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Newsletter KW 51/2024 des BTTV
Liebe Tischtennisfreunde,
einige Teile dieses Newsletters vom 19.12.2024 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.
Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.
Wichtige Termine zur Vorbereitung der Rückrunde Spielzeit 2024/2025
Termine für VEREINE
Alle Termine sind dringend einzuhalten!
16. bis 22. Dezember!!! AKTUELL !!!
Vereinsmeldung für die Rückrunde für NACHWUCHS-Mannschaften (WO F 2.6) in click-TT
16. bis 22. Dezember!!! AKTUELL !!!
Mannschaftsmeldung (WO H 2.1) aller Altersklassen für die Rückrunde in click-TT;
Grundlage sind die Werte der offiziellen Q-TTRL mit dem Stichtag 11.12.
16. bis 31. Dezember!!! AKTUELL !!!
Terminmeldung/Anpassung der Terminmeldung für die Rückunde für NACHWUCHS-Mannschaften (WO G 5.3) in click-TT
Termine für FACHWARTE und SPIELLEITER
Alle Termine sind dringend einzuhalten!
bis 11. Dezember
Auf- und Absteiger markieren - in NACHWUCHS-Gruppen zwingend - durch die FW Mannschaftssport/Spielleiter
23. bis 31. Dezember!!! AKTUELL !!!
Endgültige Ligenzusammenstellung für (Rückrunden-)NACHWUCHS-Ligen (WO F 3.1.1) durch die FW Mannschaftssport
23. Dezember bis 05. Januar !!! AKTUELL !!!
Genehmigung der Mannschaftsmeldungen aller Altersklassen für die Rückrunde (WO H 3.4) durch die FW Mannschaftssport
01. bis 10. Januar!!! AKTUELL !!!
Erstellung Spielplanentwurf für (Rückrunden-)NACHWUCHS-Ligen (WO G 5.4.2) durch die Spielleiter
Geschäftsstelle ist ab 7. Januar wieder besetzt
Liebe Sportfreunde,
die Geschäftsstelle bedankt sich herzlich für die konstruktive und harmonische Zusammenarbeit im Jahr 2024! Wir wünschen allen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und erholsame Tage!
Wegen der kommenden Feiertage ist die Geschäftsstelle ab Freitag, 20. Dezember 2024, bis einschließlich Montag, 6 Januar 2025, grundsätzlich nicht besetzt. Ab Dienstag, 7. Januar 2025, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder wie gewohnt telefonisch und persönlich zur Verfügung. Sämtliche über den Jahreswechsel eingehenden Anfragen werden dann möglichst umgehend abgearbeitet.
Änderungen der Bestimmungen
Der ordentliche Bundestag des DTTB und der Verbandsausschuss des BTTV haben Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Diese werden - wenn möglich - als textliche Änderung dargestellt bzw. entsprechend kommentiert.
Wettspielordnung
In WO A 17.2 wird geregelt, dass Ergebnisse der Q-TTR-Berechnung, die technisch korrekt durchgeführt wurden, als endgültig zum jeweiligen Termin betrachtet werden.
Um die neuen Regeln zur Spielberechtigung anwenden zu können, wurden in WO B 1.1 diejenigen Vereine mit Sitz im Ausland, die am Spielbetrieb in Deutschland teilnehmen, als „deutsche Vereine“ definiert.
Die Zeiträume bzgl. Beantragung und Wirksamkeit der Spielberechtigungen wurden in WO B 3.2 und B 4.1 bei gleichem Inhalt textlich präzisiert.
In der WO wird in den Abschnitten WO B 4.2, G 4.1 und I 5.11 nicht auf ein „schriftliches Dokument“ abgestellt, sondern es genügt die Darstellung des entsprechenden Sachverhalts „in Textform“.
Der einheitliche Stichtag für die Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen, der auch in WO D 4.2 festgelegt ist, wird textlich in WO D 1.4 (Doppelung) gestrichen.
In WO D 4.2 wird genau für diese DEM Leistungsklassen und alle Qualifikationsveranstaltungen hierfür festgelegt, dass Spieler der Altersgruppe Nachwuchs mit TLEI ausschließlich in der A-Klasse startberechtigt sind.
