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click-TT, Downloads, Links ...

Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 14.12.2023 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Frohe Festtage!

Die Geschäftsstelle bedankt sich herzlich für die konstruktive und harmonische Zusammenarbeit im Jahr 2023! Wir wünschen allen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und erholsame Tage!

Wegen der kommenden Feiertage ist die Geschäftsstelle ab dem 22. Dezember 2023 bis einschließlich 7. Januar 2024 grundsätzlich nicht besetzt.
Ab dem 8. Januar stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder wie gewohnt telefonisch und persönlich zur Verfügung. Sämtliche über den Jahreswechsel eingehenden Geschäftsvorfälle werden dann möglichst umgehend abgearbeitet.

Wichtige Termine zur Vorbereitung der Rückrunde der Spielzeit 2023/2024

Termine für VEREINE
Alle Termine sind dringend einzuhalten!

16. bis 22. Dezember
Vereinsmeldung für die Rückrunde für NACHWUCHS-Mannschaften (WO F 2.6) in click-TT
16. bis 22. Dezember
Mannschaftsmeldung (WO H 2.1) für die Rückrunde in click-TT;
Grundlage sind die Werte der offiziellen Q-TTRL mit dem Stichtag 11.12.
16. bis 31. Dezember
Terminmeldung für die Rückrunde für NACHWUCHS-Mannschaften (WO G 5.3) in click-TT

 

Termine für FACHWARTE und SPIELLEITER
Alle Termine sind dringend einzuhalten!

23. bis 31. Dezember
Endgültige Ligenzusammenstellung für (Rückrunden-)NACHWUCHS-Ligen (WO F 3.1.1) durch die FW Mannschaftssport
23. Dezember bis 05. Januar
Genehmigung der Mannschaftsmeldungen für die Rückrunde (WO H 3.4) durch die FW Mannschaftssport
01. bis 10. Januar
Erstellung Spielplanentwurf für (Rückrunden-)NACHWUCHS-Ligen (WO G 5.4.2) durch die Spielleiter

Volunteers für die TT-Finals gesucht

Europas größtes Tischtennis Fest kommt nach Erfurt und Du hast die Chance, dabei zu sein.

Für die TT-Finals vom Donnerstag, 13. Juni, bis Sonntag, 16. Juni, werden freiwillige Helferinnen und Helfer gesucht. Es gibt für alle eine Aufgabe, von Ballkindern über Mediendienste und Transport bis hin zum Catering. Du hast die Chance, an vorderster Front mitzuhelfen, ein Sportereignis auf Weltklasseniveau zu organisieren. Weitere Infos im PDF zum Download.

Anzeige: Material-Abverkauf nach der Bayerischen Meisterschaft in Neumarkt

Erstmals werden die "Bayerischen" auf schwarzen Tischen gespielt - und sämtliche Materialien sind käuflich zu erwerben

Am Sonntag, 21. Januar 2024, stehen die Bayerischen Meister fest. Am 21. Januar können auch die Materialien der BEM aus Neumarkt abgeholt werden. Der Bayerische Tischtennis-Verband veranstaltet mit seinem Durchführerverein ASV Neumarkt und seinem Ausrüster TIBHAR die 76. Auflage der Landesmeisterschaften "in schwarz", d.h. es kommen schwarze Tische und schwarze Umrandungen (zusätzlich zu den schwarzen SR-Tischen) zum Einsatz - und diese werden direkt nach dem Turnier abverkauft.

Sämtliche Materialien können ab sofort reserviert, gegen spätere Rechnung erworben und direkt nach der Veranstaltung abgeholt werden. TIBHAR bietet hierfür folgende Sonderkonditionen (inkl. MwSt.) an:

