Zum Inhalt springen
Service
click-TT, Downloads, Links ...

Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 15.04.2016 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Wichtiger Hinweis zu Spielberechtigungen in click-TT - am 18.4.2016 ist keine Bearbeitung möglich!

Am Montag, dem 18. April, steht die Spielberechtigungsverwaltung in click-TT voraussichtlich ganztägig nicht zur Verfügung!

Wegen der Umstellung auf die altersbezogene Spielberechtigung, die ab dem 19. April dann genauso wie die übrigen Anwendungen bzgl. Spielberechtigungen zur Verfügung steht, muss die Spielberechtigungsverwaltung kurzzeitig "heruntergefahren" werden.

Wir bitten um Verständnis und um Beachtung!

Details, welche Möglichkeiten sich mit der altersbezogenen Spielberechtigung ergeben und wie diese in click-TT gehandhabt wird, sind unter http://www.bttv.de/service/faq/click-tt-anwendung/altersbezogene-spielberechtigung zu finden.

Geschäftsstelle vom 29. April bis 2. Mai geschlossen

Wegen umfangreicher Umbaumaßnahmen im Haus des Sports bleibt die Geschäftsstelle vom 29. April bis zum 2. Mai geschlossen.

Ab dem 3. Mai stehen die meisten Mitarbeiter der Geschäftsstelle wieder mit Rat und Tat zur Verfügung.

Wir bitten um Berücksichtigung und um Verständnis.

Seniorenspielbetrieb in Ligenform ab der kommenden Spielzeit

Ab der Spielzeit 2016/2017 führt der Bayerische Tischtennis-Verband einen Seniorenmannschaftsspielbetrieb in Ligenform ein!

Bislang gab es bis auf wenige regionale Ausnahmen innerhalb des BTTV den Seniorenmannschaftsspielbetrieb nur in Turnierform, d.h. Kreis-, Bezirks- und Bayerische Mannschaftsmeisterschaften. Trotz der immer größeren Zahl an Spielerinnen und Spielern im TT-Seniorenalter (ab 40) war die Beteiligung nicht übermäßig hoch.

Um den Seniorinnen und Senioren ein attraktives (zusätzliches) Sportangebot zu unterbreiten, sollen die Mannschaftswettkämpfe nunmehr in Ligenform stattfinden. Möglich ist dies, weil einer der Gründe, warum Vereine keine Mannschaft gemeldet haben, jetzt weggefallen ist - nämlich die zu geringe Zahl an spielstarken Spielern einer Altersklasse im Verein. Dieses Manko wird durch die Einführung der altersbezogenen Spielberechtigung, welche den Senioren die Spielberechtigung für den Seniorenmannschaftsspielbetrieb für einen alternativen "Zweitverein" ermöglicht, beseitigt.

Im ersten Spieljahr 2016/2017 finden die Ligenspiele der Senioren lediglich an 2 Blockspieltagen statt, wobei die Mannschaftsgröße und das Spielsystem denen der bisherigen Mannschaftsmeisterschaften entspricht.
Im zweiten Spieljahr 2017/2018 gibt es jeweils 2 Spieltermine in der Vor- und Rückrunde - in diesem Jahr entfallen dann auch die bisherigen Mannschaftsmeisterschaften in Turnierform. Die besten bayerischen Mannschaften in der Liga werden den BTTV dann bei den Deutschen Mannschaftsmeisterschaften der Senioren vertreten. Das (Vor-)Recht für die Liga 2017/2018 wird durch den Ligenspielbetrieb 2016/2017 ermittelt, weshalb die interessierten Vereine aninmiert werden sollen, bereits zur kommenden Spielzeit eine Mannschaft zu melden.

Details zur Abwicklung, zur Meldung und zu den Terminen sind auf der Infoseite http://www.bttv.de/sport/seniorensport/ligenspielbetrieb zu finden. Darüber hinaus werden alle Vereine und alle Seniorinnen und Senioren durch direktes Anschreiben auf die Möglichkeiten des Ligenspielbetriebs und der altersbezogenen Spielberechtigung hingewiesen.

Info XXX Anwendung click-TT

Wie bereits in der Newsmeldung vom 3.2.2016 und im Newsletter mit den amtlichen Mitteilungen vom 4.2.2016 angekündigt, steht ab dem 19.4.2016 in click-TT die altersbezogene Spielberechtigung zur Verfügung.

