Zum Inhalt springen
Service
click-TT, Downloads, Links ...

Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 14.05.2020 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Wichtige Termine zur Vorbereitung der Spielzeit 2020/2021

Termine für Vereine
Alle Termine sind dringend einzuhalten!

16. Mai bis 10. Juni
Vereinsmeldung (inkl. Pokalmeldung) (WO F 2.6) in click-TT
20. Juni bis 01. Juli
Mannschaftsmeldung (WO H 2.1) für die VR in click-TT; Grundlage sind die Werte der offiziellen Q-TTRL mit dem Stichtag 11.05.
20. Juni bis 01. Juli
Terminmeldung für Ligen auf Verbandsebene (WO G 5.3) in click-TT
20. Juni bis 15. Juli
Terminmeldung für Ligen unterhalb Verbandsebene (WO G 5.3) in click-TT


Termine für Fachwarte
Alle Termine sind dringend einzuhalten!

16. Mai bis 19. Juni
Rahmenterminpläne anlegen durch die FW Mannschaftssport
11. bis 19. Juni
Endgültige Ligenzusammenstellung (WO F 3.1.1) durch die FW Mannschaftssport
02. bis 28. Juli
Genehmigung der Mannschaftsmeldungen (WO H 3.4) durch die FW Mannschaftssport
02. Juli (frühestens ab 20. Juni) bis 10. Juli
Erstellung Spielplanentwurf für Ligen auf Verbandsebene (WO G 5.4.2) durch die Spielleiter
16. Juli (frühestens ab 20. Juni) bis 10. August
Erstellung Spielplanentwurf für Ligen unterhalb Verbandsebene (WO G 5.4.2) durch die Spielleiter

Info Anwendung click-TT - Vereinsmeldung

Mit der Vereinsmeldung meldet der Verein seine Mannschaften in click-TT zum Rundenspielbetrieb (Mannschafts- und Pokalspielbetrieb) der jeweils kommenden Spielzeit an.
Die Vereinsmeldung ist verpflichtend und muss im Zeitraum vom 16. Mai bis 10. Juni 2020 erfolgen.

Unter dem Menüpunkt "Meldung" erscheinen auf der Startseite die großen Themenblöcke "Vereinsmeldung", "Terminwünsche" und "Mannschaftsmeldung" mit den jeweiligen Bearbeitungszeiträumen pro Ebene. Ist eine Bearbeitung möglich, da der entsprechende Meldezeitraum aktiv ist, so gelangt man durch Anklicken des Links "Vereinsmeldung" unterhalb Aktivität zum vierstufigen Meldeprozess.

Im ersten (Teil-)Schritt 1.1 kann der Verein Mannschaften neu melden, die bislang noch nicht am Spielbetrieb teilgenommen haben. Hierzu werden die Teilnahmemöglichkeiten in der jeweils untersten Liga eines Spielbetriebs angeboten. Wird die Meldung einer neuen Mannschaft nach der Bearbeitung von bestehenden Mannschaften vorgenommen, so sind vorab die Eingaben mit "Aktualisieren" zu sichern.
Des Weiteren (1.2) muss er für jede bislang aktive Mannschaft eine Aussage über deren zukünftigen Verbleib treffen. Dabei wird dem Verein das Ergebnis der abgelaufenen Spielzeit angezeigt:
- aufstiegsberechtigte Mannschaften können durch "Aufstieg (in Liga)" diesen wahrnehmen, mit "Aufstiegsverzicht" in der bisherigen Liga verbleiben oder durch "Klassenverzicht (in Liga)" in eine untere Spielklasse zurückziehen;
- Mannschaften ohne direkte Aufstiegsmöglichkeit können die Spielklasse bestätigen ("Klassenverbleib") oder in tiefere Ligen zurückziehen;
- Absteiger müssten den Abstieg bestätigen bzw. weiter zurückziehen;
- und sämtliche Mannschaften können durch "abmelden" gänzlich vom Spielbetrieb zurückgezogen werden.
Gleichzeitig mit der Meldung für den Mannschaftsspielbetrieb ist auch eine Pokalmeldung für jede Mannschaft auf BTTV-Ebene (Verbandsligen, Bezirksligen und Bezirksklassen) abzugeben. Die Eingabe kann zu verschiedenen Zeiten vervollständigt/geändert werden - erst bei kompletter Eingabe gilt die Vereinsmeldung als abgeschlossen.  

