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Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 11.12.2014 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Durchführer gesucht

Der Bayerische Tischtennis-Verband sucht für folgende Veranstaltung der laufenden Spielzeit noch Durchführer:

- Bayerische Einzelmeisterschaften der Senioren vom 13. bis 15. März 2015 (20-24 Tische)
Interessenten wenden sich bitte an den Vizepräsidenten Sport des BTTV, Gunther Czepera, E-Mail czepera@bttv.de

Die Checklisten mit vielen wichtigen Informationen über die bayerischen Veranstaltungen finden Sie unter http://www.bttv.de/service/downloads/turnierchecklisten

Einladung zur Sitzung des Verbandsausschusses

Gemäß § 24 2. der Satzung des BTTV lade ich alle Mitglieder des Verbandsausschusses des BTTV herzlich ein zur

8. Sitzung des Verbandsausschusses (VA 8/11-15)

am Samstag, 28. März 2015 um 10.00 Uhr in München

(Commerzbank Promenadeplatz 7, 80333 München)

Vorläufige Tagesordnung
TOP 1: Begrüßungsformalitäten
- Feststellung Anwesenheit
- Genehmigung des Protokolls der Sitzung 7/2011-2015 vom 15.11.2014
- Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2: ggf. kommissarische Einsetzung von Fachwarten
TOP 3: Schwerpunktthema ggf. mit externem Referenten
TOP 4: Berichte und Informationen
a) aus dem Präsidium
b) aus der Geschäftsstelle
c) aus den Bezirken
d) über Entwicklungen in den Dachverbänden (DTTB, BLSV)
TOP 5: Themen aus dem Vorstandsbereich Finanzen
a) G+V/Bilanz 2014
b) Haushalt 2015
TOP 6: Themen aus den anderen Vorstandsbereichen
a) Sport
b) Öffentlichkeitsarbeit
c) Vereinsservice
d) Jugend
TOP 7: Behandlung von Anträgen
a) Entscheidung über die Dringlichkeit nicht fristgerecht eingegangener Anträge
b) Anträge auf Änderung von Ordnungen
c) Sonstige Anträge
TOP 8: Verschiedenes

Anträge, die beim Verbandsausschuss behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 20. Februar 2015 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

Claus Wagner, Präsident

Einladung zum ordentlichen und außerordentlichen Verbandstag

An alle Delegierten der Bezirke sowie die ordentlichen, außerordentlichen und unabhängigen Mitglieder des Verbandstags

Gemäß § 22 3. der Satzung des BTTV lade ich herzlich ein zum
Ordentlichen Verbandstag des Bayerischen Tischtennis-Verbands 2015
und gemäß § 22 6.2 der Satzung des BTTV (gemäß Forderung des Verbandsausschusses vom 15.11.2014) zum
Außerordentlichen Verbandstag des Bayerischen Tischtennis-Verbands

am Samstag/Sonntag, 4./5. Juli 2015 in Bad Gögging (Bezirk Niederbayern).

Der ordentliche Verbandstag findet im Hotel The Monarch, Kaiser-Augustus-Str. 36, 93333 Bad Gögging statt. Die Eröffnung erfolgt am Samstag, dem 4. Juli 2015, um 17.30 Uhr, die Vollversammlung beginnt am 5. Juli 2015 um 9.00 Uhr. Der außerordentliche Verbandstag findet um 13.00 Uhr (bzw. im Anschluss an den ordentlichen Verbandstag) am 5. Juli 2014 statt.
Weitere Informationen zur Tagesordnung sowie die eingegangen Anträge erhalten die Mitglieder des Verbandstags satzungsgemäß mindestens drei Wochen vor der Tagung.

Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen gemäß BTTV-Satzung § 22 9. ist der 22. Mai 2015 (Posteingang Geschäftsstelle). Verspätet eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden. Dazu aber müssen drei Viertel der anwensenden ordentlichen Mitglieder des Verbandstags der Dringlichkeit zustimmen. Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderungen sind unzulässig.

Claus Wagner, Präsident

Frohe Festtage und ein gutes Neues Jahr

Die Geschäftsstelle bedankt sich herzlich für die konstruktive und harmonische Zusammenarbeit im Jahr 2014! Wir wünschen allen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Tage sowie einen guten Rutsch in ein hoffentlich erfolgreiches Neues Jahr!

