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Newsletter KW 31/2025 des BTTV
Liebe Tischtennisfreunde,
einige Teile dieses Newsletters vom 31.7.2025 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.
Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.
Geschäftsstelle in den Ferien teilweise geschlossen
Die Geschäftsstelle ist in der Sommerferienzeit in den Kalenderwochen 33 und 34 grundsätzlich nicht besetzt.
Sie ist somit insgesamt vom 9. bis 24. August geschlossen und steht erst ab 25. August wieder zur Verfügung.
In den anderen Ferienwochen ist die Geschäftsstelle zwar besetzt, jedoch sind nicht alle Mitarbeiter erreichbar.
Wir bitten um Berücksichtigung und um Verständnis.
Neudruck des Handbuchs - Bestellung nötig
Die beim außerordentlichen Verbandstag 2024 beschlossenen, eintragungspflichtigen Bestimmungen - Satzung, Wahlordnung sowie Rechts-, Verfahrens- und Strafordnung - wurden beim außerordentlichen Verbandstag 2025 nochmals aktualisiert, haben sich aber wegen der Umstellung auf einen hauptamtlichen Vorstand gegenüber der Version aus dem Jahr 2022 grundlegend geändert. Durch diese Änderungen und die weiteren Beschlüsse des außerordentlichen Verbandstags 2025 sind auch alle anderen Bestimmungen des BTTV von Änderungen betroffen. Zudem hat es weitreichende Anpassungen in der Wettspielordnung (Stichwort: "offener Spielbetrieb") und die Einführung einer Datenschutzordnung und des Safe Sport Code gegeben.
Aus allen diesen Gründen wird das Handbuch neu aufgelegt und gedruckt.
Auch wenn das Handbuch online und per App ständig aktuell zur Verfügung steht und viele Anwender sich auf die digitale Nutzung beschränken, gibt es durchaus noch Personen, die mit einer gedruckten Version arbeiten wollen. Der außerordentliche Verbandstag 2025 hat durch Änderungsantrag von § 4 Ziffer 7 festgelegt, dass das Handbuch des BTTV nicht automatisch jedem bisherigen Fachwart und Schiedsrichter kostenlos zugeschickt wird, sondern dass diese kostenlose Leistung lediglich per Anforderung erfolgt. Im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung, die Schonung von Ressourcen und die finanzielle Lage des BTTV ist nunmehr auch Vorgabe, dass Vereine einen Neudruck des Handbuchs nur noch gegen Bezahlung von 10 Euro zugeschickt bekommen.
Wichtiger Hinweis:
Fachwarte und Schiedsrichter, die weiterhin ein gedrucktes Handbuch nutzen wollen, können diesen Wunsch
nur noch bis 10. August 2025
formlos per E-Mail an die Geschäftsstelle des BTTV unter bttv@bttv.de äußern. Sie erhalten dann im August 2025 einen Neudruck kostenlos zugesandt. Ohne entsprechende schriftliche Erklärung würde in der Datenbank hinterlegt bleiben, dass auf einen Versand, der ohnehin nur bei einem vollständigen Neudruck erfolgen würde, auch zukünftig verzichtet wird.
Vereine, die einen Neudruck des Handbuchs anfordern, können dies ebenfalls formlos per E-Mail an die Geschäftsstelle des BTTV unter bttv@bttv.de vornehmen, allerdings ist die Zusendung kostenpflichtig, und dem Verein werden pro angefordertem Handbuch 10 Euro in Rechnung gestellt.
Dieser Aufruf an die Vereine, Fachwarte und Schiedsrichter wird nach zweifacher Erinnerung nicht nochmals wiederholt, so dass mit Ablauf der o.g. Frist die Adressen für eine postalische Aussendung des neu gedruckten Handbuchs an Fachwarte und Schiedsrichter feststehen müssten.
Änderungen der Bestimmungen
Die Gremien des DTTB (zum Inkrafttreten ab 1.7.2025), der außerordentliche Verbandstag des BTTV und die Vorstände/Vorstandsbereiche haben Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Alle Bestimmungen (außer der Satzung) erhalten auch ohne inhaltliche Änderung das „Startdatum“ 12.7.2025. Diese werden - wenn möglich - als textliche Änderung dargestellt bzw. entsprechend kommentiert. Das gesamte Handbuch gilt mit dieser amtlichen Mitteilung als offiziell veröffentlicht.
