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Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 09.05.2024 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Wichtige Termine zur Vorbereitung der Spielzeit 2024/2025

Termine für VEREINE
Alle Termine sind dringend einzuhalten!

16. Mai bis 10. Juni !!! AKTUELL !!!
Vereinsmeldung für ERWACHSENEN- und SENIOREN-Mannschaften (inkl. Pokalmeldung) (WO F 2.6) in click-TT
16. Mai bis 01. Juli !!! AKTUELL !!!
Vereinsmeldung für die Vorrunde für NACHWUCHS-Mannschaften (ggf. inkl. Pokalmeldung) (WO F 2.6) in click-TT
20. Juni bis 01. Juli
Mannschaftsmeldung (WO H 2.1) für die Vorrunde in click-TT;
Grundlage sind die Werte der offiziellen Q-TTRL mit dem Stichtag 11.05.
20. Juni bis 01. Juli
Terminmeldung für Mannschaften in ERWACHSENEN-Ligen auf Verbandsebene (WO G 5.3) in click-TT
20. Juni bis 15. Juli
Terminmeldung für Mannschaften in ERWACHSENEN-Ligen unterhalb Verbandsebene (WO G 5.3) in click-TT
11. bis 20. Juli
Terminmeldung für Mannschaften in NACHWUCHS-Ligen (WO G 5.3) in click-TT
11. Juli bis 30. September
Vereinsmeldung für NACHWUCHS-Mannschaften der Mannschaftsmeisterschaften (WO J) in click-TT
16. bis 22. Dezember
Vereinsmeldung für die Rückrunde für NACHWUCHS-Mannschaften (WO F 2.6) in click-TT
16. bis 22. Dezember
Mannschaftsmeldung (WO H 2.1) für die Rückrunde in click-TT;
Grundlage sind die Werte der offiziellen Q-TTRL mit dem Stichtag 11.12.
16. bis 31. Dezember
Terminmeldung/Anpassung der Terminmeldung für die Rückunde für NACHWUCHS-Mannschaften (WO G 5.3) in click-TT

 

Termine für FACHWARTE und SPIELLEITER
Alle Termine sind dringend einzuhalten!

bis 13. Mai
Auf- und Absteiger markieren durch die FW Mannschaftssport/Spielleiter
16. Mai bis 19. Juni !!! AKTUELL !!!
Rahmenterminpläne anlegen durch die FW Mannschaftssport
11. bis 19. Juni
Endgültige Ligenzusammenstellung für ERWACHSENEN-Ligen (WO F 3.1.1) durch die FW Mannschaftssport
02. bis 10. Juli
Endgültige Ligenzusammenstellung für NACHWUCHS- und SENIOREN-Ligen ( (WO F 3.1.1) durch die FW Mannschaftssport
02. bis 28. Juli
Genehmigung der Mannschaftsmeldungen für die Vorrunde (WO H 3.4) durch die FW Mannschaftssport
02. Juli (frühestens ab 20. Juni) bis 10. Juli
Erstellung Spielplanentwurf für ERWACHSENEN-Ligen auf Verbandsebene (WO G 5.4.2) durch die Spielleiter
16. Juli (frühestens ab 20. Juni) bis 10. August
Erstellung Spielplanentwurf für ERWACHSENEN-Ligen unterhalb Verbandsebene (WO G 5.4.2) durch die Spielleiter
21. Juli (frühestens ab 11. Juli) bis 31. August
Erstellung Spielplanentwurf für NACHWUCHS-Ligen (WO G 5.4.2) durch die Spielleiter
1. bis 15. Oktober
Endgültige Ligenzusammenstellung für NACHWUCHS-Mannschaftsmeisterschaften (WO J) durch die FW Mannschaftssport
mit anschließender Spielplanerstellung durch die Spielleiter
bis 11. Dezember
Auf- und Absteiger markieren - in NACHWUCHS-Gruppen zwingend - durch die FW Mannschaftssport/Spielleiter
23. bis 31. Dezember
Endgültige Ligenzusammenstellung für (Rückrunden-)NACHWUCHS-Ligen (WO F 3.1.1) durch die FW Mannschaftssport
23. Dezember bis 05. Januar
Genehmigung der Mannschaftsmeldungen für die Rückrunde (WO H 3.4) durch die FW Mannschaftssport
01. bis 10. Januar
Erstellung Spielplanentwurf für (Rückrunden-)NACHWUCHS-Ligen (WO G 5.4.2) durch die Spielleiter