Wegen der kommenden Feiertage ist die Geschäftsstelle ab dem 20. Dezember bis einschließlich 6. Januar 2015 nicht besetzt. Ab dem 7. Januar stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder wie gewohnt telefonisch und persönlich zur Verfügung. Sämtliche über den Jahreswechsel eingehenden Geschäftsvorfälle werden dann möglichst umgehend abgearbeitet.

Änderungen der Bestimmungen

Bei den Sitzungen des Verbandsausschusses am 15.11.2014 sowie beim Bundestag des DTTB am 22.11.2014 (zusätzlich Festlegungen des Bundestags 2013, die erst jetzt veröffentlicht werden müssen) wurden Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben.
Die Änderungen werden an dieser Stelle nicht nur textlich vorgestellt, sondern wie üblich kommentiert.

Wettspielordnung

Der Bundestag hat ein paar Veränderungen/Präzisierungen bzgl. Material, Wartezeit für TTR-Berechnungen, sofortigem Wechsel von Spielern sowie bzgl. Setzungen und Start bei Turnieren beschlossen.

In WO A 1 und WO A 12 wurden nach Einführung der Bundesspielordnung (gültig für alle Spielklassen in der Verantwortung des DTTB) die Hinweise zur "Bundesligaordnung" und zur "Regional- und Oberligaordnung" durch Hinweise zur "Bundesspielordnung" ersetzt.

WO A 6.2
Bei allen offiziellen Veran­stal­tungen müssen die von der ITTF zugelassenen Ma­te­ri­a­lien be­nutzt werden. Ti­sche und Netzgarnituren müs­sen der DIN-Norm (7898 Teil 1 bzw. 7898 Teil 2, für Neuproduktionen ab dem 01.03.2005 der DIN Norm EN 14468-1 bzw. EN 14468-2, je­weils ausschließlich mit der Klassifizierung A (Hochleistungssport) oder B (Schul- und Vereinssport)) entsprechen. Die ITTF-Zulassung für Tische und Netz­gar­ni­tu­ren ist nur für Bundesveranstaltungen notwendig.
Bei allen Mann­schafts­kämp­fen nach WO A 11.2 müssen die Tische, Netz­garnitu­ren und Bälle von je­weils glei­cher Farbe,und Marke (Fa­bri­kat) und Beschaffenheit (z.B. Bälle aus Zelluloid oder Plastik) sein. Eine Än­de­rung wäh­rend eines Mann­schafts­kamp­fes ist nicht zulässig.

WO A 15.2
...
Viermal jährlich wird jeweils mit den Stichtagen 11.2., 11.5., 11.8. und 11.12. eine Quar­tals-Tischtennis-Rangliste (Q-TTRL) als offizielle Referenz-Rangliste mit den Quartals-TTR-Werten (Q-TTR-Werten) veröffentlicht. In deren Berechnung fließen alle Ergebnisse von Mannschaftskämpfen TTR-relevanter Spielklassen und von TTR-relevanten Konkur­renzen ein, wenn der Mannschaftskampf bzw. das Turnier, zu dem die Konkurrenz gehört, vor dem Stichtag beendet und die Ergebnisse vor dem Berechnungsbeginn (dreizwei Tage nach dem Stichtag) in das Internetportal click-TT eingegeben worden sind.

B 7 Aufgabe, Verlust oder Ruhen der Spielberechtigung
...
Soll eine gelöschte Spielberechtigung für einen anderen Verein erteilt werden, so ist ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung gemäß der Regelungen und Termine von WO B 4 und B 5 nötig. Wenn der Wechsel vor Ablauf von einem Jahr nach dem Erlöschen der Spielberechtigung bzw. nach dem letzten Einsatz (Mannschaftssport) beantragt wird, gelten die Termine gemäß B 4. Danach ist ein sofortiger Wechsel der Spielberechtigung möglich, sofern der Spieler zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in der Mannschaftsmeldung seines bisherigen Vereins enthalten ist.
Abweichend davon ist ein sofortiger Wechsel der Spielberechtigung zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung
- die Spielberechtigung mindestens ein Jahr erloschen ist, oder
- die Spielberechtigung noch nicht mindestens ein Jahr erloschen ist, der Spieler aber nicht mehr in der Mannschaftsmeldung seines bisherigen Vereins enthalten ist und sein letzter Einsatz im Mannschaftssport länger als ein Jahr zurückliegt, oder
- die Spielberechtigung gegen den Willen des Spielers noch nicht erloschen ist, dieser Sachverhalt vom bisherigen Verein gegenüber seinem Mitgliedsverband bestätigt wird und der letzte Einsatz des Spielers im Mannschaftssport länger als ein Jahr zurückliegt.

