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Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 29.04.2010 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Info IV Anwendung click-TT

Spielberechtigungen - JFG/Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb

Als Abschluss des Themenblocks "Spielberechtigungen" soll die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb behandelt werden. Dieser Begriff ist neu: er wurde erst beim letzten Bundestag im April auf Antrag des Bayerischen Tischtennis-Verbands eingeführt. Die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb (SpBerE) ersetzt sämtliche Regelungen um die bisherigen Jugendfreigaben (JFG) und Jugendersatzspielerregelungen (E/J bzw. JES).

Alle aufgezählten Maßnahmen sollen das Spielen von "Nicht-Erwachsenen" im Erwachsenenspielbetrieb regeln. Bislang gab es Freigabebestimmungen für Einzelsport und Mannschaftssport sowie für die Ersatzspielerregelung - und dies in jedem Mitgliedsverband des DTTB unterschiedlich. Durch die Regeländerung wird das ganze Thema harmonisiert.

1. Begriff: Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb bedeutet, dass der jugendliche Inhaber eine Teilnahmemöglichkeit im gesamten Erwachsenenbereich (Einzel- und Mannschaftssport) besitzt. Der Jugendliche mit SpBerE ist lt. WO einem erwachsenen Spielberechtigten gleichgestellt. Beschränkungen, wie sie bisher bestanden haben, existieren nicht mehr; es können 6 Jugendliche mit einer Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb eine Erwachsenenmannschaft bilden. Spieler mit SpBerE gelten in jedem Fall als Stammspieler in einer Erwachsenenmannschaft.

2. Einsatz im Erwachsenenbereich: Für einen Einsatz im Erwachsenenbereich ist die SpBerE Voraussetzung - unabhängig ob nur im Einzel- oder im Mannschaftssport, egal ob für alle Spiele oder nur zum "Schnuppern". Ohne SpBerE ist kein Eintrag auf die Mannschaftsmeldung der Damen/Herren und keine Teilnahme in Erwachsenenklassen bei Turnieren (auch nicht im letzten Jugendjahr) möglich. Eine korrekte Eingliederung der Jugendlichen ist in Verbindung mit der Einführung der click-TT/myTT-Rangliste möglich. Die leistungsgerechte Behandlung ist ein elementarer Bestandteil der Neuregelung.

3. Unterschied zur bisherigen JFG: Mit einer früheren Jugendfreigabe hat der Jugendliche die Einsatzberechtigung im Mannschaftsspielbetrieb der Jugend verloren. Mit der SpBerE behält jedoch der Jugendliche die Einsatzmöglichkeit im Nachwuchsmannschaftssport. Verbände haben nach WO zwar die Möglichkeit, hier gewisse Einschränkungen vorzunehmen; der BTTV als Antragsteller der Regeländerung möchte jedoch prüfen, ob sich durch die vollständige Freigabe neue Nachwuchsmannschaften anmelden. Es ist also mit dem Einverständnis der Eltern und der Genehmigung durch den Verein möglich, dass ein Jugendlicher parallel zum Jugendspielbetrieb (Einzel- und Mannschaftssport) auch am gesamten Erwachsenenspielbetrieb (Einzel- und Mannschaftssport) teilnimmt. Nimmt er nicht an allen Wettbewerben teil, so entstehen wie bei allen Nichtteilnahmen von Stammspielern Wettbewerbsverzerrungen, die allerdings durch die weiteren Regelungen des BTTV aufgefangen werden.

4. Kosten: Die Beantragung der SpBerE selbst ist kostenlos. Allerdings wird die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb genau so behandelt wie die Spielberechtigung für einen erwachsenen Spieler. In der BGO ist festgehalten (s. auch amtliche Mitteilung), dass die Inanspruchnahme einer SpBerE dadurch 14 Euro pro Spielzeit kostet (10 € Erwachsene + 4 € Jugend).

