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Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 29.04.2021 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Einladung zur Sitzung des Verbandshauptausschusses 2021

An die ordentlichen, außerordentlichen und unabhängigen Mitglieder des Verbandshauptausschusses

Gemäß § 22 Ziffer 2 der Satzung des BTTV lade ich herzlich ein zur

Sitzung des Verbandshauptausschusses des Bayerischen Tischtennis-Verbandes 2021

am Samstag, 10. Juli 2021

Auf der Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (in der Fassung ab 30.12.2020) und in Übereinstimmung mit der BTTV-Satzung § 19 Ziffer 3 findet die Sitzung des Verbandshauptausschusses als Videokonferenz statt.

Die Sitzung des Verbandshauptausschusses wird um 10.00 Uhr eröffnet. Im kalendarischen Vorfeld tagen die Vorstandsbereiche gemäß eigener Einladung.
Weitere Informationen zur Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge erhalten die Mitglieder des Verbandshauptausschusses satzungsgemäß mindestens drei Wochen vor der Sitzung.

Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen gemäß BTTV-Satzung § 19 Ziffer 4 ist der 3. Juni 2021 (Eingang Geschäftsstelle). Verspätet eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden. Dazu müssen drei Viertel der anwesenden ordentlichen Mitglieder des Verbandshauptausschusses der Dringlichkeit zustimmen.

Konrad Grillmeyer, Präsident

Absage aller Bezirkstage

Nachdem alle Bezirke im Rahmen der Sitzung des Verbandsausschusses bzw. durch nachträgliche schriftliche Bestätigung mitgeteilt haben, dass sie aktuell keinen Präsenz-Bezirkstag abhalten werden, kann/muss mit dieser Mitteilung die Absage aller regulären Bezirkstage 2021 vor einem Verbandshauptausschuss im Bayerischen Tischtennis-Verband vermeldet werden.

Die Genehmigung der Bezirkshaushalte erfolgt im Einklang mit der Finanzordnung des BTTV durch den Verbandsausschuss bzw. den Verbandshauptausschuss, wobei geplant ist die Vorjahreshaushalte unverändert zu übernehmen.

Anstelle von den jetzt abgesagten Präsenzsitzungen wollen etliche Bezirke im weiteren Verlauf des Jahres Informationsveranstaltungen anbieten, in denen über die aktuelle Situation im jeweiligen Bezirk informiert wird und Fragen der Vereine beantwortet werden können. Verfolgen Sie bitte hierzu die Veröffentlichungen auf der entsprechenden Bezirkshomepage.

Absage der Jubiläumsfeierlichkeiten

Schweren Herzens hat das Präsidium entschieden, alle geplanten Jubiläumsfeierlichkeiten „75 Jahre BTTV“ abzusagen.

Weil die Jahresversammlung im Jubiläumsjahr 2020 in Bad Windsheim nicht durchgeführt werden konnte, sollte zunächst der Festakt im Rahmen des diesjährigen Verbandshauptausschusses nachgeholt werden.

Damals hieß es in einem Schreiben an die Ehrengäste:
Wir wollen das 75-jährige Gründungsjubiläum des BTTV in einer fröhlichen und gesunden Atmosphäre begehen!

Die Bedingungen haben sich aber bedauerlichweise nicht geändert. Weil die o.g. Aussage weiterhin Gültigkeit besitzt und eine Präsenzveranstaltung mit über 200 Personen aus den bekannten Gründen nicht in Frage kommt, mussten wir unsere Pläne, den Festakt nachholen zu wollen, aufgeben. So findet auch der Verbandshauptausschuss 2021 nur digital statt.

Eine nochmalige Verschiebung würde dem Jubiläum nicht gerecht werden. Aus diesem Grund hat das Präsidium beschlossen, sämtliche Veranstaltungen zum 75-jährigen Bestehen des Verbands abzusagen.
Eventuell feiern wir im Jahr 2025 dann den 80. Geburtstag des BTTV im entsprechenden Rahmen.

Änderungen der Bestimmungen I

Der Bundestag des DTTB und der Verbandsausschuss des BTTV (in einer virtuellen Sitzung) haben Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Diese werden - wenn möglich - als textliche Änderung dargestellt bzw. entsprechend kommentiert.

Wettspielordnung

Die Umstellung in den Verbandsoberligen und Verbandsligen auf 4er-Mannschaften (gemäß vorher beschlossenem Zeitplan) ab der Spielzeit 2022/2023 sowie die Festlegung des dann angewendeten Spielsystems (Bundessystem WO E 6.3.1 mit verpflichtendem „Durchspielen“) bei Damen und bei Herren wurde in WO E 2.5 bzw. G 2 verankert.