Satzung
Die Satzung wurde an zahlreichen Stellen präzisiert bzw. den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Auf eine Aufzählung und detaillierte Darstellung dieser marginalen oder zwangsläufigen Änderungen wird verzichtet.
Der BTTV hat einen Safe Sport Code (SSC) verabschiedet, der als Bestandteil der Satzung an zahlreichen Stellen derselben Niederschlag findet, so z.B. in § 2 Ziffer 9,
§ 4 Ziffer 2, § 10 Ziffern 2 und 3, § 27 Ziffer 2.12, § 41 Ziffer 2. Die Einführung hat zudem korrespondierende Änderungen in der RVStO zur Folge.
Die Regelungen zum Bezug eines ausgedruckten Handbuchs, die bisher als Beschluss des Verbandsausschusses veröffentlicht wurden, haben nunmehr unter § 4 Ziffer 7 Einzug in die Satzung gefunden.
Die Protokolle der Bezirkstage können nach Maßgabe des jeweiligen Bezirksvorstands auch „offiziell“ über die Bezirkshomepage veröffentlicht werden. Entsprechende Vorgaben wurden in der Satzung in § 19 Ziffer 7 und § 24 Ziffer 3.2 verankert.
Der in Ziffer 2 geänderte § 21 der Satzung verbietet die Gestellung von Ersatzdelegierten eines Bezirks zum Verbandstag, wenn diese Delegierten unabhängige Mitglieder des Verbandstags oder des Bezirkstags sind.
Die Funktion des Bezirkskassenwartes wurde aus der Satzung an verschiedenen Stellen gestrichen (§ 36 Ziffer 1; § 38 Ziffern 1 und 6). Stattdessen wurde die Funktion des „Bezirksvorstands für besondere Aufgaben“ eingeführt (§ 24 Ziffern 2 und 4.2; § 38 Ziffern 1 und 4 (neu)), der gemäß der Geschäftsordnung für den jeweiligen Bezirksvorstand den Bezirksvorsitzenden bei Aufgaben auch finanzieller Natur entlasten kann. Diese Änderungen führen zu korrespondierenden Änderungen in der Wahlordnung und in der Finanzordnung. Somit werden bei den Wahlbezirkstagen 2026 keine Bezirkskassenwarte, sondern Bezirksvorstände für besondere Aufgaben in den Bezirksvorstand gewählt.
Zur Rechtssicherheit bei der Bestellung von externen Dienstleistern und Einsetzungen von Arbeitsgruppen bzw. Kommissionen wurde diese Aufgabe dem Vorstand im § 27 in den Ziffern 2.4 und 2.15 zugeteilt.
Im Vorstandsbereich Vereinsservice (§ 37) wurde die Funktion des VFW Schulsport ersatzlos gestrichen und die Funktionsbezeichnung des VFW Breitensport in die des VFW Vereinsservice geändert. Dies ebenfalls korrespondierend mit Änderungen in der Wahlordnung.
Wettspielordnung
Die Veränderungen in der bundesweit gültigen Wettspielordnung durch die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat wurden bereits zusammen mit der Veröffentlichung vorheriger Versionen der WO kommentiert.
Wegen der Ungleichheit der Besetzung der Damen-Verbandsligen wurde die Ligenstruktur in WO F 3.3.2 geändert.
Wegen der Auf- und Abstiegskonstellation zwischen den Verbandsligen und den Bezirksoberligen der Damen wurde dem Tabellenzweiten der Damen-Bezirksoberliga ein Aufstiegsrecht in WO F 3.4.4 eingeräumt, wenn der Tabellenerste darauf verzichtet.
Jugendordnung
Die Vorgaben um den Wettspielbetrieb in Abschnitt F wurden bzgl. des „Erwachsenen-Mannschaftsspielbetriebs“ präzisiert.
Finanzordnung
Der Wegfall des Bezirkskassenwartes und die Möglichkeit des Bezirksvorstands, neben dem Bezirksvorsitzenden weitere seiner Mitglieder für finanzielle Belange zu legitimieren, wurde in der FO in den Punkten C 2. und 3. sowie E 2. und 5. festgelegt.