WO C 1.4
...
Grundsätzlich wird derselbe Stichtag auch für Setzungen und Auslosungen ver­wendet. Der DTTB und die Verbände können die Verwendung einer Q-TTRL mit einem späteren Stichtag für Setzungen und Auslosungen zulassen. Darauf ist in der Ausschreibung des jeweiligen Turniers hinzuweisen.
Für die Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen wird als Stichtag für die Turnier­klasseneinteilung für jeden einzelnen Landesverband derjenige der o.g. vier Stichtage verwendet, der beim Beginn der Qualifikationsveranstaltungen des jeweiligen Landesverbandes relevant ist.

WO C 1.7
Vor der Meldung zur Teilnahme am offiziellen Individualspielbetrieb in ihrem Verbandsgebiet können die Mitgliedsverbände die Erfassung der Personendaten Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität und Vereinszugehörig­keit in der vom DTTB genutzten Online-Plattform als Voraussetzung festlegen. Spieler mit einer Spielberechtigung im Ausland, die noch nicht in der vom DTTB genutzten Online-Plattform erfasst sind, müssen sich beim DTTB-Generalsekreta­riat bis zu einem jeweils in der Aus­schreibung festgelegten Zeitpunkt registrieren lassen.

C 4 Setzungslisten
Bei allen offiziellen Ver­an­stal­tungen in Turnierform sind die besten Spieler, Paare bzw. Mann­schaften an­hand ei­ner hierfür zu er­stel­len­den Setzungsliste so zu set­zen, dass sie im Turnierverlauf so spät wie mög­lich auf­einander treffen.
Für alle Bun­des­ver­an­stal­tun­gen legen das Ressort Erwachsenensport, das Ressort Jugendsport oder das Ressort Seniorensport des DTTB je nach Zuständigkeit die Set­zungslisten fest.
Die Reihenfolge der Setzliste ergibt sich nach den vergleichbaren Q-TTR-Werten des für die Veranstaltung geltenden Stichtags (siehe WO C 1.4).
Spieler ohne vergleichbaren Q-TTR-Wert können vom Veranstalter nach eigenem Ermessen in die oben genannte Reihenfolge integriert werden.
Für weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben auf der Ebene des DTTB und der Ebene der Mitgliedsverbände können die zuständigen Gremien in den Altersklassen der Jugend und Schüler in begründeten Ausnahmefällen eine davon abweichende Setzliste aufstellen.
Für weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben auf der Ebene des DTTB können die zuständigen Gremien in der Altersklassen der Senioren eine an der Spitze wie folgt vom oben genannten Grundsatz abweichende Setzliste aufstellen: In jeder Altersklasse ergeben sich die maximal ersten acht Plätze der Setzliste, indem die ersten Vier des Vorjahres in dieser Altersklasse, die erste Vier des Vorjahres in der nächstjüngeren Altersklasse - jeweils sofern qualifiziert - und die vier Qualifizierten mit den höchsten Q-TTR-Werten absteigend nach Q-TTR-Werten sortiert werden.

F 2.11.2 Vorlagepflicht
Kopien der Genehmigung sind mit den Mannschaftsmeldungenaufstellungen bei jedem Meisterschafts- und Pokalspiel mitzuführen und dem Oberschiedsrichter vorzulegen.

Reisekostenordnung
Das Tagegeld für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen wurde festgelegt (Inkrafttreten ab 1.1.2015).

Anlage zur Reisekostenordnung
1. Tagegeld
Das Tagegeld beträgt bei einer Abwesenheit
bei einer Abwesenheit von mehr als 8 bis 24 Stunden € 12,00
bei einer Abwesenheit von 24 Stunden (Tagessatz) € 24,00
bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag ohne Zeitvorgabe € 12,00
2. Fahrtkosten
...

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Erwachsenen
Der gesamte Ranglistenzyklus oberhalb der Bezirksebene wurde verändert.

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Jugend
Weitreichende Änderungen bei den Ranglistenturnieren.