Nach Eingabe von Bemerkungen (1.3) und ggf. Änderung des Ansprechpartners (1.4) gelangt man mit "weiter" zur Seite "Ergänzungen".
Hier kann der Verein für jede Mannschaft, die nicht aufgestiegen ist oder zurückgezogen wurde, unter Aufstiegsbereitschaft (2.1) angeben, ob ein Auffüllen der oberen Liga wahrgenommen werden würde. Außerdem ist die Meldung von Schiedsrichtern (2.3) möglich und auch vom BTTV erwünscht. Zur Auswahl stehen sämtliche Mitglieder des Vereins mit gültiger Schiedsrichterlizenz, durch deren Anklicken und "Hinzufügen" die Meldeliste des Vereins auf der linken Seite generiert wird. Die Meldung selbst hat keine finanziellen Auswirkungen, sie erleichtert aber die Einsatzplanung enorm.

Mit "weiter" gelangt der Verein zu einer Kontrollübersicht (3.), die im abschließenden 4. Schritt als PDF-Seite zum Download angeboten wird. In der Regel hat click-TT keine Probleme mit der Nummerierung von Mannschaften. In Sonderfällen kommt es ggf. zu Ungereimtheiten, die während der endgültigen Ligeneinteilung über die FW Mannschaftssport bereinigt werden können.

Der aktuelle Stand der Vereinsmeldung ist jederzeit (zwischen dem 16.5. und 19.6.) öffentlich in click-TT über den Ligenplan der Verbandsebene bzw. den des jeweiligen Bezirkes aufzurufen.
Die click-TT-Startseite der BTTV-Verbandsebene, über die auch der Einstieg zu allen bayerischen Bezirken gelingt, erreichen Sie unter https://www.bttv.de/ligen/verbandsligen.

Die allgemeine Info-Reihe »click-TT-Anwendung« steht der Allgemeinheit ebenso wie die Geschäftsstelle für individuelle Rückfragen zur Verfügung.

Änderungen der Bestimmungen I

Der Verbandsausschuss des BTTV hat auf seiner Sitzung am 9.5.2020 folgende Änderungen  beschlossen, die nicht zu einer Änderung des bisherigen Textes im Regelwerk führen, aber trotzdem wichtig u.a. für die Meldung zur Spielzeit 2020/2021 sind und deshalb prominent den Vereinen zur Kenntnis gebracht werden soll:

RVStO
Ohne textliche Verankerung in der RVStO wurde beschlossen:
Die Ordnungsgebühren gemäß § 46 der RVStO für die Zurückziehung von Mannschaften in den Bezirksklassen und den Bezirksligen der Erwachsenen sowie in allen Spielklassen der Senioren (Anm. auf Bezirksebene im Nachwuchsbereich betrug die Ordnungsgebühr schon vorher 0,00 Euro) werden bis zum 31.12.2020 ausgesetzt.

Dies bedeutet, dass Rückzüge innerhalb der Vorrunde 2020/2021 auf Bezirksebene und in allen Seniorenspielklassen finanziell nicht sanktioniert werden, damit mögliche Ordnungsgebühren kein Argument für einen Verein ist, in diesen unsicheren Zeiten Mannschaften nicht zu melden.

Wettspielordnung
Für die Spielzeit 2020/2021 steht demnächst die Vereinsmeldung an. Durch die Ergebnisse der vorherigen Spielzeit (Aufstieg, Abstieg, Klassenverbleib) bekommen die Vereine die Meldeoptionen angeboten.
Nach dieser Spielzeit wird die Sollstärke gemäß Beschluss (s. weitere Mitteilung "Änderungen der Bestimmungen II") auf 8 Damenmannschaften in den Verbandsoberligen, Verbandsligen und Bezirksoberligen reduziert.
Damit diese Umstellung nicht "schlagartig" erfolgt, wird bereits zur kommenden Spielzeit die Auffüllregelung nicht mehr auf die Sollstärke 10, sondern nur noch auf die dann folgende Sollstärke 8 angewendet.