5. Beantragung: die Beantragung verläuft online über click-TT. Hier steht das Modul baldmöglichst dem Vereinsadministrator bzw. dem Inhaber des Rechtes Spielberechtigung unter dem Menüpunkt "Spielberechtigungen" zur Verfügung (wegen des Beschlusses vor wenigen Tagen müssen erst Programmierarbeiten vorgenommen werden).
Der Klick auf den Button "SpBerE beantragen" öffnet die Maske zur Suche nach einer oder mehrerer Personen mit einer bestehenden Spielberechtigungen für den Verein. Es werden nur Spieler angezeigt, für die gemäß Alter eine SpBerE beantragt werden kann. Nach der Markierung der Checkbox in der letzten Spalte jeweils des gewünschten Spielers und "weiter" sowie nach Kontrolle der Anzeige und "speichern" steht nunmehr ein generiertes pdf-Dokument für jeden Spieler zur Verfügung, welches vom Spieler, den gesetzlichen Vertretern, dem Verein und einem erwachsenen Vereinsmitglied, das die Beaufsichtigung übernimmt, unterschrieben sein soll, bevor der Verein den Antrag zur endgültigen Übernahme in die EDV einreicht (= Haken setzen und Klick auf Button "Einreichen").
Das Einreichen kann auch zu einem späteren Zeitpunkt (ggf. zusammen mit anderen Anträgen) erfolgen.
Wichtig: auf Verlangen ist der vom Spieler, den gesetzlichen Vertretern, dem Verein und dem erwachsenen Vereinsmitglied unterschriebene Antrag der Geschäftsstelle vorzulegen, ansonsten verbleibt es beim Verein!
Bei Jugendlichen in den letzten 3 Jugendjahren reicht der online eingereichte Antrag aus. Bei jüngeren Jugendlichen muss der Antrag zusammen mit allen Unterlagen (wie bisher) beim Fachbereich Wettkampfsport eingereicht werden.

6. Umschreibung JFG zu SpBerE: Aus verfahrenstechnischen Gründen werden alle bestehenden Jugendfreigaben (JFG) in Spielberechtigungen für den Erwachsenenspielbetrieb (SpBerE) umgeschrieben. Wenn ein Verein diesen Schritt nicht vollzogen haben möchte, soll er bitte möglichst umgehend, spätestens aber bis zum 15. September die Löschung der SpBerE beantragen. Die Löschung ist durch ein formloses Schreiben - bzw. E-Mail oder Fax - an die Geschäftsstelle (wie bisher auch) möglich.

7. Transparenz: durch die Regeländerung ist jedem Jugendlichen erlaubt in seiner Altersklasse alle Wettbewerbe ohne Einschränkung zu spielen. Weil zahlreiche Ausnahmen, Sonderregelungen etc. weggefallen sind, ist eine Wettbewerbsverzerrung bei Nachwuchsmannschaftsturnieren auf überregionaler Ebene nicht mehr gegeben und auch der Umfang des Regelwerks hat sich merklich verringert (s. Handbuchseiten).

Für individuelle Rückfragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Die Info-Reihe »click-TT-Anwendung« steht der Allgemeinheit ebenso wie die bisherige Informationsserie zur »click-TT Einführung« zur Verfügung.

Änderungen der Bestimmungen

Nach den Beschlüssen des außerordentlichen Bundestags des DTTB bzw. des Verbandsausschusses des BTTV wurde das Regelwerk an zahlreichen Stellen geändert.

Folgende Beschlüsse treten umgehend in Kraft:

Wettspielordnung

Die mögliche Abweichung von der geschlechtsspezifischen Trennung im Jugendspielbetrieb wurde auf die Verbandsebene erweitert.

A 11.7 b
Abweichungen von WO A 11.7 den Mannschaftsspielbetrieb der Jugend auf Verbands-, Bezirks- bzw. Kreisebene betreffend sind nach Maßgabe des Vorstands Jugend, des jeweiligen Bezirks bzw. Kreises möglich.

Die nochmalige Wiederholung von Teilen aus WO B sowie weiteren Bestimmungen (Bundesliga- bzw. Regionalliga- und Oberligaordnung) entfällt.

B 4.1.4 a
Der einmal jährliche Wechseltermin (4.1.4) gilt für Stammspieler der vier höchsten Spielklassen und für Ersatzspieler mit mehr als 4 Einsätzen in den vier höchsten Spielklassen.

Die folgende Präzisierung nimmt Veranstaltern von offenen Turnieren die Pflicht, sämtliche Klassen für männliche und weibliche Teilnehmer auszuschreiben.

C 7 a Ausschreibungspflicht
Bei Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 müssen aAlle Altersklassen A 8.2 a bis 8.8 müssen für männliche und weibliche Teilnehmer ausge­schrieben werden, soweit entsprechende Leistungsklassen (A 9.1 a) bestehen. Bei den Klassen gemäß A 8.9 bis 8.15 muss neben ausgeschriebenen männlichen Konkurrenzen mindestens die Klasse Senioren 40 (A 8.9) für weibliche Teilnehmer ausgeschrieben werden. Turniere und Leistungsklassen nur für weibliche Teilnehmer sind zulässig.