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Senioren
Die Quotenverteilung in den einzelnen Konkurrenzen/Altersklassen wurde geändert.

Durchführungsbestimmungen für Nominierungen
Die Nominierung zur Deutschen Meisterschaft der Jugend und Schüler wurde bzgl. Q-TTR-Wert und Platzierungen präzisiert.

TT-Regeln B
Die letzten Aktualisierungen wurden eingearbeitet.

Die textliche Umsetzung der Durchführungsbestimmungen würde den Rahmen dieser Veröffentlichung sprengen, weshalb auf die im Internet veröffentlichten Inhalte verwiesen wird. Bei den "geänderten Handbuchseiten" ist die gesamte Wettspielordnung erfasst, weil durch zahlreiche Ergänzungen sich der Seitenumbruch verschoben hat und nahezu das gesamte Dokument betroffen ist.


Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als App (Android und iPhone) kostenlos verfügbar.

Verpflichtende Mannschaftsmeldung zur Rückrunde

Die Abgabe der verpflichtenden Mannschaftsmeldung zur Rückrunde muss im Zeitraum 16. bis 22. Dezember durch alle Vereine erfolgen, damit anschließend die zuständigen Gremien die beantragten Meldungen genehmigen oder korrigieren können. Voraussichtlich ab dem 15.12. (im Laufe des Tages) werden die relevanten Q-TTR-Werte des Stichtags 11.12. veröffentlicht sein, so dass sie dann auch bei den Personen im Rahmen der Mannschaftsmeldung angezeigt werden.

Die Vereine sollten die Spielerinnen und Spieler in absteigender Reihenfolge der Q-TTR-Werte im digitalen Mannschaftsmeldeformular von click-TT aufreihen, in dem der "eingefrorene" Wert direkt neben dem Spieler angezeigt wird. Dabei ist eine Abweichung von 50 Punkten mannschaftsübergreifend und von 35 Punkten mannschaftsintern zulässig, d.h. ein um bis zu 50 (bzw. 35) Punkte "schwächerer" Spieler kann nach Ermessen des Vereins vor einem spielstärkeren platziert werden. Möchte der Verein eine Reihenfolge genehmigen lassen, in der die Spielstärke zweier Spieler um mehr als 50 (bzw. 35) Punkte differiert, so ist eine separate schriftliche Begründung nötig.

Um ein Auseinanderbrechen von eingespielten Mannschaftsgefügen zu verhindern, haben die Vereine auch die Möglichkeit, Spieler, die ansonsten in höhere Mannschaften wechseln müssten (auch zur Wiederherstellung der Sollstärke in eine obere Mannschaft des Vereins), mit einem Sperrvermerk gemäß WO D 15.3 zu belegen. Demnach können Spieler durch den Rückrunden-SPV in ihrer (unteren) Mannschaft verbleiben, auch wenn sie gemäß Q-TTR-Wert + Toleranz in eine höhere Mannschaft aufrücken müssten.
Der Text in D 15.3 der Wettspielordnung beschränkt aber den Sperrvermerk zur Rückrunde auf genau diese Fälle. Er ist kein Instrument, um spielstärkere Spieler zur Sicherung von sportlichen Zielen in unteren Mannschaften zu melden.
"Ein zu Beginn der Vorrunde erteilter Sperrvermerk kann auf Antrag des Vereins zur Rückrunde aufgehoben werden, wenn der Spieler bei der Mannschaftsmeldung zur Rückrunde auch ohne Sperrvermerk Stammspieler in der Mannschaft ist, in der er mit Sperrvermerk gemeldet wurde." (WO D 15.3 a) Dieser Antrag muss schriftlich an das genehmigende Gremium gerichtet werden, da nur die zuständigen Fachwarte in der Lage sind, einen bestehenden SPV aus der Mannschaftsmeldung zu entfernen und diese anschließend zu genehmigen.


Für individuelle Rückfragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Die Info-Reihe »click-TT-Anwendung« steht der Allgemeinheit ebenso wie die bisherige Informationsserie zur »click-TT Einführung« zur Verfügung.

BTTV Handbuch App ist da!

