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Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 21.07.2022 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Änderungen der Bestimmungen

Der Verbandstag hat Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Diese werden - wenn möglich - als textliche Änderung dargestellt bzw. entsprechend kommentiert.

Satzung
Einige redaktionelle und aus Aktualitätsgründen nötige Anpassungen mussten vorge­nommen werden, u.a. in den § 2 Ziffer 4 betr. die jetzt gestrichene Einbeziehung der Gemeinnützigkeit von Mitgliedsvereinen, in § 2 Ziffer 7 betr. die Außenvertretungsberechtigung (teilwei­se Übertrag der bisherigen Vorgaben in der FO), in § 21 Ziffer 5 betr. die Abberufung von Vorstandsmit­gliedern, in § 26 neue Ziffer 3.20 betr. die Vertraulichkeit im Präsidi­um.
Die Verurteilung von Gewalt umfasst jetzt analog der DTTB-Satzung die Belästigung in der BTTV-Satzung § 2 Ziffer 9. Deshalb und wegen der Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße gegen Grundsätze der BTTV-Satzung wurden die Vorgaben für den Ver­lust der Mitgliedschaften (§ 8 Ziffer 2), den Ausschluss bzw. vorläufigen Ausschluss von Verbandsangehörigen (§ 10 Ziffern 2 bzw. 3), für Disziplinarmaßnahmen (§ 39 Ziffer 2) und für Besetzungen von Gerichten (§ 42 Ziffer 2) geändert.
Die grundsätzliche Möglichkeit der Einführung einer Ehrenamtspauschale für die Mit­glieder des Präsidiums wurde in § 2 Ziffer 10 und die Zuständigkeit für die Höhe die­ser Pauschale wurde dem Verbandsausschuss in § 23 Ziffer 4 eingeräumt.      
Die Richtlinien für den OSR-Einsatz sind mangels Einsätze von OSR im Punktspielbe­trieb des BTTV kein Gegenstand der Bestimmungen mehr. Zudem werden die ver­bliebenen Richtlinien gemäß § 4 Ziffer 3 zu Durchführungsbestimmungen hochgestuft.
Der Handbuchversand erfolgt grundsätzlich nur bei Anforderung gemäß geänderter Festlegung in § 4 Ziffer 8.

Nicht nur die erstmalige Angabe, sondern auch die Änderung einer E-Mail-Adresse bzw. einer postalischen Adresse (ggf. der Hinweis darauf) obliegt gemäß Satzung § 6 Ziffer 4.1 dem jeweiligen Fachwart/Schiedsrichter.
Das Mindestalter 16 Jahre für Berufungen und die Voraussetzung für die Wählbarkeit und die Berufung sind in § 17 Ziffer 10 geregelt.        
Die Vorgaben für eine mögliche virtuelle Sitzung von Legislativgremien auf Verbands­ebene, die Protokollierung derselben, die Einspruchsmöglichkeiten innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung des Protokolls als amtliche Mitteilung und die Vorgaben zu Frist und Form von Einberufungen sind im § 19 Ziffern 3 und 7 sowie den §§ 21-23 fixiert.        
Die Aufgaben des VP Finanzen wurden in § 26 Ziffern 6.2-6.5 detaillierter geregelt.          
Der umbenannte Fachbereich Schiedsrichter hat sich eine neue Struktur ge­geben.          
Die Funktionen Vizepräsident Öffentlichkeitsarbeit und Verbandslehrwart sowie der Vorstandsbereich Öffentlichkeitsarbeit wurden aus der Satzung gestrichen. Die Refe­renten aus der Öffentlichkeitsarbeit und dem Vorstand Jugend (Verbandstrainer) wur­den dem Geschäftsführer zugeteilt.              
Die Fachwarte mit Sonderaufgaben wurden gemäß den anstehenden Aufgaben neu sortiert. Die nunmehr geltenden Sonderaufgaben sind in § 27 gelistet. 
Die Satzung wurde als Ganzes mit Datum 10. Juli 2022 neu gefasst.