Das in WO A 2 beschriebene Klebeverbot wird aus zwei weiteren Passagen der WO (Wiederholung) gestrichen.

C 12 a Spielaufruf und Streichung von Teilnehmern
...
Bei Veranstaltungen in Turnierform, die nach dem Punktsystem »jeder gegen jeden« (WO C 1.3 e) bzw. nach dem »K.-o.-System mit vorgeschalteter Qualifikationsrunde« (WO C 1.3 f) ausgetragen werden, wird ein Spieler aus der entsprechenden Turnierstufe gestrichen (Ergebnisse einer vorherigen Turnierstufe bleiben bestehen), wenn er zu seinem Spiel gemäß Zeitplan oder Aufruf – unter Beachtung von a) und b) – nicht spielbereit ist oder eines seiner Gruppenspiele kampflos abgibt oder eines dieser Gruppenspiele vorzeitig beendet.
Wird festgestellt, dass ein Spieler mit unzulässigem Material (Schlägerholz, Schlägerbe­lag, Kleber, Komplettschläger) antritt und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, wird er von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb aus­geschlossen.

Verallgemeinerung der Vorgaben "Anzahl Tische"

D 2 a Spezielle Vorschriften für Mannschaftskämpfe im BTTV
...
Mannschaftskämpfe mit Spielsystemen gemäß WO für Sechser-, Vierer- und Dreiermannschaften nach dem Sechser-Paarkreuzsystem (D 6), nach dem Vierer­mann­schaftssystem (D 7 a) und nach dem Schwedischen Liga-System (D 8 b) werden in den bayerischen Spielklassen auf zwei oder drei Tischen abgewickelt. Die Entschei­dung, ob und ab wann an drei Tischen gespielt wird, trifft der jeweilige Heimverein. Der Gastverein ist vor Beginn des Mannschaftskampfes davon zu unterrichten. Sobald ein Spiel an drei Tischen durchgeführt wird, ist es an drei Tischen zu Ende zu führen.
...

Präzisierung der Vorgaben für Punkteaberkennung durch falsche Doppelaufstellung

D 4.5 a
Werden Fehler in den Doppeln erst durch den Spielleiter festgestellt, bleiben die Spiele in der Wertung wie ausgetragen, es sei denn, es handelt sich um dasdie SpielsystemeD 6für Sechser- und Vierermannschaften, dasdie nach G 8 zum Verlust des Mannschaftskampfes führent.

Im Bereich WO E hat es grundlegende Veränderungen gegeben. Zum einen hat der DTTB die "Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb" eingeführt. Dadurch ist es Schülern und Jugendlichen nach Genehmigung erlaubt, gleichzeitig an allen Einzelwettbewerben sowie als Stammspieler in allen Mannschaftswettbewerben von Jugendlichen und Erwachsenen teilnehmen. Der BTTV hat diese Vorgaben ohne weitere Einschränkungen bestätigt.
Die DTTB-Regelungen treten zwar erst mit 1.7.2010 in Kraft, jedoch hat der BTTV die Folgebestimmungen für sofort beschlossen, damit durch entsprechende Mannschaftsmeldungen ab Juni die neuen Bestimmungen umgesetzt werden können.
Das Genehmigungsverfahren wird in diesem amtlichen Newsletter ausführlich beschrieben. Für Jugendliche in den letzten 3 Jugendjahren ändert sich quasi nichts: der Verein beantragt die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb ohne separate Genehmigung, für jüngere muss die Zustimmung des Fachbereichs Wettkampfsport eingeholt werden.
Die Neufassung des Abschnitts E (wegen der zahlreichen Veränderungen wird auf die Dokumentation mit Streichungen und Unterstreichungen verzichtet) korrespondiert mit den Änderungen in Abschnitt B der WO sowie denen in der Beitrags- und Gebührenordnung. Die zusätzliche Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb von Jugendlichen wird wie eine Erwachsenen-Spielberechtigung mit zusätzlich 10 Euro berechnet.