  • TIBHAR Smash 28/R black line: 775 Euro (Katalogpreis 969 Euro)
  • TIBHAR Smash 28/R black line: 2er-Set 1.450 Euro
  • TIBHAR Netz Smash: 39,00 Euro (Katalogpreis 51,90 Euro)
  • Zählgerät TIBHAR: 27,50 Euro (Katalogpreis 36,90 Euro)
  • Umrandungen TIBHAR-T-Fullcover, 2,33 m, schwarz: 28,50 Euro (Katalogpreis 36,90 Euro)
  • Umrandungen TIBHAR-T-Fullcover, 2,33 m, schwarz: (ab 10 Umrandungen) 25 Euro
  • Schiedsrichtertisch TIBHAR Okto: 27,50 Euro (Katalogpreis 39,90 Euro)
  • Handtuchkorb TIBHAR Exi: 15 Euro (Katalogpreis 21,90 Euro)

Die verbindliche Bestellung erfolgt ausschließlich über den Vertriebspartner TopSpeed (E-Mail: info@topspeed-tischtennis.de).
Nach der Abholung, die am 21. Januar 2024, ab 16 Uhr aus der Mittelschule-West Neumarkt, Woffenbacher Str. 36, 92318 Neumarkt/Opf. erfolgt, erhalten die Käufer dann eine Rechnung über ihre Materialien. Wichtig: Eine Abholung ist nur an diesem Tag und erst ab der genannten Uhrzeit möglich!

Änderungen der Bestimmungen

Der Bundestag des DTTB und der Verbandsausschuss des BTTV haben Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Diese werden - wenn möglich - als textliche Änderung dargestellt bzw. entsprechend kommentiert.

Wettspielordnung

Die Texte der bundesweit gültigen Bestimmungen in WO D 7.2, E 4.1, G 4.1, G 5.4.3 und I 5.3 wurden ohne inhaltliche Änderungen lediglich präzisiert.

Der Abschnitt WO A 15 wurde vollständig neu gestaltet. Dabei wurden neben einer Neusortierung und vereinfachten Beschreibung der Inhalte insbesondere die Bestim­mungen zum Erhalt (und neuerdings auch dem Verlust) des Status gA ge­ändert und der Abschnitt A 15.7 (Startberechtigung im Ausland) vollständig gelöscht.        

In WO F 3.3.1 wurde präzisiert, dass der jeweilige Bezirksvorstand – wenn nicht an anderer Stelle detailliert festgelegt – neben der Ligenbezeichnung auch verantwortlich ist für die Anzahl der Gruppen und die Sollstärke in den Spielklassen.

Bei der in WO D 8 formulierten, verpflichtenden Besetzung von Veranstaltungen mit Oberschiedsrichtern wurden die Turniere im Rahmen einer Turnierserie ausgenom­men.

Bei der Terminmeldung für Mannschaften der Altersgruppe Nachwuchs wurde in WO G 5.3 ein zusätzlicher Zeitraum für die Rückrunde zwischen dem 16.12. und dem 31.12. festgelegt.

Bei der Teilnahme an den Entscheidungsspielen für den Ligenspielbetrieb der Jugend 19 können gemäß WO G 9 bei Verzicht des Tabellenersten nunmehr auch die Tabellenzweiten der entsprechenden Gruppe das Startrecht wahrnehmen.        

Die Pflicht auf Mindesteinsätze bei Entscheidungsspielen wurde in WO I 4.1 für die jeweils unterste Mannschaft ausgenommen, sofern diese unterhalb der 3. Bundesliga eingeteilt wurde. Dabei werden nicht nur die Einsätze in der betreffenden Halbserie herangezogen, sondern - wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist - dann auch die Einsätze in der unmittelbar vorangegangenen Halbserie.

Beitrags- und Gebührenordnung

BGO E Turnier- und Startgebühren
Mit der Einführung der bargeldlosen Abwicklung der Race-Turniere wurde unter F 1.2 der Einbehalt pro Turnier für den BTTV in Höhe von 10 Euro festgeschrieben, unter F 1.3 die gegenüber dem BTTV kostenlose Durchführung von Junior-Race-Turnieren.

1. Turniergebühren für nicht weiterführende Veranstaltungen
1.1 Turniergenehmigung für offene Turniere gemäß WO A 11.3.1  € 0,--
1.2 Turniergebühren für Turniere des Bavarian TT-Race (Einbehalt)  € 10,--
1.3 Turniergebühren für Turniere des BTTV-Junior-Race (Einbehalt)  € 0,--
1.24 Eingabe von Turnierergebnissen
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RVStO

In der RVStO wurden sämtliche Inhalte zur Turnierlizenz entfernt, weil diese ab 1.7.2024 in der Zuständigkeit des DTTB liegt.

