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click-TT, Downloads, Links ...

Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 13.12.2018 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Frohe Festtage!

Die Geschäftsstelle bedankt sich herzlich für die konstruktive und harmonische Zusammenarbeit im Jahr 2018! Wir wünschen allen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und erholsame Tage!

Wegen der kommenden Feiertage ist die Geschäftsstelle ab dem 21. Dezember bis einschließlich 6. Januar 2019 nicht besetzt. Ab dem 7. Januar stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder wie gewohnt telefonisch und persönlich zur Verfügung. Sämtliche über den Jahreswechsel eingehenden Geschäftsvorfälle werden dann möglichst umgehend abgearbeitet.

Verpflichtende Mannschaftsmeldung zur Rückrunde

Die Abgabe der verpflichtenden Mannschaftsmeldung zur Rückrunde muss im Zeitraum 16. bis 22. Dezember durch alle Vereine erfolgen, damit anschließend die zuständigen Gremien die beantragten Meldungen genehmigen oder korrigieren können. Voraussichtlich ab dem 15.12. (im Laufe des Tages) werden die relevanten Q-TTR-Werte des Stichtags 11.12. veröffentlicht sein, so dass sie dann auch bei den Personen im Rahmen der Mannschaftsmeldung angezeigt werden.

Die Vereine sollten die Spielerinnen und Spieler in absteigender Reihenfolge der Q-TTR-Werte im digitalen Mannschaftsmeldeformular von click-TT aufreihen, in dem der "eingefrorene" Wert direkt neben dem Spieler angezeigt wird. Dabei ist eine Abweichung von 50 (Erwachsene)/85 (Jugend) Punkten mannschaftsübergreifend und von 35 (Erwachsene)/70 (Jugend) Punkten mannschaftsintern zulässig, d.h. ein um bis zu 50 (Erwachsene)/85 (Jugend) (bzw. 35 (Erwachsene)/70 (Jugend)) Punkte "schwächerer" Spieler kann nach Ermessen des Vereins vor einem spielstärkeren platziert werden.

Um ein Auseinanderbrechen von eingespielten Mannschaftsgefügen zu verhindern, haben die Vereine auch die Möglichkeit, Spieler, die ansonsten in höhere Mannschaften wechseln müssten (auch zur Wiederherstellung der Sollstärke in eine obere Mannschaft des Vereins), mit einem Sperrvermerk gemäß WO H 2.4 zu belegen. Demnach können Spieler durch den Rückrunden-SPV in ihrer (unteren) Mannschaft verbleiben, auch wenn sie gemäß Q-TTR-Wert + Toleranz in eine höhere Mannschaft aufrücken müssten.
Der Text in H 2.4 der Wettspielordnung beschränkt aber den Sperrvermerk zur Rückrunde auf genau diese Fälle. Er ist kein Instrument, um spielstärkere Spieler zur Sicherung von sportlichen Zielen in unteren Mannschaften zu melden.
"Ein Sperrvermerk aus der Vorrunde wird zu Beginn der Rückrunde auf Antrag des Vereins nur dann gelöscht, wenn der betreffende Spieler auf Grund der Q-TTR-Werte vom 11. Dezember auch ohne Sperrvermerk in der Mannschaft, in der er mit Sperrvermerk gemeldet wurde, oder einer unteren Mannschaft gemeldet werden darf. Ein solcher Spieler darf in der Rückrunde in keiner oberen Mannschaft des Vereins gemeldet werden." (WO H 2.4) Dieser Antrag muss schriftlich an das genehmigende Gremium gerichtet werden, da nur die zuständigen Fachwarte in der Lage sind, einen bestehenden SPV aus der Mannschaftsmeldung zu entfernen und diese anschließend zu genehmigen.


Die allgemeine Info-Reihe »click-TT-Anwendung« steht der Allgemeinheit ebenso wie die Geschäftsstelle für individuelle Rückfragen zur Verfügung.

JOOLA-Rangliste: Neue Q-TTR-Werte voraussichtlich am 14. Dezember

Immer viermal im Jahr wird die JOOLA-Rangliste auch für die Basis-User der myTischtennis-Community aktualisiert. In dieser Woche ist es wieder so weit: Voraussichtlich ab dem 14. Dezember werden die neuen Q-TTR-Werte in der JOOLA-Rangliste zu finden sein. Auch in diesem Jahr hat der Dezember-Wert natürlich wieder eine besondere Bedeutung, weil er wie immer als Grundlage für die Mannschaftsmeldung zur Rückrunde dient.