Service für den Tischtennis-Sport in Bayern

Viele Bestimmungen sind die Grundlage für den Spielbetrieb im BTTV - Satzung, Wettspielordnung, Int. TT-Regeln, etc.
Alle diese Bestimmungen sind auf der Homepage des BTTV veröffentlicht und im Handbuch zusammengefasst, welches alle Vereine, alle Fachwarte und alle Schiedsrichter zur Verfügung gestellt bekommen.

Allerdings ist die "Pflege" des gedruckten Handbuchs durch regelmäßige Aktualisierungen aufwändig und ein Internetzugang ist nicht immer gegeben.
Aus diesem Grund hat der BTTV Applikationen - sog. Apps - für Smartphones und Tablets (Android und iPhone/iPad) von der myTischtennis GmbH entwickeln lassen, mit denen sämtliche Handbuchinhalte komfortabel "mobil" eingesehen werden können.

Die Apps sind in den App-Stores der jeweiligen Anbieter kostenlos verfügbar!

Dadurch hat jeder TT-interessierte Smartphonenutzer die Gelegenheit, sich die vollständigen Handbuchinhalte über die App herunterzuladen und einzusehen - dies sogar ohne aktive Internetverbindung. Mit der App können die Bestimmungen auch über den o.g. Verteilerkreis hinaus verbreitet werden, denn einige Regelfragen sind sicherlich auch für Mannschaftsführer oder Turnierteilnehmer interessant.

Aus diesem Grund sind die Apps mit Suchfunktionen ausgestattet, die alle Fundstellen von Schlagwörtern anzeigen und somit einen bequemen Zugang auch für bisher "Handbuchunkundige" bieten. Mit Updates, die parallel zu dem amtlichen Mitteilungen veröffentlicht werden, ist die permanente Aktualität der Apps gewährleistet.

Und als letzten Effekt können Fachwarte und Schiedsrichter (nicht Vereine!), die sich ab sofort ausschließlich über die App bzgl. des Handbuchs informieren, auf eine postalische Zusendung von gedruckten Handbuchaktualisierungen verzichten. Sie helfen dabei dem BTTV, Druck- und Portokosten einzusparen - eine formlose E-Mail an die Geschäftsstelle reicht hierfür aus.

Der Countdown läuft: Noch drei Wochen bis zum Liebherr Pokal-Finale!

Die Uhr tickt unerbittlich: In nur drei Wochen wird der erste Titel des Jahres vergeben. Beim Liebherr Pokal-Finale erleben Sie Weltklasse Tischtennis an einem ganzen Wochenende. Die besten Acht auf einen Schlag!

Der erste Titel der Saison ist zum Greifen nah! Beim Liebherr Pokal-Finale in Fulda am 20./21. Dezember gibt es nicht nur hochklassiges Tischtennis in einer einzigartigen, kompakten Form zu sehen. Es geht auch um die Frage: Wird Titelverteidiger Borussia Düsseldorf vom Thron gestürzt? Die Herausforderer sind zahlreich, doch an dieser Mission sind schon viele gescheitert.

Karten gibt es ab nur 12,- Euro (ermäßigt 10,50 Euro) online im Ticketshop. Außerdem können die Tickets telefonisch unter 0180 6050400 (20 Ct/Min aus dem dt. Festnetz, 60 Ct/Min aus dem Mobilnetz) erworben werden. Mit dem Gruppen-Ticket erleben Gruppen und Vereine das Liebherr Pokal-Finale sogar zum Sonderpreis. Zum Beispiel 10 Tickets für nur 95,- Euro für die Viertelfinals am Samstag (Buchungen zu jeweils 10 Personen).
Und das Beste: Die TTBL hat anlässlich des Liebherr Pokal-Finale ein einzigartiges Gewinnspiel ins Leben gerufen - mit einem sensationellen Preis. Der Verein, der die meisten Tickets erwirbt, wird Ticket-Champion und gewinnt ein Training mit Wang Xi und Düsseldorfs Nationalspieler Patrick Franziska! Weitere Informationen zum Ticket-Champion erhalten Sie auf ttbl.de.

Das Liebherr Pokal-Finale 2014/15 im TV
Sport1 zeigt am Montag, 22. Dezember von 15:30 Uhr bis 16 Uhr, die Highlights des größten deutschen Sportereignisses kurz vor Weihnachten (Wiederholung: Mittwoch, 24.12.2014 von 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr).

Neue Vereine im BTTV

3/04/023, VfL Buchloe, Schwaben, Kreis Unterallgäu-Ost

 

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