Die Veröffentlichung der vierten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlaubt es uns ab Montag, den 11. Mai 2020, einen eingeschränkten Trainingsbetrieb für alle Spielerinnen und Spieler des Landeskaders 1 und 2 (LK1 und LK2) wieder aufzunehmen.„(2) 1. Der Betrieb zu Trainingszwecken der Berufssportlerinnen und Berufssportler und von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bis 11 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden. 2. Trainingseinheiten dürfen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen erfolgen.“
(Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf)Unter Einhaltung aller hygienischen Richtlinien und der in Paragraph 9 der Verordnung genannten Voraussetzungen werden die verantwortlichen Trainer die schrittweise Wiederaufnahme des Trainings umsetzen.Leider sind Trainingsmaßnahmen für alle Spieler ohne diesen Kaderstatus (Stützpunkttraining, Vereinstraining, etc.) weiterhin nicht gestattet.
Sonstiges Corona
Ab Montag unter Auflagen
Athleten des Landeskaders dürfen Trainingsbetrieb wieder aufnehmen, alle anderen Tischtennissportler müssen sich noch gedulden










