Zum Inhalt springen
Service
click-TT, Downloads, Links ...

Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 25.11.2021 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Weitere Restriktionen für den Sport - 15. BayIfSMV in Kraft

Mit der am 24. November 2021 in Kraft getretenen und zunächst bis zum 15. Dezember 2021 befristeten Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wurden die Vorgaben für die Sportausübung im Freistaat nochmals verschärft.

Der BTTV hat daraufhin seine Hygiene- und Verhaltensregeln umgehend aktualisiert, wobei die Ausführungen lediglich "allgemeingültig" sein können, weil je nach Rahmenbedingungen vor Ort unterschiedliche Regelungen herrschen. Die Hygieneregeln für diverse Zielgruppen sind im "Corona"-Download-Bereich der BTTV-Homepage einseh- und abrufbar.

Ein Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen betreffend den Sport wird in der Newsmeldung vom 25.11.2021 gegeben.

Spielbetrieb im BTTV wird ab 25. November ausgesetzt

Noch könnte in vielen Regionen Bayerns (theoretisch) ein TT-Wettspielbetrieb stattfinden. Allerdings ist in einigen Landkreisen die Inzidenz so hoch, dass eine Sportausübung seit dem 24.11.2021 generell verboten ist. Weil die Gefahr besteht, dass immer mehr Regionen einen solchen „Sport-Lockdown“ umsetzen müssen, weil schon jetzt durch die Einschränkungen zahlreiche Punktspiele ausgefallen sind bzw. verlegt wurden und weil sich die Stimmen mehren, unter den vorherrschenden Rahmenbedingungen auf einen Spielbetrieb zu verzichten, sieht das Präsidium derzeit keine Möglichkeit mehr für die Gewährleistung eines ordentlichen, fairen und flächendeckenden Wettspielbetriebs. Die folgenden Entscheidungen hat das Präsidium als Entscheidungsgremium gemäß Satzung und Wettspielordnung basierend auf den Ausnahmeregelungen in der Wettspielordnung Abschnitt M auf seiner Sitzung am 24.11.2021 gefasst.

Wichtigste Entscheidung ist das Aussetzen des Mannschafts- und des Individualspielbetriebs!
Der Beschluss entfaltet sofortige und bayernweite Wirkung im Einklang mit dem anlässlich der letzten VA-Sitzung mehrheitlichen Votum der Bezirksvorsitzenden nach einheitlicher Behandlung im Verbandsgebiet.
Details zu diesem Beschluss sowie weitere Beschlüsse zum Spielbetrieb werden in der Newsmeldung vom 25.11.2021 ausführlich erläutert.

Durchführer gesucht

Der BTTV ist bestrebt, seine Veranstaltungen auf Verbandsebene möglichst für eine gesamte Legislaturperiode an einen Ort/Verein zu vergeben. Damit soll eine Kontinuität und Professionalität sichergestellt werden, ohne dass es jedes Jahr zu einer erneuten Durchführersuche kommt. Weil mit dem Verbandstag im Juli 2022 inkl. Neuwahlen eine neue Legislaturperiode beginnt, können sich Vereine ab sofort für die folgenden Veranstaltungen der Spielzeiten 2022/2023 ff. bewerben:

Veranstaltungen der Altersgruppe Nachwuchs (Liste wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt noch erweitert), Interessenten wenden sich bitte an den Vizepräsidenten Jugend, Marcus Nikolei, nikolei@bttv.de
- Bayerische Einzelmeisterschaften der Jugend 19/15/13; jeweils Mitte Dezember, erstmalig 12/2022
- Bayerische Einzelmeisterschaften der Jugend 11; jeweils Anfang Januar, erstmalig 1/2023
- TOP14 der Jugend 19/13; jeweils Mitte September, erstmalig 9/2022
- TOP14 der Jugend 15/11; jeweils Mitte September, erstmalig 9/2022
- Verbandsbereichsmeisterschaften Jugend 19/15/13 (vier parallele Veranstaltungen, jeweils eine in den Verbandsbereichen NW, NO, SW, SO); jeweils Mitte November, erstmalig 11/2022

Veranstaltungen der Altersgruppe Erwachsene, Interessenten wenden sich bitte an den Vizepräsidenten Sport, Gunther Czepera, czepera@bttv.de
- Verbandsbereichsranglistenturnier Damen/Herren (vier parallele Veranstaltungen, jeweils eine in den Verbandsbereichen NW, NO, SW, SO); jeweils Mitte September bis Mitte Oktober, erstmalig 9-10/2022
- Verbandsranglistenturnier Damen/Herren; jeweils Mitte Oktober, erstmalig 10/2022
- Bayerische Einzelmeisterschaften Damen/Herren A-Klasse; jeweils 3. Januar-Wochenende, erstmalig 1/2023
- Bayerische Einzelmeisterschaften Damen/Herren B-/E-Klasse; jeweils Mitte Dezember, erstmalig 12/2022
- Bayerische Einzelmeisterschaften Damen/Herren C-/D-Klasse; jeweils Ende November bis Mitte Dezember, erstmalig 11-12/2022

Veranstaltungen der Altersgruppe Senioren, Interessenten wenden sich bitte an den Verbandsfachwart Seniorensport, Michael Hellwig, michael.hellwig@online.de
- Bayerische Einzelmeisterschaften der Senioren; jeweils im Februar, erstmalig 2/2023
- Bayerische Einzelmeisterschaften der Senioren in Leistungsklassen; jeweils im Mai, erstmalig 5/2023

Informationen zu den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltungen sind im Downloadbereich für Turnierchecklisten der Homepage des BTTV abrufbar.