Wahlordnung
Die durch die Satzungsänderungen nötigen Anpassungen in der Wahlordnung wurden vorgenommen.           
Die Wahlordnung wurde mit Datum 10.7.2022 neu gefasst.

Wettspielordnung

WO F 3.3.1
Der Umfang der Bezirksoberliga wurde in WO F 3.3.1 auf 8-10 Damenmannschaften festgelegt.

WO H 1.3.1, H 1.3.2 und I 4.1
Die Beschlüsse zu diesen Fundstellen wurden nicht im jeweiligen WO-Text umge­setzt, sondern als zeitlich begrenzte Ausnahmeregel am Ende der WO veröffentlicht. 
Zum Inhalt: Die Regelungen in H 1.3.1 (= Erteilen ei­nes Reservespielerstatus im Juni 2022) und in I 4.1 (= Mindesteinsätze als Voraus­setzung für die Teilnahme an Entscheidungsspielen der Spielzeit 2021/2022) kommen nicht zum Einsatz;  die Regelung in H 1.3.2 (Löschung eines RES-Vermerkes) im Juni 2022 kommt in modifizierter Fassung zur Anwendung!
Die Beschlüsse sind bis zum 1.7.2022 befristet gewesen und wurden aus der WO gelöscht.

Finanzordnung

FO Anhang
Neben den bisher schon möglichen Zuschüssen der Bezirke für offizielle Veranstal­tungen in Höhe von jeweils € 100 können nunmehr gemäß FO Anhang 1.4 Kreis- und Be­zirksentscheide von mini-Meisterschaften mit bis zu 200 € bezuschusst werden.     
Das Honorar für Referenten im Schiedsrichterbereich wurde im Anhang der FO 8. festgeschrieben.

Rechts-, Verfahrens- und Strafordnung
Die in der Satzung vorgenommenen Grundsätze zur Sanktionierung (s.o.) finden sich en detail in der RVStO wieder.    
Die Frist zur Anrufung von Gerichten wurde in § 14 Ziffer 2 grundsätzlich auf 14 Tage festgelegt. 

Die für die vergangene Spielzeit ausgesetzten Sanktionen für Nichtantreten, Minderantreten und insbesondere für Zurückziehungen von Mannschaften sind nunmehr wieder gültig und werden angewendet.

Schiedsrichterordnung
Die Schiedsrichterordnung wurde insbesondere im Bereich Ausbildung zusätzlich zu den nötigen Anpassungen wegen der Satzungsänderung des Fachbereichs Schiedsrichter überarbeitet.

Versammlungsordnung
Parallel zur Satzung wurden entsprechende Änderungen in der VO vorgenommen.

Weitere Bestimmungen
Alle Bestimmungen wurden redaktionell den neuen Vorgaben der Satzung angepasst. Sie werden gemäß Beschluss alle - unabhängig davon, ob sie geändert wurden oder nicht - mit dem Datum 10. Juli 2022 versehen.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.

Protokoll des Verbandstags online / Hinweis auf Veröffentlichung

Bereits bei den vorangegangenen Tagungen der Legislativorgane des BTTV auf Verbandsebene wurde das Protokoll der entsprechenden Sitzung online gestellt. Zusätzlich zu den Sitzungsteilnehmern hatten dadurch alle Mitgliedsvereine und interessierte Personen die Gelegenheit, sich über den Ablauf und die Beschlüsse von Verbandshauptausschuss und Verbandsausschuss zu informieren.

Mit einem Antrag an den Verbandstag, der einstimmig angenommen wurde und dessen Text zu einer Änderung in § 19 der Satzung geführt hat, wurde verbindlich festgelegt, dass ausnahmslos alle Protokolle von Tagungen der Legislativorgane auf Verbandsebene - Verbandstag, Verbandshauptausschuss und Verbandsausschuss - auf der BTTV-Homepage (Fundstelle: Über uns/Legislativgremien) veröffentlicht werden müssen und dass auf die Veröffentlichung in einer amtlichen Mitteilung hingewiesen werden muss.

