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Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 26.11.2020 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Corona-Saison: DTTB-Bundestag verhindert Härten beim Verlust der Stammspieler-Eigenschaft

Als Reaktion darauf, dass in allen Landesverbänden aufgrund der COVID-19-Pandemie bis Ende dieses Jahres nur ein Bruchteil der Mannschaftskämpfe der Vorrunde ausgetragen werden kann und die Situation in der Rückrunde ungewiss ist, hat der Bundestag des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) am Samstag, 21. November, Änderungen an der Wettspielordnung beschlossen, die den Verlust und die Wiedererlangung des Stammspielerstatus für die laufende Spielzeit regeln.
Bislang hat im Großteil der insgesamt 18 DTTB-Mitgliedsverbände nur gut ein Drittel der Vorrundenspiele stattgefunden.

(Nicht-)Erteilung eines Reservespielerstatus
Während in einer "normalen" Halbserie jeder Stammspieler bei den Damen und Herren (gemäß Ziffer 1.3.1 des Abschnitts H der WO) mindestens drei Punktspiele im Einzel bestreiten muss, um auch in der folgenden Halbserie weiter als Stammspieler gemeldet werden zu können, gilt wegen der Corona-Krise für Vor- und Rückrunde 2020/21 eine Ausnahme: Auch ohne überhaupt ein Spiel absolviert zu haben, verlieren Spielerinnen und Spieler ihren Stammspielerstatus nicht.
Wer also als Stammspieler in der Vorrunde oder Rückrunde dieser Spielzeit gestartet ist, bleibt das auch nach der betroffenen Halbserie. In dieser Spielzeit kann also kein Spieler bei Damen und Herren seinen Stammspielerstatus verlieren.

Aufhebung eines Reservespielerstatus
Für Akteure, die als Reservespieler/innen in die Saison gestartet sind und durch die Zahl ihrer Einsätze bei Punktspielen der Vorrunde oder Rückrunde wieder zu Stammspielern werden möchten, gibt es eine COVID-19-bedingte Erleichterung: Statt bislang drei Teilnahmen an Punktspielen (gemäß Ziffer 1.3.2 des Abschnitts H der WO) reicht in der Saison 2020/21 sowohl in der Vorrunde als auch in der Rückrunde aus, wenn ein gemeldeter Reservespieler einmal im Einzel an einem Punktspiel seines Vereins in der betreffenden Halbserie teilgenommen hat.
In der folgenden Halbserie dürfen die "RES-Aktiven" dann schon nach einem Einsatz wieder als Stammspieler gemeldet werden.

Mindesteinsätze für Entscheidungsspiele
Da sich viele Verbände zurzeit auf einen rudimentären Spielbetrieb auch in der Rückrunde werden beschränken müssen, hat der Bundestag die Voraussetzungen für die Einsatzberechtigung bei Entscheidungsspielen gemäß Ziffer 4.1 des Abschnitts I der WO vereinfacht: Es gibt ausnahmsweise keine vorgegebene Zahl von Mindesteinsätzen:
Auch Spielerinnen und Spieler, die in der betreffenden Halbserie keine Punktspiele bestritten haben, dürfen in den Entscheidungsspielen eingesetzt werden.

Inaktivitätsabzug
Hinsichtlich des Inaktivitätsabzugs bei den TTR-Werten bleibt dagegen alles beim Alten:
Wer ein Jahr lang, also 365 Tage, an keinem TTR-relevanten Wettkampf teilgenommen hat, erhält 40 Punkte Inaktivitätsabzug.
Dabei spielt der Grund für die Nichtteilnahme nach wie vor keine Rolle, schließlich habe der Spieler bzw. die Spielerin durch die Pause an Wettkampferfahrung verloren, so die Begründung.

