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Newsletter KW 32/2019 des BTTV
Liebe Tischtennisfreunde,
einige Teile dieses Newsletters vom 08.08.2019 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.
Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.
Geschäftsstelle in den Ferien teilweise geschlossen
In der Ferienzeit bleibt die Geschäftsstelle in den Kalenderwochen 33 und 34, d.h. vom 10. bis zum 25. August grundsätzlich geschlossen. In den anderen Ferienwochen ist die Geschäftsstelle zwar besetzt, jedoch sind nicht alle Mitarbeiter erreichbar.
Wir bitten um Berücksichtigung und um Verständnis.
Einladung zur Sitzung des Verbandsausschusses
Gemäß § 23 2. der Satzung des BTTV lade ich alle Mitglieder des Verbandsausschusses des BTTV herzlich ein zur
3. Sitzung des Verbandsausschusses (VA 3/18-22)
Samstag, 9. November 2019 um 10.00 Uhr in Geiselwind
(Landhotel)
Vorläufige Tagesordnung
TOP 1: Begrüßungsformalitäten
a) Feststellung Anwesenheit
b) Genehmigung des Protokolls der Sitzung 2/2018-2022 vom 6.4.2019
c) Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2: ggf. kommissarische Einsetzung von Fachwarten
TOP 3: Schwerpunktthema ggf. mit externem Referenten
TOP 4: Aussprache über Berichte sowie Informationen
a) aus dem Präsidium
b) über Entwicklungen in den Dachverbänden (DTTB, BLSV)
c) aus der Geschäftsstelle
d) aus den Bezirken
e) aus den Vorstandsbereichen
TOP 5: Themen aus dem Vorstandsbereich Finanzen
a) G+V/Bilanz 2019
b) Haushalt 2020
TOP 6: Behandlung von Anträgen
a) Entscheidung über die Dringlichkeit nicht fristgerecht eingegangener Anträge
b) Anträge auf Änderung von Ordnungen
c) Sonstige Anträge
TOP 7: Verschiedenes
Anträge, die beim Verbandsausschuss behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 2. Oktober 2019 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
Die Kurzberichte zur Besprechung unter TOP 4 sind bis zum 7. Oktober an die Geschäftsstelle zu senden.
Konrad Grillmeyer, Präsident
Änderungen der Bestimmungen - Bälle
Wie bereits in der letzten amtlichen Mitteilung vom 18. April erwähnt und in den Bestimmungen so vermerkt und veröffentlicht, dürfen seit dem 1. Juli 2019 bei allen offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 ausschließlich Plastik-Bälle verwendet/eingesetzt werden.
Dies betrifft sowohl den Einzelspielbetrieb (weiterführende Veranstaltungen und offene Turniere sowie Turnierserien) als auch den Mannschaftsspielbetrieb (Punkt- und Pokalspiele, Mannschaftsmeisterschaften, Endrunden).
Die Vereine werden darum gebeten, diese Vorgabe unbedingt einzuhalten, weil bei Nichtverwendung von genehmigten Materialien im Punkt- und Pokalspielbetrieb gemäß WO E 3.2 der gesamte Mannschaftskampf als verloren zu werten ist. Auch bei der die Vorgabe erfüllenden Verwendung von Plastikbällen ist nach wie vor darauf zu achten, dass während eines Mannschaftskampfes nur Bälle der gleichen Farbe und Marke (Einheitlichkeit während des gesamten Mannschaftskampfes) verwendet werden dürfen.
Änderungen der Bestimmungen
Der Verbandhauptsausschuss des BTTV und der Vorstand Jugend haben Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Diese werden - wenn möglich - als textliche Änderung dargestellt bzw. entsprechend kommentiert.
Wettspielordnung
Die Zuständigkeit für die Festlegung von Anzahl und Umfang der Spielklassen wurde in F 3.3.1 präzisiert durch expliziete Nennung des Bezirksvorstands.
3.3.1
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Bezirksebene (jeweiliger Bezirksvorstand) – Ligenbezeichnung in Verbindung mit dem Bezirksnamen
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Durch Streichung der Vorgaben in I 3.1.1 gibt es keine verpflichtenden Einsätze von Oberschiedsrichtern mehr im Ligenspielbetrieb des BTTV. Die Vorgaben für die VOL Damen und Herren und damit verbunden sämtliche Folgevorschriften wurden gestrichen (hier nur Streichung der ersten Passage dokumentiert).
I 3.1.1 Allgemeines
...Bei jedem Mannschaftskampf der Verbandsoberligen Damen und Herren muss ein OSR eingesetzt werden.
