An alle Vereine des Bezirks sowie die Mitglieder des Bezirkstags Mittelfranken-Nord
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsvertreter,
gemäß § 49 der Satzung (inkraftgetreten am 1.5.2018) lade ich herzlich zum
(nach der Strukturreform konstituierenden)
Bezirksjugendtag 2018 und ordentlichen Bezirkstag 2018 des Bezirks Mittelfranken-Nord
am Samstag, den 16. Juni 2018 in 90552 Röthenbach a.d. Pegnitz, Karl-Diehl-Halle, Geschwister-Scholl-Platz 2.
Der Bezirksjugendtag beginnt um 10.00 Uhr; der Bezirkstag um 10.30 Uhr.
Tagesordnung für den konstituierenden Bezirksjugendtag
TOP 1 Sitzungsregularien
a) Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Stimmberechtigung
b) Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2 Informationen zur Strukturreform und zur Spielzeit 2018/2019 im Bereich Jugend
TOP 3 Neuwahlen
a) Einsetzen eines Wahlausschusses
b) Neuwahl des Bezirksjugendwartes
TOP 4 Anträge
a) Feststellung der Dringlichkeit von nicht fristgerecht eingegangenen Anträgen
b) Behandlung von Anträgen in der Zuständigkeit des Bezirks betreffend die Jugend
TOP 5 Verschiedenes
TOP 6 Schlusswort und Verabschiedung
Tagesordnung für den konstituierenden Bezirkstag
TOP 1 Sitzungsregularien
a) Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Stimmberechtigung
b) Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2 Grußworte
TOP 3 Informationen zur Strukturreform und zur Spielzeit 2018/2019
TOP 4 Neuwahlen
a) Einsetzen eines Wahlausschusses
b) Neuwahl des Bezirksvorstands (einzeln, schriftlich und geheim)
c) Bestätigung des Bezirksjugendwartes
d) Neuwahl der unabhängigen Mitglieder des Bezirkstags
TOP 5 Bekanntgabe von Berufungen (falls vorhanden)
TOP 6 Haushalt 2018 (Bezirkstag bis Jahresende)
TOP 7 Haushalt 2019
TOP 8 Ligenzusammenstellung 2018/2019
TOP 9 Vergabe von Bezirksveranstaltungen
TOP 10 Anträge
a) Feststellung der Dringlichkeit von nicht fristgerecht eingegangenen Anträgen
b) Behandlung von Anträgen in der Zuständigkeit des Bezirks
TOP 11 Verschiedenes
TOP 12 Schlusswort und Verabschiedung
Die Teilnahme an den Bezirkstagen ist Pflicht für alle Vereine des jeweiligen Bezirks gemäß Satzung § 24 Ziffer 2. Die Nichtteilnahme wird gemäß § 34 der RVStO geahndet.
Stimmberechtigt bei Bezirksjugendtagen und Bezirkstagen sind nur diejenigen Vereine, die eine Vollmacht des vertretungsberechtigten Vorstands des Hauptvereins gemäß § 17 Ziffer 10 der Satzung vorlegen. Die Vollmacht kann als Formular im Download-Bereich der BTTV-Homepage heruntergeladen werden.
Anträge an die jeweiligen Bezirksjugendtage bzw. Bezirkstage sind an die Geschäftsstelle zu richten. Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen (für alle Bezirksjugendtage und Bezirkstage) ist der 18. Mai 2018. Der Versand der Unterlagen erfolgt dann satzungsgemäß mindestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Bezirkstag durch Veröffentlichung auf der Homepage des jeweiligen Bezirks.
Verspätet eingehende Anträge können nur als Dringlichkeitsanträge zur Abstimmung gebracht werden. Hierzu ist eine ¾-Mehrheit der anwesenden, ordentlichen Mitglieder des Bezirksjugendtags bzw. des Bezirkstags nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Konrad Grillmeyer, Präsident des BTTV