Beginn 19.30 Uhr. Vorgeschaltet ist der Bezirksjugendtag mit Neuwahlen.
Wir bitten die Vereine diesen Tag bereits jetzt schon im Kalender frei zu halten.
Einladung mit Tagesordnung und Berichte werden fristgerecht veröffentlicht
Anträge können jetzt schon eingereicht werden.
Zur Erinnerung:
Die Teilnahme an den Bezirkstagen ist Pflicht für alle Vereine des jeweiligen Bezirks gemäß Satzung § 24 Ziffer 2. Die Nichtteilnahme wird gemäß § 34 der RVStO geahndet (100,-€).
Stimmberechtigt bei Bezirksjugendtagen und Bezirkstagen sind nur diejenigen Vereine, die eine Vollmacht des vertretungsberechtigten Vorstands des Hauptvereins gemäß § 17 Ziffer 10 der Satzung vorlegen. Die Vollmacht kann als Formular im Download-Bereich heruntergeladen werden.
Rudi Prösl 16.02.2025









