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Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 08.08.2013 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Verbandshauptausschuss 2014

Die Sitzung des Verbandshauptausschusses 2014 findet in Oberfranken und zwar am
12./13. Juli 2014
statt.

Die Terminverschiebung gegenüber dem bisher geplanten Datum hat organisatorische Gründe. Die offizielle Einberufung erfolgt in einer der nächsten amtlichen Mitteilungen, voraussichtlich im Dezember 2013.

Einladung zur Sitzung des Verbandsausschusses

Gemäß § 24 2. der Satzung des BTTV lade ich alle Mitglieder des Verbandsausschusses des BTTV herzlich ein zur

5. Sitzung des Verbandsausschusses (VA 5/11-15)

am Samstag, 16. November 2013 um 10.00 Uhr in Feucht

(Parkrestaurant)

Vorläufige Tagesordnung
TOP 1: Begrüßungsformalitäten
- Feststellung Anwesenheit
- Genehmigung des Protokolls der Sitzung 4/2011-2015 vom 27.4.2013
- Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2: ggf. kommissarische Einsetzung von Fachwarten
TOP 3: Schwerpunktthema ggf. mit externem Referenten
TOP 4: Berichte und Informationen
a) aus dem Präsidium
b) aus der Geschäftsstelle
c) aus den Bezirken
d) über Entwicklungen in den Dachverbänden (DTTB, BLSV)
TOP 5: Themen aus dem Vorstandsbereich Finanzen
a) G+V/Bilanz 2013
b) Haushalt 2014
TOP 6: Themen aus den anderen Vorstandsbereichen
a) Sport
b) Öffentlichkeitsarbeit
c) Vereinsservice
d) Jugend
TOP 7: Behandlung von Anträgen
a) Entscheidung über die Dringlichkeit nicht fristgerecht eingegangener Anträge
b) Anträge auf Änderung von Ordnungen
c) Sonstige Anträge
TOP 8: Verschiedenes

Anträge, die beim Verbandsausschuss behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 11. Oktober 2013 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

Claus Wagner, Präsident

Änderungen der Bestimmungen

Bei der Sitzung des Verbandshauptausschusses haben sowohl die Vollversammlung am 7.7. als auch die Vorstandsbereiche am 6.7. zahlreiche Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben.
Sämtliche Änderungen in den Ordnungen werden an dieser Stelle nicht nur textlich vorgestellt, sondern wie üblich kommentiert.

Wettspielordnung

Es wird präzisiert, dass der Veranstalter die nach unten offenen Leistungsklassen durch Festlegung in der Ausschreibung beschränken kann.

C 6 a Alters- und Leistungsklassen bei Einzelturnieren
...
Der Veranstalter kann die Teilnahme in mehreren Konkurrenzen derselben Individualwett­bewerbe einschränken und/oder für die Leistungsklassen Untergrenzen (mögliche Werte s. WO A 9.1 a) über die Veröffentlichung in der Ausschreibung festlegen. Die Seniorenklassen 40-60 (WO A 8.9 bis 8.11) sowie die Nachwuchsklassen (WO A 8.2 a bis 8.5) können in je zwei Leistungsklassen ausgeschrieben werden, wobei der Veranstalter die Leistungsklassengrenze definiert und zusammen mit der Aus­schreibung bekannt gibt.
...

Auf Kreisebene kann im Jugendbereich der Kreis abweichend von WO D 2.6 ein Durchspielen jenseits des Siegpunktes beschließen.

D 2.6 b Auf Kreisebene kann nach Maßgabe des Kreises bestimmt werden, im Jugendbe­reich sämtliche Spiele eines Mannschaftskampfes in Spielklassen nach WO A 11.2, ausgenommen Pokalmeisterschaften, auszutragen.

Nach einer Halbserie können die Staffeln/Ligen neu strukturiert werden (Auf- und Abstieg zur Halbserie).

G 5 b Neustrukturierung zur Halbserie
Nach Maßgabe der Kreise können auf Kreisebene die Ligen bzw. Spielgruppen gemäß vorher festgelegter Auf- und Abstiegsregelung zur Rückrunde neu eingeteilt werden.

Die Fristen für die Eingabe von Ergebnissen beziehen sich nicht mehr auf das Spielende, sondern auf den Spielbeginn.

G 23 Spielberichte
...
Im Falle eines Protestes ist der Spielbericht innerhalb von 3 Tagen dem Spielleiter zuzu­stellen.
Alle im offiziellen Ligenverwaltungsprogramm eingetragenen Spiele sind spätestens zum Ende der Halbserie zu genehmigen.
Die Spielberichte (Originale) müssen gemäß Vorgaben der Spielklassenordnung bei der aufbewahrenden Stelle mindestens bis zum 31. Juli nach der jeweiligen Spielzeit aufbe­wahrt werden.
Die Vereine sind dafür verantwortlich, dass die Ergebnisse der Heimspiele ihrer Mann­schaf­ten in das offizielle Ligenverwaltungs­programm des BTTV eingegeben werden.
Für Ligen gemäß G 1 a) und b) - Ligen auf Verbandsebene - muss die Eingabe des Mannschaftskampf-Ender­gebnisses jeweils innerhalb von 60 MinutenStunden und des vollständi­gen Ergebnisses einschließlich aller Satzergebnisse jeweils innerhalb von 24 Stunden nach SpielendeSpielbeginn erfolgen.
Für Ligen gemäß G 1 c) bis i) - Ligen auf Bezirks- und Kreisebene - muss die Eingabe des Endergebnisses sowie des vollständigen Ergebnisses einschließlich aller Satzergeb­nisse jeweils innerhalb von 48 Stunden nach SpielendeSpielbeginn erfolgen. Für die Ligen gemäß G 1 c) bis i) kann der jeweils zuständige Bezirk/Kreis kürzere Fristen festlegen.
Sollte die Spielklassenordnung eine Bestätigung des vollständigen Ergebnisses im Ligen­verwaltungsprogramm verlangen, dann hat diese durch den Gastverein spätestens 48 Stunden nach Ende der Eingabefrist des Heimvereins zu erfolgen.

