--/€ 8,--
3.2
Pokalmeisterschaften
a) Damen/Herren € 25,--/€ 15,--
b) Senioren/Seniorinnen € 20,--/€ 10,--
c) Jugend € 15,--/€ 8,--

pro Mannschaft € 25,--

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Erwachsenen
Die Zusammensetzung der Teilnehmer bei der Bayerischen Meisterschaften Damen/Herren wurde geändert.

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Senioren
Die Teilnehmerzahl für alle Altersklassen wurde in den Einzelkonkurrenzen auf 32 gesetzt, wobei es für definierte Altersklassen feste Grundquoten für die Bezirke gibt.

Durchführungsbestimmungen für Relegation
Der Einsatz von Spielern der nummerisch letzten Mannschaft wurde textlich präzisiert.

Die textliche Umsetzung der Durchführungsbestimmungen würde den Rahmen dieser Veröffentlichung sprengen, weshalb auf die im Internet veröffentlichten Inhalte verwiesen wird.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als App (Android und iPhone) kostenlos verfügbar.

DTTB Erklärfilm zur Trainerausbildung ist online

Wie funktioniert die Trainer-Ausbildung im DTTB mithilfe von Blended Learning? Der simplehow-Erklärfilm zeigt das auf einfache Art in drei Minuten.

Der Clip erzählt die Geschichte von Jenny und Carsten, die Trainer werden möchten. Mit klaren Schwarz-Weiß-Zeichnungen und punktgenauen Kommentaren erklärt das Kurz-Video, welche Schritte Jenny und Carsten in ihrer Ausbildung absolvieren und wie dabei auf Blended Learning zurückgegriffen wird. Ziel des Videoclips ist es, das Ausbildungsprogramm unter den Spielern und (künftigen) Trainern bekannt zu machen.

Beim sogenannten Blended Learning (integratives Lernen) werden Online- und Präsenzphasen miteinander verknüpft. Der zukünftige Trainer wird nicht nur in der Halle geschult, sondern lernt und reflektiert mithilfe von "Social Video Training" auf der Online-Lernumgebung edubreakCAMPUS. Das Besonderes dabei ist: Nicht nur die Dozenten, sondern auch die Lehrgangsteilnehmer können selbstproduzierte Videos einstellen, teilen und untereinander kommentieren. Eine Vorhand-Topspin-Bewegung kann beispielsweise vom Dozenten und sämtlichen Teilnehmern analysiert und punktgenau bewertet werden. Die angehenden Trainer/innen erhalten ein direktes Feedback.

Bereits seit 2007 arbeiten der DTTB und die Firma Gostthinker an dem Projekt "Blended Learning im gesamtdeutschen Tischtennis". Im Februar wurden die Projektpartner auf der didacta mit dem E-Learning-Award 2015 in der Kategorie "Social Video Training" ausgezeichnet.

Der Bayerische Tischtennis-Verband bietet vereinzelt und auf Wunsch bei dezentralen Lehrgängen bereits seit drei Jahren solche Blended Learning Lehrgänge an. Das Feedback der Teilnehmer, die diese Form der Ausbildung (Onlinelehrgänge und Präsenzveranstaltung) besuchen, ist sehr positiv. Mit dem Erklärfilm wollen wir diese Möglichkeit der Trainerausbildung bekannter machen.

Hier gelangen Sie zum Erklärfilm

Neue Vereine im BTTV

1/02/016, MTV Schrobenhausen, Oberbayern, Kreis Ingolstadt/Pfaffenhofen
1/05/025, MTV München von 1879, Oberbayern, Kreis München-West
3/05/032, BC Rinnenthal, Schwaben, Kreis Augsburg-Süd

 

Einladung zum ordentlichen Bezirkstag Oberbayern 2015

An alle Vereine Oberbayerns sowie die ordentlichen, außerordentlichen und unabhängigen Mitglieder des Bezirkstags Oberbayern

Gemäß § 25 2. der Satzung des BTTV berufe ich den

Ordentlichen Bezirkstag des Bezirks Oberbayern 2015

am Samstag, 13. Juni 2015, 10.00 Uhr nach Kochel am See (Haus des Gastes - Heimatbühne, Mittenwalder Str. 14, 82431 Kochel am See)

ein.
Der Einladungstext und die Tagesordnung sind auf der Homepage des Bezirks http://obb.bttv.de/ veröffentlicht.

Manfred Geier, Bezirksvorsitzender

schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke

Unbenanntes Dokument

andro Treiber H OFF

statt 69,95 € nur54,95 €*

Sie sparen15,00 € (21%)


DHS NEO Hurricane III

statt 31,90 € nur21,90 €*

Sie sparen10,00 € (31%)


adidas Schuh TT30 weiss/blau

statt 99,95 € nur69,95 €*

Sie sparen30,00 € (30%)


andro Rucksack Rios

statt36,95 € nur28,95 €*

Sie sparen8,00 € (22%)


Stiga Intensity NCT

statt 95,90 € nur74,90 €*

Sie sparen 21,00 € (22%)


Joola Hülle Focus 14 blau/gelb

statt 11,90 € nur8,90 €*

Sie sparen 3,00 € (25%)


Donic Coppa X2 Platin Soft

statt 42,90 € nur28,90 €*

Sie sparen14,00 € (33%)


Tibhar Evolution FX-P

statt 44,90 € nur35,90 €*

Sie sparen9,00 € (20%)


TSP Balsa-Fitter 5.5 OFF

statt 49,90 € nur34,90 € €*

Sie sparen 15,00 € (30%)