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Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 10.4.2025 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Erreichbarkeit der Geschäftsstelle in den Osterferien

Die Geschäftsstelle ist in der Woche vor den Osterfeiertagen (14. bis 17. April) zwar besetzt, jedoch sind nicht alle Mitarbeiter erreichbar.
In der zweiten Osterferienwoche (22. bis 25. April) ist die Geschäftsstelle grundsätzlich nicht besetzt.

Ab Montag, 28. April stehen die Geschäftsstellen-Mitarbeiter wieder mit Rat und Tat zur Verfügung. Sämtliche eingegangenen Anfragen werden dann möglichst umgehend abgearbeitet.

Wir bitten um Berücksichtigung und um Verständnis.

Neudruck des Handbuchs - Bestellung nötig

Beim außerordentlichen Verbandstag 2024 wurde die Satzung des BTTV zusammen mit den eintragungspflichtigen Ordnungen Wahlordnung sowie Rechts-, Verfahrens- und Strafordnung geändert. Diese geänderten Bestimmungen sind mittlerweile im Vereinsregister eingetragen und treten bei einem weiteren außerordentlichen Verbandstag 2025 in Kraft. Durch die Satzungsänderungen sind allerdings auch nahezu alle anderen Bestimmungen des BTTV von Änderungen betroffen.

Des Weiteren hat es durch Beschlüsse des außerordentlichen Bundestags des DTTB im September und des ordentlichen DTTB-Bundestags im Dezember 2024 weitreichende Änderungen der Wettspielordnung gegeben, die Auswirkungen auf das gesamte Regelwerk des BTTV nach sich ziehen. Und last but not least muss der BTTV auch das Thema "Safe Sport" mit Veröffentichung der entsprechenden Vorgaben umsetzen.

Aus allen diesen Gründen wird das Handbuch neu aufgelegt und gedruckt. Auch wenn das Handbuch online und per App ständig aktuell zur Verfügung steht und viele Anwender sich auf die digitale Nutzung beschränken, gibt es durchaus noch Personen, die mit einer gedruckten Version arbeiten wollen. Der Verbandsausschuss des BTTV hat auf seiner Sitzung am 23. November 2024 die Satzung § 4 Ziffer 7 teilweise bestätigt, nämlich dass das Handbuch des BTTV nicht automatisch jedem bisherigen Fachwart und Schiedsrichter kostenlos zugeschickt wird, sondern dass diese kostenlose Leistung lediglich per Anforderung erfolgt. Der Verbandsausschuss hat im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung, die Schonung von Ressourcen und die finanzielle Lage des BTTV aber auch - als Ausnahme -  die Regelung der Satzung § 4 Ziffer 7 geändert, und zwar dahingehend, dass Vereine einen Neudruck des Handbuchs nur noch gegen Bezahlung von 10 Euro zugeschickt bekommen. Eine Satzungsänderung mit entsprechendem Inhalt wird beantragt.

Wichtiger Hinweis:
Fachwarte und Schiedsrichter, die weiterhin ein gedrucktes Handbuch nutzen wollen, können diesen Wunsch formlos per E-Mail an die Geschäftsstelle des BTTV unter bttv@bttv.de äußern. Sie erhalten dann im August 2025 einen Neudruck kostenlos zugesandt. Ohne entsprechende schriftliche Erklärung würde in der Datenbank hinterlegt bleiben, dass auf einen Versand, der ohnehin nur bei einem vollständigen Neudruck erfolgen würde, auch zukünftig verzichtet wird.
Vereine, die einen Neudruck des Handbuchs anfordern, können dies ebenfalls formlos per E-Mail an die Geschäftsstelle des BTTV unter bttv@bttv.de vornehmen, allerdings ist die Zusendung kostenpflichtig, und dem Verein werden pro angefordertem Handbuch 10 Euro in Rechnung gestellt.

Dieser Aufruf an die Vereine, Fachwarte und Schiedsrichter wird im nächsten amtlichen Newsletter nochmals wiederholt, so dass spätestens Ende Juli 2025 die Adressen für eine postalische Aussendung des neu gedruckten Handbuchs feststehen müssten.