Beitrags- und Gebührenordnung
Für den Bezug inkl. Versand eines aktuellen Handbuchs an Vereine wurde in BGO F unter 11. der Kostenhinweis in Höhe von 10,-- Euro veröffentlicht.
RVStO
Sämtliche Vorgaben um den Safe Sport Code wurden neben der Satzung auch an diversen Stellen in der RVStO verankert.
Die Ordnungsgebühr für ein Nichtantreten bei einem Spiel bei Mannschafts- bzw. Pokalmeisterschaften wird gemäß § 43 zukünftig automatisiert erhoben, wobei die OG für die Bezirksklassen der Jugend auf 15 Euro reduziert wurde.
Wahlordnung
Zusätzlich zu den satzungsbedingten Änderungen beim Bezirksvorstand für besondere Aufgaben, dem Wegfall des VFW Schulsport und der Umbenennung des VFW Breitensport in VFW Vereinsservice wurde geändert, dass bei der Bestätigung des Vizepräsidenten Jugend (Verbandsebene) bzw. des Bezirksjugendwartes (Bezirksebene) nur die Delegierten der Bezirke bzw. die Vereine stimmberechtigt sind (WaO C und D jeweils Ziffer 1.1).
Passend dazu obliegt dem Vorsitzenden des Wahlausschusses (gemäß WaO C und D jeweils Ziffer 2) dann die Sitzungsleitung für die Wahl aller zu wählenden und der Bestätigung des zu bestätigenden Mitglieds des Präsidiums (Verbandsebene) bzw. Bezirksvorstand (Bezirksebene).
Safe Sport Code (SSC)
Der SSC wurde als Bestimmung des BTTV und Bestandteil der Satzung erstmalig eingeführt.
Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Erwachsenen
Anpassung an die aktuellen Vorgaben u.a. der WO.
Bei den Bezirkseinzelmeisterschaften der Erwachsenen wird – auch in den Endrunden – auf 3 Gewinnsätze gespielt.
Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Jugend
Anpassung an die aktuellen Vorgaben u.a. der WO.
Änderungen bei der Anzahl der Qualifikanten einzelner Turniere.
Durchführungsbestimmungen für Nominierungen
Anpassung an die aktuellen Vorgaben u.a. der WO.
Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.
Die geänderten Handbuchinhalte sind in einer separaten Datei veröffentlicht, wobei wegen der zahlreichen Seitenumbrücke die gesamte WO ausgetauscht werden müsste.
Protokoll des außerordentlichen Verbandstags vom 12./13.7.2025 online
Während im selben Newsletter als amtliche Mitteilung zur Sitzung des nächsten Verbandsausschusses eingeladen wird, erfolgt hiermit die offizielle und amtliche Bekanntmachung der Veröffentlichung des Protokolls des außerordentlichen Verbandstags vom 12./13.7.2025.
Gemäß § 19 Ziffer 7. der Satzung des BTTV müssen sämtliche Protokolle von Legislativorganen auf Verbandsebene auf der Homepage veröffentlicht werden. Alle Unterlagen zu diesen Sitzungen inklusive der Protokolle sind im Bereich "Über uns/Legislativgremien" der BTTV-Homepage zu finden. Mit dieser heutigen und gemäß Satzung amtlichen Veröffentlichung beginnt auch die Frist zum Widerspruch gegen Inhalte des Protokolls; dieser müsste innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich und mit Begründung gegenüber dem Präsidium geltend gemacht werden.
Einladung zur Sitzung des Verbandsausschusses
Gemäß § 23 2. der Satzung des BTTV lade ich alle Mitglieder des Verbandsausschusses des BTTV herzlich ein zur
7. Sitzung des Verbandsausschusses (VA 7/22-26)
Samstag, 22. November 2025 um 10.00 Uhr
(Enkering, Hotel Heckl)
Entgegen der Ankündigung im Protokoll der letzten VA-Sitzung musste der Termin um eine Woche nach vorne verschoben werden, weil am ursprünglich geplanten Termin der Bundestag des DTTB mit 100-Jahr-Feier stattfindet.
