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Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 04.02.2010 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Einladung zur Sitzung des Verbandsausschusses

Gemäß § 24 2. der Satzung des BTTV lade ich alle Mitglieder des Verbandsausschusses des BTTV herzlich ein zur

6. Sitzung des Verbandsausschusses (VA 6/07-11)

am Freitag, 16. April 2010 um 18.00 Uhr in Neustadt/Aisch

(mit Fortsetzung am 17.4. - Allee-Hotel, Alleestr. 14, Neustadt/Aisch)

Vorläufige Tagesordnung
TOP 1: Begrüßungsformalitäten
- Feststellung Anwesenheit
- Genehmigung des Protokolls der Sitzung 5/2007-2011 vom 14.11.09
- Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2: ggf. kommissarische Einsetzung von Fachwarten
TOP 3: Leitbild im BTTV - Vorlagen und Diskussion
TOP 4: Der Ablauf von Sitzungen nach den Ordnungen des BTTV - Workshop
TOP 5: Berichte und Informationen
a) aus dem Präsidium
b) aus der Geschäftsstelle
c) aus den Bezirken
d) über Entwicklungen in den Dachverbänden (DTTB, Südd.TTV, BLSV)
TOP 6: Themen aus dem Vorstandsbereich Finanzen
a) G+V/Bilanz 2009
b) Haushalt 2010
TOP 7: Themen aus den anderen Vorstandsbereichen
a) Sport
b) Öffentlichkeitsarbeit
c) Vereinsservice
d) Jugend
TOP 8: Behandlung von Anträgen
a) Entscheidung über die Dringlichkeit nicht fristgerecht eingegangener Anträge
b) Anträge auf Änderung von Ordnungen
c) Sonstige Anträge
TOP 9: Verschiedenes

Anträge, die beim Verbandsausschuss behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 12. März 2010 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

Claus Wagner, Präsident

Einladung zur Sitzung des Verbandshauptausschusses 2010

An die Vorstände der Bezirke sowie die ordentlichen, außerordentlichen und unabhängigen Mitglieder des Verbandshauptausschusses

Gemäß § 23 2. der Satzung des BTTV lade ich herzlich ein zur

Sitzung des Verbandshauptausschusses des Bayerischen Tischtennis-Verbandes 2010

am 3./4. Juli 2010 in Cham (Bezirk Oberpfalz)

Die Sitzung des Verbandshauptausschusses wird eröffnet am 3. Juli 2010 um 17.30 Uhr. Vorher tagen die Vorstands- und Fachbereiche gemäß eigener Einladung.
Weitere Informationen zur Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge erhalten die Mitglieder des Verbandshauptausschusses satzungsgemäß mindestens drei Wochen vor der Sitzung.

Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen gemäß BTTV-Satzung § 23 6. ist der 28. Mai 2010 (Eingang Geschäftsstelle). Verspätet eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden. Dazu müssen drei Viertel der anwesenden ordentlichen Mitglieder des Verbandshauptausschusses der Dringlichkeit zustimmen.

Claus Wagner, Präsident

Einladung zum Außerordentlichen Verbandstag

Gemäß § 22 6.2 der Satzung des BTTV findet ein

Außerordentlicher Verbandstag des Bayerischen Tischtennis-Verbandes

am 4. Juli 2010 in Cham (Bezirk Oberpfalz)

statt, zu dem ich die Mitglieder des Verbandstags sowie die Delegierten der Bezirke herzlich einlade.

Der außerordentliche Verbandstag wird eröffnet am Sonntag, 4. Juli 2010, um 11.00 Uhr.
Weitere Informationen zur Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge erhalten die Mitglieder des Verbandstags satzungsgemäß mindestens drei Wochen vor der Sitzung.

Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen gemäß BTTV-Satzung § 22 9. ist Freitag, 28. Mai 2010 (Eingang Geschäftsstelle). Verspätet eingehende Anträge können nur als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden. Dazu aber müssen drei Viertel der anwesenden ordentlichen Mitglieder des Verbandstags der Dringlichkeit zustimmen.