E Schüler / Jugendliche
E 1 Vereinszugehörigkeit
Ein Schüler/Jugendlicher kann nur mit Genehmigung des/der Erziehungsberechtigten einem Verein beitreten oder den Verein wechseln.
E 1 a Jugendschutzbestimmungen
Jugendliche müssen bei der Ausübung ihres Sports von einem erwachsenen Begleiter betreut und beaufsichtigt werden. Der erwachsene Begleiter hat die Pflicht, die Jugendlichen in der Öffentlichkeit zu überwachen. Er hat für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes Sorge zu tragen.
Nach § 832 BGB ist derjenige, der zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt.
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt hat oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre.
E 2 Veranstaltungsende
Offizielle Veranstaltungen in den Jugend- und Schülerklassen müssen spätestens um 22.00 Uhr beendet sein. Die Mitgliedsverbände können für ihren Bereich frühere Schlusszeiten festlegen.
E 2 a Veranstaltungsende bei Schülerklassen
Veranstaltungen für Schülerklassen müssen bis 19.00 Uhr beendet sein.
E 3 Vorschriften zur uneingeschränkten Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb
3.1 Für die uneingeschränkte Teilnahme von Schülern/Jugendlichen an offiziellen Veranstaltungen (gemäß WO A 11) in der Herren- und Damenklasse müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigten;
b) Erteilung einer Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb durch die zuständige Instanz des Mitgliedsverbands;
c) Die Mitgliedsverbände können für ihren Bereich zusätzliche Voraussetzungen (z.B. ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) festlegen.
3.1 c) a Geburtsdatum nicht später als drei Jahre nach dem gültigen Stichtag.
3.1 c) b Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (das Attest darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein). Empfohlen wird die Untersuchung durch Sportarzt oder Staatliches Gesundheitsamt.
3.1 c) c Verantwortlichkeitserklärung eines erwachsenen Vereinsmitglieds.
3.1 c) d Bei Jugendlichen gemäß 3.1 c) a stellt der Verein über das Online-Verwaltungsprogramm die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb aus. Der Verein ist dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen gemäß 3.1 a) sowie 3.1 c) b und c erfüllt sind. Auf Verlangen hat der Verein die entsprechenden Unterlagen der Geschäftsstelle vorzulegen. Bei jüngeren als in 3.1 c) a genannten Jugendlichen obliegt es dem Fachbereich Wettkampfsport, auf schriftlichen Antrag und unter Vorlage aller genannten Unterlagen eine Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb zu erteilen.
3.1 c) e Wechselt ein Jugendlicher mit Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb den Verein, dann muss diese ggf. neu beantragt werden. Für diesen Wiederholungsantrag ist ein ärztliches Attest gemäß 3.1 c) b nicht mehr erforderlich.
3.2 Schüler/Jugendliche mit der Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb behalten uneingeschränkt die Teilnahmeberechtigung für offizielle Veranstaltungen in der Schüler-/Jugendklasse.
3.3 Abweichende Regelungen von E 3.2 dürfen Mitgliedsverbände für weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften gemäß WO A 11.2 in den Altersklassen der Jugend und Schüler für ihre Spielklassen beschließen.
3.4 Die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb kann von der zuständigen Instanz widerrufen werden.
E 4 Vorschriften zur eingeschränkten Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb
Die Mitgliedsverbände dürfen für weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften gemäß WO A 11.2 bis einschließlich zur Verbandsebene eine eingeschränkte Teilnahme von Schülern/Jugendlichen als Ersatzspieler (nicht als Stammspieler) in einer Herren- oder Damenmannschaft in eigener Zuständigkeit regeln.
E 5 Regelung für Auswahlspiele
Schüler/Jugendliche können in Auswahlmannschaften der Herren- bzw. Damenklasse auch ohne Erteilung einer Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb berufen werden.

Präzisierung des Zeitpunktes eines möglichen Rückzugs in G 7 und der Punkteaberkennung in G 8

G 7 Zurückziehung und Streichung von Mannschaften während der Spielzeit
Eine Mannschaft, die während der Spielzeit insgesamt dreimal ein Meisterschaftsspiel kampflos abgibt oder nach dem festgesetzten Termin für die Abgabe der Teilnahmezu­sage zurückzieht, scheidet aus der betreffenden Spielklasse aus und wird nach Beendi­gung der Rundenspiele als Absteiger geführt. Eine sofor­tige Einreihung in eine tiefere Spielklasse ist nicht möglich. Solche Mannschaften dürfen in keinem Fall im Anschluss an diese Spielzeit wieder in die bisherige Spielklasse zurückkehren, auch nicht gemäß G 5.
Sowohl bei Streichung als auch bei Zurückziehung einer Mannschaft werden alle von ihr aus­getragenen Spiele für ungültig erklärt. Ein Rückzug einer Mannschaft ist bis vor dem letzten Rundenspiel der Rückrunde dieser Mannschaft möglich.
Eine Mannschaft, die nachweislich ein Spielergebnis zum Zwecke der Begünstigung und/oder der Benachteiligung anderer Mannschaften in nicht korrekter Weise beeinflusst hat, kann von einem Sportgericht des BTTV aus der Spielklasse gestrichen werden.

