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Corona  

Der Mannschaftsspielbetrieb in Rundenform wird abgebrochen – die Saison wird annulliert

Das Präsidium des Bayerischen Tischtennis-Verbands hat als Entscheidungsgremium auf seiner Sitzung am 11. Februar 2021 über die Fortsetzung des BTTV-Spielbetriebs in der Spielzeit 2020/2021 entschieden.

Auch wenn den Verband seit Wochen Stellungnahmen unterschiedlichster Art von Vereinen und Spielern mit dem Wunsch einer frühen Planungssicherheit erreichen, so erfordern Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen eine gründliche Vorbereitung. So haben sich die Verantwortlichen vor der Entscheidung mit den übrigen TT-Landesverbänden und dem DTTB, weiteren Sportorganisationen sowie den zuständigen Fachwarten in den Bezirken abgestimmt und ein Gutachten zu möglichen Folgen beim DTTB-Ressort Wettspielordnung angefordert, sollte eine Spielzeit für ungültig erklärt werden. Der Inhalt des Gutachtens ist Bestandteil der folgenden Ausführungen zur Wertung der Spielzeit 2020/2021 und zur Planung der Spielzeit 2021/2022.

Auf der einen Seite ist die Organisation des Spielbetriebs die originärste Aufgabe eines Sportverbands, die nicht leichtfertig aufgegeben werden darf. Auf der anderen Seite sind es die Gesundheit der Beteiligten und faire Rahmenbedingungen, die gewährleistet werden müssen.
Dies galt es abzuwägen.

Wegen der Verlängerung des Lockdowns und der wegen ungeklärter Hallenöffnungen sowie den Ferienzeiträumen geringen Anzahl an Terminen für den Mannschaftsspielbetrieb bis Juni 2021, hält das Präsidium als Entscheidungsgremium gemäß Wettspielordnung (WO) A 1.4 die Fortsetzung eines Spielbetriebs größtenteils für nicht möglich und hat deshalb folgende Festlegungen getroffen:

Entscheidung Spielbetrieb 2020/2021

  • Punktspielbetrieb Erwachsene und Nachwuchs
    Der Punktspielbetrieb gemäß WO A 11.2 im Erwachsenen- und Nachwuchsbereich wird in allen Spielklassen des BTTV mit sofortiger Wirkung abgebrochen
    (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 5).
    Die Spielzeit wird für alle diese Spielklassen für ungültig erklärt (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 6); die Folgen dieser Entscheidung werden unter „Wertung der Punktspiele aus der Spielzeit 2020/2021“ und „Vorbereitung auf die Spielzeit 2021/2022“ erläutert.
    Zu den überregionalen Bundesspielklassen des DTTB ist noch keine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen worden.
  • Punktspielbetrieb der Senioren
    Der Spielbetrieb für Seniorenmannschaften in Blockspieltagen auf Verbandsebene wird – weil es hierzu nur weniger Termine bedarf – bis Ende März 2021 weiterhin unterbrochen
    (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 4).
    Nach Möglichkeit sollen die Qualifikanten für die Senioren-Mannschaftsmeisterschaften auf Bundesebene – sobald es die Pandemielage und die gelockerten Einschränkungen zulassen – ab dem 1. April ermittelt werden. Hierzu werden die zuständigen Fachwarte Terminvorschläge erarbeiten.
  • Einzelmeisterschaften und Ranglistenturniere
    Weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben auf Bezirksebene (gemäß WO A 11.1), d.h. Meisterschaften, Ranglisten- und Qualifikationsturniere der Bezirke, finden in der Spielzeit 2020/2021 in keiner Altersgruppe mehr statt; sie werden ersatzlos gestrichen
    (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 8).
    Veranstaltungen oberhalb der Bezirksebene sollen nach Möglichkeit durchgeführt und hierzu ggf. terminlich verschoben werden. Sollten in den Bezirken (noch) keine Qualifikationsveranstaltungen zu Bayerischen Meisterschaften (in der jeweiligen Leistungs- oder Altersklasse) oder Ranglistenturniere auf Verbandsebene stattfinden bzw. stattgefunden haben, werden die Vorstände Sport und Jugend entsprechende Meldevorgaben veröffentlichen.
  • Turnierserie und Zusatzangebote
    Der Verband hofft auf einen Rückgang der Inzidenzzahlen und eine Öffnung der Sporthallen, damit unter entsprechenden Hygienemaßnahmen der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
    Sobald es die Rahmenbedingungen erlauben, wird der BTTV seine Turnierserie „BTTV Bavarian TT-Race 2021“ starten, insbesondere damit Spielerinnen und Spieler auch dann wieder aktiv dem Tischtennissport nachgehen können, wenn ihre eigene Halle noch keinen Spielbetrieb ermöglicht.
    Zudem arbeitet der Verband mit weiteren TT-Organisationen derzeit an einem Angebot für die Sommerzeit. Sobald hierzu konkrete Maßnahmen beschlossen wurden, informieren wir umgehend.