Außerdem wurden die Begriffe „Wettspielbetrieb“ (= Spielbetrieb) und Spiellokal (= Austragungsstätte) durch die WO-Begrifflichkeiten ersetzt.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.
Die geänderten Handbuchinhalte sind in einer separaten Datei veröffentlicht, wobei wegen der zahlreichen Seitenumbrücke die gesamte WO ausgetauscht werden müsste.

Änderungen der Bestimmungen - Jugendmannschaftsspielbetrieb der Spielzeit 2024/2025

Der Verbandsausschuss des BTTV hat Beschlüsse zum Nachwuchs-Mannschaftsspielbetrieb gefasst. Auch wenn diese Änderungen erst zur Spielzeit 2024/2025 in Kraft treten, ist die Information zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, weil es u.a. um die Abstiege nach Ende der Spielzeit 2023/2024 und damit um die Zusammensetzung der Ligen zur neuen Spielzeit geht.

Wettspielordnung F 3.3.1 (gültig ab 1.7.2024)

Altersklasse Jugend 19 (Vorstand Jugend)
• Verbandsliga (nur in der Rückrunde einer Spielzeit – vier parallele Gruppen Nordwest (NW), Nordost (NO), Südwest (SW) und Südost (SO)), 65 Mannschaften.
• Landesliga (acht parallele Gruppen Nordnordwest (NNW), Westnordwest (WNW), Nordnordost (NNO), Ostnordost (ONO), Westsüdwest (WSW), Südsüdwest (SSW), Ostsüdost (OSO) und Südsüdost (SSO)), 85 Mannschaften in der Vorrunde, 6 Mannschaften in der Rückrunde.


Wettspielordnung F 3.4.2 (gültig ab 1.7.2024)

Für Spielklassen ohne Relegation gilt:
Im Bereich des BTTV steigen nach jeder Spielzeit und in Spielklassen, die gemäß WO F 1 zur Rückrunde neu eingeteilt werden, zusätzlich auch nach der Vorrunde, aus Gruppen mit acht oder mehr Mannschaften die beiden letzten Mannschaften (bei Gruppen mit drei oder mehr untergeordneten Gruppen die drei letzten), mit sieben oder weniger Mannschaften (unabhängig von der Anzahl der untergeordneten Gruppen) die letzte Mannschaft direkt ab.
Aus den Gruppen der LandesligaVerbandsebene der Altersklasse Jugend 19 steigen nach der Vorrunde jeweils die letzte Mannschaft und nach der Rückrunde alle Mannschaften ab Platz 34 ab. Aus der nur in der Rückrunde existierenden Verbandsliga der Altersklasse Jugend 19 steigen alle Mannschaften ab.
Für Spielklassen mit Relegation gilt die Abstiegsregelung „ohne Relegation“ und zusätzlich WO G 4.2.

Wettspielordnung F 3.4.4 (gültig ab 1.7.2024)

Im Bereich des BTTV steigen nach jeder Spielzeit und in Spielklassen, die gemäß WO F 1 zur Rückrunde neu eingeteilt werden, zusätzlich auch nach der Vorrunde in die übergeordnete Spielklasse bzw. Gruppe
 bei einer einzigen untergeordneten Gruppe der Tabellenerste und der Tabellenzweite,
 bei zwei oder drei untergeordneten Gruppen die jeweiligen Tabellenersten,
 in die Landesligen der Altersklasse Jugend 19 die jeweiligen Tabellenersten der Bezirksoberligen,
 in die Verbandsligen der Altersklasse Jugend 19 zur Rückrunde jeweils die drei Erstplatzierten der Gruppen die jeweiligen Tabellenersten der Landesligen der Vorrunde
direkt auf.