Mannschaftsmeldung und Mannschaftsaufstellungen in der Rückrunde
Die weiteren bekannten Terminvorgaben  - Wechseltermin und Fristen/Zeitraum für die verpflichtende Mannschaftsmeldung zur Rückrunde - sind unverändert geblieben.
Die Mannschaften müssen in Mannschaftskämpfen ab dem 1.1.2021 dann auf der Grundlage der genehmigten Rückrunden-Mannschaftsmeldung, die vom 16. bis 22.12.2020 abgegeben werden muss, aufgestellt werden - auch wenn es sich um die Fortsetzung einer nunmehr beschlossenen "Einfachrunde" handelt!

Die vom DTTB-Bundestag beschlossenen und nur für die Spielzeit 2020/2021 gültigen Sonderregelungen werden in einem Anhang zur Wettspielordnung in die offiziellen Bestimmungen des BTTV aufgenommen, ohne dass der Originaltext der Wettspielordnung tangiert ist.

Änderungen der Bestimmungen

Der Bundestag des DTTB und der Verbandsausschuss des BTTV (jeweils in einer virtuellen Sitzung) haben Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Diese werden - wenn möglich - als textliche Änderung dargestellt bzw. entsprechend kommentiert.

Satzung

Der Bezug zur DTTB-Satzung wurde in § 2 Ziffer 1 aktualisiert.

Wettspielordnung

Der Abschnitt A 1 wurde ebenso wie der Abschnitt B 7 durch Unterpunkte und ent­sprechende Überschriften gegliedert.

Im (unter 1.4 neu bezifferten) Abschnitt von A 1 ist dem jeweiligen Entscheidungsgre­mium gestattet, alle Vorschriften von WO M anzuwenden, auch wenn die beschlosse­ne Abweichung keiner konkreten behördlichen Vorgabe zugrunde liegt.

Unter neu A 1.5 ist festgelegt, dass nach dem Kalender bestimmte Fristen (z. B. Wechseltermine), die auf einen Sonntag oder Feiertag fallen, nicht wie in BGB § 193 ausgeführt auf den folgenden Werktag verlängert werden.

In A 5 wurde bei der Definition der Altersklasse die genaue Bezeichnung für eine ge­schlechtsspezifische Unterteilung ergänzt.
Altersklasse
ist eine Unterteilung des Spielbetriebes nach Alter. Die geschlechtsspezifischen Unterteilungen heißen in allen Altersklassen der Altersgruppe Nachwuchs "Mädchen" bzw. "Jungen" (jeweils mit Alterszusatz) und in allen Altersklassen der Altersgruppe Senioren "Seniorinnen" und "Senioren" (jeweils mit Alterszusatz).

Bei den Bestimmungen in A 19.3, E 2.5 und E 2.6 wurde jeweils die für Verbände be­stehende Möglichkeit auf den DTTB ausgedehnt.

Im (unter 7.2 neu bezifferten) Abschnitt von B 7 muss der Spieler auch bei Löschung analog zu Wechseln noch bis zum Ende der Halbserie zu Veranstaltungen gemeldet werden.

Die Vorgaben für die Einzelaufstellung in E 4.1 wurden mit Verweis auf die Reihenfol­ge in der Mannschaftsmeldung präzisiert.

Die Verbände erhalten in G 1 nunmehr den Gestaltungsspielraum bzgl. Mannschafts­stärke in allen Spielklassen, für die sie zuständig sind.
(Anm.: Nur durch diesen Beschluss ist die geplante Umstellung für die VOL der Herren im BTTV ab der Spielzeit 2022/2023 möglich. Der Vorstand Sport und der Verbandsausschuss des BTTV im April werden die detaillierten Rahmenbedingungen für die Verbandsoberligen und Verbandsligen festlegen. Hierzu auch die Information, dass in der Bundesspielordnung das Spielsystem für die Bundesspielklassen festgelegt wurde. Alle Bundesspielklassen außer der TTBL, d.h. 1. Bundesliga Damen, 2. und 3. Bundesligen sowie Regional- und Oberligen Damen und Herren, spielen im Bundessystem mit 4er-Mannschaften, wobei in den Bundesligen nach dem Siegpunkt abgebrochen und in den Regional- und Oberligen durchgespielt wird.)