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Damit die Spiele bei den Mannschaftsmeisterschaften Jugend 15 eintägig gespielt und rechtzeitig beendet werden können, wurde das Spielsystem in J 6 auf das Bundessystem geändert.
J 6 Sonstiges
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Im Bereich des BTTV werden Mannschaftsmeisterschaften in den Altersklassen Jugend 15 (Spielsystem Werner-Scheffler-SystemBundessystem WO E 6.3.12) und Jugend 13 (Spielsystem Braunschweiger System WO E 6.4.1 unter Austragung und Wertung aller Spiele gemäß WO E 2.5) ausgetragen.
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Die Vorgaben in K 10, dass bei Endrunden im Pokal die Sonderregelungen gemäß I 5.8 nicht angewendet werden können, gelten nur noch für Endrunden auf Verbandsebene. Auf Bezirksebene können Spiele der Endrunden u.a. dann auch auf 2 Tischen ausgetragen werden.
K 10 Sonstiges
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Im Bereich des BTTV gelten für den Pokalspielbetrieb (ausgenommen Endrunden auf Verbandsebene) die Bestimmungen gemäß WO I 5.8 entsprechend.
Finanzordnung
Die festgelegten Zuschüsse im Anhang der Finanzordnung wurden besser sortiert und bzgl. einzelner Veranstaltungen präzisiert, ohne dass es inhaltliche Änderungen gegeben hat.
Beitrags- und Gebührenordnung
Die festgelegten Startgebühren für Endrunden in E 3. sowie deren Zahlungsweise - Einzug von Startgebühren für Endrunden im Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb durch die Geschäftsstelle - wurden besser sortiert und präzisiert, ohne dass sich die Summen geändert haben.
RVStO
Die Aufzählung in § 33 (5) sowie die Überschrift oberhalb von § 37 beinhaltete noch die "alten" Bezeichnungen "Jugend" und abgekürzt "J", die nach der Änderung der Altersklassen in WO A 8 nicht mehr zutreffend sind. Die Bezeichnung "Jugend" wurde gemäß Beschluss des VHA redaktionell in "Nachwuchs" und "J" in "N" geändert.
Die Sanktionen in § 35 und die entsprechenden Ordnungsgebühren werden um den Tatbestand der festgestellten "Nichtmeldung ggü. dem LSB" erweitert.
§ 35 Unterlassene oder verspätete Austrittsmeldung (WO B 7) oder Nichtmeldung ggü. LSB (WO B 2.1) GS 30
Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Jugend
Neben formalen Korrekturen wurden die Junior-Race-Turniere in Qualifikationsturniere umbenannt, für die Qualifikationsturniere zu den BezEM wurde die Vorgabe für die Vorrundengruppegröße gelockert, Spieler aus niedrigeren AKs können in die Ersatzreihenfolge für das TOP10 einbezogen werden, und den Bezirken wurde freigestellt, bei den Qualifikationsturnieren zu den BezEM auch Doppel anzubieten sowie bei den BezEM freigestellte Spieler zuzulassen.
Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.
Umgang mit den Bestimmungen Rüstzeug für Vereine und Fachwarte
Jeder Verein, jeder Fachwart und jeder Schiedsrichter weiß, dass es das Handbuch des BTTV mit dessen Bestimmungen gibt. Aber kennt auch jeder die (für seine Belange nötigen) Inhalte?
Gerade in Zeiten häufigerer Veränderungen kann schnell der Überblick über manche Bestimmungen verloren gehen. Aber wie kann man sein Wissen aktuell halten? Wie funktioniert die Aktualisierung der Bestimmungen im BTTV?
Auf diese grundlegenden Fragen gibt die Rubrik "Rüstzeug" auf der BTTV-Homepage ein paar Antworten. Damit soll eine Anleitung gegeben werden, wie mit dem Handbuch und den Veränderungen der Bestimmungen umgegangen werden sollte, damit auch "überflüssige" Anfragen an die Geschäftsstelle ausbleiben können.
Damit es zu keinem falschen Verständnis kommt: Selbstverständlich steht die Geschäftsstelle jedem Anfragenden mit Rat und Tat zur Seite. Aber viele Anfragen wären bereits mit einem Blick in das Handbuch "erledigt". Und mit den Kenntnissen der Handbuch-Inhalte wären auch etliche "Reklamationen" unnötig, die z.B. bei Verhängung von Ordnungsgebühren oder bei Spielwertungen an die Geschäftsstelle (die übrigens keine Handlungsoption besitzt, Entscheidungen von Fachwarten zu "overrulen") herangetragen werden.
Insofern wünschen sich die Verbandsverantwortlichen, dass jeder Nutzer die ihn betreffenden Bestimmungen im Handbuch findet und anwendet!