Änderungen der Bestimmungen

Der Bundestag und der Bundesrat des DTTB sowie der Verbandsausschuss des BTTV haben Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Diese werden - wenn möglich - als textliche Änderung dargestellt bzw. entsprechend kommentiert.

Wettspielordnung

Durch die Einführung der Turnierlizenz des DTTB wurden die Abschnitte B und C der WO grundlegend neu strukturiert. Im Abschnitt B sind alle Vorgaben zur Spielberech­tigung, im Abschnitt C alle zur Turnierlizenz aufgeführt. Die bisherigen Bestimmungen für Jugendliche sind in die jeweils passenden WO-Passagen verlagert worden. Darüber hinaus sind wegen dieser Neustrukturierung weitere Anpassungen an ver­schiedenen Stellen der WO nötig geworden, so z.B.           
- Aufnahme der Begrifflichkeiten „Turnierlizenz“ und „Veranstaltungslizenz“ in die De­finitionen unter WO A 5   
- Präzisierungen der Start- und Teilnahmeberechtigung in WO A 15.2 und A 15.4             
- Neustrukturierung der offiziellen Veranstaltungen unter WO A 11 und konsequenter­weise Anpassung insbesondere in den Abschnitten WO A 15.4, 15.5 und 15.6 sowie in einzelnen Passagen der Abschnitte D, K und M.            
- Anpassung der Querverweise bzgl. Veranstaltungen, die von den ITTR abweichen dürfen, in WO A 2.1        
- Vorgabe zur Kontrolle einer Turnierlizenz in WO D 1.3      
Alle Aspekte rund um die Turnierlizenz wurden/werden parallel zu diesen Hinweisen auf den Homepages von DTTB und BTTV erläutert.

Durch die Einführung der „doppelten Spielberechtigung“ wurden die Vorgaben im Abschnitt WO B (mit Auswirkungen auf die Turnierlizenz im Abschnitt C und den Ausnahmen in WO A 15.3) grundlegend geändert. Bis auf gewisse Zeiträume betreffend die Einsatzberechtigten in den Bundesligen inkl. der TTBL ist es allen Spielberechtigten erlaubt, zusätzlich zur Spielberechtigung in Deutschland auch im Ausland an einem dort organisierten Mannschaftsspielbetrieb teilzunehmen, ohne dass die Spielberechtigung für einen deutschen Verein widerrufen wird.
Nähere Erläuterungen s. weitere Informationen in diesem Newsletter.

Die „Unteren Spielklassen“ wurden in WO A 5 neu definiert und umfassen jetzt sämtli­che Spielklassen Damen/Herren unterhalb der Bundesspielklassen. Somit können die entsprechenden BTTV-Regelungen u.a. in WO A 13.2 (gemischter Spielbetrieb), WO H 1.2 (gleichzeitiger Einsatz von Ausländern), WO H 1.4 (Einsatz von Ergänzungs­spielern) und WO F 3.4.4 (Aufstieg hier in die Bundesspielklassen) nunmehr bis ein­schließlich Verbandsoberliga angewendet werden.
Nähere Erläuterungen s. weitere Informationen in diesem Newsletter.