Wie lief Ihre Hinrunde? Haben Sie sich in der ersten Saisonhälfte bravourös geschlagen oder zum Teil unnötige Niederlagen kassiert? Einen guten Überblick darüber, wie Sie in der Hinrunde aufgetreten sind, vermittelt der Q-TTR-Wert des Monats Dezember, der gleichzeitig entscheidend für die Mannschaftsmeldung zur Rückrunde ist.

Bis einschließlich Montag, den 10. Dezember, wurde Ihr Q-TTR-Wert noch durch Ihre Ergebnisse positiv oder negativ beeinflusst - alle Partien, die nach diesem Tag gespielt wurden, wirken sich auf den Dezember-Q-TTR-Wert nicht mehr aus. Der zweite Faktor, damit die Ergebnisse noch in die Berechnung einfließen, ist wie immer das Datum der Ergebniseingabe. Denn nur Ergebnisse, die spätestens am 11. Dezember bei click-TT eingegeben wurden, finden in der Dezember-Berechnung Berücksichtigung!

Änderungen an der Ranglistenlogik wurden vor diesem wichtigen Q-TTR-Termin nicht vorgenommen.

Einladung zur Sitzung des Verbandsausschusses

Gemäß § 23 2. der Satzung des BTTV lade ich alle Mitglieder des Verbandsausschusses des BTTV herzlich ein zur

2. Sitzung des Verbandsausschusses (VA 2/18-22)

Samstag, 6. April 2019 um 10.00 Uhr in Sindersdorf

(Sindersdorfer Hof)

Vorläufige Tagesordnung
TOP 1: Begrüßungsformalitäten
a) Feststellung Anwesenheit
b) Genehmigung des Protokolls der Sitzung 1/2018-2022 vom 10.11.2018
c) Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2: ggf. kommissarische Einsetzung von Fachwarten
TOP 3: Schwerpunktthema ggf. mit externem Referenten
TOP 4: Aussprache über Berichte sowie Informationen
a) aus dem Präsidium
b) über Entwicklungen in den Dachverbänden (DTTB, BLSV)
c) aus der Geschäftsstelle
d) aus den Bezirken
e) aus den Vorstandsbereichen
TOP 5: Themen aus dem Vorstandsbereich Finanzen
a) G+V/Bilanz 2018
b) Haushalt 2019
TOP 6: Behandlung von Anträgen
a) Entscheidung über die Dringlichkeit nicht fristgerecht eingegangener Anträge
b) Anträge auf Änderung von Ordnungen
c) Sonstige Anträge
TOP 7: Verschiedenes

Anträge, die beim Verbandsausschuss behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 1. März 2019 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
Die Kurzberichte zur Besprechung unter TOP 4 sind bis zum 6. März an die Geschäftsstelle zu senden.

Konrad Grillmeyer, Präsident

Änderungen der Bestimmungen I

Der Bundestag des DTTB, der Verbandsausschuss des BTTV und der Vorstand Sport haben jeweils im November Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmun­gen geführt haben. Diese werden - wenn möglich - als textliche Änderung dargestellt bzw. entsprechend kommentiert.

Wettspielordnung

Die Vorgaben der DSGVO wurden in zahlreichen Stellen der WO eingearbeitet. Darüber hinaus wurden an zahlreichen Stellen Präzisierungen textlicher Art vorge­nommen, die keinen Einfluss auf den Inhalt hatten (Anm. hier nicht im Detail abgebildet).     

Turnierserien wurden in A 5 definiert und im weiteren Verlauf der WO betr. einiger Bestimmungen geregelt (Auszug hier nur WO A 5).
A 5 Definitionen
...
Turnierserie bezeichnet eine beliebige Anzahl von gleichnamigen Turnieren innerhalb eines Kalenderjahres oder innerhalb einer Spielzeit. Jedes Turnier einer Serie ist durch die Durchführungsbestimmungen des veranstaltenden Verbandes soweit standardisiert, dass der ausrichtende Verein im Turnierantrag nur über Ort, Zeit und Anzahl der Teilnehmer (jeweils in einem vorgegebenen Rahmen) entscheiden kann.
...