Claus Wagner, Präsident

Neue Vereine im BTTV

1/12/027, SV Bockhorn, Oberbayern, Kreis Erding/Freising
3/05/007, TSV 1871 Augsburg, Schwaben, Kreis Augsburg-Süd
4/08/016, DJK Ebnath, Oberpfalz, Kreis Tirschenreuth
5/03/034, SpVgg Dietersdorf, Oberfranken, Kreis Coburg
6/02/020, SV Hagenbüchach, Mittelfranken, Kreis Neustadt/Aisch

Änderungen der Bestimmungen

Nach Beschluss der Legislativgremien des BTTV treten folgende Bestimmungen mit dieser Veröffentlichung bzw. zum genannten Datum in Kraft. Zunächst die Änderungen in WO, BGO, DfB Spielgemeinschaften und DfB Relegation, die ab heute Gültigkeit erlangen.

 


Wettspielordnung

 

Weil die Notwendigkeit von Spielberechtigungslisten nicht mehr gegeben ist, fällt auch die Verpflichtung zum Ausdruck derselben weg.

B 2.1 a
Am Spielbetrieb des BTTV darf nur teilnehmen, wer Mitglied eines dem Bayerischen Landessport-Verband e.V. (BLSV) angeschlossenen Vereins ist.

Alle Spielberechtigten eines Vereins sind auf der Spielberechtigungsliste zusammengefasst.
Alle Vereine drucken sich die zur Verfügung gestellten Spielberechtigungslisten auf eigene Kosten über das Internet aus. Die postalische Zusendung von Spielberechtigungslisten auf Anforderung ist kostenpflichtig gemäß Beitrags- und Gebührenordnung.

Spielerbeiträge für Spielberechtigungen werden auf der Jahresrechnung in Rechnung gestellt, außer die Löschung der Spielberechtigung wird vor dem 15. September des Vorjahres beantragt.

Die Abwicklung sämtlicher Vorgänge um Spielberechtigungen erfolgt ab sofort im neuen Online-Verwaltungsprogramm des BTTV.
Der BTTV hat festgelegt, dass click-TT das offizielle Online-Verwaltungsprogramm und das offizielle Ligenverwaltungsprogramm des BTTV ist.


B 3.1 a
Die Spielberechtigung beginnt mit dem Datum, an dem der Verein die Erteilung einer Erstspielberechtigung über den Mitgliederbereich des Internetauftrittsdas Online-Verwaltungsprogramm des BTTV beantragt. Der Verein muss das schriftliche Einverständnis des Spielers (bei Minderjährigen zusätzlich das der gesetzlichen Vertreter) nachweisen können.

B 5.1 a
Wechsel werden vom Verein grundsätzlich über das Online-Verwaltungsprogramm beantragt. Lediglich wenn der Wechsel nicht online abgewickelt werden kann, ist ein schriftlicher Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung an die Geschäftsstelle zu richten.


B 7 a Löschung der Spielberechtigung
Die Löschung erfolgt ausschließlich durch den Verein über direkte Eingabe in den Mitgliederbereich des Internetauftritts des BTTV. Als Löschdatum wird das Datum der Eingabe hinterlegt; Löschungen, die zwischen dem 1. Juli und dem 15. September vorgenommen werden, erfolgen einheitlich zum vorangehenden 31. Mai.Löschungen und Wiederaufleben von Spielberechtigungen werden vom Verein im Online-Verwaltungsprogramm des BTTV vorgenommen.

Wie in den Newslettern zur Umstellung auf click-TT ausgeführt, ändern sich zahlreiche Bezeichnungen in den Bestimmungen des BTTV. 

-       E/J wird ersetzt durch JES

-       Mannschaftsmeldung wird zu Vereinsmeldung

-       Vereinsrangliste wird zu Mannschaftsmeldung

-       Nummerierung bei der Mannschaftsmeldung (neuer Begriff)

Exemplarisch sind hier WO E 4.2 a, G 6 und G 12 abgedruckt. Die vollständige Umsetzung führt außerdem zu Änderungen in WO G 13, G 14, G 15, G 16, G 17, G 18, G 21, DfB für den Ligenspielbetrieb, DfB für Spielgemeinschaften und DfB für Aufstiegsspiele.