Die Abweichungen im Gemischten Spielbetrieb in WO A 13.2 wurden neu strukturiert und erlauben es jetzt allen Stamm-bzw. Reserve-Spielerinnen von Damenmannschaften zusätzlich im Her­ren-Mannschaftsspielbetrieb mitzuwirken. Die Möglichkeit für diesen zusätzlichen Ein­satz als WES sowie die Stammspielereigenschaft von Spielerinnen in Herrenmannschaften wurden auf die unteren Spielklassen beschränkt. 
Nähere Erläuterungen s. weitere Informationen in diesem Newsletter.  
     

Im Zuge der Einführung der Turnierlizenz (mit Beantragung von Nachwuchsspielern ohne Beschränkungen bzgl. Alter und Q-TTR-Wert) wurden auch die Bestimmungen zur Erlangung einer SBEM in WO B 1.4.1 vollständig liberalisiert.

Die "Ausländerfreigabe" bis Verbandsoberliga in H 1.2 wurde WO-konform gestaltet.
H 1.2 Stammspieler
...
In den unteren Spielklassen im Bereich des BTTV (bis einschließlich Verbandsoberliga) tragen Ausländer (A) zur Sollstärke bei, sofern sie nicht Reserve- oder Ergänzungsspieler sind.
...

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.

Die geänderten Handbuchinhalte sind in einer separaten Datei veröffentlicht, wobei wegen der zahlreichen Seitenumbrücke die gesamte WO ausgetauscht werden müsste.

Änderungen der Bestimmungen - Grundsätzliches zur Spielzeit 2024/2025

Der Bundestag des DTTB hat bereits im letzten Jahr einige gravierende Änderungen zur nächsten Spielzeit 2024/2025 beschlossen. Neben der bloßen Erwähnung im Kontext mit anderen Änderungen (s. weitere Rubrik in diesem Newsletter) sollen die wichtigsten Punkte an dieser Stelle nochmals ausführlicher dargestellt werden.

Wettspielordnung A 5 Definitionen (gültig ab 1.6.2024, d.h. auch zur Vorbereitung der nächsten Spielzeit)

Untere Spielklassen gemäß WO A 1.2 sind alle Spielklassen der Damen/Herren unterhalb der Bundesspielklassen.

Bisher waren die "Unteren Spielklassen" unterhalb der sechsthöchsten Spielklasse definiert. Im Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb des BTTV galten getroffene Ausnahmeregelungen bisher nur bis einschließlich Verbandsliga. Durch die neue Definition umfassen die "Unteren Spielklassen" alle Ligen auf Verbandsebene, d.h. neu auch einschließlich der Verbandsoberliga.
Dies hat insofern weitreichende Konsequenzen, weil nunmehr in allen Spielklassen des BTTV der Erwachsenen sowie bei allen Qualifikationsveranstaltungen zur Bundesebene (auf bayerischer Ebene, in allen Altersgruppen) Mannschaften antreten dürfen, die gemäß den Regelungen von WO A 13.2 als gemischter Spielbetrieb zugelassen sind. Die Neuregelung führt auch zur Ausweitung der Vorgaben für den gleichzeitigen Einsatz von Ausländern (WO WO H 1.2) den Direktaufstieg in die Bundesspielklassen (WO F 3.4.4) und den Einsatz von Ergänzungsspielern (WO H 1.4).


Wettspielordnung A 13.2 Abweichungen (Anm. für den gemischten Spielbetrieb; gültig ab 1.6.2024, d.h. auch zur Vorbereitung der nächsten Spielzeit)

