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Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 03.08.2017 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Durchführer gesucht

Der Bayerische Tischtennis-Verband sucht für folgende Veranstaltung der aktuellen Spielzeit noch einen Durchführer:

- Verbandsentscheid der mini-Meisterschaften am 5. Mai 2018
Interessenten wenden sich bitte schnellstmöglich an den VFW Breitensport des BTTV, Stefan Herold, Telefon 08281-4902, E-Mail herold@bttv.de

Die Checklisten mit vielen wichtigen Informationen über die bayerischen Veranstaltungen finden Sie unter http://www.bttv.de/service/downloads/turnierchecklisten

Geschäftsstelle in den Ferien teilweise geschlossen

In der Ferienzeit bleibt die Geschäftsstelle in den Kalenderwochen 33 und 34, d.h. vom 14. bis zum 27. August grundsätzlich geschlossen. In den beiden darauf folgenden Wochen ist die Geschäftsstelle zwar besetzt, jedoch sind noch nicht alle Mitarbeiter erreichbar.

Wir bitten um Berücksichtigung und um Verständnis.

Beschlüsse des außerordentlichen Verbandstags

Am 9. Juli 2017 fand in Amberg der außerordentliche Verbandstag des BTTV statt. Über die Tagung wurde in entsprechenden Newsmeldungen bereits berichtet. Der a.o. VT hat mit der nötigen 2/3-Mehrheit eine Strukturreform beschlossen, die zusammen mit dem Inkrafttreten der neu gefassten Satzung am 1. Mai 2018 wirksam wird.

Was sind die Kernpunkte der beschlossenen Strukturreform?

  • Im BTTV wird es keine zwei Untergliederungsebenen mehr geben. 16 neue, annähernd gleich große Bezirke lösen die bisherigen 7 Bezirke und 63 Kreise ab.
  • Die Bezirksvorstände (denen der Bezirksfachwart Öffentlichkeitsarbeit nicht mehr angehört) vertreten als Delegierte des Bezirks die jeweilige Gliederung bei Verbandstagen und Sitzungen des Verbandshauptausschusses.
  • Die Wahlfunktion der Frauenvertreterin auf Verbandsebene und in der Satzung genannte namentliche Funktion der Mädelwartin wurden gestrichen.
  • Die Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglieder der bisherigen Bezirke werden (weiterhin als ordentliche Mitglieder der Bezirkstage) den neu strukturierten Bezirken gemäß ihrer Vereinszugehörigkeit bzw. ihrem Wohnort zugeordnet.
  • Die Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglieder der bisherigen Kreise werden (als außerordentliche Mitglieder der Bezirkstage) den neu strukturierten Bezirken gemäß ihrer Vereinszugehörigkeit bzw. ihrem Wohnort zugeordnet.
  • Die Legislaturperiode beginnt im Jahr 2018 mit konstituierenden Sitzungen der 16 neuen Bezirkstage inkl. Neuwahlen und einem ordentlichen Verbandstag am 21./22. Juli 2018 in Reichertshofen (Hallertau).
  • Die gewählten und berufenen Fachwarte auf Kreis- und Bezirksebene (gemäß alter Satzung) sind lediglich bis zum 30.4.2018 im Amt (ausgenommen die mit dem Spielbetrieb befassten Fachwarte s.u.).

Was bedeuten die Beschlüsse für die Spielzeit 2017/2018?

  • Der Spielbetrieb der Spielzeit 2017/2018 läuft wie vorher geplant ab, d.h. die Mannschaften spielen in den bekannten Ligen ihre Mannschaftskämpfe und alle weiteren Veranstaltungen u.a. im Einzelsport finden wie geplant und lt. Rahmenterminplan statt.
  • Sämtliche mit dem Spielbetrieb befassten Fachwarte behalten auch nach Inkrafttreten der neuen Satzung ihre Funktion inne, damit der Spielbetrieb bis zum Ende der Spielzeit 2017/2018 ordnungsgemäß abgewickelt werden kann.

Was bedeuten die Beschlüsse für die Spielzeit 2018/2019?