Die nötigen Änderungen zur (WO-konformen) Teilnahme von ausländischen Spielern an offenen Turnieren sowie von deutschen Spielern, die die Spielberechtigung für ei­nen ausländischen Verein besitzen, haben zu einer grundlegenden Überarbeitung der Bestimmungen B 1.1, A 15.1, A 15.2, A 15.3 und A 15.4 geführt (Anm. hier nicht im Detail abgebildet).         

Die Vorgaben für Wechsel innerhalb Deutschlands wurden in B 2.2 präzisiert.
B 2 Zuständigkeit für die Erteilung einer Spielberechtigung
2.2 Der Wechsel einer Spielberechtigung innerhalb Deutschlandsvon einem Mitgliedsverband zu einem anderen, derwird ausschließlich über click-TT abgewickelt wird, wird von Verband zu Verband geregelt. Lediglich wenn ein Wechsel (aus dem Ausland)Für einen Wechsel aus dem Ausland, der nicht online abgewickelt werden kann, ist ein schriftlicher Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung an die Geschäftsstelle des aufnehmenden Mitgliedsverbandes zu richten.
...

Die Vorgaben zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bzgl. Aufsichtspflicht wurden in C 1 verdeutlicht
C 1 Vereinszugehörigkeit/Spielberechtigung
Ein Spieler der Altersgruppe Nachwuchs darf nur mit Genehmigung der/des gesetzlichen Vertreter/s einem Verein beitreten, eine Spielberechtigung beantragen oder diese wech­seln.
Er darf an Veranstaltungen der Altersklasse Damen/Herren nur teilnehmen, wenn er die entsprechende Spielberechtigung für den Erwachsenen-Spielbetrieb besitzt.
Der Verein ist für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Aufsichtspflicht verantwortlich.               

Die Zusammenlegung von Konkurrenzen in D 4.1 erfolgt nur dann, wenn eine vorge­gebene maximale Teilnehmerzahl nicht überschritten wird.
D 4.1 Allgemeines
... mit der nächstjüngeren (in der Altersgruppe Senioren) bzw. nächstälteren (in der Altersgruppe Nachwuchs) zusammengelegt.
Die Zusammenlegung erfolgt nur dann, wenn eine vorgegebene maximale Teilnehmerzahl nicht überschritten wird.
Bei nur vier oder fünf Meldungen ...         

Die Reihenfolge in der Setzliste bei Punktgleichheit wurde in D 5.2 geregelt.
D 5 Setzung
5.2 Die Reihenfolge ... gleichzeitig einsatzberechtigt sind.
Über die Reihenfolge in der Setzliste bei zwei oder mehr punktgleichen Spielern, Paaren oder Mannschaften entscheidet das Los.
Spieler ohne vergleichbaren Q-TTR-Wert ...         

Die Notwendigkeit von OSR bei offiziellen Veranstaltungen von Gliederungen eines Verbands wurde in D 8 in die Verantwortung der Verbände gegeben.
D 8 Oberschiedsrichter
Bei jeder offiziellen Veranstaltung in Turnierform gemäß WO A 11.1, A 11.2 und A 11.3.1 (sowie nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbandes auch bei Veranstaltungen gemäß WO A 11.3.2) ist ein lizensierter Schiedsrichter als Oberschiedsrichter (OSR) einzusetzen.
Die Verbände dürfen für ihre Gliederungen Abweichungen beschließen.
Er Der OSR überwacht die Auslosung und achtet ...            

Bei Mängeln der Austragungsstätte muss dem Heimverein gemäß einem Zusatz in WO E 2.7 eine Frist von 30 Minuten zur Behebung eingeräumt werden.
E 2.7 Abbruch eines Mannschaftskampfes
Bricht eine Mannschaft einen Mannschaftskampf vorzeitig ab, so werden alle Spiele, Sätze und Bälle bis zum Abbruch des Mannschaftskampfes erfasst. Die Wertung erfolgt gemäß WO E 3.2.
Erfolgt der Spielabbruch durch Mängel an der Austragungsstätte, die eine Fortsetzung des Mannschaftskampfes unmöglich machen, fällt das in die Verant­wortung der Heimmann­schaft. Der Heimmannschaft muss jedoch eine Frist von 30 Minuten eingeräumt werden, den aufgetretenen Mangel beseitigen zu können. AndernfallsIn diesem Fall werden die bis zum Abbruch des Mann­schaftskampfes erfassten Spiele, Sätze und Bälle wie ausgetragen und alle nicht been­deten bzw. nicht ausgetragenen Spiele, Sätze und Bälle bis zum Ende des Mannschafts­kampfes für die Gast­mannschaft als gewonnen gewertet.