E 4.2 a Einsatz von Jugendlichen ohne »Jugendfreigabe Mannschaftssport« imMannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen (»E/JJES« Jugendersatzspieler-Regelung
Jugendliche gemäß 3.3 a können als zusätzliche Stammspieler in einer Erwachsenenmannschaft ohne »Jugendfreigabe Mannschaftssport« eingesetzt werden, ohne dass sie die Einsatzberechtigung für die Jugendmannschaft verlieren.
In einem Spiel einer Erwachsenenmannschaft dürfen höchstens zwei Jugendliche ohne »Jugendfreigabe Mannschaftssport« eingesetzt werden.

Die Zahl der Einsätze pro Vor- und Rückrunde bleibt auf drei Spiele je Jugendlicher beschränkt.
Die in der Erwachsenenmannschaft eingesetzten Jugendlichen müssen auf der

Vereinsrangliste der Erwachsenen entsprechend ihrer Spielstärke aufgeführt werden.
Die Einreihung erfolgt bei der entsprechenden Mannschaft mit der Kennzeichnung »E/JJES«.
Jugendliche nach der »E/JJES«-Regelung dürfen pro Halbserie nur in einer Erwachsenenmannschaft spielen. Der Einsatz in höheren Mannschaften ist ausgeschlossen.
Bei Pokalspielen von Erwachsenenmannschaften sind Jugendliche mit »E/JJES«-Regelung nicht einsatzberechtigt.
Die Erklärungen gemäß 3.1 und 3.3 c sind einzuholen und auf Verlangen dem OSR, gegnerischen Mannschaftsführer und/oder zuständigen Fachwart für Mannschaftssport vorzulegen.

G 6 Einstufung von Mannschaften
Zum Rundenspielbetrieb neu gemeldete Mannschaften werden in die unterste mögliche Spielklasse des für den Verein zuständigen Kreises/Bezirks eingereiht. Auf Antrag des Vereins kann der zuständige Vorstand auch die Einreihung in eine höhere Spielklasse seiner Zuständigkeit beschließen.
Mädchenmannschaften können nach Maßgabe des Kreises, Bezirks bzw. Präsidiums auf Antrag in eine höhere Damen-Spielklasse der betreffenden Ebene eingereiht werden. Damenmannschaften können nach Maßgabe des Kreises auf Antrag in den Herrenligen des Kreises gemäß ihrer Spielstärke eingereiht werden.
Im Falle einer Fusion zweier Tischtennisabteilungen (siehe Satzung § 9) bleiben alle Mannschaften beider Abteilungen in ihren bisherigen Spielklassen spielberechtigt. Sie werden lediglich unter der neuen Vereinsbezeichnung durchnummeriert.
Im Falle einer Fusion nach der MannschaftsVereinsmeldung spielen die Mannschaften unter den bisherigen Vereinsbezeichnungen die Spielzeit getrennt zu Ende.