Erläuterungen ohne textliche Änderung der WO - Übergangsregelungen mit sofortigem Inkrafttreten

Ab der Spielzeit 2024/2025 erfolgen einige Anpassungen der grundsätzlichen Änderungen zur Spielzeit 2022/2023 im Nachwuchs-Ligenspielbetrieb. Zur Umstellung soll folgender Beschluss ohne Änderung des WO-Textes veröffentlicht werden:

Bei der Einführung der Verbandsliga Jugend 19 auch in der Vorrunde im Nachwuchs-Ligenspielbetrieb erhalten zur Spielzeit 2024/2025:

a) in einer der geplanten vier Gruppen der Verbandsliga Jugend 19 folgende Mannschaften das Startrecht, sofern dieses in der Vereinsmeldung für die Verbandsliga Jugend 19 wahrgenommen wird:
• alle Mannschaften, die auf den Plätzen 1 bis 3 in den Endtabellen der Gruppen der Verbandsliga Jugend 19 der Rückrunde der Spielzeit 2023/2024 platziert waren
• alle Mannschaften, die auf Platz 1 in den Endtabellen der Gruppen der Landesliga Jugend 19 der Rückrunde der Spielzeit 2023/2024 platziert waren

Sollten nach der Vereinsmeldung keine 20 Mannschaften (vier Gruppen jeweils mit Sollstärke fünf Mannschaften) ihr zustehendes Recht wahrgenommen haben, erfolgt die Auffüllung gemäß Q-TTR-Werten – es zählt die Summe der Q-TTR- Werte der gleichzeitig einsatzberechtigten Stammspieler gemäß WO H 1.2, die der Sollstärke des betreffenden Spielsystems entspricht – der Mannschaftsmeldung der besten Mannschaften bei vorliegender Vereinsmeldung bzw. Interessensbekundung für die Verbandsliga Jugend 19.

b) in einer der geplanten acht Gruppen der Landesliga Jugend 19 folgende Mannschaften das Startrecht, sofern dieses in der Vereinsmeldung für die Landesliga Jugend 19 wahrgenommen wird:
• alle Mannschaften, die aus den Gruppen der Verbandsliga Jugend 19 der Rückrunde der Spielzeit 2023/2024 abgestiegen sind
• alle Mannschaften, die auf Platz 2 in den Endtabellen der Gruppen der Landesliga Jugend 19 der Rückrunde der Spielzeit 2023/2024 platziert waren
• alle Mannschaften, die auf Platz 1 in den Endtabellen der Gruppen der Bezirksoberligen Jugend 19 der Rückrunde der Spielzeit 2023/2024 platziert waren

Sollten nach der Vereinsmeldung keine 40 Mannschaften (acht Gruppen jeweils mit Sollstärke fünf Mannschaften) ihr zustehendes Recht wahrgenommen haben, erfolgt die Auffüllung gemäß Q-TTR-Werten – es zählt die Summe der Q-TTR- Werte der gleichzeitig einsatzberechtigten Stammspieler gemäß WO H 1.2, die der Sollstärke des betreffenden Spielsystems entspricht – der Mannschaftsmeldung der besten Mannschaften bei vorliegender Vereinsmeldung bzw. Interessensbekundung für die Landesliga Jugend 19.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.
Die geänderten Handbuchinhalte sind in einer separaten Datei veröffentlicht, wobei wegen der zahlreichen Seitenumbrücke die gesamte WO ausgetauscht werden müsste.

Änderungen der Bestimmungen - Informationen für die Spielzeit 2024/2025

Der Bundestag des DTTB hat Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen ab dem 1.7.2024 führen. Weil diese Änderungen für die Planung der neuen Spielzeit wichtig sind, werden sie an dieser Stelle bereits vorgestellt.