Als weiteren Umstand, der in WO E 3.2 zum Verlust des gesamten Mannschaftskampfes führt, wird das Nicht-Zurverfügungstellen einer Austragungsstätte ergänzt.
Bzgl. einer Austragungsstätte wird in WO G 6.3.1 (neu) festgelegt, dass diese sich – bei einer Möglichkeit von Ausnahmen – im Umkreis von 30 km zum Sitz des Vereins befinden muss.
Der Abschnitt WO G 8 wird vollständig gestrichen, weil die dort aufgeführten Vorgaben zur Kontrolle der Punktspiele bereits an anderer Stelle erfasst sind.
In WO H 1.3.1 wird präzisiert, dass bei Nichterteilung eines Reservespielervermerks der Status als Stamm- oder Ergänzungsspieler unberücksichtigt bleibt.
Die Berücksichtigung von gesperrten Spielern in einer Mannschaftsmeldung wurde in WO H 2.1.5 und H 2.1.6 (neu) präzisiert.
Die Überschrift von WO I 1.8 wurde um „Trikots“ ergänzt, weil es in diesem Abschnitt um entsprechende Genehmigungen geht.
Die Vorgaben für das Verbot eines gleichzeitigen Einsatzes bei verschiedenen Mannschaftsmeisterschaften wurden in WO J 4 präzisiert.
Finanzordnung
Im Anhang zur Finanzordnung 9. wird festgelegt, dass die Vergütung für lizenzierte Turnierleiter von nunmehr 60 Euro pro Einsatztag für alle Veranstaltungen entrichtet werden muss, an denen diese Turnierleiter eingesetzt werden.
Beitrags- und Gebührenordnung
Die Vorgabe zur Erstattung von Fahrtkosten von Sechser-Mannschaften wurde im Punkt F Sonstige Gebühren 8. gestrichen, weil es im Bereich des BTTV keine Sechsermannschaften mehr gibt.
Reisekostenordnung
Das Abrechnungsverfahren in RKO B 4. sieht jetzt auch die Abrechnung in einem vom BTTV vorgegebenen Online-Tool vor.
Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.
Die geänderten Handbuchinhalte sind in einer separaten Datei veröffentlicht, wobei wegen der zahlreichen Seitenumbrücke die gesamte WO ausgetauscht werden müsste.
Änderungen der Bestimmungen - wichtige Änderungen zur neuen Spielzeit
Der ordentliche Bundestag des DTTB hat Beschlüsse gefasst, die zu weiteren Beschlüssen des Verbandsausschusses des BTTV und zusammen zu weitreichenden Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Diese Änderungen treten allerdings erst zur neuen Spielzeit 2025/2026 in Kraft, weshalb hier lediglich die Grundzüge erläutert werden. Für Details steht bereits jetzt eine WO-Version mit Gültigkeitsdatum ab dem 1.7.2025 zur Verfügung.
Wettspielordnung (sowie in Folge weitere Bestimmungen)
Offener Spielbetrieb
Der Grundsatzbeschluss des DTTB-Bundestags aus dem Jahr 2023 zur Einführung eines "offenen Spielbetriebs" wurde präzisiert und durch Annahme dezidierter Änderungsanträge in der WO verankert. Offener Spielbetrieb? Eine kurze Erläuterung:
- Bisher gibt es sowohl bzgl. der Bezeichnungen als auch in der praktischen Umsetzung einen "männlichen" und einen "weiblichen" Spielbetrieb. Nachdem das Personenstandsrecht geändert wurde, nachdem es bereits vorher Personen mit Geschlecht "divers" oder "ohne Geschlechtseintrag" gab, war die Frage, an welchem Spielbetrieb diese Personen überhaupt teilnehmen können.
- Um allen Personen die Teilnahme am TT-Wettspielbetrieb zu ermöglichen und evtl. Klagen zu vermeiden, wird es ab der Spielzeit 2025/2026 einen "offenen" und einen "weiblichen" Spielbetrieb geben. Der weibliche Spielbetrieb ist das Bekenntnis der TT-Verbände, die weiblichen TT-Spieler zu fördern und ihnen ein explizites Sportangebot zu unterbreiten.