G 12 Einsatzberechtigung in den Mannschaften

In der 1. Mannschaft sind die Spieler 1 bis 61.1, 1.2 bis 1.X (X = Sollstärke) und alle übrigen als Ersatz, in der 2. Mannschaft die Spieler 7 bis 12  2.1, 2,2 bis 2.X (X = Sollstärke) und alle weiteren als Ersatz usw. einsatzberechtigt.
Diese Regelung ist für Spielsysteme mit kleineren Mannschaften sinngemäß anzuwenden in der Weise, dass bei Vierermannschaften die Spieler 1 bis 4, bei Dreiermannschaften die Spieler 1 bis 3 und alle weiteren als Ersatz in der 1. Mannschaft usw. einsatzberechtigt sind.
In allen Mannschaften besteht darüber hinaus die Möglichkeit, mehr Stammspieler als im Regelfall zu melden. Die Spielstärkereihenfolge gemäß VereinsranglisteMannschaftsmeldung ist jedoch einzuhalten. Wird davon Gebrauch gemacht, werden die weiteren Spieler der 1. Mannschaft mit 1 bis 5, 6A, 6B, 6C1.X+1 (X = Sollstärke), 1.X+2 usw., die der 2. Mannschaft mit 7 bis 11, 12A, 12B, 12C2.X+1 (X = Sollstärke), 2.X+2 usw. nummeriert.
Dies gilt sinngemäß auch für Spielsysteme mit kleineren Mannschaften, z. B. 1 bis 3, 4A, 4B, 4C usw.
Spieler, die auf der VereinsranglisteMannschaftsmeldung des Vereins nicht aufgeführt sind, sind nicht einsatzberechtigt.
Spieler können nicht zur selben Zeit in zwei Mannschaften eingesetzt werden. Falls ein Spieler in zwei aufeinander folgenden Mannschaftskämpfen eingesetzt werden soll, dann muss der früher angesetzte Mannschaftskampf gemäß WO D 2.6 beendet sein, d.h. alle zum Spielsystem gehörenden Spiele müssen ausgetragen sein (entscheidend ist der Eintrag des Spielendes im Spielbericht sowie im offiziellen Ligenverwaltungsprogramm) und der später angesetzte Mannschaftskampf darf zum Zeitpunkt des früher angesetzten Mannschaftskampfes noch nicht begonnen haben.
Wird ein Spieler bei gleichzeitigem Spielbeginn in zwei Mannschaften nominiert, so hat die untere Mannschaft das Spiel verloren.
Die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft (ohne »E/JJES«-Spieler) muss ständig mindestens ihrer Sollstärke entsprechen.
Die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft, die nicht Ausländer gemäß der Definition in B 9.3 sind, muss ständig mindestens der Sollstärke minus 1 entsprechen.

Für mehr Flexibilität wurde in G 1 außerdem die feste Zuordnung von Kreisen zu Bezirksligen aufgehoben

1.2 Spielklassen auf Bezirksebene
Die organisatorische Abwicklung obliegt dem jeweiligen Bezirk.
d) 1. Bezirksliga - höchste Spielklasse im Bezirk
Sie kann auch in Verbindung mit dem Namen des Bezirks benannt werden (z.B. Oberbayern). Sie umfasst bei Herren 10 (11, wenn mindestens 3 parallele Spielgruppen untergeordnet sind), bei Damen 8-10, bei Jugend 8-10 Mannschaften.
Im Bezirk Oberbayern ist die 1. Bezirksliga Herren in zwei Spielgruppen Ost und West mit je 10 (11, wenn mindestens 3 parallele Spielgruppen untergeordnet sind) Mannschaften geteilt.
Bei Damen und Jugend ist eine Teilung in zwei Spielgruppen mit je 8-10 (Damen), bzw. 8-10 (Jugend) Mannschaften nach geographischen Gesichtspunkten zulässig.
e) 2. Bezirksliga (mit Gebietszusatz) - geteilt in zwei bis vier Spielgruppen

In jeder Spielgruppe spielen 8-10 (Damen, Herren, Jugend) bzw. 11 (Herren, wenn mindestens 3 parallele Spielgruppen untergeordnet sind) Mannschaften fest zugeordneter Kreise.
f) 3. Bezirksliga (mit Gebietszusatz) - geteilt in mehrere Spielgruppen

In jeder Spielgruppe spielen 8-10 (Damen, Herren, Jugend) bzw. 11 (Herren, wenn mindestens 3 parallele Spielgruppen untergeordnet sind) Mannschaften fest zugeordneter Kreise.
In der Jugend ist die Bildung einer 3. Bezirksliga den Bezirken freigestellt.


Beitrags- und Gebührenordnung


Durch den Wegfall der Spielberechtigungslisten ist auch die entsprechende Position in der BGO überflüssig.