Änderungen der Bestimmungen - Eintragung ins Vereinsregister

Das Amtsgericht München (Registergericht) hat die vom außerordentlichen Verbandstag 2024 beschlossene Satzung inkl. der Wahlordnung und der Rechts-, Verfahrens- und Strafordnung (RVStO) ins Vereinsregister eingetragen. Mit dieser Veröffentlichung als amtliche Mitteilung werden Satzung, WaO und RVStO bekannt gemacht. Auf einen Kommentierung der Änderungen wird wegen des Umfangs verzichtet. 

Satzung
Wahlordnung
Rechts-, Verfahrens- und Strafordnung

treten allerdings erst mit/nach dem außerordentlichen Verbandstag 2025 (12./13.7.2025) in Kraft (s. § 48 der Satzung, E 1. der Wahlordnung und § 90 RVStO).

Die Veröffentlichung ist deshalb einerseits zur Kenntnis, welche Bestimmungen beim Verbandstag 2025 gelten bzw. wie dort gewählt wird, und andererseits als Mitteilung, dass ab sofort für die Außenvertretung des BTTV ein dreiköpfiger Vorstand zuständig ist. In Ermangelung der "Bestellung" durch das Präsidium (als Aufsichtsrat gemäß der neuen Satzung) hat das (alte) Präsidium den Vorstand eingesetzt, der auch so im Vereinsregister eingetragen ist:

Vorstandsvorsitzender Florian Wäsch
Vorstand Sport Gunther Czepera
Vorstand Finanzen Wolfgang Popp

Im Innenverhältnis bleibt gemäß Beschluss des Präsidiums das gewählte und noch amtierende Präsidium bis zur Neuwahl anlässlich des a.o. Verbandstags 2025 das Entscheidungsgremium des BTTV.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.
Die geänderten Handbuchinhalte sind in einer separaten Datei veröffentlicht, wobei wegen der zahlreichen Seitenumbrücke die gesamte WO ausgetauscht werden müsste.

Änderungen der Bestimmungen

Der ordentliche Bundestag und der Bundesrat des DTTB sowie der Verbandsausschuss des BTTV haben Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Diese werden - wenn möglich - als textliche Änderung dargestellt bzw. entsprechend kommentiert.

Wettspielordnung

Die Bestimmungen zur Einsatzberechtigung in den Bundesligen in Verbindung mit ei­nem Spielen im Ausland wurde in WO A 15.3 dahingehend geändert, dass nicht mehr auf die Meldung in den Bundesligen, sondern nur noch auf den Einsatz abgestellt wird.

Zusätzlich wurde auch die WO auf die Zuständigkeit des hauptamtlichen BTTV-Vorstands anstelle des Präsidiums umgestellt.

Finanzordnung

An verschiedenen Stellen wurde die FO den aktuellen Gegebenheiten angepasst; so wurden z.B. die Aufzählung der Veranstaltungen im Anhang 1.1 und 1.2 aktualisiert und die Möglichkeit im Anhang 3 d) geschaffen, dass bei Großveranstaltungen die Spieler an den Startgebühren beteiligt werden können. Zusätzlich wurde die Zuständigkeit des hauptamtlichen Vorstands hergestellt und die Möglichkeit der BTTV-internen digitalen Abrechnung eingefügt.

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Senioren

Die DfB wurde bzgl. des offenen Spielbetriebs korrigiert. Außerdem wurde ein alternativer Austragungsmodus für die Bayerischen Einzelmeisterschaften der Senioren in Leistungsklassen eingeführt.

Verhaltenskodex
Beitrags- und Gebührenordnung
Reisekostenordnung

Ehrenordnung
Datenschutzordnung (neu)