Verpflichtende Mannschaftsmeldung zur Rückrunde

Die Abgabe der verpflichtenden Mannschaftsmeldung zur Rückrunde muss im Zeitraum 16. bis 22. Dezember durch alle Vereine erfolgen, damit anschließend die zuständigen Gremien die beantragten Meldungen genehmigen oder korrigieren können. Voraussichtlich ab dem 14.12. (im Laufe des Tages) werden die relevanten Q-TTR-Werte des Stichtags 11.12. veröffentlicht sein, so dass sie dann auch bei den Personen im Rahmen der Mannschaftsmeldung angezeigt werden.

Die Vereine sollten die Spielerinnen und Spieler in absteigender Reihenfolge der Q-TTR-Werte im digitalen Mannschaftsmeldeformular von click-TT aufreihen, in dem der "eingefrorene" Wert direkt neben dem Spieler angezeigt wird. Dabei ist eine Abweichung von 50 (Erwachsene)/85 (Jugend) Punkten mannschaftsübergreifend und von 35 (Erwachsene)/70 (Jugend) Punkten mannschaftsintern zulässig, d.h. ein um bis zu 50 (Erwachsene)/85 (Jugend) (bzw. 35 (Erwachsene)/70 (Jugend)) Punkte "schwächerer" Spieler kann nach Ermessen des Vereins vor einem spielstärkeren platziert werden.

Um ein Auseinanderbrechen von eingespielten Mannschaftsgefügen zu verhindern, haben die Vereine auch die Möglichkeit, Spieler, die ansonsten in höhere Mannschaften wechseln müssten (auch zur Wiederherstellung der Sollstärke in eine obere Mannschaft des Vereins), mit einem Sperrvermerk gemäß WO H 2.4 zu belegen. Demnach können Spieler durch den Rückrunden-SPV in ihrer (unteren) Mannschaft verbleiben, auch wenn sie gemäß Q-TTR-Wert + Toleranz in eine höhere Mannschaft aufrücken müssten.
Der Text in H 2.4 der Wettspielordnung beschränkt aber den Sperrvermerk zur Rückrunde auf genau diese Fälle. Er ist kein Instrument, um spielstärkere Spieler zur Sicherung von sportlichen Zielen in unteren Mannschaften zu melden.
"Ein Sperrvermerk aus der Vorrunde wird zu Beginn der Rückrunde auf Antrag des Vereins nur dann gelöscht, wenn der betreffende Spieler auf Grund der Q-TTR-Werte vom 11. Dezember auch ohne Sperrvermerk in der Mannschaft, in der er mit Sperrvermerk gemeldet wurde, oder einer unteren Mannschaft gemeldet werden darf. Ein solcher Spieler darf in der Rückrunde in keiner oberen Mannschaft des Vereins gemeldet werden." (WO H 2.4) Dieser Antrag muss schriftlich an das genehmigende Gremium gerichtet werden, da nur die zuständigen Fachwarte in der Lage sind, einen bestehenden SPV aus der Mannschaftsmeldung zu entfernen und diese anschließend zu genehmigen.

Die allgemeine Info-Reihe »click-TT-Anwendung« steht der Allgemeinheit ebenso wie die Geschäftsstelle für individuelle Rückfragen zur Verfügung.

Anwendung der RES-Regelungen werden wohl ausgesetzt

Bereits jetzt erreichen die Geschäftsstelle Anfragen nach einem möglichen RES-Vermerk zur Rückrunde der Spielzeit 2021/2022. Weil es sich dabei um eine Regelung in der Wettspielordnung handelt, für die der DTTB bundesweit verantwortlich zeichnet, kann diese auch nur durch Beschluss eines Legislativgremiums des DTTB geändert werden. Die nächste Möglichkeit hierzu besteht terminbedingt erst im Dezember 2021 im Rahmen des DTTB-Bundestags.

Weil die Situation ähnlich gelagert ist wie in der vorherigen Spielzeit (coronabedingte Ausfälle oder Nichtteilnahmen von Spielern) und auch ein "Rückgriff" auf die Rückrunde der Spielzeit 2020/2021 nicht möglich ist, liegt ein Antrag an den DTTB-Bundestag am 11./12.. Dezember 2021 vor, der auf die Nichtanwendung der Setzung von RES-Vermerken gemäß WO H 1.3.1. abzielt. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird dieser Antrag eine nötige Mehrheit erreichen, weshalb - ohne Entscheidungen des DTTB zu präjudizieren - davon auszugehen ist, dass analog der Vorsaison zur Rückrunde 2021/2022 keine RES-Vermerke gesetzt werden (siehe auch Newsmeldung vom 22.11.2020).
Über die Entscheidungen des Bundestags werden wir schnellstmöglich informieren.