A 13 Gemischter Spielbetrieb
A 13.2 Abweichungen
13.2.1 ...
13.2.2 ...
Für beide Regelungen gelten (unter Beachtung weitere einschlägiger Vorschriften) folgende Regelungen:
1. Die Anzahl solcher Spielerinnen ist pro Verein und pro Mannschaft nicht begrenzt.
2. Meldung und Einsatzberechtigung einer Spielerin als Stamm- oder Reservespielerin in Damenmannschaften sind nicht beschränkt.
3. Meldung und Einsatzberechtigung einer Spielerin als Stamm- oder Reservespielerin in Herrenmannschaften sind auf die unteren Spielklassen gemöß WO A 1 beschränkt.
4. Meldung und Einsatzberechtigung einer Spielerin als WES sind sowohl in Damenmannschaften als auch in Herrenmannschaften auf die unteren Spielklassen gemäß WO A 1 beschränkt.
5. Abweichend hiervon dürfen die Verbände sowohl die vorgenannten Regelungen zur Meldung als auch zum Einsatz solcher Spielerinnen verbandseinheitlich auf die unterste Gliederung gemäß WO A 1 beschränken (Anm. im BTTV gelten die Regelungen für die unteren Spielklassen s.o.)
6. In allen Altersklassen der Altersgruppen Nachwuchs und Senioren ist die Meldung solcher Spielerinnen bei allen Veranstaltungen und in allen Spielklassen der Verbände und deren Gliederungen erlaubt.
7. Solche Spielerinnen erhalten in der Altersklasse, in der sich nicht als Stamm- oder Reservespieleri gemeldet sind, den Vermerk WES, NES bzw. SES, der während einer Halbserie nicht geändert werden darf.
8. Gemischte Mannschaften dürfen an Bundesveranstaltungen grundsätzlich nicht teilnehmen. Der DTTB kann in den Durchführungsbestimmungen Teil A gemischte Mannschaften zulassen. (Anm. dies wurde z.B. für die Deutschen Pokalmeisterschaften für Verbandsklassen zugelassen)

Die Neuregelung hat mehrere Aspekte. Zum Einen kann der Sachverhalt jetzt besser gegliedert und transparenter dargestellt werden. Zum Anderen dürfen jetzt alle Stamm- bzw. Reserve-Spielerinnen von Damenmannschaften (bis einschließlich 1. Bundesliga) zusätzlich im Herren-Mannschaftsspielbetrieb teilnehmen. Außerdem sind gemischte Mannschaften bei der Qualifikation zu Bundesveranstaltungen bzw. zur Bundesebene zugelassen; eine Teilnahme in gemischter Besetzung ist dort allerdings bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich.
Es gelten jetzt lediglich die Grundsätze, dass die Kennzeichnung "WES" und die Stammspielereigenschaft von Spielerinnen bei den Herren in allen BTTV-Spielklassen nur bis einschließlich Verbandsoberliga (= "Untere Spielklassen" s.o.) möglich ist. Zur Erläuterung ein Beispiel speziell im Falle einer Relegation: Weil gemischte Mannschaften auf Bundesebene nicht zugelassen sind, dürfen diese zwar in der Verbandsoberliga gemischt spielen, jedoch nicht in "gemischter Besetzung" an Relegationsspielen zur Oberliga teilnehmen.

Der Bundesrat des DTTB hat eine weitere gravierende Änderung zur nächsten Spielzeit 2024/2025 beschlossen. Neben der bloßen Erwähnung im Kontext mit anderen Änderungen (s. weitere Rubrik in diesem Newsletter) sollen die wichtigsten Aspekte an dieser Stelle nochmals ausführlicher dargestellt werden.

WO B Spielberechtigungen, grundsätzlich kein Verlust einer Spielberechtigung beim gleichzeitigen Spielen im Ausland - "Doppelte Spielberechtigung"