Die Anwendung in click-TT bzgl. der altersbezogenen Spielberechtigung ist identisch mit dem bisherigen Verfahren, wie schon in "Info III Anwendung click-TT" am 15.04.2010 veröffentlicht.

Altersbezogene Spielberechtigung

Jede Spielerin/jeder Spieler benötigt eine Spielberechtigung, um am Spielbetrieb des BTTV teilnehmen zu können. Bisher konnten jedoch die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten nur für einen Verein - den Stammverein - wahrgenommen werden.
So besitzen Spieler der Altersgruppe Senioren die Möglichkeit, am Erwachsenen-Einzelspielbetrieb, am Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb, am Senioren-Einzelspielbetrieb und am Senioren-Mannschaftsspielbetrieb teilzunehmen.
Spieler der Altersgruppe Nachwuchs haben die Möglichkeit am Nachwuchs-Einzelspielbetrieb und am Nachwuchs-Mannschaftsspielbetrieb, nach Erteilung einer Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb (SBE) zusätzlich am Erwachsenen-Einzelspielbetrieb und am Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb teilzunehmen.

Nicht alle Vereine können ihren Senioren einen sportlich interessanten Senioren-Mannschaftsspielbetrieb (bisher in Turnierform, ab der Spielzeit 2016/2017 in Ligenform) und ihren guten Jugendlichen einen adäquaten Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb anbieten.
Deshalb besteht jetzt die Möglichkeit, dass Senioren die Spielberechtigung für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb (SBSM) alternativ für einen weiteren, einen "Zweitverein" wahrnehmen, ohne dass die übrigen Spielberechtigungen für den Stammverein verloren gehen. Und Nachwuchsspieler mit SBE können die Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) alternativ für einen Zweitverein ausüben, ohne den Stammverein vollständig verlassen zu müssen.

Die Verwaltung der Spielberechtigungen erfolgt genau so über click-TT wie bei den bisherigen (vollständigen) Wechseln. Aber auch diese (Wechsel des Stammvereins mit allen Einsatzmöglichkeiten) können nach wie vor beantragt und umgesetzt werden. Allerdings kann der Verein nun aus verschiedenen Wechselmöglichkeiten wählen. Dabei stehen die Buchstaben der Abkürzungen für folgende Begriffe:
SB = Spielberechtigung
N = Nachwuchs, E = Erwachsene, S = Senioren
I = Individualspielbetrieb, M = Mannschaftsspielbetrieb
Die Spielberechtigungen für den Individualspielbetrieb sind immer gemeinsam im Stammverein angesiedelt.

Wechselanträge für Nachwuchsspieler mit erteilter SBE (Stammverein muss zunächst SBE beantragt haben):
- Wechsel aller Spielberechtigungen (SBNI, SBNM, SBEI, SBEM)
- Wechsel der Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM)
- Wechsel der übrigen Spielberechtigungen (SBNI, SBNM, SBEI)
Die einzelnen Spielberechtigungen/Spielberechtigungskombinationen können auch gelöscht werden, wiederaufleben und in einer der drei o.g. Varianten auch zu unterschiedlichen Vereinen weiterwechseln.

Wechselanträge für Senioren:
- Wechsel aller Spielberechtigungen (SBEI, SBEM, SBSI, SBSM)
- Wechsel der Spielberechtigung für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb (SBSM)
- Wechsel der übrigen Spielberechtigungen (SBEI, SBEM, SBSI)
Die einzelnen Spielberechtigungen/Spielberechtigungskombinationen können auch gelöscht werden, wiederaufleben und in einer der drei o.g. Varianten auch zu unterschiedlichen Vereinen weiterwechseln.

Es gelten für die Teil-Spielberechtigungen dieselben Wechseltermine wie für die vollständigen Wechsel. Jeder Wechsel in den drei o.g. Varianten ist gemäß Beitrags- und Gebührenordnung gebührenpflichtig. Die Spielergebühren für den Erwachsenenspielbetrieb von Nachwuchsspielern werden jeweils nur bei dem Verein erhoben, bei dem die Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) ausgeübt wird.


Für individuelle Rückfragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Die Info-Reihe »click-TT-Anwendung« steht der Allgemeinheit ebenso wie die bisherige Informationsserie zur »click-TT Einführung« zur Verfügung.