Mit diesem Artikel wird auf die Veröffentlichung des Protokolls des Verbandstags 2022 als amtliche Mitteilung hingewiesen!

Weil sich selbst Tagungsteilnehmer nach einem Jahr nicht mehr an Inhalte der letzten Jahresversammlung erinnern können und weil eine Einspruchsmöglichkeit auch sämtlichen Mitgliedern (= Mitgliedsvereinen) eingeräumt werden muss, ist neben der verpflichtenden Veröffentlichung der Protokolle von Tagungen der Legislativgremien auf Verbandsebene auch eine Informationspflicht mit Einspruchsfrist verbunden.
In § 19 der Satzung ist deshalb nach einstimmigem Beschluss festgelegt, dass Widersprüche gegen ein Protokoll der o.g. Tagungen innerhalb von 14 Tagen schriftlich an das Präsidium zu richten sind. Ohne entsprechende Widersprüche gilt ein solches Protokoll nach Ablauf dieser 14-tägigen Frist als genehmigt; anderenfalls wird das Protokoll der nächsten selbigen Versammlung zur Genehmigung vorgelegt.

Neuauflage des Handbuchs / Postalischer Versand nur bei Bestellung

Der Verbandstag des BTTV hat einem Antrag zugestimmt, wonach sämtliche Handbuchinhalte mit Datum 10. Juli 2022 ein "neues Bezugsdatum" erhalten, selbst wenn es keine inhaltlichen Änderungen beim Verbandstag gegeben hat.

Dies bedeutet, dass die Satzung sowie alle Ordnungen und Durchführungsbestimmungen das Datum 10.7.2022 tragen und dass das Handbuch des BTTV vollständig neu "startet". Aus diesem Grund und wegen der zahlreichen Änderungen in der Satzung wird auch das "analoge Printprodukt" Handbuch vollständig neu aufgelegt.

Weil bekanntermaßen nicht alle Empfänger eines gedruckten Handbuchs dieses auch nutzen bzw. das gesamte Druckwerk bei späteren Ergänzungslieferungen nicht mehr aktualisieren, hat der Verbandstag vor allem aus Kostengründen einem Antrag zugestimmt, der einen kostenlosen Versand eines gedruckten Handbuchs nur auf Anforderung vorsieht. Dieser einstimmige Beschluss ist als Text in der geänderten Satzung unter § 4 Ziffer 8 nachzulesen.

Der BTTV bittet deshalb alle Mitgliedsvereine, Fachwarte und Schiedsrichter, denen satzungsgemäß der einmalige Versand eines Handbuchs zusteht und die ein gedrucktes Exemplar zugeschickt bekommen wollen, um eine formlose Mitteilung (per E-Mail, per Fax oder per Post) an die BTTV-Geschäftsstelle.
Ein erster Versand wird Anfang September für alle Bestellungen vorgenommen, die bis zum 18. August 2022 in der Geschäftsstelle eingetroffen sind. Selbstverständlich kann auch nach diesem Stichtag eine Bestellung erfolgen, allerdings ist hier wegen des Nachdrucks evtl. mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen.

Schnell sein: Viele Plätze für die TT Camps Ende der Sommerferien bereits belegt.

Nachdem die ersten beiden TT-Camps an der Sportschule Oberhaching in diesem Jahr frühzeitig ausgebucht waren, gibt es für die Camp-Wochenenden 26.-28. August und 9.-11. September noch freie Plätze. Doch wer teilnehmen möchte, muss sich mit der Anmeldung beeilen: Nur noch etwa die Hälfte der rund 30 Plätze pro Camp-Wochenende sind frei. 