Folgender Antragstext wurde beschlossen:
Der Verbandsausschuss des BTTV setzt die Auffüllregelung gemäß WO F 3.4.8 für die Verbandsoberligen, Verbandsligen und Bezirksoberligen der Damen zur Spielzeit 2020/2021 (auf der Grundlage der WO vom 9. November 2019) außer Kraft und erklärt die künftige Sollstärke von 8 Mannschaften bereits jetzt zur Vorgabe für die Ligenzusammenstellung.    
Dies bedeutet, dass außer den Mannschaften mit Klassenverbleib gemäß WO F 3.4.3, den direkten Aufsteigern gemäß WO F 3.4.4, den Relegationsaufsteigern gemäß WO F 3.4.6 sowie Absteigern/Rückzügen aus höheren Ligenebenen nur so viele Mannschaften gemäß den Vorgaben von WO F 3.4.8 nachrücken/melden dürfen, bis die Zahl von 8 Mannschaften pro Gruppe erreicht ist.

Wettspielordnung
Das Verbot eines offiziellen Spielbetriebs im August (WO A 9) wurde nur für das Jahr 2020 aufgehoben, damit insbesondere Bezirke die Möglichkeit erhalten, Individualveranstaltungen durchzuführen.

Änderungen der Bestimmungen II

Der Verbandsausschuss des BTTV und der Bundestag des DTTB haben Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Diese werden - wenn möglich - als textliche Änderung dargestellt bzw. entsprechend kommentiert.

Wettspielordnung

Bereits jetzt der Hinweis auf die Spielzeit 2021/2022, die in den Regional- und Oberli­gen der Herren mit Vierer-Mannschaften ausgetragen wird.

Die Vorgaben zur Spielzeit in WO A 9 wurden textlich präzisiert.

Die BTTV-internen Leistungsklassen wurden in D 4.2 um die E-Klasse der Herren er­weitert.
Im selben Abschnitt WO D 4.2 wurde die vorgegebene mögliche Teilung in lediglich zwei Leistungsklassen bei den Senioren gestrichen, die eine weitreichendere Unter­teilung in Leistungsklassen in den Durchführungsbestimmungen definieren können.
Ebenso in WO D 4.2 wird im offiziellen Seniorenspielbetrieb die Zusammenführung in Spielgruppen „Jeder gegen jeden“ bis zu sieben Teilnehmern ermöglicht.

...
Im Bereich des BTTV gelten für alle weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 die folgenden Leistungsklassen, deren Q-TTR-Obergrenzen durch folgende Q-TTR-Werte (jeweils einschließlich der Obergrenze) definiert sind:

Herren A: keine Beschränkung   Damen A: keine Beschränkung
Herren B: 1650   Damen B: 1400

Herren C: 1500   Damen C: 1250

Herren D: 1400
Herren E:  1250
Bei weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 auf Bezirksebene kann der Veranstalter die Klasse Herren D nochmals in zwei Leistungsklassen Herren D und Herren E unterteilen; er kann Leistungsklassen zusammenlegen und für jede Leistungsklasse Untergren­zen festlegen.

Die Altersklassen Senioren 40 bis Senioren 60 (siehe WO A 8.3.15 bis A 8.3.19) sowie alle Altersklassen der Altersgruppe Nachwuchs (siehe WO A 8.3.1 bis A 8.3.11) können in je zwei Leistungsklassen unterteilt werden, wobei der Veranstalter die Leistungsklassen­grenzen definiert und zusammen mit der Ausschreibung bekannt gibt.

Einzelne Altersklassen der Altersgruppe Senioren können in Leistungsklassen unterteilt werden, die in den Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Senioren defi­niert sind.

In Abweichung von WO D 4.1 kann die Turnierleitung bei weiterführenden Veranstaltun­gen der Altersgruppe Senioren bei bis zu sieben Teilnehmern in einer Einzelkonkurrenz festlegen, diese nach dem System „Jeder gegen jeden“ auszutragen.

Die Bestimmungen zur Setzung bei Gruppenspielen wurden bundesweit in D 5.4 prä­zisiert (sie treten erst am 1.7. in Kraft, werden aber bereits jetzt veröffentlicht, weil bis zum 1.7. keine relevanten Veranstaltungen im Bereich des BTTV mehr stattfinden). 

Die Bestimmungen zur Auslosung in D 6.2 wurden präzisiert (sie treten erst am 1.7. in Kraft, werden aber bereits jetzt veröffentlicht, weil bis zum 1.7. keine relevanten Ver­anstaltungen im Bereich des BTTV mehr stattfinden).

Die Sollstärke für Damenmannschaften auf Verbandsebene und in den Bezirksoberli­gen wurde in F 3.3.1 von 10 auf 8 reduziert.