Wertung der Punktspiele aus der Spielzeit 2020/2021

  • Weil die Spielzeit im Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen und des Nachwuchses in allen Spielklassen des BTTV abgebrochen und für ungültig erklärt worden ist, werden sämtliche geplanten und noch nicht ausgetragenen Mannschaftskämpfe gestrichen.
  • Es gibt durch den Beschluss zur Ungültigkeit der Spielzeit 2020/2021 in diesen Spielklassen keine Auf- und keine Absteiger, keine Relegationsplätze und keine „zurückgezogenen Mannschaften“.
    Es wird quasi so getan, als ob die Spielzeit 2020/2021 nicht stattgefunden hätte.
  • Absolvierte Einsätze und entsprechende Spielerergebnisse von Spielern aus der Spielzeit 2020/2021 werden – auch wenn sie in einem Punktspielbetrieb erzielt wurden, der für ungültig erklärt wurde – gemäß WO E 3 (u.a. für die Berechnung der TTR-Werte) gewertet.
  • Weil der Bundestag des DTTB im November 2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, gibt es unabhängig von der Anzahl der Einsätze der gemeldeten Spieler keine Neu-Erteilung von Reservespieler-Vermerken aus der Spielzeit 2020/2021 – und damit auch nicht zur Vorrunde 2021/2022.
    Für Akteure, die als Reservespieler in die Saison 2020/2021 gestartet sind und durch die Zahl ihrer Einsätze bei Punktspielen der Vorrunde wieder zu Stammspielern werden wollten, gab es eine COVID-19-bedingte Erleichterung: Statt bislang drei Teilnahmen an Punktspielen (gemäß Ziffer 1.3.2 des Abschnitts H der WO) reichte in der Saison 2020/21 in der Vorrunde aus, wenn ein gemeldeter Reservespieler einmal im Einzel an einem Punktspiel seines Vereins teilgenommen hat. Anschließend durften und dürfen die Aktiven dann wieder als Stammspieler gemeldet werden.
  • Die Bestimmungen zur Berechnung der TTR-Werte bleiben unverändert. Wie der DTTB nach Rückfrage bestätigt hat, werden auch die Vorgaben für den sog. „Inaktivitätsabzug“ nicht geändert. Dabei ist unerheblich, dass das Fehlen von Ergebnissen auf die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen und der betreffende Spieler/die betreffende Spielerin „schuldlos“ ist. Der TTR-Wert bildet die Spielstärke ab, die nachvollziehbar mangels Trainierens und Spielens (dokumentiert über Ergebnisse in der Datenbank) abgenommen hat.
    Es handelt sich deshalb keinesfalls um eine „Bestrafung“, sondern um die technische Umsetzung eines nachvollziehbaren Vorgangs.