Der Begriff „Spielgruppe“ wurde in zahlreichen Fundstellen durch den WO-konformen Begriff „Gruppe“ ersetzt (Anm. hier nicht im Detail abgebildet).              

Das Verfahren bei einer Fusion wurde betr. des Zeitpunktes in F 2.2.2 präzisiert.
F 2.2.2 Übertrag von Spielklassenrechten
...
Der DTTB und die Verbände regeln für ihren Zuständigkeitsbereich die Bedingungen, Grundsätze und Fristen für den Übertrag von Spielklassenrechten.
Im Falle Bei
einer Fusion zweier Tischtennisabteilungen (siehe Satzung § 9) bleiben alle Mannschaften beider Abteilungen in ihren bisherigen Ligen startberechtigt.
Im Falle einer Fusion nach Ende der Punkt- und Pokalspiele und vor dem Ende der Vereinsmeldung werden sie
Sie werden lediglich unter der neuen Vereinsbezeichnung durchnummeriert.
Im Falle einer Fusion nach
dem Ende der Vereinsmeldung spielen die Mannschaften unter den bisherigen Vereinsbezeichnungen die Spielzeit getrennt zu Ende.
... 

Die Abwicklung des Seniorenligenspielbetriebs wurde in F 3.3.2, G 3.1 und G 9.3 prä­zisiert (Anm. hier nicht im Detail abgebildet).

Eine Spielverlegung kann vom Spielleiter (z.B. bei kurzfristiger Notwendigkeit) gemäß der Änderung in G 6.2.3 und G 6.3.4 auch nachträglich genehmigt werden.
G 6.2 Einvernehmliche Spielverlegungen
6.2.3 Stets ist die Zustimmung des Spielleiters zu einer einvernehmlichen Spielverle­gung abzuwarten. Eigenmächtig verlegte Mannschaftskämpfe werden für beide Mann­schaften als verloren gewertet. Ohne Zustimmung des Spielleiters verlegte Mannschaftskämpfe werden für beide Mannschaften als verloren gewertet.
...
6.3 Änderung oder Fehlen der Austragungsstätte

6.3.4 Stets ist die Zustimmung des Spielleiters zu einer Änderung der Austragungs­stätte abzuwarten. Bei eigenmächtig geänderter Austragungsstätte wird der Mannschafts­kampf für die Heimmannschaft als verloren gewertet. Bei Änderung der Austragungsstätte ohne Zustimmung des Spielleiters wird der Mannschaftskampf für die Heimmannschaft als verloren gewertet.       

Für den finanziellen Ausgleich bei Zurückziehung oder Streichung von Mannschaften wurde in G 7.3.3 eine Frist von 14 Tagen gesetzt (Anm. hier nicht im Detail abgebildet).    

Änderungen in Mannschaftsmeldungen sind gemäß H 2.1.7 neu nach Genehmigung nur durch Nachmeldungen oder Urteile von Gerichten zulässig.
H 2.1.7 Änderungen der Mannschaftsmeldung sind nach Genehmigung der zuständigen Stelle mit Ausnahme von Nachmeldungen gemäß WO H 2.1.6 und Entscheidungen der Rechtsorgane nicht zulässig.

Die Aufstiegs- und Auffüllregelung wurde bzgl. der Jugend (Meisterschaftsturnier jetzt unter J 6) sowie der Damen in F 3.4.4, F 3.4.8, G 9.3 und J 6 sowohl präzisiert als auch WO-konform gestaltet.
F 3.4.4 Direktaufstieg
Grundsätzlich hat jeder Gruppensieger in der Altersgruppe Erwachsene das Recht auf den Direktaufstieg in die nächsthöhere Spielklasse.
Aus der veröffentlichten Aufstiegsregelung muss eindeutig hervorgehen, welche weiteren Tabellenplätze zum Direktaufstieg berechtigen.
Die Verbände dürfen innerhalb der unteren Spielklassen gemäß WO A 1 verbandseinheit­lich eine Pflicht auf den Direktaufstieg vorschreiben.
Im Bereich des BTTV steigen in die übergeordnete Spielklasse bzw. Spielgruppe

· bei einer einzigen untergeordneten Spielgruppe der Tabellenerste und der Tabellen­zweite,
· bei zwei oder drei untergeordneten Spielgruppen die jeweiligen Tabellenersten
· in den Ligen der Verbandsebene der Jugend die beiden erstplatzierten Mannschaften von Relegationsspielen der Meister der Bezirksoberligen bei mehr als drei untergeordneten Spielgruppen die beiden bestplatzierten Mann­schaften eines Aufstiegsturniers (Spielsystem gemäß WO D 7.5 – vorgeschrieben für das Meisterschaftsturnier der Verbandsligen Jugend/Bayerische Mannschaftsmeister­schaft Jugend sowie für das Aufstiegsturnier zur Verbandsliga Jugend und Damen) oder von Play-Off-Spielen der jeweiligen Tabellenersten,
direkt auf.

