Zum Inhalt springen
Service
click-TT, Downloads, Links ...

Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 02.01.2014 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Einladung zur Sitzung des Verbandshauptausschusses 2014

An die Vorstände der Bezirke sowie die ordentlichen, außerordentlichen und unabhängigen Mitglieder des Verbandshauptausschusses

Gemäß § 23 2. der Satzung des BTTV lade ich herzlich ein zur

Sitzung des Verbandshauptausschusses des Bayerischen Tischtennis-Verbandes 2014

am 12./13. Juli 2014 in Bamberg (Bezirk Oberfranken)

Die Sitzung des Verbandshauptausschusses wird eröffnet am 12. Juli 2014 um 17.00 Uhr. Vorher tagen die Vorstandsbereiche gemäß eigener Einladung.
Weitere Informationen zur Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge erhalten die Mitglieder des Verbandshauptausschusses satzungsgemäß mindestens drei Wochen vor der Sitzung.

Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen gemäß BTTV-Satzung § 23 6. ist der 6. Juni 2014 (Eingang Geschäftsstelle). Verspätet eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden. Dazu müssen drei Viertel der anwesenden ordentlichen Mitglieder des Verbandshauptausschusses der Dringlichkeit zustimmen.

Claus Wagner, Präsident

Änderungen der Bestimmungen

Bei der Sitzung des Verbandsausschusses am 16.11.2013 sowie bei der des DTTB-Bundestags am 15.12.2013 wurden zahlreiche Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben.
Sämtliche Änderungen in den Ordnungen werden an dieser Stelle nicht nur textlich vorgestellt, sondern wie üblich kommentiert.

Wettspielordnung

Die Definition der "untersten Spielklassen", die bislang jeweils in den einzelnen WO-Passagen hinterlegt war, wurde zentral nach WO A 1 verlagert. Dadurch ist bei den weiteren Nennungen z.B. WO A 11.7, D 10.3, D 11.2 (für diese Fundstellen wird auf eine u.g. textliche Ausführung verzichtet) lediglich ein "Verweis" auf die neue Definition nötig (Diese Regelung tritt zwar erst am 1.7. in Kraft, sie wird allerdings bereits textlich in die WO übernommen - die bisherige Regelung behält bis zum 30.6.2014 Gültigkeit).

A 1 Zweck und Geltungsbereich der WO
...
Die WO gilt für den gesamten Spielbetrieb, sofern sich einzelne Regelungen nicht ausdrücklich auf Bundesveranstaltungen beziehen. Sie gilt auch für die Lizenzligen, die Bundes-, Regional- und Oberligen, sowie die Bundesligaordnung bzw. die Regional- und Oberligaordnung keine Sonderregelungen enthalten. Abweichende Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich dürfen die Regional- und Mitgliedsverbände nur für solche Passagen beschließen, bei denen die WO dies ausdrücklich zulässt. Dies kann den gesamten Zuständigkeitsbereich betreffen oder nur die "untersten Spielklassen", die als Spielklassen unterhalb der siebthöchsten Spielklasse bzw. - wenn es diese in einem Mitgliedsverband nicht gibt - für die unterste Spielklasse, sofern sich diese unterhalb der Oberliga befindet, definiert sind. Alle nicht behandelten Fragen ...

Ausnahmeregelungen von den Int. TT-Regeln werden ab sofort nicht mehr dort (wo u.g. Abweichungen zu streichen sind - ITTR A 12 Anmerkung und ITTR B 4.4.2.6), sondern in WO A 2 veröffentlicht.

A 2 Allgemeines
...
Abweichend von den Internationalen Tischtennisregeln gilt im gesamten Bereich des DTTB:
Zum Gewinn eines Spiels sind erforderlich im
- Mannschaftsspielbetrieb
  3 Gewinnsätze
- Individualspielbetrieb
  - 3 Gewinnsätze bei den Senioren
  - in allen anderen Altersklassen wahlweise 3 oder 4 Gewinnsätze.

Die Regelungen der ITTF zur Schlagreihenfolge ...
...
Ein einzelnes Spiel wird auch dann als verloren gewertet, wenn vor dem Spiel festgestellt wird, dass der Schläger eines Spielers nicht den ITTF-Regeln entspricht und der Spieler sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
Hinsichtlich der Regelungen zum Time Out (ITTR B 4.4.2) gilt der jeweilige Berater als Mannschafskapitän.
Allen Veranstaltern wird dringend ...