Änderungen der Bestimmungen

Beim Verbandsausschuss am 9. April 2016 wurden Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Diese Änderungen haben strukturelle Anpassungen (Inhaltsverzeichnis, Nummerierung) in der Wettspielordnung - nicht explizit erwähnt - zur Folge gehabt.
Die Änderungen werden - sofern sinnvoll darstellbar - an dieser Stelle nicht nur textlich vorgestellt, sondern wie üblich kommentiert.

Wettspielordnung

Zahlreiche Passagen wurden wegen Aufnahme des Inhalts in die DTTB-WO, wegen Wiederholung aus anderen Bestimmungen (z.B. Int. TT-Regeln), wegen unnötiger Detailformulierungen und zur Transparenz bzw. einheitlichen Darstellung des TT-Sports ersatzlos gestrichen: A 4 a, A 10.7 a, A 10.10 a, A 10.10 b, A 16 a, B 8 a, C 3 a, C 4 a, C 6.1 a, C 6.4 a, C 7 a, C 13 a, D 7 a und D 8 b.

Die Ausnahmeregelungen von der Geschlechtertrennung gemäß WO A 11.7 wurden im Nachwuchsbereich in WO A 11.7 b vereinfacht und verdeutlicht.
11.7 b
Der Einsatz von Mädchen bei Jungen ist im Ligenspielbetrieb der Jugend auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene erlaubt.
Schülerinnen und Mädchen besitzen im Ligenspielbetrieb der Jugend auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene sowohl die Einsatzberechtigung im Jungen- als auch im Mädchenspielbetrieb.
Schüler der Altersklasse B oder jüngere können im Ligenspielbetrieb der Jugend entweder die Einsatzberechtigung im Mädchenspielbetrieb unterhalb der höchsten Liga eines Bezirks oder im Jungenspielbetrieb auf allen Ebenen wahrnehmen.

Der Einsatz von Jungen bei Mädchen ist im Ligenspielbetrieb der Jugend nur un­terhalb der höchsten Liga eines Bezirks erlaubt. Es dürfen dabei nur solche Jun­gen bei Mädchen eingesetzt werden, die noch der Altersklasse Schüler B angehö­ren.
Im Rundenspielbetrieb ist eine gleichzeitige Einsatzberechtigung bei Jungen und bei Mädchen nicht erlaubt, d.h. jeder Spieler bzw. jede Spielerin kann nur entwe­der auf der Mannschaftsmeldung der Jungen oder auf der Mannschaftsmeldung der Mädchen eines Vereins stehen.

Im Pokalspielbetrieb sind ausschließlich die jeweiligen Mannschaftsmeldungen des Ligenspielbetriebs maßgebend.
Im Pokalspielbetrieb sind Jungen bei Mädchen entsprechend der Mannschafts­meldung eines Vereins einsatzberechtigt. Mädchen, die im Ligenspielbetrieb in ei­ner Jungenmannschaft eingesetzt werden, können entweder nur an den Pokal­meisterschaften der Mädchen oder nur an den Pokalmeisterschaften der Jungen teilnehmen.
Die Bezirksvorstände können für ihre Ligen auf Bezirks- und Kreisebene sowie für die Pokalmeisterschaften ihres Bezirks und ihrer Kreise (weitere) Einschränkun­gen sowohl für den Einsatz von Mädchen bei Jungen als auch für den Einsatz von Jungen bei Mädchen beschließen.

Bei Schüler-Mannschaftsmeisterschaften ist auf allen Ebenen weder der Einsatz von Mädchen bei Jungen noch der Einsatz von Jungen bei Mädchen erlaubt.

Die Regelungen für die Sommerpause wurden von A 7 a (dann gestrichen) in A 11.8 a aufgenommen.
A 7 a Sommerpause

In der Zeit vom 1. August bis 31. August werden keine offiziellen weiterführenden Veranstaltungen (gemäß A 11.1 und 11.2) angesetzt.

11.8 a
Der offizielle Mannschaftsspielbetrieb (A 11.2) beginnt nicht vor dem 1. September. Der offizielle Einzelspielbetrieb eines Spieljahres (A 11.1) ruht vom 1. August bis 31. August. Er kann aber bereits vom 15. Januar bis bereits vor dem 1. Juli, jedoch nicht vor dem 15. Januar beginnenta stattfinden. Hierfür gilt für Schüler und Jugend die dem Spieljahr entsprechende Alterseinstufung (A 8.3.1 bis 8.3.3).