G 8 Punkteaberkennung
Der gesamte Mannschaftskampf wird für die Mannschaft als verloren gewertet, wobei alle Spiele mit 0:3 Sätzen und 0:11 Bällen bis zum Erreichen des Siegpunktes gewertet wer­den, die
- nicht spielberechtigte oder nicht einsatzberechtigte Spieler einsetzt;
- gegen D 2.2 verstößt (Weigerung der richtigen Reihenfolge);
- gegen D 3.1 verstößt (Nichtaufrücken bei den Spielsystemen D 6 bis D 7 bfür Sechser- oder Vierermannschaften);
- gegen D 3.2 und D 3.2 a verstößt (endgültige Einzelaufstellung);
- gegen D 4.2, D 4.3, D 4.4 verstößt (falsche Doppelaufstellung beim den SpielsystemenD 6für Sechser- oder Vierermannschaften);
- gegen D 4.4 verstößt (falsche Doppelaufstellung beim Spielsystem D 7);
- gegen G 19 verstößt (eigenmächtige Spielverlegung);
- gegen G 22 verstößt (Nichtantreten; Antreten in nicht erforderlicher Mindeststärke);
- schuldhaft einen Spielabbruch verursacht;
- als Heimverein nicht die vom DTTB zugelassenen Materialien (Tische, Netze, Bälle) stellt.
Wird festgestellt, dass ein Spieler mit unzulässigem Material (Schlägerholz, Schlägerbelag, Kleber, Komplettschläger) antritt und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, wird das einzelne Spiel als verloren gewertet.

Ausdehnung von G 10 auch auf die Relegation

G 10 Punktgleichheit bei Meisterschafts-, Aufstiegs-, Entscheidungs-, und Qualifikations- und Relegationsturnieren

Wegen des Wegfalls einer JES-Regelung muss auch G 12 angepasst werden.

G 12 Einsatzberechtigung in den Mannschaften
...
Wir ein Spieler bei gleichzeitigem Spielbeginn in zwei Mannschaften nominiert, so hat die untere Mannschaft das Spiel verloren.
Die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft (ohne "JES"-Spieler) muss ständig mindestens ihrer Sollstärke entsprechen.
Die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft, die nicht Ausländer gemäß der Definition in B 9.3 sind, muss ständig mindestens der Sollstärke minus 1 entsprechen.

Präzisierung der Eingaben von Satzergebnissen (Service auch für die spätere Darstellung in myTischtennis)

G 23 Spielberichte
...
Für Ligen gemäß G 1 b) und c) – Ligen auf Verbandsebene – muss die Eingabe des Mannschaftskampf-Ender­gebnisses jeweils innerhalb von 60 Minuten und des vollständi­gen Ergebnisses (inkl. Einzelergebnisse)einschließlich aller Satzergebnisse jeweils innerhalb von 24 Stunden nach Spie­lende erfolgen.
Für Ligen gemäß G 1 d) bis k) – Ligen auf Bezirks- und Kreisebene – muss die Eingabe des Endergebnisses sowie des vollständigen Ergebnisses (inkl. Einzelergebnisse)einschließlich aller Satzergeb­nisse jeweils innerhalb von 48 Stunden nach Spielende erfolgen. Für die Ligen gemäß G 1 d) bis k) kann der jeweils zuständige Bezirk/Kreis kürzere Fristen festlegen.
...

Beitrags- und Gebührenordnung

Im Zuge der Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb wird klargestellt, dass bei Nutzung von zwei Spielberechtigungen auch die entsprechenden Gebühren zu entrichten sind.

BGO C 6
6. Spielerbeiträge (für Spielberechtigungen in den u.g. Altersgruppen)
6.1 Erwachsene  € 10,--
6.2 Jugendliche  € 4,--
6.3 Erwachsene + Jugendliche  € 14,--

Reisekostenordnung

Die RKO wurde dahingehend geändert, dass für Lehrgänge im Verbandsbereich keine Fahrtskosten mehr bezahlt werden.