- Der "offene" Spielbetrieb ist wie der Name schon sagt, offen. Das heißt, dass dort alle Personen, die nicht dem weiblichen Spielbetrieb zugehörig sind, spielen müssen, dass aber zusätzlich auch alle weiblichen TT-Spieler dort spielen dürfen.
- Diese Umstellung hat natürlich Konsequenzen bzgl. der Bezeichnungen und der praktischen Anwendungen. Es gibt keine "Herren" mehr, sondern im offenen Spielbetrieb sprechen wir nur noch von "Erwachsenen" (und im weiblichen natürlich weiterhin von "Damen"). Im Nachwuchsbereich ist es "Jugend" und "Mädchen" und bei unserer erfahrensten Altersgruppe sind es "Senioren" und "Seniorinnen".
- Die Bezeichnungen ziehen sich durch die Namensgebung sowohl von Veranstaltungen über die Bezeichnung der Altersklasse, die jetzt nicht mehr "Damen/Herren", sondern "Erwachsene" heißt - Bayerische Meisterschaften Erwachsene - (= Erwachsene in offenen Konkurrenzen und Damen in weiblichen Konkurrenzen) als auch im Ligenspielbetrieb - Bezirksorberliga Erwachsene - (= Liga im offenen Spielbetrieb im Gegensatz zur Bezirksoberliga Damen für den weiblichen Spielbetrieb).
- Sämtliche Änderungen müssen natürlich auch in den korrespondierenden Durchführungsbestimmungen sowie weiteren Ordnungen, z.B. Finanzordnung und Beitrags- und Gebührenordnung vollzogen werden.
Weitere Informationen siehe Pressemitteilung des DTTB
Streichung "JES"
In der WO wurde der JES-Status ab der neuen Spielzeit vollständig gestrichen. Dies hat zahlreiche Auswirkungen auf den Text der WO, aber keine auf den Spielbetrieb im BTTV, weil es den "JES" in Bayern seit Jahren nicht mehr gibt.
Turnierlizenz auch für Zweitverein
Weil sich viele, insbesondere Personen der Altersgruppe Senioren, noch ihrem "ursrpünglichen Erwachsenen-Verein" zugehörig fühlen, aber ihre Turnierlizenzen TLEI und TLSI ausschließlich für den Stamm-Senioren-Verein wahrgenommen werden können, gilt ab dem 1.7.2025, dass Senioren- oder Nachwuchsspieler mit einer Spielberechtigung für einen Zweitverein wählen können, für welchen Verein - Stammverein oder Zweitverein - sie ihre Turnierlizenzen wahrnehmen wollen.
Dabei können Veränderungen nur bei einer "Änderung" der Spielberechtigung (Wechsel, sofortiger Wechsel, Löschen und Wiedereinstieg) sowie bei einer Neubeantragung von Turnierlizenzen wahrgenommen werden.
Für diejenigen, die bisher schon eine Spielberechtigung bei einem Zweitverein besitzen und die Zuordnung der Turnierlizenzen wechseln wollen, genügt ein formloser Antrag (reine E-Mail reicht nicht) an die Geschäftsstelle des BTTV für den Fall, dass die Turnierlizenzen innerhalb Bayerns oder nach Bayern wechseln sollen. Achtung: Der folgende Wortlaut ist in der WO ab 1.7.2025 nicht mehr enthalten (die Wahlmöglichkeit fällt am 30.6. weg).
Aus diesem Grund wird der Wortlaut der WO an dieser Stelle abgedruckt mit der Bitte an die Vereine, diese Wahlmöglichkeit ihren betreffenden Spielern bekannt zu machen.
Allen Spielern, deren Spielberechtigungen bereits auf zwei Vereine verteilt sind, wird bis zum 30.6.2025 eingeräumt, den Wunsch nach Zuordnung der Turnierlizenzen zu einem der beiden Vereine dem für diesen Verein zuständigen Verband formlos anzuzeigen. (Dieser Satz entfällt ab dem 1.7.2025.)
