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(aus Info III - 15.04.2010)

Die Online-Umsetzung von Erstspielberechtigungen, Wiederaufleben und Löschungen (vgl. Info II vom 1.4.2010) ist für BTTV-Vereine nicht neu. Die entsprechende, ausschließlich digitale Bearbeitung wurde bereits im Mitgliederbereich der alten Homepage angeboten. Neu durch click-TT ist der internetgestützte Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung, der nach Einführung des Systems erstmalig für den BTTV zum 1.7.2010 (Antragstermin 31.5.) möglich ist.
Hierbei ist anzumerken, dass bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Wechsel online beantragt werden können. Weil neben den bayerischen Spielern (dies macht den überwiegenden Anteil der Wechsel aus) auch alle anderen Spieler der click-TT-Verbände (insgesamt ca. 85 % der Spielberechtigten Deutschlands aus Baden, Südbaden, Württemberg-Hohenzollern, Hessen, Westdeutschland, Sachsen-Anhalt, Bremen, Niedersachsen, Rheinland) im System aufrufbar sind, müssen nur die Wechsel aus den 'Nicht-click-TT-Verbänden' und aus dem Ausland auf schriftlichem Weg zur Geschäftsstelle geschickt werden. Auch wenn die digitale Nutzung der geforderte und gewünschte Weg ist, wird die Geschäftsstelle auch auf Formularen eingereichte Wechsel für click-TT-Spielberechtigte akzeptieren. Bei allen analog-schriftlichen Wechseln sei nochmals auf die Nachweispflicht des Eingangs durch den Verein hingewiesen!

- Wechsel
Die Wechsel können vom Vereinsadministrator oder dem Rechteinhaber 'Spielberechtigungen' unter der Rubrik "Spielberechtigungen" beantragt werden. Nach Anklicken des Buttons "Wechselantrag stellen" müssen über eine Eingabemaske Name, Vorname und Geburtsdatum des wechselnden Spielers eingegeben werden. Präzise Angaben erleichtern das Finden auf der danach angezeigten Liste, denn es werden außer den konkreten Treffern auch ähnliche Namensschreibweisen, getauschte Vor- und Nachnamen etc. angezeigt. Hierdurch soll verhindert werden, dass bei spontanem Nichtfinden ein Antrag auf Erstspielberechtigung gestellt wird.
Sobald der betreffende Spieler indentifiziert ist, gelangt man über den Button "Wechselantrag stellen" am Ende der betreffenden Zeile auf eine Übersichtsseite, auf der weitere Daten eingegeben werden können bzw. offensichtliche und bekannte Datenfehler gemeldet werden können.
Über "Weiter" und eine Kontrollseite kann der Antrag dann mit "Speichern" fertig gestellt werden. Wie bei den übrigen Vorgängen um Spielberechtigungen wird ein pdf-Dokument generiert, auf dem Spieler und Verein unterschreiben müssen - dieser ausgedruckte "Wechselantrag" verbleibt beim Verein und muss lediglich auf Anforderung vorgelegt werden.
Es ist - ebenso wie bei den anderen Anträgen auf Spielberechtigung - zu beachten, dass der Wechselantrag noch (fristgerecht zum 31.05. oder 30.11.) eingereicht werden muss. Dies kann im Zuge der Antragsstellung oder zu einem späteren Zeitpunkt geschehen. Ohne Einreichen gilt der Wechselantrag als nicht gestellt!

Eingereichte Wechselanträge werden unter dem Menüpunkt "Spielberechtigungen" ebenso angezeigt wie Wechsel, die vorbereitet, aber noch nicht eingereicht sind. Auf dieser Seite werden auch diejenigen Wechselanträge von Spielern des eigenen Vereins angezeigt, die von anderen Vereinen eingereicht worden sind (die Anzeige entspricht der offiziellen Benachrichtigung des abgebenden Vereins, die bislang durch die Geschäftsstelle mittels geänderter Spielberechtigungslisten erfolgt ist). Durch "Kenntnisnahme", d.h. Anklicken des entsprechenden Feldes signalisiert der abgebende Verein dem aufnehmenden den Eingang des Antrags. Ein Unterlassen der Kenntnisnahme verhindert einen Wechsel allerdings nicht!

Die Geschäftsstelle hat die herzliche Bitte, die neue Funktion des Online-Wechsels bereits zum kommenden Wechseltermin zu nutzen und auf den Versand schriftlicher Formulare in die Geschäftsstelle (wenn immer möglich) zu verzichten! Viel Erfolg!

- Sofortiger Wechsel
Sollte der wechselnde Spieler in der im o.g. Ablauf angezeigten Liste unter der Überschrift "Folgende Spieler sind seit über 1 Jahr ruhend gestellt" auftauchen, so handelt es sich um einen sofortigen Wechsel. Dieser ist nicht an Wechselfristen gebunden und kann durch Anklicken auf "sofortigen Wechsel stellen" gemäß dem o.g. Ablauf umgehend umgesetzt werden. Die "sofort wechselnden" Spieler erhalten dann tagesaktuell eine Spielberechtigung. Hinweis: Es fallen für sofortige Wechsel auch keine Gebühren gemäß BGO an!

Die allgemeine Info-Reihe »click-TT-Anwendung« steht der Allgemeinheit ebenso wie die Geschäftsstelle für individuelle Rückfragen zur Verfügung.