Die beim Bundestag 2020 beschlossene Regeländerung zur Werbung für Alkohol in L 1.2, die eigentlich erst zum 1.7.2021 in Kraft tritt, wird mangels offiziellem Spielbetrieb bereits jetzt als WO-Text aufgenommen.

Anmerkung: Weil sich durch diese und weitere geplante Ergänzungen/Änderungen der Seitenumbruch neu gestaltet, hat sich die gesamte Wettspielordnung geändert und müsste im Ganzen ausgetauscht werden.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.

Änderungen der Bestimmungen II

Der Verbandsausschuss des BTTV (in einer virtuellen Sitzung) hat Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Die folgende Bekanntmachung führt zu keiner textlichen Änderung im Vorschriftenwerk, sondern stellt die amtliche Verlautbarung und damit verbindliche Anwendung sicher.

Beitrags- und Gebührenordnung

Die Mannschaftsbeiträge werden einmalig für die Spielzeit 2021/2022(gilt nur für die Jahresrechnung 2022) reduziert.

C Beiträge (pro Spielzeit)
3.1 Erwachsenenmannschaften
...
Ligen auf Verbandsebene   €   75,--   45,--
Bezirksligen   €   50,--   30,--
Bezirksklassen   €   25,--   15,--
3.2 Nachwuchsmannschaften
Ligen auf Verbandsebene   €   25,--   0,--
...
3.3 Seniorenmannschaften
Ligen auf Verbandsebene   €   25,--   15,--
...

Weil die Beiträge für die Bezirksligen und Bezirksklassen von den Bezirken vereinnahmt werden und durch die Reduzierung die momentan beschlossenen Haushalte 2022 nicht gedeckt wären, ist eine Rückstellung aus dem Jahresabschluss 2020 des BTTV geplant, die diese Mindereinnahmen 1:1 kompensieren soll. Die Entscheidung hierüber trifft der Verbandshauptausschuss im Juli 2021.

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Achtung: Betrüger haben es auf Vereinskonten abgesehen!

Aus aktuellem Anlass warnen wir:

  • Ein Krimineller gab sich bei einem Anruf als Mitarbeiter der „Hausbank“ aus, wobei die korrekte Banktelefonnummer im Display erschien.
  • Der Betrüger nannte die Kontonummer des Verein-Girokontos und wies auf angebliche Sicherheitslücken im Chip-TAN-Zahlungsverfahren hin.
  • Weil dieses nicht mehr nutzbar sei, werde auf das Push-TAN-Verfahren (TANs werden per SMS ans Mobiltelefon gesendet) umgestellt.
  • Dazu war eine Registrierung erforderlich – ein Link wurde per SMS gesendet – Absenderadresse war das entsprechende Kreditinstitut, die SMS enthielt sogar dessen Logo. Der Link war sehr gut getarnt: www…NameKreditinstitut/_puschtan/spushtan/ … folgend eine 50-stellige Zahlen-/ Buchstabenkombination, die mit der bekannten BLZ des Kreditinstituts endete. Aus Sicherheitsgründen würden persönlichen Daten sowie über den Link auch die Kontodaten in einen QR-Code übertragen, der postalisch in spätestens 2 Tagen zugestellt werde.
  • Der Link wurde bestätigt. Der Betrüger gab an, den Link erhalten zu haben und er sich um die Freischaltung des Push-TAN-Verfahrens kümmern werde.
  • Das Telefonat endete.
  • Danach wurde unberechtigt Geld vom Konto abgehoben!
  • Die Abhebung erfolgte kurz vor dem Wochenende, so dass eine Reaktion erschwert wurde.

Wir raten:

  • Am Telefon nie persönlichen Daten preisgeben.
  • Vom Anrufer nicht unter Druck setzen lassen.
  • Telefonat beenden, wenn Euch etwas verdächtig vorkommt.
  • Bankberater unter der Euch bekannten Nummer anrufen (keinen Rückruf auslösen!) und nachfragen, ob es Probleme mit dem Konto gibt.
  • Anzeige erstatten bei der Polizei.
  • Keine Banking-Links in E‑Mails anklicken.

Des Weiteren wurden Vereins- und Verbandsfunktionäre unter der Angabe von bekannten, aber falschen Identitäten zu Zahlungen aufgefordert. Wenn es zu solchen Forderungen kommt, empfehlen wir vor der Übersendung des Geldes immer die direkte Kontaktaufnahme und Rückversicherung beim Empfänger.

Quelle: www.blsv.de

Neue Vereine im BTTV

207118, SV Neuhaus-Rothenbruck, Bezirk Mittelfranken-Nord

 

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