Bzgl. der Vorgabe nach einheitlicher Kleidung darf es Ausnahmeregelungen der Mitgliedsverbände für ITTR B 2.2.9 und 2.2.10 geben (auch wenn diese erst zum 1.7.2014 in Kraft treten, erfolgt bereits jetzt der Abdruck).

A 5 Spielkleidung
... nicht für Spieler des gleichen Verbandes bzw. Vereins. Die Regional- bzw. Mitgliedsverbände dürfen für Mannschaftswettbewerbe Ausnahmen von 2.2.9 und 2.2.10 der Tischtennisregeln B beschließen. Das Tragen von Trainingsbekleidung ...

Auf Antrag des BTTV wurde als Ausnahme zur Geschlechtertrennung zusätzlich eingefügt, dass in der untersten Gliederung weibliche Aktive im Einzelspielbetrieb der Jungen/Herren nach Maßgabe der Mitgliedsverbände teilnehmen dürfen.

A 11.7 Bei offiziellen Veranstaltungen spielen männliche und weibliche Aktive - außer im gemischten Doppel - jeweils unter sich. Abweichende Regelungen dürfen die Mitgliedsverbände
- für weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben nach WO A 11.1 in ihrer untersten Gliederung (Kreisverbände o.ä.),
- für weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften ...

In einem großen "Block" wurde beschlossen, dass click-TT die einheitliche Datenbasis für den Spielbetrieb in Deutschland bildet. Während damit die "Sonderregelungen" des BTTV in WO B 3.1 a, B 5.1 a und B 7 a sowie die Vorgaben zur Datenübermittlung an den DTTB in WO A 15.1 entfallen (diese werden gestrichen), sind die Eckpunkte nunmehr in der DTTB WO verankert.

B 1.1 An den offiziellen Veranstaltungen dürfen nur Spieler teilnehmen, die die Spielberechtigung eines Mitgliedsverbandes besitzen, welche im Internetportal click-TT hinterlegt ist. Die Spielberechtigung darf nur unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des DTTB erteilt werden.

B 2.1 Die Spielberechtigung eines Spielers für einen Verein erteilt der Mitgliedsverband, dem dieser Verein angeschlossen ist, durch Eintragung in das Internetportal click-TT. Die Spielberechtigung beginnt mit dem Datum, an dem der Verein die Erteilung einer Spielberechtigung über das Internetportal click-TT beantragt. Der Verein muss das schriftliche Einverständnis des Spielers (bei Minderjährigen zusätzlich das der gesetzlichen Vertreter) nachweisen können. DieserDer Mitgliedsverband stellt nach eigener Maßgabe ggf. eine Bescheinigung über die Spielberechtigung aus.

B 2.2 Beim Wechsel eines Spielers von einem Mitgliedsverband zu einem anderen, der ausschließlich über das Internetportal click-TT abgewickelt wird, wird die Frage der Spielberechtigung von Verband zu Verband geregelt. Lediglich wenn der Wechsel (aus dem Ausland) nicht online abgewickelt werden kann, ist ein schriftlicher Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung an die Geschäftsstelle zu richten.

B 5.1 Ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung ist vom neuen Verein bzw. nach Maßgabe des aufnehmenden Mitgliedsverbands auch durch ihn im Auftrag des neuen Vereins termingemäß über das Internetportal click-TT abzuwickelnan den Mitgliedsverband - schriftlich zu oder online nach dessen Maßgabe - zu richten, dessen Mitglied der neue Verein ist.

B 5.6 Die für die Genehmigung von Ranglisen zuständigen Stellen können die Wechsel/Spielberechtigungen bei den aufnehmenden Verbänden erfragen.

B 7 Aufgabe, Verlust oder Ruhen der Spielberechtigung
... für den Erwachsenensport nach sich.
Sämtliche Vorgänge bzgl. der Löschung von Spielberechtigungen sind im Internetportal click-TT vorzunehmen.
Über einen Antrag  ...