Präzisierung bzgl. der oberen Spielklassen bei Einführung einer 3. Bundesliga ab der Spielzeit 2014/2015.

H 2 Teilnahmepflicht, freiwillige Teilnahme, allgemeine Bestimmungen
Ein Verein kann mit jeder im Rundenspielbetrieb gemeldeten Mannschaft freiwillig an den Pokalmeisterschaften teilnehmen (ausgenommen 1. und 2. Bundesligaen, Regional- und Oberligaen).
...

Beitrags- und Gebührenordnung
Die Verweise auf die Erhebung von Meldegebühren seitens des DTTB wurden redaktionell angeglichen, weil es ab der Spielzeit 2014/2015 eine dritte Bundesliga gibt.

C Beiträge (pro Spielzeit)
5.1 Erwachsenenmannschaften
1. und 2. Bundesligena, Regional- und Oberligena wird vom DTTB erhoben

Rechts-, Verfahrens- uns Strafordnung
Die RVStO wurde grundlegend reformiert und modernisiert, was sich unter den folgenden Stichworten zusammenfassen lässt:
- Übersichtlichere Strukturen bzgl. Verfahrensordnungen
- Angleichung an moderne Rechtsinstrumente (Einstellung gegen Auflagen, Einzelfallentscheidungen)
- Regelung der Zuständigkeiten bei Spielberechtigungen und automatisiert erhobenen Ordnungsgebühren
- Einheitliche Kostenvorschüsse bis zum Abschluss eines Verfahrens
- Einführung eines Widerspruchs (vormals "Protest"), um Missverständnisse zu vermeiden
- Besonderheiten bei Verfahren gegen Jugendliche
- Trennung der Ordnungsgebühren bei Nichtantreten (automatisch und manuell)
- Ergänzung um die Fundstellen in Ordnungen, die die jeweilige Vorgabe benennen
- Wegfall von Ermahnung und doppelter Ordnungsgebühr
- Präzisierung von manchen Begriffen (z.B. bisher "Spielerlaubnis", die ich keinem Regelwerk erläutert wird)
- Neuregelung der Höhe von Ordnungsgebühren (teilweise bereits im November 2012 beschlossen) und der Zuflüsse auf die jeweiligen Konten im BTTV (bereits im November 2012 beschlossen).
Wegen der komplexen Umstellung wird auf eine Darstellung der Änderungen verzichtet. Der vollständige Text der RVStO steht im Internet zur Einsicht und zum Download bereit bzw. kann als App-Inhalt heruntergeladen werden.
Als einzige, separat beantragte und genehmigte inhaltliche Änderung wird der Betrag für Ordnungsgebühren beim Rückzug von Jugendmannschaften auf Kreisebene auf "0" gesetzt.

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Erwachsenen
Die Teilnehmerzahl, Teilnahmevoraussetzung, Setzung und Auslosung hat sich bei der Bayerischen Einzelmeisterschaft Damen/Herren A-Klasse geändert.

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Jugend
Die Teilnehmerzahl bei Jugend und Schüler B im Ranglistenzyklus hat sich verändert.

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Senioren
Der Austragungsmodus der Bayerischen Senioren-Einzelmeisterschaften wurde der WO angepasst, weshalb die bisherigen Vorschriften unter II. B 2. und 3. wegfallen.

Durchführungsbestimmungen für Nominierungen
Die Vorgaben wurde der neuen Turnierstruktur auf DTTB-Ebene angepasst.

Durchführungsbestimmungen für Relegation
Es wurde die Festlegung getroffen, dass einem Gastverein keine Fahrtkosten erstattet werden.

Weitere Änderungen ergaben sich durch die Korrektur der Querverweise zur neuen RVStO und zur sprachlichen Präzisierung von Begriffen im Ligenspielbetrieb (Spielklasse/Liga/Spielgruppe bzw. Staffel). Aus diesem Grund sind auch (ggf. zu o.g. inhaltlichen Änderungen) die
- Wettspielordnung
- Schiedsrichterordnung
- Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb
- Durchführungsbestimmungen für Spielgemeinschaften
- Durchführungsbestimmungen für Relegation
- Richtlinien für den OSR-Einsatz
entsprechend aktualisiert worden, ohne dass es an dieser Stelle zu einer konkreten Nennung der Fundstellen kommt.

Die textliche Umsetzung der Durchführungsbestimmungen würde den Rahmen dieser Veröffentlichung sprengen, weshalb auf die im Internet veröffentlichten Inhalte verwiesen wird.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als App (Android und iPhone) kostenlos verfügbar.

Geschäftsstelle in den Ferien teilweise geschlossen

In der Ferienzeit bleibt die Geschäftsstelle in den Kalenderwochen 34 und 35, d.h. vom 15. August bis zum 1. September grundsätzlich geschlossen. In den beiden darauf folgenden Wochen ist die Geschäftsstelle zwar besetzt, jedoch sind noch nicht alle Mitarbeiter erreichbar.

Wir bitten um Berücksichtigung und um Verständnis.

Neue Vereine im BTTV

3/08/009, TTC Fremdingen 1985, Schwaben, Kreis Dillingen/Donau-Ries
6/06/027, Eichenkreuz Tischtennis Nürnberg, Mittelfranken, Kreis Nürnberg
6/06/049, SpVgg Zabo Eintracht, Mittelfranken, Kreis Nürnberg

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