Vorbereitung auf die Spielzeit 2021/2022

  • Für die Spielzeit 2021/2022 erhalten alle Mannschaften, die nach Abschluss der Vereinsmeldung und zum Start der Spielzeit 2020/2021 verbindlich in die Ligenzusammenstellung eingeteilt worden waren, erneut das Startrecht in genau dieser Spielklasse.
    Mit der Vereinsmeldung kann von Mitte Mai bis 10. Juni 2021 – wie in den Vorjahren – dieses Startrecht wahrgenommen werden, es kann auch ein Spielklassenverzicht (Rückzug) oder eine Bereitschaft zum Spielen in der nächsthöheren Spielklasse gemeldet werden.
  • Sollte nach der Vereinsmeldung und der daraus resultierenden Ligeneinteilung 2021/2022 in einer Spielklasse die Sollstärke von (einer) Gruppe/n noch nicht erreicht worden sein, wird gemäß den einschlägigen Vorschriften der Wettspielordnung F 3.4.8 aufgefüllt. Dabei werden alle Mannschaften berücksichtigt, die in der Ligenzusammenstellung der Spielzeit 2020/2021 in der Spielklasse direkt unterhalb verbindlich eingeteilt worden sind. Dies gilt auch für Mannschaften, die in der Spielzeit 2019/2020 durch Zurückziehen oder Streichen zur Saison 2020/2021 in diese Spielklasse eingeteilt worden sind.
  • Bei der Reihenfolge des Auffüllens während der Ligeneinteilung 2021/2022 gilt grundsätzlich die Wettspielordnung; allerdings werden wegen der speziellen Umstände zunächst alle Mannschaften mit Auffüllwunsch berücksichtigt, die während der Vereinsmeldung zur Spielzeit 2020/2021 einen Spielklassenverzicht vorgenommen hatten. Sie werden in der Reihenfolge ihrer Spielklassenzugehörigkeit und Platzierung der Spielzeit 2019/2020 berücksichtigt.
  • Grundlage für die Auffüllregelung ist die Platzierung in der Spielzeit 2019/2020, wobei wegen des Abbruchs der Spielzeit im BTTV auch die in WO M 3.3.1 vorgesehene Quotientenregelung Anwendung findet.

Weitere Aspekte über den Spielbetrieb hinaus

  •  mini-Meisterschaften
    Wie in separaten Mitteilungen veröffentlicht wird der Zeitraum für die Durchführung von Ortsentscheiden bis Ende Mai 2021 – sofern es die gesetzlichen und örtlichen Beschränkungen zulassen – verlängert. Über mögliche weitere Qualifikationsebenen informieren wir nach Festlegung innerhalb des DTTB.
  • Trainer- Aus- und Fortbildungen
    Solange Präsenzveranstaltungen verboten sind, bietet die Bayerische Tischtennis-Akademie Online-Seminare für Übungsleiter und Trainer an. Bitte informieren Sie sich über die Seiten der BTTA über Art, Umfang und Terminierung von Veranstaltungen.
  • Sitzungen der Legislativorgane auf Bezirks- und Verbandsebene
    Derzeit wird mit einer Durchführung des Verbandshauptausschusses im Juli als Präsenzveranstaltungen geplant; der Verbandsausschuss im April findet online statt. Die Bezirke überlegen, wann und ggf. wie Sitzungen mit den Vereinen abgehalten werden können. Bitte verfolgen Sie die Veröffentlichungen über die Medien der Bezirke und des Verbands, ob und wann die Sitzungen stattfinden.
  • Politische Vertretung
    Der Bayerische Tischtennis-Verband setzt sich zusammen mit seinen Dachverbänden Bayerischer Landes-Sportverband, Bayerische Sportjugend, Team-Sportbayern und Deutscher Tischtennis-Bund für eine baldmöglichste Öffnung der Sporthallen für den TT-Sport ein. Nachdem Profi- und Kaderspieler den Trainingsbetrieb aufrecht erhalten durften, kämpft der BTTV für eine flächendeckende Öffnung für das TT-Training in Bayern.

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