Wettspielordnung

WO A 5 Definitionen

Untere Spielklassen ab 1.7.2024 unterhalb der Bundesspielklassen

Eine grundlegende Änderung "versteckt" sich in den Definitionen unter WO A 5. Dort sind die "Unteren Spielklassen" definiert, auf die innerhalb der WO häufig Bezug genommen wird. Während bisher die Grenze unterhalb der sechsthöchsten Spielklasse festgelegt ist, verschiebt sich diese ab der Spielzeit 2024/2025 um eine Spielklasse nach oben, weshalb die neue Definition lautet: "Untere Spielklassen gemäß WO A 1.2 sind alle Spielklassen der Damen/Herren unterhalb der Bundesspielklassen".
Dies hat u.a. Auswirkungen auf die Bestimmungen in WO A 15.3 (keine Beschränkung des gleichzeitigen Einsatzes von Ausländern dann bis einschließlich Verbandsoberliga) und in WO A 13.2.2 bzgl. des Einsatzes als WES sowie bei allen Qualifikationen aus den Ligen des BTTV zur Bundesebene.       

WO A 13.2.2 Gemischter Spielbetrieb

Alle Spielerinnen dürfen ab der Spielzeit 2024/2025 in Herren-Mannschaften als WES gemeldet werden.

Während bisher alle "WES-Regelungen" auf den Spielbetrieb (Meldung und Einsatz) in den "Unteren Spielklassen" beschränkt gewesen ist, sind ab der Spielzeit 2024/2025 Erweiterungen beschlossen worden. Zum Einen für die grundsätzliche Melde- und Einsatzmöglichkeit, weil sich (s.o.) die Grenze der Unteren Spielklassen verschiebt.
Im vollständig neu gestalteten und präziser formulierten Abschnitt WO A 13.2.2 bleibt es bei der Vorgabe, dass mit "WES-Kennzeichen" ein Einsatz nur in den Unteren Spielklassen möglich ist. Es wurde allerdings auch festgelegt, dass gegenüber bisherigen Regelungen zusätzlich auch Spielerinnen, die in den Bundesspielklassen gemeldet oder eingesetzt werden, in Herren-Mannschaften bis Verbandsoberliga als WES gemeldet und eingesetzt werden dürfen.
Details sind der nächsten Aktualisierung der WO voraussichtlich im Mai 2024 zu entnehmen.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.
Die geänderten Handbuchinhalte sind in einer separaten Datei veröffentlicht, wobei wegen der zahlreichen Seitenumbrücke die gesamte WO ausgetauscht werden müsste.

Protokoll der Sitzung des Verbandsausschusses vom 25.11.2023 online

Während im selben Newsletter als amtliche Mitteilung zur Sitzung des nächsten Verbandsausschusses eingeladen wird, erfolgt hiermit die offizielle und amtliche Bekanntmachung der Veröffentlichung des Protokolls der letzten Sitzung des VA vom 25.11.2023.

Gemäß § 19 Ziffer 7. der Satzung des BTTV müssen sämtliche Protokolle von Legislativorganen auf Verbandsebene auf der Homepage veröffentlicht werden. Alle Unterlagen zu diesen Sitzungen inklusive der Protokolle sind im Bereich "Über uns/Legislativgremien" der BTTV-Homepage zu finden. Mit dieser heutigen und gemäß Satzung amtlichen Veröffentlichung beginnt auch die Frist zum Widerspruch gegen Inhalte des Protokolls; dieser müsste innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich und mit Begründung gegenüber dem Präsidium geltend gemacht werden.

Einladung zur Sitzung des Verbandsausschusses

Gemäß § 23 2. der Satzung des BTTV lade ich alle Mitglieder des Verbandsausschusses des BTTV herzlich ein zur

4. Sitzung des Verbandsausschusses (VA 4/22-26)

Samstag, 20. April 2024 um 10.00 Uhr

(Kipfenberg, Landhotel Zum Raben)

Die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen werden satzungsgemäß und fristgerecht bekannt gemacht.

Anträge, die bei diesem Verbandsausschuss behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 14. März 2024 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
Kurzberichte der Bezirke und der Präsidiumsmitglieder müssten bis zum 18. März 2024 eingereicht werden.
Die Mitglieder des Verbandsausschusses werden gebeten, ihre Rückmeldung über click-TT bis zum 3. April 2024 vorzunehmen.