Bisher wurde die Spielberechtigung in Deutschland "widerrufen", sobald festgestellt wurde, dass eine weitere Spielberechtigung im Ausland genutzt wird. Sowohl die Personen, deren Spielberechtigung widerrufen wurde, als auch die, die ihre Spielberechtigung ins Ausland gewechselt haben, haben mangels Spielberechtigung in Deutschland (s. WO C bzw. WO A 15.2) keine Möglichkeit eine Turnierlizenz zu erwerben und damit u.a. am weiterführenden Spielbetrieb teilzunehmen.
Damit auch deutsche Spitzenspieler, die im ausländischen Mannschaftsspielbetrieb ihr Geld verdienen, eine Turnierlizenz erwerben und an Deutschen Meisterschaften teilnehmen können, und weil die Aufhebung dieser strengen "Eine-Spielberechtigung-Vorgabe" eine Mehrheit gefunden hat, wurde die sog. "Doppelte Spielberechtigung" ermöglicht.
Es ist ab 1.7.2024 grundsätzlich jedem Spielberechtigten (bis auf die u.g. Ausnahmen) erlaubt, ohne Konsequenzen gleichzeitig und zusätzlich auch für einen oder mehrere Vereine im Ausland antreten zu dürfen.
Achtung Ausnahmen: Spielberechtigte, die im Ausland aktiv sind, besitzen keine Einsatzberechtigung in den Bundesligen! Sie stehen deshalb weder als Stamm-, Reserve- oder Ersatzspieler zur Verfügung. Stamm- und Reservespieler der Bundesligamanschaften bekommen bei einem festgestellten gleichzeitigen Einsatz die Einsatzberechtigung entzogen, die erst nach einer "Sperrzeit" wieder erlangt werden kann. Allerdings können die Bundesligaakteure - zeitlich gestaffelt je nach dem jeweiligen Spielplan - nach Abschluss der Spielrunde für eine begrenzte Zeit ohne Sanktionen im Ausland tätig werden (s. WO A 15.3).

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.
Die geänderten Handbuchinhalte sind in einer separaten Datei veröffentlicht, wobei wegen der zahlreichen Seitenumbrücke die gesamte WO ausgetauscht werden müsste.

Einladung zur Sitzung der Jahrestagung - außerordentlicher Verbandstag

Gemäß Satzung sollte mit diesem amtlichen Newsletter zur Jahrestagung des BTTV eingeladen werden. Ursprünglich geplant war eine Sitzung des Verbandshauptausschusses (gemäß § 22 der Satzung des BTTV). Weil der Verbandsausschuss des BTTV mit der gemäß Satzung § 21 Ziffer 5.2 nötigen Mehrheit (Abstimmung siehe Protokoll der Sitzung des Verbandsausschusses vom 20.4.2024) gefordert hat, einen außerordentlichen Verbandstag einzuberufen, lade ich alle ordentlichen, außerordentlichen und unabhängigen Mitglieder des Verbandstags des BTTV herzlich ein zum

Außerordentlichen Verbandstag 2024

Samstag, 13. Juli 2024

(Kur- und Kongresszentrum KKC, Bad Windsheim)

Die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen werden satzungsgemäß und fristgerecht bekannt gemacht.
Die Tagesordnung umfasst neben den Aufgaben, die für den Verbandshauptausschuss geplant waren, die zusätzlichen Punkte:
- Anträge auf Änderung der Satzung
- Anträge auf Änderung der Satzung zur Einführung eines hauptamtlichen Vorstands
- korrespondierende Anträge zur Änderung der Wahlordnung sowie der Rechts-, Verfahrens- und Strafordnung
- Neufassung der Satzung, der Wahlordnung und der Rechts-, Verfahrens- und Strafordnung mit dem Ziel der Eintragung in das Vereinsregister

Anträge, die beim a.o. Verbandstag behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 6. Juni 2024 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Dringlichkeitsanträge zur Änderung der Satzung sind unzulässig.
Berichte der Präsidiumsmitglieder müssen bis zum 8. Juni 2024 eingereicht werden.

Konrad Grillmeyer, Präsident

Die vollständige Einberufung, die auch im Bereich "Über uns/Legislativgremien" der BTTV-Homepage veröffentlicht ist, wird zeitgleich und satzungsgemäß sämtlichen Mitgliedern des Verbandshauptausschusses zugeschickt.

Protokoll der Sitzung des Verbandsausschusses vom 20.4.2024 online

Während im selben Newsletter als amtliche Mitteilung zu einem außerordentlichen Verbandstag eingeladen wird, erfolgt hiermit die offizielle und amtliche Bekanntmachung der Veröffentlichung des Protokolls der letzten Sitzung des VA vom 20.4.2024.

