An alle Vereine des Bezirks sowie die Mitglieder des Bezirkstags Mittelfranken-Nord
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsvertreter,
gemäß § 24 der Satzung lade ich herzlich zum ordentlichen Bezirkstag 2025 des Bezirks Mittelfranken-Nord am Samstag, den 24. Mai 2025 bei Eintracht Falkenheim e.V. Germersheimer Str.86, 90469 Nürnberg
Der Bezirksjugendtag beginnt um 10.00 Uhr; der Bezirkstag um 11.30 Uhr.
Tagesordnung für den Bezirkstag:
TOP 1 Sitzungsregularien
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Stimmberechtigung
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
TOP 2 Grußworte
TOP 3 Berichte aus dem Vorstand
TOP 4 Bestätigung der kommissarischen Einsetzung von Manfred Nowak als Bezirksvorsitzender
TOP 5 Abschluss Haushalt 2024
TOP 6 Haushalt 2025
TOP 7 Ausblick auf den Haushalt 2026
TOP 8 Ehrungen
- Personenehrungen
- Mannschaftsehrungen
TOP 9 Vergabe von Bezirksveranstaltungen
TOP 10 Anträge
- Feststellung der Dringlichkeit von nicht fristgerecht eingegangenen Anträgen
- Behandlung von Anträgen in der Zuständigkeit des Bezirks
TOP 11 Verschiedenes
TOP 12 Schlusswort und Verabschiedung
Die Teilnahme am Bezirkstag ist Pflicht für alle Vereine des jeweiligen Bezirks gemäß Satzung § 24 Ziffer 2. Die Nichtteilnahme wird gemäß § 34 der RVStO geahndet.
Stimmberechtigt bei Bezirksjugendtagen und Bezirkstagen sind nur diejenigen Vereine, die eine Vollmacht des vertretungsberechtigten Vorstands des Hauptvereins gemäß § 17 Ziffer 10 der Satzung vorlegen. Die Vollmacht kann als Formular im Download-Bereich der BTTV-Homepage heruntergeladen werden.
Anträge an den Bezirksjugendtag bzw. Bezirkstag sind an den Bezirksvorsitzenden zu richten. Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen ist der 09. Mai 2025 23:59 Uhr. Der Versand der Unterlagen erfolgt dann satzungsgemäß mindestens 2 Wochen vor dem Bezirkstag durch Veröffentlichung auf der Homepage des Bezirks.
Verspätet eingehende Anträge können nur als Dringlichkeitsanträge zur Abstimmung gebracht werden. Hierzu ist eine ¾-Mehrheit der anwesenden, ordentlichen Mitglieder des Bezirksjugendtags bzw. des Bezirkstags nötig.