Die Camps richten sich an Anfänger oder Fortgeschrittene, die Lust auf Tischtennis haben, sich technisch verbessern und das Freizeitprogramm in der Sportschule (u.a. Schwimmbad, Kegeln, Billard etc.) gerne nutzen möchten. Mehrere B-Lizenz-Trainer/innen helfen in fünf Trainingseinheiten den Kindern und Jugendlichen bei der technischen Entwicklung und im Aufschlag-Rückschlag-Spiel; Balleimer-Training und spielorientierte Wettkämpfe runden die Einheiten ab.

Für die Teilnahme an den Camps müssen die Mädchen und Jungen keine besondere Spielstärke mitbringen. Die Camps werden in möglichst homogene Gruppen eingeteilt und jeweils von einem Trainer des Lehrteams der Bayerischen Tischtennis-Akademie (BTTA) betreut. Egal ob Einsteiger oder Fortgeschrittene – jedem wird die Möglichkeit geboten, sich in lockerer Atmosphäre gezielt zu verbessern.

Camp-Leistungen am Wochenende:

  • 5 Trainingseinheiten á 150 Minuten
  • Übernachtung/Unterkunft in Doppelzimmern der Sportschule Oberhaching (ausgestattet mit Dusche, WC, Telefon, Terrasse/Balkon)
  • Vollpension (Frühstück, Mittagessen, Abendessen; Getränke müssen extra bezahlt werden)
  • Teilnehmer-Präsent
  • Betreuung auch außerhalb der TT-Trainingseinheiten
  • qualifizierte B-Lizenz-Trainer (Pera Mohanamoorthy und weitere Trainer)

Die Kosten für das Camp-Wochenende betragen 210 EUR pro Person (inkl. Unterkunft und Verpflegung). Ein Rabatt von 10 % (189 statt 210 Euro) wird gewährt, wenn mindestens 4 SpielerInnen vom selben Verein stammen oder 2 Mitglieder einer Familie teilnehmen!

Anmeldungen: Ab sofort kann ein Vereinsadmin eine Sammelanmeldung der Teilnehmer in click-tt vornehmen. Alternativ ist wie gewohnt auch eine Anmeldung per E-Mail an m-hagmueller@btta.bayern oder bttv@bttv.de möglich.

Camp-Termine 2022
26.08. – 28.08.2022
09.09. – 11.09.2022
28.10. – 30.10.2022

Zu den Camp-Terminen und der Anmeldung

Mitmachen & gewinnen: Umfrage zum Tischtennis-Sport

Wie attraktiv ist der Tischtennis-Sport für Zuschauer? Welche Kanäle nutzen Sie, um sich über Tischtennis zu informieren? Um diese und weitere Fragen geht es in einer aktuellen Umfrage der TTBL. Nehmen Sie sich wenige Minuten Zeit und helfen Sie, den Tischtennis-Sport noch besser zu machen!

Tolle Preise warten: Unter allen Teilnehmern werden unter anderem 2 x 2 VIP-Tickets für eines der beiden Top-Events der TTBL sowie ein von Timo Boll signierter Schläger verlost.

Jetzt teilnehmen!

Einladung zur Sitzung des Verbandsausschusses

Gemäß § 23 2. der Satzung des BTTV lade ich alle Mitglieder des Verbandsausschusses des BTTV herzlich ein zur

1. Sitzung des Verbandsausschusses (VA 1/22-26)

Samstag, 26. November 2022 um 10.00 Uhr

(geplant als Präsenzsitzung, Ort wird noch bekannt gegeben)

Die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen werden satzungsgemäß und fristgerecht bekannt gemacht.

Anträge, die beim Verbandsausschuss behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 21. Oktober 2022 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
Kurzberichte der Bezirke und der Präsidiumsmitglieder müssten bis zum 24. Oktober 2022 eingereicht werden.
Die Mitglieder des Verbandsausschusses werden gebeten, ihre Rückmeldung über click-TT bis zum 19.11.2022 vorzunehmen.

Konrad Grillmeyer, Präsident

Neue Vereine im BTTV

208083, TSV 1880 Schwandorf, Bezirk Oberpfalz-Nord

 

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