In C 1.4 a wurden Teile aus A 15 a übertragen und bzgl. der TTR-Werte der ersten Qualifikation präzisiert.
A 15 a BTTV-Ranglisten
Der BTTV führt alle seine Spielberechtigten in der Bayerischen TT-Rangliste (TTRL), die als Teil­menge auch für alle Altersklassen, Untergliederungen und Vereine als Rangliste maßgeb­lich ist. Der BTTV erkennt die im offiziellen Online-Verwaltungs- bzw. Turnierpro­gramm hinterlegten Parameter zur Ermittlung der TTR-Werte als für sich verbindlich an. Das Aufstellen weiterer Ranglisten innerhalb des BTTV ist untersagt. Die jeweili­gen Ranglisten dienen als Grundlage für die Mannschaftsmeldungen der Vereine sowie für die Setzung und die Auslosung bei allen Veranstaltungen mit Individualwettbe­werben, außer entsprechende Ausnahmen (z.B. direkte Qualifikationen) sind in Durchführungsbestim­mungen oder Turnieraus­schrei­bungen aufgeführt.
C 1.4 a
Grundsätzlich werden die in WO C 1.4 genannten Stichtage auch für Setzungen und Auslosungen im BTTV verwendet. Die Verwendung einer Q-TTRL mit einem späteren Stichtag ist bei Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 zulässig, wenn in der Ausschreibung darauf hingewiesen wird.
Für weiterführende Veranstaltungen innerhalb des BTTV gemäß WO A 11.1, die nur über eine direkte Qualifikation erreicht werden können (d.h. keine freie Mel­dung der Teilnehmer), wird derjenige der vier Stichtage aus WO C 1.4 verwendet, der beim Beginn der ersten Qualifikationsveranstaltung relevant ist.

In C 1.1 a wurden die Vorgaben für genehmigungspflichtige Veranstaltungen präzisiert.
C 1.1 a
Die Genehmigung eines Turniers ist spätestens sechs Wochen vor dem Turnier über das Online-Verwaltungsprogramm des BTTV zu beantragen. Genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig sind nur offene Turniere gemäß WO A 11.3.1, die im Rahmen der WO und der Int. TT-Regelnunter Beachtung von WO A 15.4 ausgeschrieben sind.

In C 1.5 a wurden die Inhalte zur Eingabe- und Aufbewahrungspflicht aus C 15 a (dann gestrichen) übernommen.
C 1.5 a
Im Bereich des BTTV wird die Veröffentlichung im Turnierkalender des vom DTTB festgelegten Internet-Portals sowie die Ergebnisübermittlung sämtlicher Ergeb­nisse (inkl. der Satzergebnisse aller Spiele) für alle vom BTTV und seinen Untergliederungen durchgeführten oder ge­nehmigten Veranstaltungen in dieses Portal festgelegt. Für die Eingabe und die Aufbewahrung der Ergebnislisten/Schiedsrichterzettel bis 365 Tage nach Beendigung des Turniers ist der je­weilige Veranstalter (Verein, Kreis, Bezirk, Verbandsebene) verantwortlich.
C 15 a Turnierlisten
Alle Teilnehmer müssen den Verlauf des Turniers nach ausgehängten Turnierlisten ver­folgen können. Diese müssen laufend ausgefüllt sein.
Die abschließenden Turnierlisten bzw. die Schiedsrichterzettel müssen vom Veranstalter mindestens 365 Tage nach Beendigung des Turniers aufbewahrt werden.
Die Turnierergebnisse müssen im vorgegebenen Format einschließlich der Satzergeb­nisse aller Spiele innerhalb von 72 Stunden übermittelt werden.

C 9 a wurde nach Übertragung der Inhalte zur Begrenzung der Teilnehmerzahl nach C 14 a gestrichen.
C 9 a Begrenzung der Teilnehmerzahl
Der Teilnehmerkreis für Veranstaltungen in Turnierform kann vom Veranstalter begrenzt werden.

