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Sonstiges  

Einberufung Bezirkstag und Bezirksjugendtag

Einladung und Einberufung zu den konstituierenden Sitzungen des neuen Bezirks

An alle Vereine des Bezirks sowie die Mitglieder des Bezirkstags Oberfranken-Ost

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsvertreter,

gemäß § 49 der Satzung (inkraftgetreten am 1.5.2018) lade ich herzlich zum

(nach der Strukturreform konstituierenden)
Bezirksjugendtag 2018 und ordentlichen Bezirkstag 2018 des Bezirks Oberfranken-Ost

am Samstag, den 9. Juni 2018 in 95500 Heinersreuth/Altenplos, Mehrzweckhalle Altenplos, Ährenweg 5.
Der Bezirksjugendtag beginnt um 10.00 Uhr; der Bezirkstag um 10.30 Uhr.


Tagesordnung für den konstituierenden Bezirksjugendtag

TOP 1 Sitzungsregularien
a) Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Stimmberechtigung
b) Genehmigung der Tagesordnung

TOP 2 Informationen zur Strukturreform und zur Spielzeit 2018/2019 im Bereich Jugend

TOP 3 Neuwahlen
a) Einsetzen eines Wahlausschusses
b) Neuwahl des Bezirksjugendwartes

TOP 4 Anträge
a) Feststellung der Dringlichkeit von nicht fristgerecht eingegangenen Anträgen
b) Behandlung von Anträgen in der Zuständigkeit des Bezirks betreffend die Jugend

TOP 5 Verschiedenes

TOP 6 Schlusswort und Verabschiedung


Tagesordnung für den konstituierenden Bezirkstag

TOP 1 Sitzungsregularien
a) Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Stimmberechtigung
b) Genehmigung der Tagesordnung

TOP 2 Grußworte

TOP 3 Informationen zur Strukturreform und zur Spielzeit 2018/2019

TOP 4 Neuwahlen
a) Einsetzen eines Wahlausschusses
b) Neuwahl des Bezirksvorstands (einzeln, schriftlich und geheim)
c) Bestätigung des Bezirksjugendwartes
d) Neuwahl der unabhängigen Mitglieder des Bezirkstags

TOP 5 Bekanntgabe von Berufungen (falls vorhanden)

TOP 6 Haushalt 2018 (Bezirkstag bis Jahresende)

TOP 7 Haushalt 2019

TOP 8 Ligenzusammenstellung 2018/2019

TOP 9 Vergabe von Bezirksveranstaltungen

TOP 10 Anträge
a) Feststellung der Dringlichkeit von nicht fristgerecht eingegangenen Anträgen
b) Behandlung von Anträgen in der Zuständigkeit des Bezirks

TOP 11 Verschiedenes

TOP 12 Schlusswort und Verabschiedung


Die Teilnahme an den Bezirkstagen ist Pflicht für alle Vereine des jeweiligen Bezirks gemäß Satzung § 24 Ziffer 2. Die Nichtteilnahme wird gemäß § 34 der RVStO geahndet.
Stimmberechtigt bei Bezirksjugendtagen und Bezirkstagen sind nur diejenigen Vereine, die eine Vollmacht des vertretungsberechtigten Vorstands des Hauptvereins gemäß § 17 Ziffer 10 der Satzung vorlegen. Die Vollmacht kann als Formular im Download-Bereich der BTTV-Homepage heruntergeladen werden.

Anträge an die jeweiligen Bezirksjugendtage bzw. Bezirkstage sind an die Geschäftsstelle zu richten. Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen (für alle Bezirksjugendtage und Bezirkstage) ist der 18. Mai 2018. Der Versand der Unterlagen erfolgt dann satzungsgemäß mindestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Bezirkstag durch Veröffentlichung auf der Homepage des jeweiligen Bezirks.
Verspätet eingehende Anträge können nur als Dringlichkeitsanträge zur Abstimmung gebracht werden. Hierzu ist eine ¾-Mehrheit der anwesenden, ordentlichen Mitglieder des Bezirksjugendtags bzw. des Bezirkstags nötig.


Mit freundlichen Grüßen

Konrad Grillmeyer, Präsident des BTTV

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