3.4.8 Auffüllregelung
...
Auffüllen ohne Relegation
Es gilt die folgende Reihenfolge bei entsprechender Vereinsmeldung seitens der Vereine (verzichtende Mannschaften werden übersprungen).
1. Die nächstplatzierten Mannschaften
von Relegationsspielen eines Aufstiegsturniers (der Tabellenersten) (nur Jugend)
2. Bester Absteiger aus der aufzufüllenden Spielg
Gruppe
3a. Ist eine Spielgruppe untergeordnet, der Drittplatzierte dieser Spielg
Gruppe
3b. Sind zwei Spielg
Gruppen untergeordnet, beide Zweitplatzierten
3c. Sind mehr als zwei Spielg
Gruppen untergeordnet, Auffüllen durch die bestplatzierten ...
...
G 9.3 ...
Falls auszuspielen werden die Mannschaftsmeister der Damen, Herren, Mädchen, Jun­gen, Seniorinnen und Senioren in den entsprechenden Ligen/Ebenen bei zwei Spielgrup­pen durch Play-off-Spiele und bei mehr als zwei Spielgruppen durch Meisterschaftstur­niere der jeweils Tabellenersten entweder im Play-Off-Modus oder im Spielsystem „Jeder gegen jeden“ ermittelt.
Die Mannschaftsmeister der Mädchen und Jungen werden in Turnierform (s. WO J 6) ermittelt.
J 6 Sonstiges
...
Jugend
Im Bereich des BTTV werden Mannschaftsmeisterschaften in der Altersklasse Jugend (Spielsystem Werner-Scheffler-System WO E 6.3.2) ausgetragen.

Ermittlung der Bayerischen Mannschaftsmeister
Bei den Bayerischen Mannschaftsmeisterschaften spielen die Meister der Gruppen der höchsten Spielklasse auf Verbandsebene jeweils in einem Turnier den Bayerischen Mannschaftsmeister im System „Jeder gegen jeden“ gemäß WO D 7.5 aus. Der Bayeri­sche Mannschaftsmeister der Jugend (bei Verzicht der Nächstplatzierte) qualifiziert sich für die Deutschen Mannschaftsmeisterschaften der Jugend.
...

Die Erhöhung der Tischanzahl wurde in I 5.8 ebenso präzisiert wie die Vorgabe, dass beim Braunschweiger System grundsätzlich auf 2 Tischen gespielt wird.
I 5.8 Spielansetzung
...
Sechser- und Vierer-Mannschaften spielen grundsätzlich an zwei Tischen, Dreier- und Zweier-Mannschaften an einem Tisch.Mannschaftskämpfe von Sechser- und Vierermannschaften sowie solche, für die das Braunschweiger System angewendet wird, werden grundsätzlich an zwei Tischen ausgetragen, alle anderen an einem Tisch. Die Verbände dürfen für jede Spielklasse ihres Zuständigkeitsbereiches verbandseinheitlich festlegen, dass die Heimmannschaft die Anzahl der Spieltische ohne Zustimmung der Gastmannschaft um einen erhöhen darf und/oder dass Erhöhungen der Tischanzahl im Einvernehmen beider Mannschaften zu­lässig sind.
Im Bereich des BTTV dürfen sich in allen Spielklassen unterhalb der Verbandsebene die Mannschaftsführer einvernehmlich auf die Erhöhung der Tischanzahl verständigen. Auf Antrag kann der zuständige Spielleiter einem Heimverein die Genehmigung zur Erhöhung der Tischanzahl
um einen Tisch auch ohne Zustimmung des Gastvereins erteilen.    

Die Bestimmungen zur Teilnahme und Nichtteilnahme an Mannschaftsmeisterschaf­ten wurde in J 2 und J 6 präzisiert (Anm. hier nicht im Detail abgebildet).