D Spielberechtigungsgebühren
1. Ausdruck und Versand einer Spielberechtigungsliste (auf Anforderung) € 10,--

12. Wechsel der Spielberechtigung (fristgebunden) € 15,--
23. Sofortiger Wechsel der (mindestens 1 Jahr ruhenden) Spielberechtigung € 0,--
34. Spielberechtigung und Wechsel der Spielberechtigung von Ausländern wird vom DTTB erhoben


Durchführungsbestimmungen für Spielgemeinschaften
Durchführungsbestimmungen für Aufstiegsspiele
Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Jugend
Richtlinien für den Schutz von Verbandsveranstaltungen


In allen genannten Bestimmungen wurden insbesondere die Angleichung an die neuen Bezeichnungen sowie resultierende sportpolitische Anpassungen vorgenommen. Die aktuellen DfB und RiLi stehen im Downloadbereich zur Ansicht und zum Herunterladen bereit - auf die Heraushebung der Änderungen an dieser Stelle wurde wegen des Umfangs und der Lesbarkeit verzichtet.



Folgende Bestimmungen treten am 1. Juli 2010 in Kraft:

Wettspielordnung

Durch die bundeseinheitliche Regelung zur Statusbestimmung von ausländischen Spielern kann die BTTV-interne Bezeichnung »A1 bis A3« wegfallen. Der Wegfall von »B 9.3 a Kennzeichung von ausländischen Spielern« wird zwar erst zum 1.7. wirksam, da aber mangels Aktualisierung von Spielberechtigungslisten sämtliche Kennzeichnungen in click-TT (nach neuem Muster) vorgenommen werden, wird auf einen Abdruck der zu löschenden Wortlaute in der WO bereits jetzt verzichtet.

9.3 a Kennzeichnung von ausländischen Spielern
Ausländische Spieler werden innerhalb des BTTV wie folgt gekennzeichnet:
A 1 - Ausländische Spieler, die bereits eine Spielberechtigung im Ausland besaßen (Wechsel), und nicht unter A 2 fallen;
A 2 - Ausländische Spieler, die bereits eine Spielberechtigung im Ausland besaßen (Wechsel), aber nach WO B 9.3 b) und c) nicht als Ausländer gelten;
A 3 - Ausländische Spieler, die nach WO B 9.3 a) die Erstspielberechtigung bei einem deutschen Verein erworben haben.


Die Vorgaben der DTTB-WO bzgl. Anmeldung von Turnieren in einem vom DTTB festgelegten Internet-Portal (Anm. click-TT) und bzgl. der Ergebnisübermittlung sämtlicher Ergebnisse für diese Turniere werden ab 1.7. auf den gesamten offiziellen Spielbetrieb des BTTV gemäß WO A 11.1 bis 11.3 übertragen.
Dies bedeutet, dass alle Veranstaltungen in den Kreisen, in den Bezirken und auf Verbandsebene (Meisterschaften und Ranglistenturniere für alle Altersklassen) sowie alle offenen und vom BTTV genehmigten Turniere über eine einheitliche Online-Anmeldung, eine Online-Genehmigung und die Aufnahme in einen BTTV-Turnierkalender abgewickelt werden. Und für ausnahmslos alle bei diesen Veranstaltungen ausgetragenen Spiele gilt: die Ergebnisse werden inkl. des Ballspielverhältnisses der Sätze in einem einheitlichen Format in eine Datenbank zurückgespielt, wo sie für interessante Darstellungen verarbeitet werden.

C 1.5 a
Im Bereich des BTTV wird die Veröffentlichung im Turnierkalender des vom DTTB festgelegten Internet-Portals sowie die Ergebnisübermittlung sämtlicher Ergebnisse für alle vom BTTV und seinen Untergliederungen durchgeführten oder genehmigten Veranstaltungen in dieses Portal festgelegt.