D 14 OnlineErgebnis-Meldung
Der bisherige Text wird 14.1
14.2 Die Strukturen und Ergebnisse des Mannschaftsspielbetriebs aller Mitgliedsver­bände sind - beginnend mit der Spielzeit 2013/14 - mitsamt des kompletten Spielklassenaufbaus, aller Gruppeneinteilungen, aller Mannschaftsmeldungen, aller Spielpläne und aller Ergebnisse aller Mannschaftswettkämpfe einschließlich aller dazugehörenden Spiele durch den Mitgliedsverband entweder auf eigene Kosten permanent zeitnah in der vom DTTB genutzten Onlineplattform zu ver­walten oder kostenlos einmal jährlich bis spätestens einen Monat nach Beendi­gung der Spielzeit (31.7.) dem DTTB in den dafür vom DTTB bekanntgegebenen Datenformaten - gesammelt pro Mitgliedsverband - zur Verfügung zu stellen, der dann für den Import in die vom DTTB genutzte Onlineplattform verantwortlich ist.
14.3 Die Mitgliedsverbände erhalten die Möglichkeit, die oben genannten Strukturen und Ergebnisse ihres Mannschaftsspielbetriebs rückwirkend auch für die Spiel­zeiten 2006/07 bis 2012/13 dem DTTB in den dafür vom DTTB bekanntgegebe­nen Datenformaten - gesammelt pro Mitgliedsverband - bis zum 31.07.2014 zur Verfügung zu stellen, der dann für den Import in die vom DTTB genutzte Online­plattform verantwortlich ist.

Es wurde konkretisiert, dass nur Mannschaftskämpfe oder Turniere, die vor dem Stichtag einer Berechnung beendet sind, in die Berechnung einfließen.

A 15.2 Tischtennis-Rangliste und Quartals-Tischtennis-Rangliste
...
Viermal jährlich wird jeweils mit den Stichtagen 11.2., 11.5., 11.8. und 11.12. eine Quartals-Tischtennis-Rangliste (Q-TTRL) als offizielle Referenz-Rangliste mit den Quartals-TTR-Werten (Q-TTR-Werten) veröffentlicht. In deren Berechnung fließen alls Ergebnisse von Mannschaftskämpfen TTR-relevanter Spielklassen und von TTR-relevanten Konkurrenzen ein, wenn der Mannschaftskampf bzw. das Turnier, zu dem die Konkurrenz gehört,die am Tag vor dem Stichtag beendet und die Ergebnisse vor dem Berechnungsbeginn (drei Tage nach dem Stichtag) in das Internetportal click-TT eingegeben worden sind.

Da es im Ausland keine "vergleichbare" Spielberechtigung gibt, wurde der Passus einer "doppelten Spielberechtigung" für die Ausübung im Ausland präzisiert.

B 1.4 Die Spielberechtigung ist durch den zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen, sobald er verbindlich davon Kenntnis erhält, dass der Spieler auch die Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im In- und/oder Ausland besitzt und/oder die Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im Ausland besitzt und diese auch aktiv ausübt; im Ausland gilt dies ...

Weil zur kommenden Spielzeit eine 3. Bundesliga eingeführt wird, müssen die bisherigen Vorgaben zur Spielberechtigung in den obersten "4 Ligen" nunmehr auf die obersten "5 Ligen" ausgedehnt werden. Sämtliche Änderungen, die eigentlich erst am dem 1.7.14 in Kraft treten, haben keine Auswirkungen auf den nächsten Wechseltermin. Einzig die Rücknahme eines Wechsels von Spielern aus der Bayernliga (bislang 5. Liga, erst nach der Einführung 6. Liga) ist abweichend vom Vorschriftenwerk auch beim Wechseltermin 1.7.2014 möglich.
Auf die Anzeige der Textpassagen - betroffen sind WO B 3.2, B 4.1.4, B 4.2, B 4.3 und B 7 - wird an dieser Stellt verzichtet.

Nachdem bereits eine Pilotphase in einem Kreis gestartet wurde, wird das "Schweizer System" als Spielsystem im BTTV unter WO C 1.3 g offiziell eingeführt (bisheriger 1.3 g wird 1.3 h). Wegen des Umfangs der Erläuterung, die exakt dem Wortlaut in C 1.3 g entspricht, wird auf den Text in der WO verwiesen.

Der OSR soll zukünftig nicht nur geprüft, sondern lizensiert sein.

C 2 Oberschiedsrichter
Bei jeder offiziellen Veranstaltung in Turnierform gemäß A 11.1, A 11.2 und A 11.3.1 (sowie nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbands auch bei Veranstaltungen gemäß A 11.3.2) ist ein geprüfterein lizenzierter Schiedsrichter als Oberschiedsrichter einzusetzen. Er überwacht ...

Die Möglichkeit der Austragung sämtlicher Spiele im Jugendbereich wurde von der Kreis- auch auf die Bezirksebene ausgedehnt.