Weitere Informationen siehe Pressemitteilung des DTTB
Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.
Die geänderten Handbuchinhalte sind in einer separaten Datei veröffentlicht, wobei wegen der zahlreichen Seitenumbrücke die gesamte WO ausgetauscht werden müsste.
Protokoll der Sitzung des Verbandsausschuss vom 23.11.2024 online
Während im selben Newsletter als amtliche Mitteilung erneut zu einer Sitzung des Verbandsausschusses und zusätzlich zu einem außerordentlichen Verbandstag eingeladen wird, erfolgt hiermit die offizielle und amtliche Bekanntmachung der Veröffentlichung des Protokolls der Verbandsausschusssitzung vom 23.11.2024.
Gemäß § 19 Ziffer 7. der Satzung des BTTV müssen sämtliche Protokolle von Legislativorganen auf Verbandsebene auf der Homepage veröffentlicht werden. Alle Unterlagen zu diesen Sitzungen inklusive der Protokolle sind im Bereich "Über uns/Legislativgremien" der BTTV-Homepage zu finden. Mit dieser heutigen und gemäß Satzung amtlichen Veröffentlichung beginnt auch die Frist zum Widerspruch gegen Inhalte des Protokolls; dieser müsste innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich und mit Begründung gegenüber dem Präsidium geltend gemacht werden.
Einladung zur Sitzung des Verbandsausschusses
Gemäß § 23 2. der Satzung des BTTV lade ich alle Mitglieder des Verbandsausschusses des BTTV herzlich ein zur
6. Sitzung des Verbandsausschusses (VA 6/22-26)
Samstag, 5. April 2025 um 10.00 Uhr
(Enkering, Hotel Heckl)
Die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen werden satzungsgemäß und fristgerecht bekannt gemacht.
Anträge, die bei diesem Verbandsausschuss behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 27. Februar 2025 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
Die Mitglieder des Verbandsausschusses werden gebeten, ihre Rückmeldung über click-TT bis zum 20. März 2025 vorzunehmen.
Wolfgang Popp, Vizepräsident Finanzen und Stellvertreter des Präsidenten
Einladung zum außerordentlichen Verbandstag 2025
Gemäß Satzung sollte mit diesem amtlichen Newsletter zur Jahrestagung des BTTV eingeladen werden. Weil aber die Umsetzung der beim a.o. Verbandstag 2024 getroffenen Beschlüsse einen (weiteren) außerordentlichen Verbandstag benötigt, hat der Verbandsausschuss des BTTV mit der gemäß Satzung § 21 Ziffer 5.2 nötigen Mehrheit (Abstimmung siehe Protokoll der Sitzung des Verbandsausschusses vom 23.11.2024) erneut gefordert, einen außerordentlichen Verbandstag einzuberufen.
Ich lade deshalb alle ordentlichen, außerordentlichen und unabhängigen Mitglieder des Verbandstags des BTTV herzlich ein zum
Außerordentlichen Verbandstag 2025
Samstag/Sonntag, 12./13. Juli 2025
(Kur- und Kongresszentrum KKC, Bad Windsheim)
Die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen werden satzungsgemäß und fristgerecht bekannt gemacht.
Die Tagesordnung umfasst neben den Aufgaben, die für den Verbandshauptausschuss vorgesehen wären, die zusätzlichen Punkte:
- Anträge auf Änderung der Satzung
- Wahl und Bestätigung der Mitglieder des Präsidiums (als Aufsichtsrat)
- Wahl der Verbandsfachwarte Jugend-Einzelsport, Jugend-Mannschaftssport und ggf. weiterer vakanter Positionen
Darüber hinaus muss der a.o. VT 2025 über die Genehmigung des Protokolls des a.o. VT 2024 abstimmen, weil ein schriftlicher Widerspruch zum Protokoll fristgerecht eingegangen ist. Dieser ist an der üblichen Stelle auf der Homepage zusammen mit dem Protokoll veröffentlicht.