  • Für die nachfolgende Spielzeit 2018/2019 wird es für den Mannschaftssport andere Ligenbezeichnungen geben. Höchste Spielklasse wird die Verbandsoberliga, danach folgen Verbands- und Landesligen auf Verbandsebene. Die neuen Bezirke spielen in Bezirksoberliga und Bezirksliga sowie in Bezirksklassen (A-D).
  • Weil ein "pyramidales" System beibehalten bzw. gestärkt wurde, ändert sich bzgl. der Aufstiegsmöglichkeiten wenig. Die oberste Verbandsspielklasse ist in Nord/Süd geteilt, danach folgen 4 Verbandsligen und 8 Landesligen (die annähernd den "alten" 1. Bezirksligen entsprechen). Die Bezirksoberliga entspricht im Ligenranking der "alten" 2. Bezirksliga usw.
  • Die meisten Vereine werden gegen ihre "bisherigen" Gegner in ähnlicher Zusammensetzung der Ligen spielen. Nur bei Bezirkswechseln von Vereinen kann es zu Verschiebungen kommen.
  • Erste Überlegungen über die Ligenzusammenstellung können bereits vorgenommen werden; eine erste, annähernd umzusetzende Regelung für den Mannschaftsspielbetrieb ist sicherlich nach der Zuordnung der Vereine zu den neuen Bezirken durch den Verbandsausschuss im November sinnvoll/nötig.
  • Sollte das pyramidale System durch die Strukturänderung nicht reibungslos übernommen werden können, wird der Verbandsausschuss spätestens im März 2018 darüber entscheiden, inwieweit Ausnahmen von der WO (Auf- und Abstiegsregelungen) verabschiedet werden, um annähernd die Sollstärke in jeder Spielklasse zu gewährleisten. Dabei kann es neben "horizontalen Verschiebungen" (Wechsel auf derselben Ligenebene in einen anderen Bezirk) auch zu "vertikalen Anpassungen" (Auffüllen in höhere Ligen oder Rückstufung in niedrigere) kommen.

Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

  • Eingesetzte Arbeitsgruppen nehmen umgehend ihre Tätigkeit auf, um offene Fragen zum Individualspielbetrieb, zu Mannschafts- und Pokalmeisterschaften und zu mini-Meisterschaften zu klären.
  • Der Verbandsausschuss wird im November 2017 erstmals weiterführende Beschlüsse zu den Ordnungen treffen. Er wird auch die erste, nahezu verbindliche Zuordnung der Vereine zu den neuen Bezirken treffen (siehe weiterer Inhalt dieses Newsletters). Der Vorschlag hierzu wird ebenso wie alle später getroffenen Festlegungen veröffentlicht werden.
  • Der Verbandsausschuss wird im März 2018 abschließend alle (noch ausstehenden) Bestimmungen und die letzten offenen Vereinszuordnungen festlegen, damit der Spielbetrieb 2018/2019 vorbereitet werden kann.
  • Im April 2018 erscheint eine amtliche Mitteilung, in der sämtliche Bestimmungen - so auch die Satzung - im Wortlaut veröffentlicht werden. Gleichzeitig wird das aktualisierte Handbuch verschickt werden.
  • Die neue Satzung tritt am 1.5.2018 in Kraft. Anschließend wird zu den konstituierenden (neuen) Bezirkstagen eingeladen, die im Juni 2018 stattfinden.
  • Am 21./22. Juli 2018 findet der ordentliche Verbandstag des BTTV statt.

Zwischenzeitlich werden wir immer wieder über den Fortgang der Umsetzung der Strukturreform berichten.

Zuordnung der Vereine in der neuen Struktur

Die Strukturreform bringt die Neuordnung der Vereine zu den 16 neuen Bezirken mit sich. Die Einteilung, welcher Verein zu welchem Bezirk gehört, wird in einem ersten Schritt der Verbandsausschuss des BTTV (mit Stimmenmehrheit der Vorsitzenden der bisherigen Bezirke) im November 2017 vornehmen.

Sämtliche Details zu den Vorschlägen, über die der Verbandsausschuss abstimmen wird, sind in einer Newsmeldung vom 1. August 2017 veröffentlicht. Jeder Verein kann sich dort über entsprechende Listen informieren, welchem neuen Bezirk er angehören soll; jeder Verein hat außerdem die Möglichkeit gemäß Satzung, dass er den Wechsel in einen anderen als den geplanten Bezirk beantragt.

Nach der ersten Entscheidung des Verbandsausschusses im November 2017 auch über die Änderungen in den Ordnungen können die Detailarbeiten weitergehen, die dann im März 2018 mit der endgültigen Entscheidung über Vereinszuordnungen abgeschlossen werden.