Der Verbandsausschuss des BTTV hat in verschiedenen Bestimmungen die Ände­rung der Zuständigkeit des neu eingeführten hauptamtlichen BTTV-Vorstands anstelle des Präsidiums als Konsequenz der Satzungsänderung vom Juli 2024 umgesetzt. Außerdem wurde die Datenschutzordnung gemäß den Vorgaben von § 6 der neuen Satzung beschlossen. Diese Änderungen treten mit Veröffentlichung in Kraft, weil die Satzung, die Wahlordnung und die Rechts-, Verfahrens- und Strafordnung mittlerweile vom Registergericht eingetragen wurden und die entsprechenden Zuständigkeiten offiziell sind. Die im Vereinsregister eingetragenen Bestimmungen werden zeitgleich mit diesen Änderungen veröffentlicht. Es werden im Falle der Eintragungen und der Anpassung an den hauptamtlichen Vorstand lediglich die aktuellen Bestimmungen online gestellt und nicht kommentiert.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.
Die geänderten Handbuchinhalte sind in einer separaten Datei veröffentlicht, wobei wegen der zahlreichen Seitenumbrücke die gesamte WO ausgetauscht werden müsste.

Änderungen der Bestimmungen - wichtige Änderungen zur neuen Spielzeit bzgl. Zuordnung der Turnierlizenz

Der ordentliche Bundestag des DTTB hat Ende 2024 Beschlüsse gefasst, die zu weitreichenden Änderungen in den Bestimmungen geführt haben, u.a. zur Wahlfreiheit der Wahrnehmung von Turnierlizenzen. Diese Änderungen treten allerdings erst zur neuen Spielzeit 2025/2026 in Kraft. Der genaue Wortlaut steht bereits jetzt in der WO-Version mit Gültigkeitsdatum ab dem 1.7.2025 zur Verfügung.

Wettspielordnung

Turnierlizenzen auch für Zweitverein wahrnehmbar

Bisher werden die Turnierlizenzen ausschließlich für den Stammverein eines Spielers wahrgenommen, d.h. bei Jugendlichen die TLNI bzw., eTLNI für den Verein, in dem die SBNM ausgeübt wird, und für Senioren die TLSI für den Verein, für den die SBSM ausgeübt wird. Diese Zuordnung für den Stammverein gilt für beide Altersgruppen auch bei einer zusätzlichen TLEI, unabhängig davon, ob die SBEM im Stamm- oder in einem Zweitverein wahrgenommen wird.

Weil sich viele, insbesondere Personen der Altersgruppe Senioren, noch ihrem "ursrpünglichen Erwachsenen-Verein" zugehörig fühlen, aber ihre Turnierlizenzen TLEI und TLSI bisher ausschließlich für den Stamm-Senioren-Verein wahrgenommen werden können, gilt ab dem 1.7.2025 folgende Regelung:
Senioren- oder Nachwuchsspieler mit einer Spielberechtigung für den Erwachsenen.Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) für einen Zweitverein können wählen, für welchen Verein - Stammverein (gemäß Alter) oder Zweitverein - sie ihre Turnierlizenzen wahrnehmen wollen.

Dabei können solche Wechsel der Zuordnung grundsätzlich nur bei einer "Änderung" der Spielberechtigung (Wechsel, sofortiger Wechsel, Löschen und Wiedereinstieg) sowie bei einer Neubeantragung von Turnierlizenzen wahrgenommen werden.
Für diejenigen Personen, die bisher schon eine Spielberechtigung bei einem Zweitverein besitzen und die Turnierlizenzen für diesen Zweitverein wahrnehmen wollen, genügt ein formloser Antrag an die Geschäftsstelle des BTTV, falls dieser Zweitverein Mitglied des BTTV ist.

Bitte hierzu ein formloses Schreiben bis zum 30.6.2025 mit der Aussage: "Ich möchte meine Turnierlizenzen für meinen Zweitverein XY wahrnehmen" mit Name, Datum und persönlicher Unterschrift per Brief, Fax oder eingescannt per E-Mail an die Geschäftsstelle des BTTV schicken.

Achtung: Der folgende Wortlaut ist in der WO ab 1.7.2025 nicht mehr enthalten (die Wahlmöglichkeit fällt am 30.6. weg).
Aus diesem Grund wird der Wortlaut der WO an dieser Stelle abgedruckt mit der Bitte an die Vereine, diese Wahlmöglichkeit ihren betreffenden Spielern bekannt zu machen.