Die letzte Änderung der Abstiegsregelung (insbesondere wegen der Konstellationen im Damenspielbetrieb) wird wegen der Reduzierung der Sollstärke in F 3.3.1 wieder zurückgenommen. Der exakte Text, der zusätzlich eine Unterscheidung trifft, ob es sich um Spielklassen mit oder ohne Relegation handelt, ist in WO F 3.4.2 veröffent­licht.
3.4.2 Abstieg

Aus der veröffentlichten Abstiegsregelung muss eindeutig hervorgehen,
•  ab welchem Tabellenplatz eine Mannschaft absteigt,
•  welche Tabellenplätze davon zur Teilnahme an Relegationsspielen zu dieser Spiel­klasse berechtigen.
Für Spielklassen ohne Relegation gilt:

Im Bereich des BTTV steigen nach jeder Spielzeit aus Gruppen mit acht oder mehr Mann­schaften grundsätzlich die beiden letzten Mannschaften (bei Gruppen mit drei oder mehr untergeordneten Gruppen die drei letzten), mit sieben oder weniger Mann­schaften (unabhängig von der Anzahl der untergeordneten Gruppen) die letzte Mannschaft direkt ab. Wenn einer Gruppe mit acht oder mehr Mannschaften mehr als zwei Gruppen untergeordnet sind und die Gruppenersten dieser untergeordneten Gruppen das Recht auf Direktaufstieg gemäß WO F 3.4.4 haben, dann steigen aus der übergeordneten Gruppe so viele Mannschaften ab wie es untergeordnete Gruppen gibt.

Für Spielklassen mit Relegation gilt die Abstiegsregelung „ohne Relegation“ und zusätzlich WO G 4.2.

Ebenfalls den Damenspielbetrieb betrifft das Sonderstartrecht in F 3.4.5, das für Da­menmannschaften auf die Verbandsebene ausgedehnt wurde.
3.4.5 Sonderstartrecht

Die Verbände dürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich verbandseinheitliche Regelungen be­schließen, in denen das Startrecht von neu gemeldeten Mannschaften geregelt ist.
Auf Antrag eines Vereins kann der zuständige Bezirksvorstand auch die Einreihung in eine höhere Spielklasse seines Bezirks beschließen.
Auf Antrag eines Vereins kann der Vorstand Sport nach Rücksprache mit dem zuständi­gen Bezirksvorstand auch die Einreihung einer Damenmannschaft in eine höhere Spiel­klasse des Verbands beschließen.

Den Bezirken ist es zukünftig nach Lockerung von WO G 2 erlaubt, auch in den Her­ren-Bezirksligen von der Vorgabe der Sechser-Mannschaften abzuweichen und den Ligenspielbetrieb z.B. mit 4er-Mannschaften zu gestalten.

Eine Spielsystemänderung gab es auch bei den Mädchenligen auf Verbandsebene (WO G 2) und bei einzelnen Mannschaftsmeisterschaften im Nachwuchsbereich (WO J 6), die nunmehr im Braunschweiger System jeweils unter Ausspielen und Wertung aller Spiele durchgeführt werden (s. auch WO E 2.5).

Der Terminschutz für die Verbandsbereichs-Seniorenmeisterschaften in G 5.2 wurde gestrichen; er wurde für die offiziellen Bezirks-Seniorenmeisterschaften eingeführt.

Bei Entscheidungsspielen (d.h. auch Relegation) der Erwachsenen dürfen gemäß WO I 4.1 nur noch solche Spieler eingesetzt werden, die in der betreffenden Halbserie mindestens drei Einsätze in Mannschaftskämpfen im Einzel absolviert haben.

Ehrenordnung

Die Vorgabe für Anträge von Gedächtnispreisen wurde den aktuellen Gegebenhei­ten angepasst.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.

Einladung zur Sitzung des Verbandsausschusses

Gemäß § 23 2. der Satzung des BTTV lade ich alle Mitglieder des Verbandsausschusses des BTTV herzlich ein zur

5. Sitzung des Verbandsausschusses (VA 5/18-22)

Samstag, 25. Juli 2020 um 10.00 Uhr

(Videokonferenz)

Die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen werden satzungsgemäß und fristgerecht bekannt gemacht. Die Einwahldaten werden rechtzeitig vor der Sitzung verschickt.

