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Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 06.08.2020 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Geschäftsstelle in den Ferien teilweise geschlossen

In der Ferienzeit bleibt die Geschäftsstelle in den Kalenderwochen 33 und 34, d.h. vom 8. bis zum 23. August grundsätzlich geschlossen. In den anderen Ferienwochen ist die Geschäftsstelle zwar besetzt, jedoch sind nicht alle Mitarbeiter erreichbar.

Wir bitten um Berücksichtigung und um Verständnis.

Einladung zur Sitzung des Verbandsausschusses

Gemäß § 23 2. der Satzung des BTTV lade ich alle Mitglieder des Verbandsausschusses des BTTV herzlich ein zur

6. Sitzung des Verbandsausschusses (VA 6/18-22)

Samstag, 7. November 2020 um 10.00 Uhr

(Sindersdorfer Hof, Sindersdorf)

Die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen werden satzungsgemäß und fristgerecht bekannt gemacht.

Anträge, die beim Verbandsausschuss behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 30. September 2020 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
Kurzberichte der Bezirke und der Präsidiumsmitglieder müssten bis zum 5. Oktober 2020 eingereicht werden.

Konrad Grillmeyer, Präsident

Änderungen der Bestimmungen

Der Bundestag des DTTB und der Verbandstag des BTTV (jeweils im schriftlichen Umlaufverfahren), der Verbandsausschuss des BTTV und der Vorstand Sport haben Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Diese werden - wenn möglich - als textliche Änderung dargestellt bzw. entsprechend kommentiert.

Satzung

Die Vorgabe in der Präambel, dass trotz der „männlichen Sprachform der Texte“ keine Geschlechtsdiskriminierung bei Besetzung von Funktionen und Ausübung des Spiel­betriebs existiert, wurde den zeitgemäßen Genderbezeichnungen angepasst.

Legislativorgane auf Verbandsebene können (dann auch ohne gesetzliche Ausnahmere­gelungen) zukünftig virtuell tagen oder Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfah­ren fassen, wenn Präsenzsitzungen wegen behördlicher Auflagen nicht stattfin­den dürfen. Hierzu wurden die §§ 19 und 25 erweitert.

In § 21 ist nun präzisiert, dass ein Verbandstag nur bei Abänderung der Legislaturpe­riode einen konkreten Termin für den nächsten ordentlichen Verbandstag vorgibt.

Die Aufgaben des Präsidiums und des Geschäftsführers in § 26 wurden bzgl. Beru­fungen und Arbeitgeberfunktion dem Ist-Stand angepasst. Außerdem wurde dem Prä­sidium ebenfalls in § 26 die Rolle des „Entscheidungsgremiums“ zugeteilt, sollten ein­zelne Bestimmungen wegen behördlicher Vorgaben nicht umgesetzt werden können.

Wettspielordnung

Bereits jetzt der Hinweis auf die Spielzeit 2021/2022, die in den Regional- und Oberli­gen der Herren mit Vierer-Mannschaften ausgetragen wird.

Zusätzlich zu den Ausführungen in diesem Newsletter bereits jetzt der Hinweis (ohne entsprechende textliche Veröffentlichung in der WO), dass ab der Spielzeit 2022/2023 – sofern die DTTB-WO dies zulässt – die Verbands­oberligen und Verbandsligen der Herren, dass ab der Spielzeit 2023/2024 die Landes­ligen der Herren – wenn die Umstellung der VOL und VL der Herren planmäßig gelingt – und dass spätestens ab der Spielzeit 2024/2025 die Bezirksoberligen und Bezirksli­gen der Herren mit Vierer-Mannschaften bzw. ab 2025/2026 alle Bezirksklassen der Herren mit Dreier- oder Vierer-Mannschaften aus­getragen werden.

In WO A 1 wurde die Grundlage hinzugefügt, wie im Fall von „Vorgaben staatlichen Rechts“ (entspricht dem Terminus von „behördlichen Vorgaben“ in der Satzung des BTTV) zu verfahren ist, u.a. mit der Legitimierung und Veröffentlichung eines Ent­scheidungsgremiums. Dieses Entscheidungsgremium erhält dann die Möglichkeit, die im neuen, umfangreichen Abschnitt M der WO aufgeführten Änderungen zu beschlie­ßen.

Für offizielle Veranstaltungen des BTTV wurde als Entscheidungsgremium das Präsi­dium in WO A 1 verankert (analog zur Satzung).

Der neue Abschnitt M beinhaltet Abweichungen von der WO, die das in WO A 1 be­nannte und legitimierte Entscheidungsgremium im Falle von „Vorgaben staatlichen Rechts“ anwenden darf. 

Weil außerdem zur besseren Darstellung sämtliche BTTV-Ausführungsbestimmungen nicht nur kursiv, sondern auch "umrahmt" dargestellt werden (redaktionelle Überarbeitung nach Beschluss des Präsidiums), hat sich der gesamte Inhalt der WO des BTTV "geändert".

Finanzordnung

Für die Finanzplanungen der Bezirke wurde unter B 3. eine Regelung für den Fall des grundsätzlichen Fehlens einer Genehmigung des nächstjährigen Jahreshaushalts fi­xiert.

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Senioren

Die DfB wurden um die neuen Bezirksmeisterschaften und Bayerischen Meisterschaften der Senioren in Leistungsklassen erweitert.

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Jugend und
Durchführungsbestimmungen für Nominierungen

Diese beiden Durchführungsbestimmungen wurden textlich nicht geändert, allerdings hat der Vorstand Jugend wegen der aktuellen Situation Abweichungen beschlossen, die in einem separaten Abschnitt dieses Newsletters erläutert werden.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.