D 2.6 b
Auf Bezirks- und Kreisebene kann nach Maßgabe des Bezirkes bzw. Kreises bestimmt werden, im Jugendbereich sämtliche Spiele eines Mannschaftskampfes in Spielklassen nach WO A 11.2, ausgenommen Pokalmeisterschaften, auszutragen.

Korrespondierend zur Änderung von D 2.6 b können jetzt auch die Bezirke das Spielsystem im Jugendbereich frei wählen.

D 10.4 a
...
Jungen und Mädchen: In allen Ligen auf Verbands- und Bezirksebene nach dem Werner-Scheffler-System (D 7.2). Auf Bezirks- und Kreisebene nach Maßgabe der Bezirke bzw. Kreise.
...

Als Signal für die Inklusion werden Veranstaltungen im Behindertensport explizit als Verlegungsgrund genannt.

G 19 Spieltermine, Verlegungen
...
Solche Aufgaben sind ... Ebenso sollte einem Antrag eines Versehrtensportlers auf Verlegung, wenn dieser sich zu einem A-Kader-Lehrgang, einer Nationalen Deutschen Meisterschaft, einem Länderspieleinsatz oder einem sonstigen internationalen Einsatz (im Behindertensport) qualifiziert hat bzw. hierzu nominiert wurde, entsprochen werden. Stets ist aber ...

Finanzordnung
Einführung des Begriffs "SEPA-Lastschriftverfahren". Darüber hinaus wurde der Betrag des Kostenbeitrags für Veranstaltungen und Lehrgänge erhöht.

E 5. und F 5.
...
Die Geschäftsstelle ist ermächtigt, Beträge per SEPA-Lastschriftverfahren von diesem Konto einzuziehen.

Anhang 3 c)
Verpflegung bei überregionalen Veranstaltungen
...
Bei Jugendlichen wird die Verpflegung vom BTTV übernommen (die Verantwortung liegt beim Delegationsleiter).
Kostenbeitrag je Veranstaltungstag und pro Teilnehmer (nur Jugendliche) € 15,--

Anhang 4 d)
Teilnahmegebühr: je Lehrgangstag pro Teilnehmer € 1015,--

Beitrags- und Gebührenordnung
Einführung des Begriffs "SEPA-Lastschriftverfahren".

B Fälligkeit der Beiträge und Gebühren
Rechnungsstellung
Sämtliche Beiträge und Gebühren sind, soweit es im Folgenden nicht anders geregelt ist, erst nach Zusendung einer Rechnung fällig.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Geschäftsstelle des BTTV.
Sämtliche Beiträge und Gebühren (der BGO) sowie Gebühren und Strafen (der RVStO) werden im SEPA-Lastschrift-/Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen. Der Einzug kann frühestens nach Rechnungszustellung an den Verein erfolgen. Für die Jahresrechnung (Abschnitt C) wird der Einzug zwei Wochen nach Rechnungszustellung vorgenommen.

Reisekostenordnung
Der unterste Tagegeldsatz (mehr als 8 bis 14 Stunden) fällt weg, weshalb ab einer Abwesenheit von 8 Stunden zukünftig 12 Euro Tagegeld abgerechnet werden können.

Anhang
1. Tagegeld
Das Tagegeld beträgt bei einer Abwesenheit
von mehr als 8 bis 14 Stunden € 6,00
von mehr als 814 bis 24 Stunden € 12,00
von 24 Stunden (Tagessatz) € 24,00

Rechts-, Verfahrens- und Strafordnung
In der RVStO wurde ebenfalls der Begriff des "SEPA-Lastschriftverfahrens" eingeführt. Zudem wurde die verspätete Eingabe von Ergebnissen auf Verbandsebene (§ 38) durch eine Erweiterung von § 33 (2) endgültig einer automatisierten Erhebung durch das System click-TT zugeführt.

§ 33 (2)
Bei den in §§ 41, 44, und 46 und im § 38 betreffend die Ergebniseingabe auf Verbandsebene genannten Verstößen gilt die Bestätigung des Sachverhalts im Ligenverwaltungsprogramm durch den Fachwart gleichzeitig als Festlegung einer entsprechenden Ordnungsgebühr. Der Versand erfolgt durch die Geschäftsstelle im automatisierten Verfahren.

§ 33 (3)
Ordnungsgebühren werden durch die Geschäftsstelle in Rechnung gestellt. Sie werden nach Möglichkeit im SEPA-Lastschrift-/Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen.