Das Verbot in G 7.4.1, nach dem zurückgezogene oder gestrichene Mannschaften in der Folgespielzeit nicht in die bisherige Spielklasse zurückkehren dürfen (Anm.: Dieses Verbot ist lt. Beschluss des Entscheidungsgremiums für die Spielzeit 2020/2021 aus­gesetzt) wurde präzisiert.

Die Vorgaben den Reservespieler betreffend wurden in H 1.3.1 und H 1.3.2 präzisiert.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Regelung in H 1.3.1 (= Erteilen eines Reservespielerstatus) sowohl im Dezember 2020 als auch im Juni 2021 nicht zur Anwendung kommen! Dieser Beschluss wird nicht im Text von H 1.3.1 umgesetzt, sondern im Anhang zur WO veröffentlicht.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Regelung in H 1.3.2 (= Aufhebung ei­nes vorhandenen Reservespielerstatus) sowohl im Dezember 2020 als auch im Juni 2021 nicht mehr drei, sondern nur noch einen Einsatz benötigt! Dieser Be­schluss wird nicht im Text von H 1.3.2 umgesetzt, sondern im Anhang zur WO veröf­fentlicht.

Bei Verstößen gegen die Vorgaben der Mannschaftsmeldung dürfen Spieler gemäß H 3.3 zukünftig auch von der Mannschaftsmeldung gelöscht werden.

Die Standard-Tischanzahl in I 1.1.2 wurde für das Braunschweiger System auf zwei Tische geändert.

Die für die Mannschaftsaufstellung maßgebliche Gültigkeit der Mannschaftsmeldung wurde in I 4.1 präzisiert.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Vorgabe für Mindesteinsätze in I 4.1 zur Einsatzberechtigung in Entscheidungsspielen für die Spielzeit 2020/2021 ausgesetzt wurde!
Dieser Beschluss wird nicht im Text von I 4.1 umgesetzt, sondern im Anhang zur WO veröffentlicht.

Werbung auf SR-Kleidung ist gemäß WO L 2.7 nicht mehr verboten.

Die Folgen einer Härtefallregelung in M 3.3.1 wurden präzisiert.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.

Verpflichtende Mannschaftsmeldung zur Rückrunde

Die Abgabe der verpflichtenden Mannschaftsmeldung zur Rückrunde muss im Zeitraum 16. bis 22. Dezember durch alle Vereine erfolgen, damit anschließend die zuständigen Gremien die beantragten Meldungen genehmigen oder korrigieren können. Voraussichtlich ab dem 14.12. (im Laufe des Tages) werden die relevanten Q-TTR-Werte des Stichtags 11.12. veröffentlicht sein, so dass sie dann auch bei den Personen im Rahmen der Mannschaftsmeldung angezeigt werden.

Die Vereine sollten die Spielerinnen und Spieler in absteigender Reihenfolge der Q-TTR-Werte im digitalen Mannschaftsmeldeformular von click-TT aufreihen, in dem der "eingefrorene" Wert direkt neben dem Spieler angezeigt wird. Dabei ist eine Abweichung von 50 (Erwachsene)/85 (Jugend) Punkten mannschaftsübergreifend und von 35 (Erwachsene)/70 (Jugend) Punkten mannschaftsintern zulässig, d.h. ein um bis zu 50 (Erwachsene)/85 (Jugend) (bzw. 35 (Erwachsene)/70 (Jugend)) Punkte "schwächerer" Spieler kann nach Ermessen des Vereins vor einem spielstärkeren platziert werden.

