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Es ist zugegeben für einen (neuen) Nutzer nicht leicht, den Überblick über sämtliche der vielen und vielseitigen Bestimmungen zu behalten.
Was ist für mich wichtig?
Worauf muss ich achten?

Am Beispiel der Wettspielordnung (WO) soll die Philosophie des BTTV verdeutlicht sowie Hinweise zur Nutzung und bei Rückfragen gegeben werden.

"Früher"
Früher gab es neben der Wettspielordnung zahlreiche Durchführungsbestimmungen und Richtlinien, die alle eingehalten werden mussten. Und in der WO waren außer ein paar grundlegenden einheitlichen Bestimmungen z.B. zur Spielberechtigung viele Paragraphen der individuellen Ausgestaltung der Verbände und sogar der Untergliederungen überlassen, was zu Verwirrungen bei Verbands- oder Untergliederungswechseln geführt hat.

"Heute"
Unter den Stichworten "Transparenz" und "Vereinheitlichung" wurde vom DTTB-Bundestag 2016 eine bundesweit einheitliche Wettspielordnung verabschiedet. Die WO enthält nunmehr ein verbindliches Gerüst (klare inhaltliche Struktur), die Vereinheitlichung der überwiegenden Mehrheit der Regularien in ganz Deutschland (wenige individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für Verbände) und die Vollumfänglichkeit der Beschreibung des Spielbetriebs (dadurch Wegfall von vielen zusätzlichen Durchführungsbestimmungen und Richtlinien).

Die Systematik der WO und die Erläuterung der Definitionen müsste es jedem Nutzer ermöglichen, einen Sachverhalt zu finden und entsprechend korrekt anzuwenden.

  • Bei missverständlichen Beschreibungen sind Verbesserungsvorschläge immer willkommen!
  • Bei Unklarheiten steht der BTTV natürlich gerne mit Rat und Tat zur Seite. Empfohlen wird, sich zunächst immer direkt mit den zuständigen Fachwarten in Verbindung zu setzen und bei generellen Themen (z.B. Spielberechtigungen) mit der Geschäftsstelle.
  • Dies gilt insbesondere bei "Streitigkeiten". Die Geschäftsstelle kann lediglich Auskunft über Inhalte oder Verfahrensweisen zur Streitbelegung geben - eine Entscheidung über Sachverhalte (außer in deren Zuständigkeit z.B. Spielberechtigungen) wird die Geschäftsstelle niemals geben.
  • Bei einem größeren Bedarf an Schulungen für Inhalte der Bestimmungen werden Webinare erstellt und angeboten, es sind aber auch Präsenzveranstaltungen möglich.