An alle Vereine des Bezirks sowie die Mitglieder des Bezirkstags Mittelfranken-Süd
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsvertreter,
gemäß § 24 der Satzung lade ich herzlich ein zum
Bezirksjugendtag 2019 und ordentlichen Bezirkstag 2019 des Bezirks Mittelfranken-Süd
am Freitag, den 24.5.2019 in 90522 Oberasbach, Jahnturnhalle, Jahnstr. 16a.
Der Bezirksjugendtag beginnt um 18:00 Uhr; der Bezirkstag um 19:00 Uhr.
Tagesordnung für den Bezirksjugendtag
TOP 1 Sitzungsregularien
a) Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Stimmberechtigung
b) Genehmigung der Tagesordnung
c) Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
TOP 2 Bericht der Bezirksjugendwartin
TOP 3 Informationen zum Spielbetrieb der Jugend
TOP 4 Anträge
a) Feststellung der Dringlichkeit von nicht fristgerecht eingegangenen Anträgen
b) Behandlung von Anträgen in der Zuständigkeit des Bezirks, die Jugend betreffend
TOP 5 Verschiedenes
TOP 6 Schlusswort und Verabschiedung
Tagesordnung für den ordentlichen Bezirkstag
TOP 1 Sitzungsregularien
a) Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Stimmberechtigung
b) Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Versammlung
TOP 2 Grußworte
TOP 3 Aussprache über die Berichte der Mitglieder des Bezirksvorstandes sowie der weiteren Fachwarte auf Bezirksebene
TOP 4 Finanzen
a) Genehmigung des Jahresabschlusses 2018
b) Entlastung der Verantwortlichen für die Finanzen
c) Genehmigung des Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr
d) Festlegung des Haushaltsplanes für das Jahr 2020
TOP 5 Berufung von Fachwarten auf Bezirksebene und Bestätigung kommissarisch eingesetzter Fachwarte
TOP 6 Vergabe von Bezirksveranstaltungen
TOP 7 Anträge
a) Feststellung der Dringlichkeit von nicht fristgerecht eingegangenen Anträgen
b) Behandlung von Anträgen in der Zuständigkeit des Bezirks
TOP 8 Ehrungen
a) Ehrungen von Fachwarten
b) Ehrungen der Mannschaftsmeister
TOP 9 Verschiedenes
TOP 10 Schlusswort und Verabschiedung
Die Teilnahme am Bezirkstag ist Pflicht für alle Vereine des jeweiligen Bezirks gemäß Satzung § 24 Ziffer 2. Die Nichtteilnahme wird gemäß § 34 der RVStO geahndet.
Stimmberechtigt bei Bezirksjugendtagen und Bezirkstagen sind nur diejenigen Vereine, die eine Vollmacht des vertretungsberechtigten Vorstands des Hauptvereins gemäß § 17 Ziffer 10 der Satzung vorlegen. Die Vollmacht kann als Formular im Download-Bereich der BTTV-Homepage heruntergeladen werden.
Anträge an den Bezirksjugendtag bzw. den Bezirkstag sind an den Bezirksvorsitzenden zu richten. Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen (für den Bezirksjugendtag und den Bezirkstag) ist der 4. Mai 2019. Der Versand der Unterlagen erfolgt dann satzungsgemäß mindestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Bezirkstag durch Veröffentlichung auf der Homepage des Bezirks am 9. Mai 2019.
Verspätet eingehende Anträge können nur als Dringlichkeitsanträge zur Abstimmung gebracht werden. Hierzu ist eine ¾-Mehrheit der anwesenden, ordentlichen Mitglieder des Bezirksjugendtags bzw. des Bezirkstags nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Ufert, Bezirksjugendwartin (für den Bezirksjugendtag)
Wolfgang Popp, Bezirksvorsitzender (für den Bezirkstag)