Um ein Auseinanderbrechen von eingespielten Mannschaftsgefügen zu verhindern, haben die Vereine auch die Möglichkeit, Spieler, die ansonsten in höhere Mannschaften wechseln müssten (auch zur Wiederherstellung der Sollstärke in eine obere Mannschaft des Vereins), mit einem Sperrvermerk gemäß WO H 2.4 zu belegen. Demnach können Spieler durch den Rückrunden-SPV in ihrer (unteren) Mannschaft verbleiben, auch wenn sie gemäß Q-TTR-Wert + Toleranz in eine höhere Mannschaft aufrücken müssten.
Der Text in H 2.4 der Wettspielordnung beschränkt aber den Sperrvermerk zur Rückrunde auf genau diese Fälle. Er ist kein Instrument, um spielstärkere Spieler zur Sicherung von sportlichen Zielen in unteren Mannschaften zu melden.
"Ein Sperrvermerk aus der Vorrunde wird zu Beginn der Rückrunde auf Antrag des Vereins nur dann gelöscht, wenn der betreffende Spieler auf Grund der Q-TTR-Werte vom 11. Dezember auch ohne Sperrvermerk in der Mannschaft, in der er mit Sperrvermerk gemeldet wurde, oder einer unteren Mannschaft gemeldet werden darf. Ein solcher Spieler darf in der Rückrunde in keiner oberen Mannschaft des Vereins gemeldet werden." (WO H 2.4) Dieser Antrag muss schriftlich an das genehmigende Gremium gerichtet werden, da nur die zuständigen Fachwarte in der Lage sind, einen bestehenden SPV aus der Mannschaftsmeldung zu entfernen und diese anschließend zu genehmigen.

Die allgemeine Info-Reihe »click-TT-Anwendung« steht der Allgemeinheit ebenso wie die Geschäftsstelle für individuelle Rückfragen zur Verfügung.

Einladung zur Sitzung des Verbandsausschusses

Gemäß § 23 2. der Satzung des BTTV lade ich alle Mitglieder des Verbandsausschusses des BTTV herzlich ein zur

7. Sitzung des Verbandsausschusses (VA 7/18-22)

Samstag, 17. April 2021 um 10.00 Uhr

(Ort wird noch bekannt gegeben)

Die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen werden satzungsgemäß und fristgerecht bekannt gemacht.

Anträge, die beim Verbandsausschuss behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 12. März 2021 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
Kurzberichte der Bezirke und der Präsidiumsmitglieder müssten bis zum 15. März 2021 eingereicht werden.

Konrad Grillmeyer, Präsident

Zu Weihnachten: tischtennis-Jahresabo zum Sonderpreis

Haben Sie tischtennisbegeisterte Menschen in ihrem Umfeld, denen Sie zu Weihnachten eine Freude machen möchten? Oder möchten Sie sich selbst vielleicht ein kleines Geschenk gönnen? Dann aufgepasst: Ein Abo des Magazins tischtennismit den zwölf Ausgaben des Jahres 2021 können Sie aktuell zum Sonderpreis von 40 statt 48,60 Euro erwerben. Doch das ist nicht alles – als kleines "Bonbon" gibt es die Dezember-Ausgabe 2020 kostenlos obendrauf, sie sparen also insgesamt 13,10 Euro!

Weihnachts-Liefergarantie bei Bestellung bis zum 20. Dezember

Das Weihnachtsangebot, mit dem Sie keine Abo-Verpflichtung eingehen und dessen Bezug automatisch endet, ist eine Kombination aus Print- und digitalem Produkt. D. h. Sie bekommen das Magazin als gedrucktes Heft zugeschickt (Lieferzeit 3-4 Tage – nach Erscheinen der Dezember-Ausgabe) und können darüber hinaus im E-Paper (auf PC, Smartphone oder Tablet) auf zusätzliche Audio- und Videoinhalte zurückgreifen. Darüber hinaus steht Ihnen die jeweils aktuelle Ausgabe als E-Paper schon am Abend vor dem Erscheinungstermin zur Verfügung. Wer bis zum 20. Dezember bestellt, kann sicher sein, dass er die Dezember-Ausgabe spätestens am 24. Dezember erhält und diese der angedachten Person an den Feiertagen pünktlich als Geschenk überreichen kann. 