Anträge, die beim a.o. Verbandstag behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 5. Juni 2025 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Dringlichkeitsanträge zur Änderung der Satzung sind unzulässig.
Berichte der Präsidiumsmitglieder müssen bis zum 7. Juni 2025 eingereicht werden.
Wolfgang Popp, Vizepräsident Finanzen und Stellvertreter des Präsidenten
Die vollständige Einberufung, die auch im Bereich "Über uns/Legislativgremien" der BTTV-Homepage veröffentlicht ist, wird zeitgleich und satzungsgemäß sämtlichen Mitgliedern des Verbandshauptausschusses zugeschickt.
Neudruck des Handbuchs - Bestellung nötig
Beim außerordentlichen Verbandstag 2024 wurde die Satzung des BTTV zusammen mit den eintragungspflichtigen Ordnungen Wahlordnung sowie Rechts-, Verfahrens- und Strafordnung geändert. Diese Bestimmungen sind gerade zur Eintragung in das Vereinsregister vorgesehen und sollen nach Wunsch bei einem weiteren außerordentlichen Verbandstag 2025 in Kraft treten und in diesem Zusammenhang veröffentlicht werden. Durch die Satzungsänderungen sind auch nahezu alle anderen Bestimmungen des BTTV von Änderungen betroffen.
Gleichzeitig hat es durch Beschlüsse des außerordentlichen Bundestags des DTTB im September und des ordentlichen DTTB-Bundestags im Dezember 2024 weitreichende Änderungen der Wettspielordnung gegeben, die Auswirkungen auf das gesamte Regelwerk des BTTV nach sich ziehen. Und last but not least muss der BTTV auch das Thema "Safe Sport" mit Veröffentichung der entsprechenden Vorgaben umsetzen.
Aus diesen Gründen wird das Handbuch neu aufgelegt und gedruckt. Auch wenn das Handbuch online und per App ständig aktuell zur Verfügung steht und viele Anwender sich auf die digitale Nutzung beschränken, gibt es durchaus noch Personen, die mit einer gedruckten Version arbeiten wollen. Der Verbandsausschuss des BTTV hat auf seiner Sitzung am 23. November 2024 die Satzung § 4 Ziffer 7 teilweise bestätigt, nämlich dass das Handbuch des BTTV nicht automatisch jedem bisherigen Fachwart und Schiedsrichter kostenlos zugeschickt wird, sondern dass diese kostenlose Leistung lediglich per Anforderung erfolgt. Der Verbandsausschuss hat im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung, die Schonung von Ressourcen und die finanzielle Lage des BTTV aber auch - als Ausnahme - die Regelung der Satzung § 4 Ziffer 7 geändert, und zwar dahingehend, dass Vereine einen Neudruck des Handbuchs nur noch gegen Bezahlung von 10 Euro zugeschickt bekommen.
Wichtiger Hinweis:
Fachwarte und Schiedsrichter, die weiterhin ein gedrucktes Handbuch nutzen wollen, können diesen Wunsch formlos per E-Mail an die Geschäftsstelle des BTTV unter bttv@bttv.de äußern. Sie erhalten dann einen Neudruck kostenlos zugesandt. Ohne entsprechende schriftliche Erklärung würde in der Datenbank hinterlegt bleiben, dass auf einen Versand, der ohnehin nur bei einem vollständigen Neudruck erfolgen würde, auch zukünftig verzichtet wird.
Vereine, die einen Neudruck des Handbuchs anfordern, können dies ebenfalls formlos per E-Mail an die Geschäftsstelle des BTTV unter bttv@bttv.de vornehmen, allerdings ist die Zusendung kostenpflichtig, und dem Verein werden angefordertem Handbuch 10 Euro in Rechnung gestellt.
Dieser Aufruf an die Vereine, Fachwarte und Schiedsrichter wird im nächsten amtlichen Newslettern wiederholt, so dass spätestens im Mai 2025 die Adressen für eine postalische Aussendung des neu gedruckten Handbuchs feststehen müssten.