Die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen werden satzungsgemäß und fristgerecht bekannt gemacht.
Anträge, die bei diesem Verbandsausschuss behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 16. Oktober 2025 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
Als letzter Termin für die Einreichung von Kurzberichten ist ebenfalls der 16. Oktober 2025 vorgesehen.
Die Mitglieder des Verbandsausschusses werden gebeten, ihre Rückmeldung über click-TT bis zum 16. Oktober 2025 vorzunehmen.
Dr. Carsten Matthias, Vorstandsvorsitzender
Umfrage zur Kommunikation im BTTV
Um die Kommunikation im Verband weiter zu verbessern, möchten wir Ihr und euer Feedback einholen. Was läuft gut, was könnte besser sein? Die Rückmeldungen helfen uns, Informationswege transparenter, schneller und praxisnäher zu gestalten. Die Umfrage dauert nur wenige Minuten und erfolgt anonym. Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
Jetzt anmelden für die Schiedsrichter-Ausbildung!
Das Schiedsrichter-Lehrteam bietet in diesem Jahr wieder eine Schiedsrichter-Ausbildung an. Die Ausbildung gliedert sich in Online- und Präsenzphasen. Beginn ist am 14. September. Der Lehrgangsabschluss (praktische/schriftliche Prüfung) bilden die Bayerischen Meisterschaften der Jugend am 6. Dezember in Dillingen.
Anmeldeschluss für die Ausbildung ist der 7. September.
Bei Interesse gerne per E-Mail melden bei Kerstin Glaser: k.glaser.srlehre@gmail.com
Weitere Informationen zur Ausbildung gibt es hier.
Q-TTR-Schnitt nach Altersgruppen und Geschlecht
Der täglich aktualisierte TTR-Wert sowie der quartalsweise veröffentlichte Q-TTR-Wert zeigen, wie man im Vergleich zu Vereinskollegen und Gegnern abschneidet – und entscheiden über die Platzierung in der andro-Rangliste. Doch haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Ihr eigener Wert im bundesweiten Vergleich einzuordnen ist? Wir haben für Sie den Durchschnitt aller Q-TTR-Werte aus der Auswertung im Mai berechnet - diesmal nach Altersgruppen und Geschlechtern.
Ein Blick auf die Q-TTR-Werte nach Altersgruppen und Geschlechtern zeigt, wie sich das Spielniveau im Laufe des Lebens und zwischen den Geschlechtern entwickelt – mit teils deutlichen Unterschieden. Die höchsten Durchschnittswerte finden sich bei den Herren in der Altersklasse 30–39 mit 1423 Punkten, gefolgt von den 20– bis 29-Jährigen (1375) und den 40– bis 49-Jährigen (1377). Auch bei den Damen erreicht die Altersgruppe 30–39 mit 1242 Punkten den Spitzenwert, dicht gefolgt von den 20– bis 29-Jährigen (1231).
Bei beiden Geschlechtern zeigt sich ein klarer Trend: Mit zunehmendem Alter sinkt der durchschnittliche Q-TTR-Wert, wenn auch nicht gleichmäßig. Während der Unterschied zwischen der stärksten Altersklasse (30–39) und den über 80-Jährigen bei den Herren über 250 Punkte beträgt, sind es bei den Damen rund 170 Punkte.
Höchstwert bei 30- bis 39-Jährigen
In der Gesamtschau liegt der Altersgruppen-Höchstwert mit 1401 Punkten bei den 30– bis 39-Jährigen, der niedrigste Wert mit 753 Punkten bei den unter Zehnjährigen. Im geschlechtsspezifischen Vergleich zeigt sich zudem: In allen Altersklassen schneiden die Herren im Schnitt besser ab als die Damen. Die größten Differenzen treten in den leistungsstarken Jahrgängen auf – etwa bei den 30- bis 39-Jährigen mit 1423 (Herren) zu 1242 (Damen) Punkten.
Die Auswertung basiert auf der Q-TTR-Wert-Berechnung im Mai 2025 und umfasst 205.980 Spielerinnen und Spieler, die innerhalb der vergangenen zwölf Monate ein Wettkampfspiel im Rahmen eines click-TT-Verbands absolviert haben.