Hier gelangen Sie zur Bestellung

Wie sich Vereine auf Instagram präsentieren: Der FC Großdechsendorf macht es vor

Öffentlichkeitsarbeit in Vereinen ist häufig ein zähes Geschäft. Wer schreibt Berichte? Wer aktualisiert die Homepage? Wer kümmert sich um den Kontakt zur Lokalpresse? In Zeiten, wo es stetig schwieriger wird, ehrenamtliches Personal für die Vereinsarbeit zu gewinnen, trifft es diesen Bereich besonders oft. Doch es gibt auch positive Signale. Immer mehr Vereine gehen in punkto Öffentlichkeitsarbeit neue Wege und setzen auf andere Kommunikationsformen, vor allem mithilfe der Sozialen Medien. Besonders auffällig ist, dass die Foto- und Video-Plattform "Instagram" mittlerweile von zahlreichen bayerischen Vereinen genutzt wird. Meist haben die jüngeren Mitglieder in diesen Vereinen den ersten Schritt dazu gemacht und bespielen den Vereinskanal komplett eigenständig. Sie sprechen damit insbesondere ein Klientel zwischen 14 und 40 Jahren an, veröffentlichen Neuigkeiten, stellen die Clubmitglieder vor, posten Fotos oder Videos aus dem Vereinstraining. Das schafft neben Information auch Identifikation mit dem Verein, seitens der Mitglieder und extern, zu Sponsoren, der Presse der Lokalpolitik oder auch anderen Vereinen.

Nun kam man trefflich über Fluch und Segen von Sozialen Medien streiten - es gibt sicher Für und Wider. Doch Fakt ist: Will ich als Verein vor allem meine jüngeren Mitglieder oder die Zielgruppe der bis 30-Jährigen erreichen, dann komme ich um Plattformen wie Instagram kaum herum.

Die Tischtennis-Abteilung des FC Großdechsendorf (Erlangen) ist seit Oktober 2018 bei Instagram vertreten, hat mittlerweile über 200 Vereins-Seiten und Personen, die dem Kanal (ähnlich einer eigenen Homepage) folgen. Spielerin Nicole Dorsch (18) hat zusammen mit ihrem Bruder vor zwei Jahren die Idee dazu gehabt ...

Zum gesamten Artikel auf der BTTV-Homepage

Web-Seminar zum Thema Aufschlag: "Vom Gegenläufer bis zum Querspin"

Die Deutsche Tischtennis-Akademie (DTTA) setzt die Reihe ihrer Online-Angebote fort. Am Dienstag, den 8. Dezember, um 18 Uhr, referiert Frank Fürste, Verbandstrainer von TT Baden-Württemberg, eine Stunde lang zum Thema Aufschlag, griffig zusammengefasst unter: „Vom Gegenläufer bis zum Querspin“.

Zielgruppe sind neben Trainern und Übungsleitern auch alle Spieler, die Ihren Aufschlag verbessern wollen. Die Teilnahme am Seminar ist kostenlos. Schwerpunkt des Web-Seminars ist das Erlernen und Verbessern von technisch anspruchsvollen Aufschlägen wie z. B. dem Gegenläufer, dem Schlangenaufschlag oder dem Querspin.

Unterstützt wird das Seminar durch Videosequenzen aus dem aktuellen Buch von Frank Fürste. Hier ein Link mit einem kurzen Vorgeschmack: youtu.be/FVKYfPTSubA

Das kostenfreie Web-Seminar beginnt am 8. Dezember um 18:00 Uhr und ist mit einer Dauer von 60 Minuten angesetzt. Insgesamt stehen 200 Seminarplätze zur Verfügung.

Zur Anmeldung

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