C 14 a Nenngebühr / Begrenzung der Teilnehmerzahl
Der Veranstalter eines Turniers ist berechtigt, je Teilnehmer eine Nenngebühr zu erheben. Die Meldung verpflichtet auch bei Nichtantreten zur Zahlung der Nenngebühr. Entsprechende Sätze für weiterführende Veranstaltungen sind in der Beitrags- und Gebührenordnung festgelegt.
Die Teilnehmerzahl für ein Turnier oder eine Konkurrenz kann vom Veranstalter begrenzt werden.

In WO E 3.1 c) wurden die Änderungen durch die altersbezogene Spielberechtigung einge­arbeitet und Vorgaben vereinheitlicht.
3.1 c) a Geburtsdatum nicht später als vier Jahre nach dem gültigen Stichtag oder zuletzt veröffentlichter Q-TTR-Wert bei Jungen mindestens 1300 und bei Mädchen min­destens 1100.
Für diese Spieler stellt der Verein die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb über das Online-Verwaltungsprogramm aus. Der Verein ist für die Erfüllung der dort verlangten Vorgaben (u.a. siehe WO E 3.1 a)) verantwortlich und hat die entsprechenden Unterlagen auf Verlangen der Geschäftsstelle vorzulegen.
3.1 c) b Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (das Attest darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein). Empfohlen wird die Untersuchung durch Sportarzt oder Staatliches Gesundheitsamt.
3.1 c) c Verantwortlichkeitserklärung eines erwachsenen Vereinsmitglieds.

3.1 c) bdBei Jugendlichen gemäß 3.1 c) a stellt der Verein über das Online-Verwaltungs­programm die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb aus. Der Ver­ein ist dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen gemäß 3.1 a) sowie 3.1. c) b und c erfüllt sind. Auf Verlangen hat der Verein die entsprechen­den Unterlagen der Ge­schäftsstelle vorzulegen. Bei jüngeren als in 3.1 c) a ge­nannten Jugendli­chen, deren zuletzt veröffentlichter Q-TTR-Wert niedriger als der in 3.1 c) a ge­nannte Wert ist, kann der Vorstand Jugend auf schriftli­chen Antrag und unter Vorlage aller oben genannten Unterlagen sowie einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Spielberechtigung für den Erwach­senen­spielbe­trieb erteilen.
3.1 c) ceBei einem Wechsel der Spielberechtigung und aAuf formlosen Antrag des Vereins erlischt einedie Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb.

In G 9 wurde bzgl. der Punkteaberkennung bei falscher Doppelaufstellung auf die letztmalige Änderung in D 4.5 reagiert.
G 9 Punkteaberkennung
Der gesamte Mannschaftskampf wird für die Mannschaft als verloren gewertet, wobei alle Spiele mit 0:3 Sätzen und 0:11 Bällen bis zum Erreichen des Siegpunktes gewertet wer­den, die
- ...
- gegen D 4.2, D 4.3, D 4.4, D 4.5 Satz 4 verstößt (falsche Doppelaufstellung bei den Spiel­systemen für Sechser- oder Vierermannschaften); D 4.5 Satz 4 wird nicht angewendet, wenn es sich um das dritte Doppel gemäß den Vorgaben von D 4.3 handelt;
- ...

Die Platzierungsreihenfolge wurde in G 10 und G 11 gestrichen, weil in C 6.5 die Vor­gaben bereits explizit erläutert sind.
G 10 Tabellen
Die Tabelle einer Spielgruppe ergibt sich durch die größere Zahl der Gewinnpunkte. Bei Gleichheit entscheidet die kleinere Zahl der Verlustpunkte.
In Schlusstabellen entscheidet bei Punktgleichheit - auch über die Meisterschaft der betreffen­den Spielgruppe sowie über den Auf- und Abstieg - die größere Differenz der gewonne­nen zu den verlorenen Einzel- und Doppelspielen. Ist diese Differenz gleich, dann ergibt sich die Rei­henfolge durch die höhere Zahl der gewonnenen Einzel- und Doppelspiele. Ist diese auch gleich, entscheidet die größere Satzdifferenz, ggf. die höhere Zahl der gewonnenen Sätze.