Zur Newsmeldung "Strukturreform - Vorschlag Vereinszuordnung" vom 1. August 2017

Einladung zur Sitzung des Verbandsausschusses

Gemäß § 24 2. der Satzung des BTTV lade ich alle Mitglieder des Verbandsausschusses des BTTV herzlich ein zur

5. Sitzung des Verbandsausschusses (VA 5/15-19)

zweitägig am Samstag/Sonntag, 25./26. November 2017 um 10.00 Uhr in Geiselwind

(Landhotel Geiselwind)

Vorläufige Tagesordnung
TOP 1: Begrüßungsformalitäten
- Feststellung Anwesenheit
- Genehmigung des Protokolls der Sitzung 4/2015-2019 vom 18.03.2017
- Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2: ggf. kommissarische Einsetzung von Fachwarten
TOP 3: Schwerpunktthema ggf. mit externem Referenten
TOP 4: Berichte und Informationen
a) aus dem Präsidium
b) über Entwicklungen in den Dachverbänden (DTTB, BLSV)
c) aus der Geschäftsstelle
d) aus den Bezirken
TOP 5: Themen aus dem Vorstandsbereich Finanzen
a) G+V/Bilanz 2017
b) Haushalt 2018
TOP 6: Themen aus den anderen Vorstandsbereichen
a) Sport
b) Öffentlichkeitsarbeit
c) Vereinsservice
d) Jugend
TOP 7: Behandlung von Anträgen
a) Entscheidung über die Dringlichkeit nicht fristgerecht eingegangener Anträge
b) Anträge auf Änderung von Ordnungen
c) Sonstige Anträge
TOP 8: Verschiedenes

Anträge, die beim Verbandsausschuss behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 20. Oktober 2017 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

Konrad Grillmeyer, Präsident

Änderungen der Bestimmungen

Der außerordentliche Verbandstag und der Vorstand Sport haben im Juli 2017 Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Die Änderungen werden an dieser Stelle - wenn möglich - textlich dargestellt und bzgl. des Inhalts kommentiert.
Die beschlossenen Änderungen bzgl. Satzung, Wahlordnung und Jugendordnung treten erst am 1. Mai 2018 in Kraft und werden aus diesem Grund noch nicht im Wortlaut veröffentlicht.

Wettspielordnung
Von den (noch nicht vorhandenen) Gebühren für Spielverlegungen wurden die Ligen unterhalb der Landesliga ausdrücklich in G 6.2.4 ausgenommen.

6.2.4 ... Im Bereich des BTTV sind einvernehmliche Spielverlegungen auf andere Tage kostenpflichtig gemäß BGO F 7. Dies gilt nicht für Ligen unterhalb der Landesliga.

Die maximale Entfernung für Wochentagsspiele wurde in G 5.2 betreffend den Nachwuchsspielbetrieb wieder auf 40 km reduziert.

5.2 Zugelassene Spieltage und Anfangszeiten
...
Im Bereich des BTTV sind Wochentagsspiele bevorzugt anzusetzen, wenn die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 60 km (für Nachwuchsmannschaften nicht mehr als 40 km) beträgt. Auf Kreis- und Bezirksebene kann nach Richtlinien der Bezirke auch der Freitag zum verbindlichen Spieltag erklärt werden. Beträgt die einfache Fahrtstrecke mehr als 60 km (für Nachwuchsmannschaften mehr als 40 km), können Wochentagsspiele (außer Freitag, falls dieser zum verbindlichen Spieltag erklärt wurde) nur dann angesetzt werden, wenn beide beteiligten Vereine einverstanden sind.
...

Beitrags- und Gebührenordnung
Die Kostenübernahme im Falle eines Nichtantretens der Gastmannschaft in F 9.2 wurde den Vorgaben der WO angepasst.

9.2 Bei schuldhaftem Nichtantreten des Gastvereins
a) des Gastvereins in der Rückrunde die Die Fahrtkosten des Heimvereins für das bereits erfolgte Spiel der Vorrundenspieloder das noch auszutragende Spiel der Rückrunde
b) des Heimvereins in der Vorrunde die Die Fahrtkosten des GastHeimvereins für das Rückrundenspiel (sofern der Heimverein nicht das Heimrecht gemäß WO I 5.12 wahrnimmt).(und ggf. die notwendigen Übernachtungskosten). Bei Koppelspielen sind die Mehrkosten für die unnötig zurückgelegte Wegstrecke zu vergüten und ggf. die zusätzlichen notwendigen Übernachtungskosten (pro Person bis zu € 10,-- nach Rechnungsvorlage) zu erstatten. Außerdem sind dem geschädigten Verein alle nachweisbar entstandenen Kosten zu erstatten.

Richtlinien für die Oberschiedsrichter-Einsatz
Die Richtlinien wurden der neuen WO angepasst.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als App (Android und iPhone) kostenlos verfügbar.

Neue Vereine im BTTV

4/02/028, DJK Duggendorf, Oberpfalz, Kreis Regensburg
7/07/004, SV Gemeinfeld, Unterfranken, Kreis Hassberge

 

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