Die Regelungen zum Inaktivitätsabzug bei den TTR-Werten wurden im März 2021 bundesweit einheitlich angepasst und gelten seitdem - auch rückwirkend - "corona"-unabhängig für alle Spielerinnen und Spieler, die zwei Jahre lang kein Ergebnis in die Berechnung einbringen konnten. Mehr dazu in der Newsmeldung vom 10.03.2021.

Änderungen der Bestimmungen

Der Verbandsausschuss des BTTV hat Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Diese werden - wenn möglich - als textliche Änderung dargestellt bzw. entsprechend kommentiert.
Die weiteren Beschlüsse des Verbandsausschusses betreffend die Wettspielordnung werden zusammen mit der Umsetzung der Beschlüsse des DTTB-Bundestags voraussichtlich am 23. Dezember über die Aktualisierung der Ordnungstexte amtlich veröffentlicht. Dies gilt gleichermaßen für die Datei, in der lediglich die geänderten Seiten veröffentlicht sind.
Hinweise auf die kommenden WO-Änderungen in den BTTV-Ausführungsbestimmungen werden - insbesondere zur Einführung der Altersklasse Jugend 19 - in der Newsmeldung vom 25.11.2021 gegeben.

Finanzordnung

Der Kostenbeitrag für die Verpflegungsleistungen für Jugendliche bei Erwachsenenveranstaltungen wurde im Anhang der FO 3 c) von 15 Euro auf 20 Euro erhöht.

Die Teilnahmegebühr pro Lehrgangstag wird nun auch von den LZ-Mitgliedern - allerdings mit einer Reduzierung von 25 Prozent - gemäß Anhang FO 4 d) erhoben.

Schiedsrichterordnung

Die Kleidungsvorgaben für SR in SRO D wurde denen auf Bundesebene angepasst.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.

Final Four 2022: Ticket-Rabatt für bayerische Vereine und Mitglieder

Sehr geehrte Vereinsvertreter,

der Bayerische Tischtennis-Verband (BTTV) und die Tischtennis Bundesliga (TTBL) laden ein zum Liebherr Pokal-Finale 2021/2022.

8. Januar 2022, Beginn Halbfinals: 14 Uhr – Beginn Finale: 18 Uhr

ratiopharm arena Ulm/Neu-Ulm

Das Herz des Deutschen Tischtennis-Pokals schlägt auch in der Saison 2021/22 in Süddeutschland: Am 8. Januar 2022 steigt in der ratiopharm arena das Liebherr Pokal-Finale, in dem sich entscheidet, welches Team den ersten Titel der Saison erringt. In den Halbfinals treffen ab 14 Uhr Borussia Düsseldorf und der TTC RhönSprudel Fulda-Maberzell sowie der 1. FC Saarbrücken TT und der Post SV Mühlhausen aufeinander. Anschließend steigt ab 18 Uhr auf dem Center Court das große Finale.

Als offizieller Partner der Veranstaltung ermöglicht der BTTV allen Vereinen des Landesverbandes und seinen Mitgliedern, Tickets zu Sonderkonditionen zu erwerben.

Profitieren Sie in nur zwei Schritten von den um 20 % rabattierten Tickets:

1. Folgen Sie dem Link zum Online-Ticketshop: https://bit.ly/Final-4-Tickets

2. Wählen Sie Ihre Plätze aus und geben Sie während des Bestellvorgangs folgenden Promotion Code ein: Pokal-Finale-BTTV. Die rabattierte Preisstufe muss anschließend für jedes Ticket noch einmal separat ausgewählt werden.

Gerne können Sie den Promotion Code vereinsintern an alle Trainer/Mannschaftsführer weitergeben, so dass alle Mitglieder Ihres Vereins von den Sonderkonditionen profitieren. Nutzen Sie dazu bitte auch die angefügte PDF-Datei. Diese können Sie in Ihren Spiel- und Trainingsstätten aushängen.

Die aktuellen Einlasskriterien im Rahmen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier: https://ttbl.de/tickets-faq

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Neues Projekt: Hessen sucht Strukturmanager Regionalentwicklung (m/w/d)

Der Hessische Tischtennis‐Verband e.V. mit Sitz in Pohlheim ist mit über 65.000 Mitgliedern der achtgrößte Sportverband im Landessportbund Hessen und der fünftgrößte Tischtennis‐Landesverband in Deutschland.

Im Jahr 2022 starten wir ein neues Projekt zur Verbands‐/Vereinsentwicklung.

Dafür suchen wir vier engagierte Personen als Strukturmanager Regionalentwicklung (m/w/d) zum 01.01.2022, die das Projekt im Auftrag des Verbandes vorantreiben.

Die detaillierte Stellenausschreibung finden Sie hier.

schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke

SUMSUMSUM
SUMSUMSUM
SUMSUMSUM