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(aus Info XIII - 19.08.2010)

Am Spielbetrieb des DTTB/BTTV nehmen selbstverständlich auch Spieler teil, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Der Begriff "Ausländer" greift allerdings zu kurz, da bei entsprechenden Nationalitäten bzw. Bedingungen bei der Erteilung der Erstspielberechtigung für diese Spieler anderer Nationalität Einschränkungen für den Spielbetrieb gelten.

In der Wettspielordnung A 15.2 ist ausgeführt, dass Spieler anderer Nationalitäten nur dann am offiziellen Einzelspielbetrieb (WO A 11.1) teilnehmen dürfen, wenn sie ihre Erstspielberechtigung in Deutschland erworben haben.
In WO A 15.3 sind die Beschränkungen für den Mannschaftsspielbetrieb (WO A 11.2) aufgeführt: Während diejenigen ausländischen Spieler, die in Deutschland eine Erstspielberechtigung erworben haben (gA - gleichgestellte Ausländer) ebenso wie die Spieler aus Ländern der EU/ETTU, die bereits im Ausland eine Spielberechtigung besaßen und nach Deutschland gewechselt haben (eA - europäische Ausländer), keiner zahlenmäßigen Beschränkung unterliegen, darf nur 1 Ausländer (A), der die o.g. Bedinungen nicht erfüllt, pro Mannschaft eingesetzt werden. Aus diesem Grund müssen bei mehreren "echten" Ausländern entsprechend viele Stammspieler (deutscher Nationalität, gA oder eA) in der Mannschaftsmeldung erscheinen.

Falls ein Verein nachweisen kann, dass ein Spieler seines Vereins einen falschen "Status" besitzt, kann er dies über click-TT der BTTV-Geschäftsstelle anzeigen. Unter "Spielberechtigungen" kann der Verein (Berechtigung Admin oder Spielberechtigung nötig) "Anträge auf Ausländergleichstellung" stellen. Durch Anklicken des Buttons "Gleichstellung beantragen" öffnet sich eine Liste aller im Verein spielberechtigten Spieler nicht deutscher Nationalität. Durch Setzen eines Hakens in der Zeile der betreffenden Person und "weiter" sowie "speichern" wird der Antrag an die BTTV-Geschäftsstelle geleitet, die - bei entsprechendem Nachweis - die Korrektur des Ausländerstatus vornimmt.

Die allgemeine Info-Reihe »click-TT-Anwendung« steht der Allgemeinheit ebenso wie die Geschäftsstelle für individuelle Rückfragen zur Verfügung.