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Sonstiges  

Einberufung Bezirkstag 2023- Jugend + Erwachsene

Einladung und Einberufung des ordentlichen Bezirkstages 2023 beim TSV Ebermannstadt

©Sabine Frühbeißer | Sabine Frühbeißer

 

An alle Vereine des Bezirks sowie die Mitglieder des Bezirkstags Mittelfranken-Nord

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsvertreter,

 

gemäß § 24 der Satzung lade ich herzlich zum ordentlichen Bezirkstag 2023 des Bezirks Mittelfranken-Nord am Samstag, den 06. Mai 2023 in 91320 Ebermannstadt, beim TSV Ebermannstadt, Sportplatzstraße 4. 
Der Bezirksjugendtag beginnt um 10.00 Uhr; der Bezirkstag um 11.30 Uhr.

 

Tagesordnung für den Bezirkstag:

 

TOP 1 Sitzungsregularien

    1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Stimmberechtigung
    2. Genehmigung der Tagesordnung
    3. Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung

TOP 2 Grußworte

TOP 3 Berichte aus dem Vorstand

TOP 4 Bekanntgabe von Berufungen (falls vorhanden)

TOP 5 Abschluss Haushalt 2022

TOP 6 Haushalt 2023

TOP 7 Ausblick auf den Haushalt 2024

TOP 8 Ehrungen

  1. Personenehrungen
  2. Mannschaftsehrungen

TOP 9 Vergabe von Bezirksveranstaltungen

TOP 10 Anträge

  1. Feststellung der Dringlichkeit von nicht fristgerecht eingegangenen Anträgen
  2. Behandlung von Anträgen in der Zuständigkeit des Bezirks

TOP 11 Verschiedenes

TOP 12 Schlusswort und Verabschiedung

 

Die Teilnahme am Bezirkstag ist Pflicht für alle Vereine des jeweiligen Bezirks gemäß Satzung § 24 Ziffer 2. Die Nichtteilnahme wird gemäß § 34 der RVStO geahndet. 


Stimmberechtigt bei Bezirksjugendtagen und Bezirkstagen sind nur diejenigen Vereine, die eine Vollmacht des vertretungsberechtigten Vorstands des Hauptvereins gemäß § 17 Ziffer 10 der Satzung vorlegen. Die Vollmacht kann als Formular im Download-Bereich der BTTV-Homepage heruntergeladen werden.

 

Anträge an den Bezirksjugendtag bzw. Bezirkstag sind an den Bezirksvorsitzenden zu richten. Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen ist der 06. April 2023. Der Versand der Unterlagen erfolgt dann satzungsgemäß mindestens 2 Wochen vor dem Bezirkstag durch Veröffentlichung auf der Homepage des Bezirks.
Verspätet eingehende Anträge können nur als Dringlichkeitsanträge zur Abstimmung gebracht werden. Hierzu ist eine ¾-Mehrheit der anwesenden, ordentlichen Mitglieder des Bezirksjugendtags bzw. des Bezirkstags nötig.

 

 

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