§ 53 (2)
Geldstrafen werden durch die Geschäftsstelle des BTTV in Rechnung gestellt. Sie werden nach Möglichkeit im SEPA-Lastschrift-/Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen. ...

Schiedsrichterordnung
In der SRO wurde der "Kreisschiedsrichter" als unterste Lizenzstufe eingeführt. Weil neben dieser inhaltlichen Änderung auch zahlreiche Formulierungen (Abkürzungen, Ausschreibungen, Bezüge) angepasst wurden, wird auf die Kommentierung und den Abdruck der einzelnen Fundstellen verzichtet. Die SRO steht mit sämtlichen Änderungen als Gesamtheit zur Einsicht zur Verfügung.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als App (Android und iPhone) kostenlos verfügbar.

BTTV Handbuch App - auch nach Regeländerungen immer aktuell!

Toller Service für den Tischtennis-Sport in Bayern.

Viele Bestimmungen sind die Grundlage für den Spielbetrieb im BTTV - Satzung, Wettspielordnung, Int. TT-Regeln, etc.
Alle diese Bestimmungen sind auf der Homepage des BTTV veröffentlicht und im Handbuch zusammengefasst, welches alle Vereine, alle Fachwarte und alle Schiedsrichter zur Verfügung gestellt bekommen.

Allerdings ist die "Pflege" des gedruckten Handbuchs durch regelmäßige Aktualisierungen aufwändig und ein Internetzugang ist nicht immer gegeben.
Aus diesem Grund hat der BTTV Applikationen - sog. Apps - für Smartphones und Tablets (Android und iPhone/iPad) von der myTischtennis GmbH entwickeln lassen, mit denen sämtliche Handbuchinhalte komfortabel "mobil" eingesehen werden können.

Die Apps sind in den App-Stores der Anbieter kostenlos verfügbar!

Dadurch hat jeder TT-interessierte Smartphonenutzer die Gelegenheit, sich die vollständigen Handbuchinhalte über die App herunterzuladen und einzusehen - dies sogar ohne aktive Internetverbindung. Mit der App können die Bestimmungen auch über den o.g. Verteilerkreis hinaus verbreitet werden, denn einige Regelfragen sind sicherlich auch für Mannschaftsführer oder Turnierteilnehmer interessant.

Aus diesem Grund sind die Apps mit Suchfunktionen ausgestattet, die alle Fundstellen von Schlagwörtern anzeigen und somit einen bequemen Zugang auch für bisher "Handbuchunkundige" bieten. Mit Updates, die parallel zu dem amtlichen Mitteilungen veröffentlicht werden, ist die permanente Aktualität der Apps gewährleistet.

Und als letzten Effekt können Fachwarte und Schiedsrichter (nicht Vereine!), die sich ab sofort ausschließlich über die App bzgl. des Handbuchs informieren, auf eine postalische Zusendung von gedruckten Handbuchaktualisierungen verzichten. Sie helfen dabei dem BTTV, Druck- und Portokosten einzusparen - eine formlose E-Mail an die Geschäftsstelle reicht hierfür aus.

Neue Vereine im BTTV

1/15/041, TSV Engelsberg, Oberbayern, Kreis Reichenhall/Traunstein
2/05/015, Brandler Sport-Club e.V. Ihrlerstein, Niederbayern, Kreis Kelheim
2/06/017, SC Egglfing/Inn, Niederbayern, Kreis Rottal
5/07/037, VfL 1921 Issigau, Oberfranken, Kreis Hof

schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke

andro-Trainingsfleece schwarz/blau

statt 34,95 € nur24,95 €*

Sie sparen10,00 € (29%)


adidas fibertec Extreme OFF+

statt 119,95 € nur79,95 €*

Sie sparen40,00 € (33%)


DHS P-145

statt 39,90 € nur29,90 €*

Sie sparen10,00 € (25%)


andro HEXER+

statt 43,95 € nur32,95 €*

Sie sparen11,00 € (25%)


Tibhar Schuh Progress Gold

statt 44,90 € nur32,90 €*

Sie sparen12,00 € (27%)


Stiga Allround Evolution

statt 35,90 € nur27,90 €*

Sie sparen8,00 € (22%)


XIOM Sigma Europe

statt 47,90 € nur35,90 €*

Sie sparen12,00 € (25%)


Donic DESTO F3 BigSlam

statt 35,90 € nur25,90 €*

Sie sparen10,00 € (28%)


Joola TT-Set (Buddy Pro + Fangnetz + BälleMagic 100er)

220,00 €*