Konrad Grillmeyer, Präsident

Info Anwendung click-TT - Vereinsmeldung

Mit der Vereinsmeldung meldet der Verein seine Mannschaften in click-TT zum Rundenspielbetrieb (Mannschafts- und Pokalspielbetrieb) der jeweils kommenden Spielzeit an.
Die Vereinsmeldung ist verpflichtend und muss im Zeitraum vom 16. Mai bis 10. Juni für Erwachsenen- und Senioren-Mannschaften und vom 16. Mai bis 1. Juli für Nachwuchs-Mannschaften der Vorrunde erfolgen. Die Vereinsmeldung für NACHWUCHS-Mannschaften der Rückrunde muss vom 16. bis 22. Dezember abgegeben werden.

Unter dem Menüpunkt "Meldung" erscheinen auf der Startseite die großen Themenblöcke "Vereinsmeldung", "Terminwünsche" und "Mannschaftsmeldung" mit den jeweiligen Bearbeitungszeiträumen pro Ebene. Ist eine Bearbeitung möglich, da der entsprechende Meldezeitraum aktiv ist, so gelangt man durch Anklicken des Links "Vereinsmeldung" unterhalb Aktivität zum vierstufigen Meldeprozess.

Im ersten (Teil-)Schritt 1.1 kann der Verein Mannschaften neu melden, die bislang noch nicht am Spielbetrieb teilgenommen haben. Hierzu werden die Teilnahmemöglichkeiten in der jeweils untersten Liga eines Spielbetriebs angeboten. Wird die Meldung einer neuen Mannschaft nach der Bearbeitung von bestehenden Mannschaften vorgenommen, so sind vorab die Eingaben mit "Aktualisieren" zu sichern.
Des Weiteren (1.2) muss er für jede bislang aktive Mannschaft eine Aussage über deren zukünftigen Verbleib treffen. Dabei wird dem Verein das Ergebnis der abgelaufenen Spielzeit angezeigt:
- aufstiegsberechtigte Mannschaften können durch "Aufstieg (in Liga)" diesen wahrnehmen, mit "Aufstiegsverzicht" in der bisherigen Liga verbleiben oder durch "Klassenverzicht (in Liga)" in eine untere Spielklasse zurückziehen;
- Mannschaften ohne direkte Aufstiegsmöglichkeit können die Spielklasse bestätigen ("Klassenverbleib") oder in tiefere Ligen zurückziehen;
- Absteiger müssten den Abstieg bestätigen bzw. weiter zurückziehen;
- und sämtliche Mannschaften können durch "abmelden" gänzlich vom Spielbetrieb zurückgezogen werden.
Gleichzeitig mit der Meldung für den Mannschaftsspielbetrieb ist auch eine Pokalmeldung für jede Mannschaft auf BTTV-Ebene (Verbandsligen, Bezirksligen und Bezirksklassen) abzugeben. Die Eingabe kann zu verschiedenen Zeiten vervollständigt/geändert werden - erst bei kompletter Eingabe gilt die Vereinsmeldung als abgeschlossen.  

Nach Eingabe von Bemerkungen (1.3) und ggf. Änderung des Ansprechpartners (1.4) gelangt man mit "weiter" zur Seite "Ergänzungen".
Hier muss der Verein für jede Mannschaft, die nicht aufgestiegen ist oder zurückgezogen wurde, unter Aufstiegsbereitschaft (2.1) angeben, ob ein Auffüllen der oberen Liga wahrgenommen werden würde. Außerdem ist die Meldung von Schiedsrichtern (2.3) möglich und auch vom BTTV erwünscht. Zur Auswahl stehen sämtliche Mitglieder des Vereins mit gültiger Schiedsrichterlizenz, durch deren Anklicken und "Hinzufügen" die Meldeliste des Vereins auf der linken Seite generiert wird. Die Meldung selbst hat keine finanziellen Auswirkungen, sie erleichtert aber die Einsatzplanung enorm.

Mit "weiter" gelangt der Verein zu einer Kontrollübersicht (3.), die im abschließenden 4. Schritt als PDF-Seite zum Download angeboten wird. In der Regel hat click-TT keine Probleme mit der Nummerierung von Mannschaften. In Sonderfällen kommt es ggf. zu Ungereimtheiten, die während der endgültigen Ligeneinteilung über die FW Mannschaftssport bereinigt werden können.