Entscheidungsturniere müssen ausgetragen werden bei mehr als zwei gleichberechtigten Mannschaften parallel untergeordneter Spielgruppen zur Auffüllung etwaiger freier Plätze in der nächsthöheren Liga (siehe auch G 5). Die Bezirks- und Kreismannschaftsmeister der Damen, Herren und Jugend werden in den entsprechenden Ligen ermittelt, bei mehreren Spielgruppen durch Entscheidungs­spiele.
Die Wertung erfolgt gemäß WO C 6.5 (analog Wertung bei Mannschaftsturnieren).
G 11 Punktgleichheit bei Meisterschafts-, Aufstiegs-, Entscheidungs-, Qualifika­tions- und Relegationsturnieren
Bei Punktgleichheit entscheidet die größere Differenz der gewonnenen zu den verlorenen Ein­zel- und Doppelspielen aller Mannschaftskämpfe im Rahmen des Turniers. Ergibt sich hierbei Gleichheit, so entscheidet die höhere Zahl der gewonnenen Einzel- und Doppel­spiele. Ist auch diese gleich, entscheidet die größere Satzdifferenz, ggf. höhere Zahl der gewonnenen Sätze. Bei Entscheidungsspielen entscheidet bei Punkt- und Satzgleichheit das Ballverhältnis. Ist auch die Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Bällen gleich, entscheidet das Los. Tritt eine Mannschaft nicht vollständig an, werden die Spiele mit 0:3 Sätzen und jeweils 0:11 Bällen gewertet.
Die Wertung erfolgt gemäß WO C 6.5 (Wertung bei Mannschaftsturnieren).

Beitrags- und Gebührenordnung

Die Auswirkungen der altersbezogenen Spielberechtigung auf die Zahlungspflichtigen der Spielergebühr für eine zusätzliche Spielberechtigung für den Erwachsenenspiel­betrieb bzw. für Wechsel wurde in C 6.2 und C 6.3 bzw. in D 1. umgesetzt.
C 6.2 JugendlicheNachwuchs € 5,--
C 6.3 Erwachsene + Jugendliche € 16,--Für Spieler der Altersgruppe Nachwuchs mit einer Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb wird der Spielerbeitrag Erwachsene zusätzlich zum Spielerbeitrag Nachwuchs bei dem Verein erhoben, bei dem der Spieler die Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) besitzt.
D 1. Wechsel der Spielberechtigung (fristgebunden, auch Wechsel von Teil-Spielberechtigungen) € 15,--

Die unbare Bezahlung von Schiedsrichtern bei BTTV-Veranstaltungen wurde in F 1.3 geregelt.
F 1.3 Der Verpflegungsmehraufwand und die Fahrtkosten sind den Schiedsrichtern am Ende der Veranstaltung durch die Vereine in bar auszuzahlen und bei BTTV-Veranstaltungen durch die Geschäftsstelle zu überweisen.

Reisekostenordnung

Die Anlage zur RKO wurde bzgl. der Fahrtkosten und dem Abzug für Frühstück den gesetzlichen Vorgaben angepasst.
2. Fahrtkosten
Für Fahrten mit dem eigenen Pkw werden pro gefahrenem Kilometer für die
Alleinfahrt
€ 0,30
Fahrt bei Mitnahme einer Person € 0,32
Fahrt bei Mitnahme von zwei oder mehr Personen € 0,34

vergütet.
3. Übernachtungen
3.1. Abrechnung lt. Beleg
3.2. Frühstück ist abzuziehen mit € 4,80
Sind die Kosten für das Frühstück auf der Hotelrechung separat ausgewiesen, so muss dieser ausgewiesene Betrag in Abzug gebracht werden.
3.3. Mittag- bzw. Abendessen sind abzuziehen mit jeweils € 9,60

Schiedsrichterordnung

Die unbare Bezahlung von Schiedsrichtern bei BTTV-Veranstaltungen wurde in G 2. geregelt.
G Kostenerstattung
2. ...
Die Vergütungen sind den Schiedsrichtern am Ende der Veranstaltung durch den Turnierverantwortlichen auszuzahlen oder durch die Geschäftsstelle zu überweisen. ...
 

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als App (Android und iPhone) kostenlos verfügbar.

User-Konferenz: Wir laden ein, Sie sagen Ihre Meinung!

Wir wollen immer besser werden! Zu diesem Zweck machen wir uns natürlich selbst allerlei Gedanken und setzen die Dinge um, die uns am wichtigsten erscheinen. Um noch besser Ihre Bedürfnisse zu erfüllen, wollen wir uns nun allerdings auch direkt mit Ihnen zusammensetzen und austauschen. Zu diesem Zweck laden wir zehn bis 15 myTischtennis.de-User nach Düsseldorf zu einer User-Konferenz ein. Seien Sie dabei!