Anträge, die beim Verbandsausschuss behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 25. Juni 2020 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
Zu dieser Sitzung sind keine Kurzberichte der Bezirke und der Präsidiumsmitglieder vorgesehen.

Konrad Grillmeyer, Präsident

JOOLA-Rangliste: Die Q-TTR-Werte sind da!

Viele von Ihnen werden seit Mitte März zwar keinen Schläger mehr in der Hand gehabt, geschweige denn ein Punktspiel bestritten haben. Nichtsdestotrotz steht heute wie in jedem Jahr die Veröffentlichung des Mai-Q-TTR-Werts an, der traditionell entscheidend für die Mannschaftsmeldungen für die kommende Saison ist - auch wenn man aktuell noch nicht weiß, ob, wann und wie die neue Spielzeit eingeläutet wird.

In diesem Quartal ist die Veröffentlichung der Q-TTR-Werte zwar nicht so spannend wie sonst - schließlich wurde die Saison Mitte März abgebrochen. Dennoch können Sie sich zumindest anschauen, wie sich Ihre Spiele zwischen der ersten Aktualisierung der JOOLA-Rangliste im Februar und dem vorgezogenen Saisonende auf Ihren Wert ausgewirkt haben. Die Daten sind nun in der myTischtennis.de-Community abrufbar.

Wie bereits in unserer Vorschau erläutert wurde, könnte es sein, dass Sie aufgrund der coronabedingten Spielpause nicht in der Lage waren, einen Inaktivitätsabzug zu verhindern. Laut dem zuständigen Ressort Rangliste ist eine Änderung dieses Prinzips in der Coronakrise nicht geplant, weil es beim Inaktivitätsabzug nicht um die Gründe geht, warum jemand keine Wettkämpfe bestreitet, sondern nur um die Tatsache, dass er es nicht macht. Somit handelt es sich bloß um ein Instrument zur Bewertung des Spielstärkeniveaus.

Umfrage: COVID-19-Pandemie und deren Auswirkungen auf Vereine

Liebe Vereinsvertreter,

auch auf Vereine hat die aktuelle COVID-19-Pandemie nicht zu vernachlässigende Auswirkungen. Diese werden aktuell in der öffentlichen Diskussion so gut wie nicht berücksichtigt. Um einen Überblick über die aktuelle Situation in Vereinen zu bekommen, haben wir an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes eine Studie initiiert. Durch diese Studie werden wir Klarheit und wichtige Informationen über die Situation in den Vereinen und die eingeleiteten Veränderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie erhalten.

Bitte unterstützen Sie unser Vorhaben indem Sie sich ein paar Minuten Zeit für die Beantwortung des Fragebogens nehmen. Sie finden diesen unter: https://onlinesurvey.htwsaar.de/index.php/621297?lang=de

Die Umfrage erfolgt anonym.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund

Beste Grüße,
Hellen Gross - Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaft und Non-Profit Management
Christian Köhler - Professor für Wirtschaftsingenieurwesen
Jana Steimle - Wissenschaftliche Hilfskraft

schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke

andro Rasanter R37

andro Rasanter R37

statt 49,95  nur 38,95

Sie sparen  11,00 (22 %)


Tibhar IV-S

Tibhar IV-S

statt 30,90  nur 22,90

Sie sparen  8,00 (26 %)


DHS * Cellfree Trainingsball 10er

DHS * Cellfree Trainingsball 10er

statt 8,50  nur 3,95

Sie sparen  4,55 (54 %)


andro Fertigschläger I-200

andro Fertigschläger I-200

statt 79,95  nur 54,95

Sie sparen  25,00 (31 %)


adidas Schuh TT24/7

adidas Schuh TT24/7

statt 54,95  nur 35,00

Sie sparen  19,95 (36 %)


andro COMPETITION blau

andro COMPETITION blau

statt 630,00  nur 495,00

Sie sparen  135,00 (21 %)


TSP Ventus Spin

TSP Ventus Spin

statt 36,90  nur 27,90

Sie sparen  9,00 (24 %)


andro Trainingsball ** Poly 2S 40+ cellfree 9er

andro Trainingsball ** Poly 2S 40+ cellfree 9er

statt 7,95  nur 6,30

Sie sparen  1,65 (21 %)


Donic Tasche Reflection

Donic Tasche Reflection

statt 54,90  nur 34,90

Sie sparen  20,00 (36 %)