Gemäß § 19 Ziffer 7. der Satzung des BTTV müssen sämtliche Protokolle von Legislativorganen auf Verbandsebene auf der Homepage veröffentlicht werden. Alle Unterlagen zu diesen Sitzungen inklusive der Protokolle sind im Bereich "Über uns/Legislativgremien" der BTTV-Homepage zu finden. Mit dieser heutigen und gemäß Satzung amtlichen Veröffentlichung beginnt auch die Frist zum Widerspruch gegen Inhalte des Protokolls; dieser müsste innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich und mit Begründung gegenüber dem Präsidium geltend gemacht werden.

Neue Vereine im BTTV

101102, TSV 48 Duttenbrunn, Unterfranken-West
311085, TSV München-Großhadern 1926, Oberbayern-Mitte
415091, TC Malgersdorf, Niederbayern-Ost
416093, TSV 1861 Tittmoning, Oberbayern-Ost

andro-Rangliste: Mai-Q-TTR-Berechnung steht bevor

Die TTR-Punkte im Endspurt einer Saison fließen bekanntlich in die Mai-Berechnung mit ein. Schon in der kommenden Woche stehen die neuen Zahlen fest. In der kommenden Woche wissen Sie auch als Basis-User bei myTischtennis.de Bescheid, wie sich Ihre Kurve verändert hat. Wie immer kommt den Mai-Werten besondere Bedeutung zu, da diese entscheidend für die Mannschaftsmeldungen für die nächste Saison sind.

Die zweite Q-TTR-Berechnung des Jahres steht vor der Tür und wird zeitnah für alle sichtbar aktualisiert. Die Mai-Werte dienen wie immer als Basis für die Mannschaftsmeldungen der Vorrunde der kommenden Saison. Der Stichtag für die Berechnung ist wie gewohnt der 11. Mai. Das bedeutet, dass alle Spiele, die spätestens am 10. Mai gespielt und bis 23.59 Uhr am 11. Mai in click-TT eingetragen wurden, in die Berechnung mit einfließen. Mit der Veröffentlichung der neuen Werte kann in etwa Mitte nächster Woche gerechnet werden.

Gute Neuigkeiten hat das DTTB-Ressort Rangliste übrigens für Athletinnen und Athleten, die auch über die eigenen Landesgrenzen hinaus Spiele bestreiten. Seit der Februar-Berechnung sind die Ergebnisse von insgesamt 29 aktuellen internationalen Turnieren importiert worden, die sich zuletzt aufgestaut hatten. Mit Blick auf die Programmierung und Parametrisierung gibt es in diesem Quartal keine Neuerung.

Hier geht’s zur andro-Rangliste.

Premiere: Ausbildung zum Leistungssport C-Trainer/-in Para Tischtennis ab Mitte Juni

Unter Ausrichtung des BVS Bayern und in Kooperation mit dem Bayerischen Tischtennis-Verband startet am Samstag, 15. Juni, als Pilotprojekt die erste deutschlandweite Ausbildung im Bereich Leistungssport C-Trainer/-in Para Tischtennis. Ziel dieser neuen Ausbildung ist es dem wachsenden Interesse am Tischtennis und dem damit verbunden Leistungssport Para Tischtennis eine qualitativ hochwertige Ausbildung gegenüberzustellen, um somit den organisierten Para Tischtennis flächendeckend zu fördern. Anmeldeschluss ist am Mittwoch, 15. Mai.

Die Para Tischtennis Ausbildung umfasst 46 Unterrichts- und Lerneinheit, davon 42 in Präsenz vor Ort und vier in Form von Hospitationen. Als Zugangsvoraussetzung gilt die Trainer/-innen C-Lizenz im Bereich Tischtennis.

Zur Pressemitteilung
Weitere Informationen auf der BVS-Seite

schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke

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