Der aktuelle Stand der Vereinsmeldung in den NACHWUCHS-Ligen ist jederzeit (zwischen dem 16. und 22.12.) öffentlich in click-TT über den Ligenplan der Verbandsebene bzw. den des jeweiligen Bezirkes aufzurufen.
Die click-TT-Startseite der BTTV-Verbandsebene, über die auch der Einstieg zu allen bayerischen Bezirken gelingt, erreichen Sie unter www.bttv.de/ligen/verbandsligen.

Die allgemeine Info-Reihe »click-TT-Anwendung« steht der Allgemeinheit ebenso wie die Geschäftsstelle für individuelle Rückfragen zur Verfügung.

Verpflichtende Mannschaftsmeldung zur Rückrunde

Die Abgabe der verpflichtenden Mannschaftsmeldung zur Rückrunde muss im Zeitraum 16. bis 22. Dezember durch alle Vereine erfolgen, damit anschließend die zuständigen Gremien die beantragten Meldungen genehmigen oder korrigieren können. Voraussichtlich ab dem 14.12. (im Laufe des Tages) werden die relevanten Q-TTR-Werte des Stichtags 11.12. veröffentlicht sein, so dass sie dann auch bei den Personen im Rahmen der Mannschaftsmeldung angezeigt werden.

Die Vereine sollten die Spielerinnen und Spieler in absteigender Reihenfolge der Q-TTR-Werte im digitalen Mannschaftsmeldeformular von click-TT aufreihen, in dem der "eingefrorene" Wert direkt neben dem Spieler angezeigt wird. Dabei ist eine Abweichung von 50 (Erwachsene)/85 (Jugend) Punkten mannschaftsübergreifend und von 35 (Erwachsene)/70 (Jugend) Punkten mannschaftsintern zulässig, d.h. ein um bis zu 50 (Erwachsene)/85 (Jugend) (bzw. 35 (Erwachsene)/70 (Jugend)) Punkte "schwächerer" Spieler kann nach Ermessen des Vereins vor einem spielstärkeren platziert werden.

Um ein Auseinanderbrechen von eingespielten Mannschaftsgefügen zu verhindern, haben die Vereine auch die Möglichkeit, Spieler, die ansonsten in höhere Mannschaften wechseln müssten (auch zur Wiederherstellung der Sollstärke in eine obere Mannschaft des Vereins), mit einem Sperrvermerk gemäß WO H 2.4 zu belegen. Demnach können Spieler durch den Rückrunden-SPV in ihrer (unteren) Mannschaft verbleiben, auch wenn sie gemäß Q-TTR-Wert + Toleranz in eine höhere Mannschaft aufrücken müssten.
Der Text in H 2.4 der Wettspielordnung beschränkt aber den Sperrvermerk zur Rückrunde auf genau diese Fälle. Er ist kein Instrument, um spielstärkere Spieler zur Sicherung von sportlichen Zielen in unteren Mannschaften zu melden.
"Ein Sperrvermerk aus der Vorrunde wird zu Beginn der Rückrunde auf Antrag des Vereins nur dann gelöscht, wenn der betreffende Spieler auf Grund der Q-TTR-Werte vom 11. Dezember auch ohne Sperrvermerk in der Mannschaft, in der er mit Sperrvermerk gemeldet wurde, oder einer unteren Mannschaft gemeldet werden darf. Ein solcher Spieler darf in der Rückrunde in keiner oberen Mannschaft des Vereins gemeldet werden." (WO H 2.4) Dieser Antrag muss schriftlich an das genehmigende Gremium gerichtet werden, da nur die zuständigen Fachwarte in der Lage sind, einen bestehenden SPV aus der Mannschaftsmeldung zu entfernen und diese anschließend zu genehmigen.

Die allgemeine Info-Reihe »click-TT-Anwendung« steht der Allgemeinheit ebenso wie die Geschäftsstelle für individuelle Rückfragen zur Verfügung.

schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke

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