Durch die Aufnahme des BTTV-Spielsystems D 7 a in den DTTB-WO-Teil (unter D 7.2) ändert sich die Nummerierung der weiteren Systeme

D 7 a Vierer-Mannschaften
Vierermannschafts-System (2 Doppel, 12 Einzel)
1. DA1 - DB1 8. A2 - B2
2. DA2 - DB2 9. A3 - B3
3. A1 - B2 10. A4 - B4
4. A2 - B1 11. A3 - B1
5. A3 - B4 12. A1 - B3
6. A4 - B3 13. A2 - B4
7. A1 - B1 14. A4 - B2

D 7 ba Vierer-Mannschaften
Dietze-Paarkreuzsystem (4 Doppel, 8 Einzel)
1. DA1 - DB2 7. A1 - B1
2. DA2 - DB1 8. A2 - B2
3. A1 - B2 9. A3 - B3
4. A2 - B1 10. A4 - B4
5. A3 - B4 11. DA2 - DB2
6. A4 - B3 12. DA1 - DB1

Die korrekte Bezeichnung der Spielsysteme führt außerdem zu Anpassungen in WO D 2 a, D 10.4 a und G 8 (3.und 6. Spiegelstrich) sowie in den Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb


Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb

Wegen des Umfangs an Änderungen muss auf eine detaillierte Aufstellung an dieser Stelle verzichtet werden. Die vollständige DfB ist parallel zu den noch gültigen Regelungen im Downloadbereich des Internetauftritts veröffentlicht.
Im Zeitraum zwischen Veröffentlichung am 4.2. und dem Inkrafttreten am 1.7. kann es wegen der schon fehlenden Aktualität der gültigen Bestimmungen und der noch nicht anwendbaren neuen Regelungen zu »Missverständnissen« kommen. In Zweifelsfällen muss sich der Vorstand Sport gutachterlich äußern.



Sämtliche geänderten Handbuchseiten (Druckversion zum Austausch im Handbuch - alle geänderten Seiten seit der letzten Veröffentlichung von Änderungen) stehen ebenso wie die vollständigen,aktualisierten Ordnungen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung.

BTTV auf der f.re.e 2010 wieder dabei

Wie schon die letzten Jahre, so kann der Bayerische Tischtennis-Verband unsere Sportart wieder auf der großen Freizeitmesse f.re.e präsentieren, die vom 18. bis 22. Februar 2010 in der Neuen Messe München stattfindet. In der Halle B 5 dreht sich auf knapp 200 qm alles um den kleinen Zelluloidball. Neben vielen attraktiven Mitmachangeboten - freies Spiel an großen, kleineren und ganz kleinen Tischen, Spiel gegen den Roboter und das TT-Sportabzeichen - gibt es auch Informationen rund um die Sportart Tischtennis in Bayern. Mit einem Gewinnspiel, das traditionell von unserem Ausrüster TIBHAR unterstützt wird, wollen wir in diesem Jahr die Organisation »Ärzte ohne Grenzen« speziell in ihrem Einsatz im Erdbebengebiet von Haiti unterstützen.

Bayerisches Schiedsrichtertreffen 2010

Zum Saisonabschluss sind alle Schiedsrichter Bayerns und ihre Familien diesmal in den Markt Beratzhausen im Oberpfälzer Jura eingeladen. Die schöne Region zwischen Donau und Altmühl heißt sie am 26. und 27. Juni 2010 willkommen und bietet, neben dem schon traditionellen alljährlichen Ehrenabend und dem Tischtennisturnier, einen Empfang im Rathaus und vor allem eine Schifffahrt am spektakulären Donaudurchbruch bei Kloster Weltenburg. Anmeldungen nimmt bis zum 15. Mai 2010 die Oberpfälzer Bezirksschiedsrichter-Obfrau Margit Mörtl, E-Mail: moertl.hof@t-online.de entgegen.

Mehr außerdem unter: www.bttv.de/sr --» Aktuelles

Durchführer gesucht

Der BTTV sucht für den Deutschlandpokal der Senioren 60 am 16. und 17.10.2010 einen geeigneten Durchführer. Gefordert ist eine Halle mit mindestens Platz für 20 Tische, besser 24!
Interessenten wenden sich bitte an den Vizepräsident Sport, Gunther Czepera, Telefon 09572-603373, E-Mail czepera@bttv.de.

Der BTTV sucht für die Deutschen Mannschaftsmeisterschaften der Jugend am 25./26. Juni 2011 einen geeigneten Durchführer.
Interessenten wenden sich bitte an den Vizepräsident Jugend, Marcus Nikolei, Telefon 09555-809495, E-Mail nikolei@bttv.de.

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