RVStO

Die Bestimmungen zur Nichtteilnahme an einem Spiel von Pokal- oder Mannschafts­meisterschaften wurde in § 43 vereinheitlicht sowie der Verweis auf die Ordnungsge­bühr in § 44 bei Nichtteilnahme an den Endrunden in die WO aufgenommen.

Durchführungsbestimmungen

Die Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Erwachsenen wurden insbe­sondere bzgl. der Setzung WO-konform präzisiert.

Die Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Senioren wurden insbeson­dere bzgl. der Setzung WO-konform präzisiert. Für die Verbandsbereichs­meisterschaften gibt es keine Teilnehmerbegrenzung mehr.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.

Änderungen der Bestimmungen II

Neben den Änderungen, die mit der Veröffentlichung Gültigkeit erlangen, hat der Bundestag des DTTB auch eine grundlegende Neubezeichnung der Altersklassen - insbesondere im Nachwuchsbereich - beschlossen.

Diese Altersklassen finden erst zur Spielzeit 2019/2020 Anwendung, jedoch wird schon jetzt z.B. für die Anlage von Turnieren bzgl. des Turniernamens der kommenden Spielzeit auf diese Umstellung hingewiesen!

Die Wettspielordnung in A 8 sieht ab 1.7.2019 folgendermaßen aus:

A 8      Altersgruppen und Altersklassen
8.1     
Stichtag ist jeweils der 1. Januar der laufenden Spielzeit.
8.2     
Es gibt folgende Altersgruppen:
8.2.1  
Nachwuchs: Spieler, die am Stichtag 18 Jahre alt werden oder jünger sind
8.2.2  
Erwachsene: Spieler, die vor dem Stichtag 18 Jahre alt waren, aber noch
            nicht 39
8.2.3  
Senioren: Spieler, die vor dem Stichtag 39 Jahre oder älter waren
8.3     
Es gibt folgende Altersklassen, wobei eine weitere Altersunterteilung nur in
           den Altersklassen der Altersgruppe Nachwuchs zulässig ist:
8.3.1  
Jugend 11: Spieler, die am Stichtag 11 Jahre alt werden oder jünger sind
8.3.2  
Jugend 12: Spieler, die am Stichtag 12 Jahre alt werden oder jünger sind
8.3.3
   Jugend 13: Spieler, die am Stichtag 13 Jahre alt werden oder jünger sind
8.3.4  
Jugend 14: Spieler, die am Stichtag 14 Jahre alt werden oder jünger sind
8.3.5
   Jugend 15: Spieler, die am Stichtag 15 Jahre alt werden oder jünger sind
8.3.6  
Jugend 18: Spieler, die am Stichtag 18 Jahre alt werden oder jünger sind
8.3.7  
Junioren 22: Spieler, die vor dem Stichtag 18 Jahre alt waren, aber noch
            nicht 22
8.3.8
   Unter 22: Spieler, die vor dem Stichtag 15 Jahre alt waren, aber noch nicht 22
8.3.9  
Damen/Herren: Spieler, die vor dem Stich­tag 18 Jahre alt waren
8.3.10
Senioren 40: Spieler, die vor dem Stichtag 39 Jah­re oder älter waren
8.3.11
Senioren 45: Spieler, die vor dem Stichtag 44 Jah­re oder älter waren
8.3.12
Senioren 50: Spieler, die vor dem Stichtag 49 Jah­re oder älter waren
8.3.13
Senioren 55: Spieler, die vor dem Stichtag 54 Jah­re oder älter waren
8.3.14
Senioren 60: Spieler, die vor dem Stichtag 59 Jah­re oder älter waren
8.3.15
Senioren 65: Spieler, die vor dem Stichtag 64 Jah­re oder älter waren
8.3.16
Senioren 70: Spieler, die vor dem Stichtag 69 Jah­re oder älter waren
8.3.17
Senioren 75: Spieler, die vor dem Stichtag 74 Jah­re oder älter waren
8.3.18
Senioren 80: Spieler, die vor dem Stichtag 79 Jah­re oder älter waren
8.3.19
Senioren 85: Spieler, die vor dem Stichtag 84 Jah­re oder älter waren
8.3.20
Senioren 90: Spieler, die vor dem Stichtag 89 Jah­re oder älter waren

Über sämtliche Änderungen, die die Bestimmungen bzw. die Umsetzung in click-TT betreffen, informieren wir zeitnah.

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