Allen Spielern, deren Spielberechtigungen bereits auf zwei Vereine verteilt sind, wird bis zum 30.6.2025 eingeräumt, den Wunsch nach Zuordnung der Turnierlizenzen zu einem der beiden Vereine dem für diesen Verein zuständigen Verband formlos anzuzeigen. (Dieser Satz entfällt ab dem 1.7.2025.)

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.
Die geänderten Handbuchinhalte sind in einer separaten Datei veröffentlicht, wobei wegen der zahlreichen Seitenumbrücke die gesamte WO ausgetauscht werden müsste.

Änderungen der Bestimmungen - weitere Änderungen zur neuen Spielzeit

Der ordentliche Bundestag und der Bundesrat des DTTB sowie die Legislativgremien des BTTV haben Beschlüsse gefasst, die zu weitreichenden Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Diese Änderungen treten allerdings erst zur neuen Spielzeit 2025/2026 in Kraft. Der genaue Wortlaut steht bereits jetzt in der WO-Version mit Gültigkeitsdatum ab dem 1.7.2025 zur Verfügung.

Wettspielordnung

Als Ergänzung zu den allgemeinen Vorgaben wurde in WO A 13.1.2 festgelegt, dass sich weibliche Spieler im Individualspielbetrieb entscheiden müssen, ob sie Doppel und Mixed (bei Individualmeisterschaften wie z.B. Bezirksmeisterschaften auch im Einzel) bei einer Veranstaltung jeweils ausschließlich im offenen oder im weiblichen Spielbetrieb antreten wol­len. 

Die verpflichtende Vorgabe eines OSR bei nicht weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.4.1 (z.B. offene Turniere) ist in WO D 8 weggefallen. 

Die Nachmeldung von Spielern mit Sperrvermerk wurde in WO H 2.1.6 präzisiert. 

Die Einsatzberechtigung von Spielern in Entscheidungsspielen im jeweiligen Spielbe­trieb wurde in WO I 4.1 präzisiert. 

Ein mehr als 30minütiger verspäteter Spielbeginn kann gemäß WO I 5.10 nicht mehr von einem OSR verhindert werden; es entscheiden allein die beiden Mannschafts­führer.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.
Die geänderten Handbuchinhalte sind in einer separaten Datei veröffentlicht, wobei wegen der zahlreichen Seitenumbrücke die gesamte WO ausgetauscht werden müsste.

Neue Vereine im BTTV

208084, SC Kirchenthumbach, Oberpfalz-Nord
309110, SV Baar 1957, Schwaben-Nord
312013, SV Erpfting, Oberbayern-Süd
312103, SV Rot-Weiss Überacker, Oberbayern-Süd
413097, TTC Parsberg, Oberpfalz-Süd

Werde Demokratietrainer/in „C“ im Sport!

du willst im Sport nicht nur aktiv sein, sondern auch etwas bewegen? Dann ist die Ausbildung zum/zur Demokratietrainer/in „C“ genau das Richtige für dich! Zudem ist die erworbene Lizenz im Rahmen der Vereinspauschale förderfähig.

Seit 2022 bietet TEAM Sport-Bayern e.V. ein praxisnahes und wirkungsvolles Ausbildungsprogramm an. In sechs spannenden Modulen erhältst du das nötige Know-how, um dich sicher und kompetent für ein wertschätzendes, vielfältiges und demokratisches Miteinander im Sport einzusetzen:

✅ Grundlagen der Beratungsarbeit
✅ Gewaltprävention im Sport
✅ Extremismus und Diskriminierung erkennen und begegnen
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Die Ausbildung ist mehr als nur Theorie – sie vermittelt dir konkrete Werkzeuge, stärkt deine Rolle im Verein und befähigt dich, Impulse zu geben und als verlässliche Ansprechperson in deinem Verein zur Seite zu stehen.

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Jetzt noch STC-Startplatz sichern und Aktionen nutzen

Sie wollen in der langen Sommerpause nicht nur Urlaub machen oder den Grill anschmeißen, sondern mit einem Team Ihrer Wahl weiterhin Wettkämpfe bestreiten? Dann sollten Sie nicht mehr lange fackeln und sich zum Sommer-Team-Cup powered by TIBHAR anmelden. Schnappen Sie sich Ihre Freunde und Bekannten und sichern Sie sich jetzt einen Startplatz für den alternativen Mannschaftswettbewerb. Das Anmeldefenster hat nur noch bis zum 21. April geöffnet. Zudem gibt es zwei Aktionen, die für Sie interessant sein könnten.