Gibt es Dinge, die Sie auf myTischtennis.de umständlich gelöst finden? Oder Bereiche, die Sie sehr interessieren, die bei uns allerdings nie thematisiert werden? Vermissen Sie Funktionen im Community-Bereich? Oder würden Sie uns einfach gerne einmal mitteilen, was Sie an myTischtennis.de gut und schlecht finden? Wir sind an Ihrer Meinung, Ihren Anregungen und Vorschlägen sehr interessiert! Unser Support-Team nimmt zwar täglich viele E-Mails und Telefonanrufe mit teils individuellen Problemen oder allgemeinen Vorschlägen entgegen - wir möchten uns nun aber einmal in größerer Runde mit Ihnen zusammensetzen, Ihre Meinung erfahren und gemeinsam über neue Möglichkeiten diskutieren. Zudem merken wir immer wieder, dass vielen Usern die Zusammenhänge im Hintergrund der myTischtennis GmbH nicht bewusst sind, und möchten gerne informieren.

Zu diesem Zweck laden wir am Samstag, den 11. Juni, zehn bis 15 myTischtennis.de-User zu uns nach Düsseldorf zur User-Konferenz ein. Nach einem gemeinsamen Mittagessen im Deutschen Tischtenniszentrum wird Geschäftsführer Jochen Lang zur Einführung allgemeine Infos über die Strukturen und Finanzen der myTischtennis GmbH geben, bevor wir ausführlich mit Ihnen über unsere Community und den News-Bereich beraten wollen. Zum Ausklang kann schließlich nach dem Abendessen auch selbst noch der Tischtennisschläger geschwungen werden. Wir übernehmen die Verpflegung und Übernachtung von Samstag auf Sonntag im Deutschen Tischtenniszentrum (wenn erwünscht).

Wenn Sie Interesse haben, beantworten Sie uns doch bis zum 19. April einige Fragen, damit wir eine möglichst vielseitige Runde zusammenstellen können. Dabei kommt es nicht darauf an, wie schnell Sie uns den Fragebogen zurückschicken, bzw. ob Sie die eine oder andere Frage mit Ja oder Nein beantwortet haben. Wir schauen uns alle Einsendungen an und laden querbeet ein, um möglichst viele unterschiedliche Blickwinkel dabei zu haben.

Zu den Fragen und den Rückmeldemöglichkeiten gelangen Sie über den diesen myTischtennis.de-Artikel.

Vielen Dank!

Neue Vereine im BTTV

1/09/026, TSV Rottach-Egern 1896, Oberbayern, Kreis Miesbach/Tölz
7/05/037, TSV Unsleben 1908, Unterfranken, Kreis Rhön

 

schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke

Unbenanntes Dokument
andro® Hexer Duro

andro® Hexer Duro

statt 38,95  nur 29,95

Sie sparen  9,00 (23 %)


Stiga Allround Classic

Stiga Allround Classic

statt 31,90  nur 22,90

Sie sparen  9,00 (28 %)


TSP Ventus Speed

TSP Ventus Speed

statt 36,90  nur 29,50

Sie sparen  7,40 (20 %)


Gewo Reflexx Speed

Gewo Reflexx Speed

statt 43,90  nur 29,90

Sie sparen  14,00 (32 %)


andro® Skip hellblau/weiss

andro® Skip hellblau/weiss

statt 39,95  nur 25,95

Sie sparen  14,00 (35 %)


Donic Coppa X1 Gold

Donic Coppa X1 Gold

statt 42,90  nur 28,90

Sie sparen  14,00 (33 %)


andro® *** Speedball Mi1 40+ cellfree 48er

andro® *** Speedball Mi1 40+ cellfree 48er

statt 62,95  nur 49,90

Sie sparen  13,05 (21 %)


Tibhar Rollerbag Century schwarz/blau

Tibhar Rollerbag Century schwarz/blau

statt 79,90  nur 63,90

Sie sparen  16,00 (20 %)


Dr. Neubauer Domination

Dr. Neubauer Domination

statt 39,00  nur 30,90

Sie sparen  8,10 (21 %)