Wichtige Änderungen der Bestimmungen ohne textliche Erfassung

Normalerweise fließen beschlossene Änderungen in den Text der jeweiligen Bestimmung ein, der dann im Rahmen der geänderten Vorgabe veröffentlicht wird. Bei längerfristigen Planungen oder kurzfristigen bzw. kurz andauernden Veränderungen ist diese Vorgehensweise unpraktikabel, weshalb die Beschlüsse an dieser Stelle - wegen der Amtlichkeit der Änderungen genauso offiziell - mit entsprechender Wirksamkeit veröffentlicht werden.

Mannschaftsstärke im Herrenspielbetrieb

Der Verbandsausschuss des BTTV hat bei seiner Sitzung am 25.7.2020 folgende Änderungen der Bestimmungen beschlossen, die erst in späteren Spielzeiten in Kraft treten, den Vereinen bereits jetzt eine zeitliche Orientierung geben sollen, als Text (noch) nicht in der Wettspielordnung verankert sind, aber trotzdem als amtliche Mitteilung veröffentlicht werden:

"Weil die Darstellung als WO-Text insbesondere wegen des noch nicht festgelegten – möglichst einheitlichen  - Spielsystems schwierig  und zu umfangreich ist, soll nachfolgende Regelung als amtliche Mitteilung ohne WO-Text-Änderung und weitere Kommunikation veröffentlicht werden.

Ab der Spielzeit 2022/2023 wird in den Verbandsoberligen und Verbandsligen der Herren mit 4er-Mannschaften gespielt, wenn der BTTV gemäß Bundes-WO hierzu Beschlüsse fassen kann.
Ab der Spielzeit 2023/2024 wird in den Landesligen der Herren mit 4er-Mannschaften gespielt, wenn die Verbandsoberligen und Verbandsligen plangemäß umgestellt werden.

Spätestens ab der Spielzeit 2024/2025 wird in den Bezirksoberligen und Bezirksligen der Herren mit 4er-Mannschaften gespielt. Die Bezirke können schon vorher auf 4er-Mannschaften wechseln.

Spätestens ab der Spielzeit 2025/2026 wird in allen Bezirksklassen der Herren mit 3er oder 4er-Mannschaften nach Maßgabe des Bezirksvorstands gespielt. Die Bezirke können schon vorher 3er- oder 4er-Mannschaften beschließen."

Neben der Umsetzung dieses Zeitplans sind natürlich noch z.B. Spielsysteme festzulegen. Dies soll allerdings nicht vor der Festlegung des Spielsystems für die Herren-Regional- und Oberligen (voraussichtlich beim Bundestag 2020 im November) erfolgen.

Anpassungen im Nachwuchs-Einzelspielbetrieb

Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen durch das Corona-Virus hat der Vorstand Jugend ohne textliche Änderung der entsprechenden DfB die folgenden, nur für die Spielzeit 2020/21 gültigen Anpassungen der Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Jugend und der Durchführungsbestimmungen für Nominierungen beschlossen:

  • Die BTTV-TOP14-Turniere der Jugend werden als eintägige Veranstaltungen mit jeweils 10 Teilnehmern im System „Jeder gegen Jeden“ an einem Tag ausgetragen und in BTTV-TOP10-Turniere umbenannt.
  • Zu den BTTV-TOP10-Turnieren qualifizieren sich in jeder Altersklasse 9 Spieler gemäß der Reihenfolge der bayer. Q-TTRL (Stand 11.5.2020). Spieler, die ihre Spielberechtigung am 1.7.20 von außerhalb Bayerns zu einem bayerischen Verein gewechselt haben, werden vom Ressort Einzelsport gemäß ihrer aktuellen Spielstärke in diese Reihenfolge eingereiht.
  • In jeder Altersklasse wird vom Ressort Einzelsport ein weiterer Spieler für die BTTV-TOP10-Turniere nominiert.
  • Bei Absage eines der über die Q-TTRL qualifizierten Spielers rückt der Nächstplatzierte der Q-TTRL nach. Bei Absage eines nominierten Spielers entscheidet das Ressort Einzelsport über den Nachrücker.
  • In den Durchführungsbestimmungen für Nominierungen treten die BTTV-TOP10-Turniere an die Stelle der BTTV-TOP14-Turniere, d.h. insbesondere, dass in den Altersklassen Jugend 18 und Jugend 15 die über Ergebnisse zu vergebenden Plätze für die DTTB-Top 48-Ranglistenturniere über die Platzierungen beim jeweiligen BTTV-TOP10-Turnier vergeben werden.
  • Sollten die BTTV-TOP10-Turniere nicht ausgetragen werden können, werden die über Ergebnisse zu vergebenden Plätze für die DTTB-Top 48-Ranglistenturniere über die Reihenfolge der bayer. Q-TTRL (Stand 11.8.2020) vergeben.

Sollten weitere Abweichungen von den Bestimmungen nötig sein, so kann das Präsidium als BTTV-Entscheidungsgremium unter Anwendung von WO M dies beschließen - nöhere Ausführungen auch in der Newsmeldung zu diesem neuen WO-Abschnitt. Allerdings ist die Anwendung von WO M auf Fälle beschränkt, in denen behördliche Vorgaben eine sonst festgelegte Umsetzung verhindern - eine "Gestaltungsfreiheit" ohne behördliche Vorgaben existiert nicht.

Neue Vereine im BTTV

414086, TV Riedenburg, Bezirk Oberbayern-Nord