B 3.5
Fahrtkosten für den Besuch von Lehrgängen im Verbandsbereich
Hin- und Rückreise werden mit € 0,08 pro Straßenkilometer abgegolten. Die Fahrtkosten werden von der Geschäftsstelle errechnet. BahnCard-Kosten werden übernommen, wenn sich die Fahrtkosten hierdurch voraussichtlich insgesamt verringern.

B 3.65
Für Teilnehmer an regionalen und überregionalen Veranstaltungen wird ein Reiseplan erstellt. Die Fahrtkosten von/zum Treffpunkt werden nach den Sätzen von 3.5 erstattet.

Dies wird auch in der Finanzordnung Anhang 5 a) dokumentiert:

Finanzordnung Anhang

5. Kostenersatz für Lehrgänge auf Verbandsebene
a) Fahrtkosten: Diese sind in der Reisekostenordnung B 3.5 geregeltkeine Fahrtkosten für Lehrgänge
b) ...

 

Folgende Beschlüsse treten am 1.7.2010 in Kraft:

Wettspielordnung

Der Bundestag des DTTB hat die bereits schon einmal beschlossenen Änderungen zum regionalen Spielbetrieb, die vom Bundesgericht wegen eines Formfehlers für ungültig erklärt wurden, nochmals verabschiedet. Die geänderten Vorschriften in WO A 1, WO A 11, WO A 12, WO A 14 und WO D 11 wurden bereits einmal als amtliche Mitteilung veröffentlicht und finden sich als Anlage zur WO in der im Internet einsehbaren aktualisierten Fassung. Die gesamte WO einschließlich der beim folgenden Bundestag des DTTB und dem a.o. Verbandstag des BTTV folgenden Änderungen wird in einem aktualisierten Handbuch im August veröffentlicht.

Weiterhin treten am 1.7.2010 die folgenden Bestimmungen in Kraft:

B 1.4
...
Mit Zustellung des Widerrufs an dessen Verein erlischt die Spielberechtigung des Spielers für die Zukunft und seine Einsatzberechtigung für alle Mannschaften des Vereins rückwirkend ab Saisonbeginnfür die Zukunft. Die Spielberechtigung kann frühestens zum 1. Juli der auf den Widerruf folgenden Spielzeit unter Beachtung von Abschnitt B der WO wieder erteilt werden.
...

Korrespondierend zum Abschnitt E Erläuterungen zur Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb im Abschnitt B

B 1.5
Schülern/Jugendlichen kann auf Antrag des Vereins und nach Maßgabe des Mitgliedsverbands zusätzlich eine Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb erteilt werden. Mit der Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb werden Schüler/Jugendliche bzgl. Start- und Einsatzberechtigung spielberechtigten Erwachsenen gleichgestellt.

B 7 Aufgabe, Verlust oder Ruhen der Spielberechtigung
...
Die Spielberechtigung erlischt darüber hinaus, wenn der Verein die Löschung der Spielberechtigung beantragt. Bei der Löschung einer zusätzlichen Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb bleibt die eigentliche Spielberechtigung bestehen. Die Löschung dieser Spielberechtigung zieht automatisch die Löschung einer zusätzlichen Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb nach sich.
...

Am 1.7.2010 tritt auch die Regionalliga- und Oberligaordnung in Kraft, die für alle teilnehmenden Mannschaften am Spielbetrieb der 3. und 4. Ligen deutschlandweit ab der Spielzeit 2010/2011 gültig ist. Die RLO wird sobald wie möglich im Downloadbereich des Internetauftritts des DTTB veröffentlicht.
Während die Ligeneinteilung nach Abschluss der Spielzeit 2009/2010 noch dem Südd.TTV obliegt, ist bereits der DTTB für die Durchführung des Spielbetriebs in allen Regional- und Oberligen gemäß der dann gültigen einheitlichen Ordnung zuständig.


Sämtliche geänderten Handbuchseiten (Druckversion zum Austausch im Handbuch - alle geänderten Seiten seit der letzten Veröffentlichung von Änderungen) stehen ebenso wie die vollständigen,aktualisierten Ordnungen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung.

Neue Vereine im BTTV

1/16/035, WSV Vagen, Oberbayern, Kreis Rosenheim
2/03/038, 1. FC Passau 1911 e.V., Niederbayern, Kreis Passau
7/06/037, DJK Üchtelhausen, Unterfranken, Kreis Schweinfurt

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                   A N G E B O T E  17. KW  2 0 1 0
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