Die Punktspielsaison 2024/25 geht auf die Zielgerade, der Sommer-Team-Cup geht in die fünfte Runde! Der von der myTischtennis GmbH und TIBHAR ins Leben gerufene und in Kooperation mit dem DTTB als Veranstalter durchgeführte Wettbewerb bietet allen Spielerinnen und Spielern auch in diesem Jahr wieder ein flexibles Format, sich in der Sommerpause mit einem interessanten Mannschaftsformat auf die neue Saison vorzubereiten. Bilden Sie jetzt ein Team mit Freunden, Bekannten, Familienmitgliedern oder Arbeitskollgen. Dabei ist es völlig egal, in welchem Verein oder Verband sie normalerweise gemeldet, wie alt und welchen Geschlechts sie sind.

Gewinnspiel für Frühstarter, eigene Trikots bestellen

Das Beste: Kein Teilnehmer geht beim Sommer-Team-Cup leer aus. Zu gewinnen gibt es Teilnahmeprämien und attraktive Preise im Wert von circa 100.000 Euro! Mit Zahlung des Mannschaftsstartgelds in Höhe von 45 Euro erhält jeder Teilnehmer einen Gutschein für TIBHAR-Produkte. Darüber hinaus gibt es für alle teilnehmenden Mannschaften spezielle Teamangebote des Partners in direkter Verbindung mit dem Sommer-Team-Cup. Wie in unserem Social-Media-Reel angekündigt, können Sie hier Ihre individuellen Trikots mit Team- und Spielernamen bestellen.

Besonders belohnt wurden in diesem Jahr die Teams, die sich frühzeitig angemeldet haben. Alle Teams, die es bis zum 6. April um 23.59 Uhr auf die Teilnehmerliste geschafft haben, hatten die Chance auf 3x6 Freikarten für das Champions-League-Final-Four-Turnier in Saarbrücken am 31. Mai. Die glücklichen Gewinnerteams der Verlosung werden per E-Mail kontaktiert und heißen:

OBBA with Friends,
TVGG II,
Hohoho der ASV.

Weitere Gewinnspiele werden folgen!

Anmeldefrist endet am 21. April

Seien Sie schnell! Denn das Anmeldefenster für den bundesweiten Mannschaftswettbewerb schließt bereits am 21. April um 13 Uhr. Der Startschuss für die Wettkämpfe fällt am 5. Mai. Gespielt werden kann dann im Zeitraum bis zum 27. Juli. Das Turnier endet auch in diesem Jahr mit dem Bundesfinale in Saarbrücken, das am 30. und 31. August stattfindet. Auch hier warten wertvolle und attraktive Preise auf drei Erstplatzierten. 

Jeder kann eine Mannschaft auf der Sommer-Team-Cup-Webseite anmelden und dadurch zum Mannschaftsführer werden. Im Anschluss ist es möglich, Mitspieler einzuladen und das Team (bis maximal sechs Spielerinnen und Spieler) zusammenzustellen. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Gruppen (mit bis zu sieben Mannschaften) analog zu den Vorjahren je nach Leistungsklasse und geografischer Lage der Teams eingeteilt. Die Zuordnung der Leistungsklassen erfolgt anhand der Summe der drei höchsten Q-TTR-Werte (Stand 11.02.2025) der Spieler einer Mannschaft:

Leistungsklasse A: 5001 und mehr (ohne Begrenzung der Q-TTR-Werte der Spieler einer Mannschaft).
Leistungsklasse B: 4201 bis 5000, wobei der Q-TTR-Wert des besten Spielers nicht höher als 1850 sein darf.
Leistungsklasse C: 0 bis 4200, wobei der Q-TTR-Wert des besten Spielers nicht höher als 1500 sein darf.

Sie wollen auch am Sommer-Team-Cup teilnehmen? 

Dann melden Sie sich hier noch bis zum 21. April an
Alle weiteren Infos finden Sie hier! 

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